Wer mehrere rote Ampeln überfährt (und nicht nur 1 Sekunde nachdem umgesprungen ist, was auch kein Kavaliersdelikt ist), MUSS wissen, dass er dabei Menschen verletzen oder töten kann
Alles unbestritten. So lange allerdings Gerichte das normalerweise anders sehen, liegt kein dringender Tatverdacht für Totschlag vor.
Ist wie im Fußball (bis vor kurzem):
Tor ist, wenn der Schiedrichter pfeift. Es reicht nicht, wenn der Ball im Netz ist.