Beiträge von stego

    Werkzeug, Tacho, Luftpumpe und dergleichen lasse ich normalerweise nicht am Fahrrad zurück, wenn ich es irgendwo abstelle. Diebstähle von Zubehör habe ich darum bislang nicht zu beklagen. Aber tatsächlich hat es jemand einmal fertig gebracht, von meinem Trekkingrad die Parkstütze (vulgo Ständer) abzubauen und zu stehlen. Da war ich doch sehr überrascht. Denn das Teil kostet ca. 14 Euro. Und: Der Diebstahl erfolgte in einer (üblicherweise verschlossenen) Tiefgarage eines Bürogebäudes.

    Exakt diese Stelle passiere ich täglich auf dem Weg zur Arbeit, und zwar wie der getötete Radfahrer in östliche Richtung. Neben der Gefährdung durch den von der Fahrbahn abgesetzten Hochbordradweg, der vor der Großen Bahnstraße in berüchtigter Manier nach rechts verschwenkt wird, tritt hinzu, dass es in Richtung Osten ein starkes Gefälle gibt. Ich als Radfahrer gerate dort immer wieder in Versuchung, mit Schwung (nämlich einer Geschwindigkeit um die 35 km/h) über diese Kreuzung zu segeln. Da man als Radfahrer aufgrund des starken Autoverkehrs auf der Fahrbahn und der daraus resultierenden Staubildung an dieser Stelle vergleichsweise hurtig vorankommt, haben Autofahrer nur dann die Möglichkeit, den Radfahrer wahrzunehmen, wenn sie tatsächlich den Schulterblick praktizieren. (Denn der vorherige Überholvorgang fand deutlich früher und ganz woanders statt. Dass da irgendwo ein Radfahrer parallel zur Fahrbahn fuhr, weiß dann kein Autofahrer mehr, wenn er die Kreuzung erreicht hat.)

    Ich hatte hier schon mehrfach Beinahunfälle und achte darum höllisch darauf, ob die abbiegenden Kfz irgendwie zu erkennen geben, dass sie mich sehen und meinen Vorrang beachten. Die traurige Wahrheit ist und bleibt (bis auf weiteres): Als Radfahrer muss man im Straßenverkehr seine Augen wirklich überall haben.

    Was an der Schuldfrage natürlich nichts ändert. Welch ein grauenhafter Tod.

    @ Peter Viehrig: Der Verweis auf die Ausnahmen bezüglich der Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft (Gründung einer terroristischen Vereinigung, Mord, Totschlag usw.) ist korrekt, hier aber nicht einschlägig. Die Anklage - wenn es dazu kommt - dürfte im fraglichen Fall auf fahrlässige Körperverletzung lauten, kaum auf Mord oder Totschlag.
    @ Hugo 790: Für die Annahme einer Wiederholungsgefahr müsste man dem Autofahrer - angesichts der schrecklichen Folgen des offensichtlich von ihm verursachten Unfalls - doch wohl eine ausgesprochen verrohte Persönlichkeit unterstellen. Das kann ich von hier aus nicht beurteilen.

    Von meinem rechtskundigen Bruder habe ich einst eine Belehrung über die Voraussetzung für die Anordnung einer Untersuchungshaft erhalten. Neben dem dringenden Tatverdacht (den man im fraglichen Fall wahrscheinlich annehmen könnte) zählen dazu
    - Fluchtgefahr
    - Wiederholungsgefahr
    - Verdunkelungsgefahr.
    Eine dieser drei Voraussetzungen muss erfüllt sein, damit ein Richter Untersuchungshaft anordnen darf. Wenn also eine dringend der Tat verdächtige Person eine feste Adresse, einen Arbeitsplatz und eine Familie am Ort hat, entfällt häufig der erste der genannten Punkte. Eine Wiederholungsgefahr ist auch nicht gegeben - der Verdächtige nietet ja nicht gewohnheitsmäßig Radfahrer um. Und eine Verdunkelungsgefahr (Manipulation von Zeugen, Vernichtung von Beweismaterial, Absprachen über Aussagen mit anderen Tatverdächtigen usw.) dürfte in diesem Fall ebensowenig vorliegen. Ungeachtet der Schwere der Vorwürfe und der Dringlichkeit des Verdachts scheint - soweit dies von außen beurteilt werden kann - der Verzicht auf die Anordnung von Untersuchungshaft mithin völlig korrekt zu sein.