• Nein, es befand genauer gesagt, sie sei zu eng für ZWEI dort LEGAL nebeneinander Radelnde, denen man dieses explizit STETS eingeräumte Recht dort (aus Blickwinkel der Autler leider) auch nicht bei Begegnungsverkehr wegdiskutieren darf, und Autos im Begegnungsverkehr.

    Dann bestünde allerdings tatsächlich die Option, dass in ganz vielen Fahrradstraßen jetzt das Parken verboten wird.

    Oder es werden ganz viele Fahrradstraßen einfach aufgehoben, weil es schwer ist dafür Mehrheiten zu organisieren, Parkplätze zurückzubauen. "Wenn du erst mal irgendwo es zugelassen hast, dass an einer bestimmten Stelle geparkt werden darf, dann kriegst du diesen Parkplatz nicht wieder weg. Da kommt dann der Fußballverein um die Ecke und behauptet, da habe schon immer der Trainer geparkt. Oder es kommt die Kirchengemeinde an und behauptet, da habe schon immer der Organist sein Auto abgestellt."

  • Na, dann lade ich einmal herzlich zu einem Ortstermin nach München in die Marschnerstraße ein. Diese 1,1 km lange Fahrradstraße ist beidseitig mit Kraftfahrzeugen beparkt.

    Und in der Praxis sieht die Marschnerstraße in München dann so aus:

    Ich weiß wirklich nicht, was das Wort "Fahrrad" vor der Bezeichnung "Straße" beschreiben soll...

    Einmal editiert, zuletzt von Alf (25. Juli 2019 um 07:08)

  • Und in der Praxis sieht die Marschnerstraße in München dann so aus:

    ...

    Dann richte doch am besten mal eine Anfrage ans KVR und weise ausdrücklich auf das aktuelle Urteil hin. Man ist in der Landeshauptstadt doch soooo stolz auf die vielen Fahrradstraßen. Nachdem allerdings nicht gerade wenige ähnlich aussehen wie die Marschnerstraße, wäre deren Aufhebung in größerem Stile angezeigt. Oder aber man ordnet endlich einmal verkehrsrechtliche Maßnahmen - und vollzieht diese dann auch konsequent - in diesen Straßen an, damit Radfahrer tatsächlich vorankommen (bestes Beispiel: Sparkassenstraße).

  • Im Thread "lustige Schilder" hatte ich ein Foto von einer "temporären" Fahrradstraße reingestellt. Hier noch mal mit Karte auf openstreetmap-Basis:

    Daraufhin hatte mich KSM darauf aufmerksam gemacht, dass alleine schon das Schild Fahrradstraße ausreicht, um allen Verkehrsteilnehmern unmissverständlich klar zu machen, dass in einer Fahrradstraße nur Tempo 30 gefahren werden darf.

    Trotzdem gibt es in Hannover viele Fahrradstraßen-Schilder [Zeichen 244] in Kombination mit Tempo-30-Zone-Schildern [Zeichen 274.1].

    Ist das jetzt Zufall, weil an vielen Stellen der Beginn einer Fahrradstraße zusammenfällt mit dem Beginn einer Temo-30-Zone?

    Oder befürchtet die Verkehrsverwaltung, dass Autofahrer (und Radfahrer) das nicht wissen, dass in der Fahrradstraße nur max. Tempo 30 km/h gefahren werden darf?

    Wie ist das denn andernorts so geregelt?

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (14. August 2019 um 00:07)

  • Ist das jetzt Zufall, weil an vielen Stellen der Beginn einer Fahrradstraße zusammenfällt mit dem Beginn einer Temo-30-Zone?

    Oder befürchtet die Verkehrsverwaltung, dass Autofahrer (und Radfahrer) das nicht wissen, dass in der Fahrradstraße nur max. Tempo 30 km/h gefahren werden darf?

    Wie ist das denn andernorts so geregelt?

    In Braunschweig war mir das auch aufgefallen, aber da gab es hier bereits eine Erklärung: Die Tempo 30 Zone betrifft auch alle abzweigenden Straßen der Fahrradstraße. Ansonsten müsste man an jeder Kreuzung mit der Fahrradstraße die Tempo-30 Zone aufheben/neu anordnen.

  • Trotzdem gibt es in Hannover viele Fahrradstraßen-Schilder [Zeichen 244] in Kombination mit Tempo-30-Zone-Schildern [Zeichen 274.1].

    Ist das jetzt Zufall, weil an vielen Stellen der Beginn einer Fahrradstraße zusammenfällt mit dem Beginn einer Temo-30-Zone?

    Oder befürchtet die Verkehrsverwaltung, dass Autofahrer (und Radfahrer) das nicht wissen, dass in der Fahrradstraße nur max. Tempo 30 km/h gefahren werden darf?

    Ich habs gerade schon im lustige Schilder Thread geschrieben:

    Das konkrete Tempolimit von 30km/h kam erst 2009 in die StVO, vorher war nur mäßige Geschwindigkeit vorgeschrieben.

    Vermutlich können wir davon ausgehen das die entsprechenden, - heute doppelten - Beschilderungen älter sind.

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • Besten Dank für den Hinweis, Schaumburger! Und ich habe inzwischen in Hannover nachgeschaut. An anderen Stellen sind Fahrradstraßen auch nur mit Fahrradstraße und nicht zusätzlich mit Tempo 30 gekennzeichnet.

    Und die Kombination Fahrradstraße und Tempo-30- Zone [Zeichen 244][Zeichen 274.1]kann durchaus seine Berechtigung haben.

    Wie Yeti schon aus Braunschweig berichtete: (s. o.)

    Verlässt wer die Fahrradstraße zum Beispiel durch Abbiegen dann gilt dank [Zeichen 274.1] trotzdem weiterhin max. Tempo 30.

    Bild: Die Einfahrt vom anderen Ende her in die Fahrradstraße Adolfstraße:

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (15. August 2019 um 17:26) aus folgendem Grund: Bild bearbeitet

  • Und die Kombination Fahrradstraße und Tempo-30- Zone [Zeichen 244][Zeichen 274.1]kann durchaus seine Berechtigung haben.

    Ich halte die Kombination für widersinnig, vielleicht sogar für nichtig. Beide Zeichen bedeuten eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die nur zufällig gleich sind. Gedankenexperiment: Welche Begrenzung gälte, wenn die Fahrradstraße Tempo-25 forderte?

  • Welche Begrenzung gälte, wenn die Fahrradstraße Tempo-25 forderte?

    Tut sie aber nicht, die Frage ist obsolet.

    Eine Fahrradstraße kann durch eine Tempo 30 Zone verlaufen, bzw. ein Teil der Tempo 30 Zone sein. Wenn man die Fahrradstraße an einer Querstraße verlässt, ist man immer noch in der Tempo 30 Zone. Mit dieser Doppelbeschilderung spart man sich die Neuanordnung der Tempo 30 Zone an den abzweigenden Nebenstraßen. An den kreuzenden Hauptstraßen muss ohnehin die Tempo 30 Zone und die Fahrradstraße aufgehoben werden.

  • Beide Zeichen bedeuten eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die nur zufällig gleich sind. Gedankenexperiment: Welche Begrenzung gälte, wenn die Fahrradstraße Tempo-25 forderte?

    Wenn man daran festhalten wollte, dass die beiden Geschwindigkeisbegrenzungen weiterhin gleich sind, dann sollte man bei einer Änderung der max. zul. Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h für Fahrradstraßen ganz einfach aus den Tempo-30-Zonen dann Tempo 25-Zonen machen.

    Ich halte es aber für günstiger, dass man aus Tempo 30-Zonen, sofern sie in Gebieten liegen mit vorwiegend Wohnbebauung, dass man dan aus den Tempo-30-Zonen ganz einfach Tempo-15-Zonen macht.

    Und bei den jetzigen Fahrradstraßen müsste man dann mal schauen. Wenn sie dann in Tempo 15-Zonen liegen, würde das dann heißen, dass dort auch Tempo 15 gefahren werden muss, oder würde dann das Schild "Fahrradstraße" [Zeichen 244] eine höhere Geschwindigkeit (max. Tempo 30) erlauben?

    Das Todesrisiko für Fußgänger in Relation zur Aufprallgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs beträgt übrigens laut dieser Studie

    https://www.zukunft-mobilitaet.net/9934/analyse/3…eschwindigkeit/

    bei Tempo 30 eine Wahrscheinlichkeit von 1,5 %

    bei Tempo 25 eine Wahrscheinlichkeit von 0,9 %

    bei Tempo 15 eine Wahrscheinlichkeit von 0,4 %

    Leider habe ich keine entsprechende Studie gefunden, wie hoch das Todesrisiko für Fußgänger ist, die von einem Radfahrer mit den angegebenen Geschwindigkeiten angefahren werden.

  • Ich halte es aber für günstiger, dass man aus Tempo 30-Zonen, sofern sie in Gebieten liegen mit vorwiegend Wohnbebauung, dass man dan aus den Tempo-30-Zonen ganz einfach Tempo-15-Zonen macht.

    Wie wäre es, wenn man in Gebieten mit vorwiegend Wohnbebauung jegliche Bewegung komplett verbieten würde? Dann gäbe es gar keine Unfälle mehr und das Todesrisiko für Fußgänger, die neben einem parkenden Auto stehen (die dann "Fußsteher" genannt werden müssten) wäre = 0.

  • Wie wäre es, wenn man in Gebieten mit vorwiegend Wohnbebauung jegliche Bewegung komplett verbieten würde? Dann gäbe es gar keine Unfälle mehr und das Todesrisiko für Fußgänger, die neben einem parkenden Auto stehen (die dann "Fußsteher" genannt werden müssten) wäre = 0.

    Im Rückblick auf die besonders heißen Tage des zurückliegenden Sommers (und den davor) wäre das nicht nur wegen der Unfallgefahr von Vorteil, sondern auch wegen der Gefahr der Überhitzung. Da gab es eigentlich nur zwei mögliche Bewegungsmodi: Langsam und gar nicht.

    Im Ernst: Was bitteschön spricht gegen Tempo 15 max. in Wohngebieten? In vielen Wohngebieten wünschen sich die Anwohner*innen, dass eine verkehrsberuhigte Zone eingerichtet wird, da gilt dann max. Schrittgeschwindigkeit. Das sind dann 4-7 km/h. Und hin und wieder haben die Anwohner*innen auch Erfolg mit ihrem Anliegen. Manchmal auch nicht:

    "SPD Dedensen scheitert mit Wunsch nach verkehrsberuhigter Zone - Die Seelzer Verwaltung hat einen Antrag der Dedenser SPD abgelehnt. Die Genossen wollten die Straße An der Rotbuche als verkehrsberuhigte Zone ausweisen." https://www.haz.de/Umland/Seelze/…Dedenser-SPD-ab

    Leider ist der Artikel noch nicht komplett zum Lesen freigegeben. Bin mal neugierig auf die Begründung.

    Aber auch andernorts werden "verkehrsberuhigte Zonen" gewünscht: "Verkehrsberuhigte Zone gefordert - Für die Weizenstraße von Sondershausen haben Bürger eine verkehrsberuhigte Zone gefordert. Dazu die Kyffhäuser Nachrichten mit den Einzelheiten..." https://www.kyffhaeuser-nachrichten.de/news/news_lang.php?ArtNr=258986

    Auf meiner letzten Ferieninsel gilt übrigens Tempo 10 innerorts. Kann man sehr gut mit leben! Autos sind dort ganz verboten, Elektro-Transportfahrzeuge nur begrenzt mit Ausnahmegenehmigung erlaubt.

  • Ich wohne selbst in einer Straße, die als VBB ausgewiesen ist: Funktioniert nicht. Fußgänger werden bedrängt und angehupt und wirklich niemand fährt hier Schrittgeschwindigkeit. Sieht aber auch nicht aus wie ein VBB aussehen sollte, denn es gibt in der Mitte eine Fahrbahn mit Kopfsteinpflaster und am Rand glatt gepflasterte Fußgängerbereiche, die wahlweise als Gehweg oder als Parkplatz aufgefasst werden, je nachdem ob es gerade wichtiger ist, einen Fußgänger auf den Gehweg zu verweisen oder "nur mal kurz" sein Auto abzustellen ( = gekennzeichneter Bereich zum Parken).

    Schritttempo gilt im VBB übrigens auch für Radfahrer und daher möchte ich das eigentlich nicht in Straßen haben, die eine wichtige Funktion für den Radverkehr darstellen. Wenn ich mich mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegen möchte, gehe ich zu Fuß.

  • Eine Fahrradstraße kann durch eine Tempo 30 Zone verlaufen, bzw. ein Teil der Tempo 30 Zone sein. Wenn man die Fahrradstraße an einer Querstraße verlässt, ist man immer noch in der Tempo 30 Zone.

    Dann habe ich ein paar Fragen: Wie schnell darf man jeweils fahren?

    [Zeichen 310]=>[Zeichen 244]=>[Zeichen 274.2]=>?

    [Zeichen 310]=>[Zeichen 274.1]=>[Zeichen 274.2]=>?

    [Zeichen 310]=>[Zeichen 244][Zeichen 274.1]=>[Zeichen 244a]=>?
    [Zeichen 310]=>[Zeichen 244][Zeichen 274.1]=>[Zeichen 274.2]=>?

    [Zeichen 310]=>:/=>[Zeichen 274.2]=>?

  • Dann habe ich ein paar Fragen: Wie schnell darf man jeweils fahren?

    Keines deiner Beispiele findet man dort, wo ich die doppelte Beschilderung fotografiert habe. Wenn man in die Tempo 30-Zone einfährt, steht dort ein [Zeichen 274.1] und wenn man rausfährt ein [Zeichen 274.2]. Wenn man in die Fahrradstraße fährt, steht ein [Zeichen 244] und wo die Fahrradstraße endet, ein [Zeichen 244a].

    Dort, wo die Fahrradstraße und die Tempo 30 Zone gleichzeitig beginnen, steht [Zeichen 274.1][Zeichen 244] und wo beides gleichzeitig endet, steht [Zeichen 274.2][Zeichen 244a].

    Ich finde es nicht schlimm, auch wenn es nicht der reinen Lehre entspricht :)

  • Ich wohne selbst in einer Straße, die als VBB ausgewiesen ist: Funktioniert nicht. Fußgänger werden bedrängt und angehupt und wirklich niemand fährt hier Schrittgeschwindigkeit. Sieht aber auch nicht aus wie ein VBB aussehen sollte, denn es gibt in der Mitte eine Fahrbahn mit Kopfsteinpflaster und am Rand glatt gepflasterte Fußgängerbereiche, die wahlweise als Gehweg oder als Parkplatz aufgefasst werden, je nachdem ob es gerade wichtiger ist, einen Fußgänger auf den Gehweg zu verweisen oder "nur mal kurz" sein Auto abzustellen ( = gekennzeichneter Bereich zum Parken).

    Schritttempo gilt im VBB übrigens auch für Radfahrer und daher möchte ich das eigentlich nicht in Straßen haben, die eine wichtige Funktion für den Radverkehr darstellen. Wenn ich mich mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegen möchte, gehe ich zu Fuß.

    Ein verkehrsberuhigter Bereich taugt nicht als Fahrradstraße oder für eine flotte Radwegverbindung. Trotzdem kann ein verkehrsberuhigter Bereich Vorteile haben, die eine Fahrradstraße nicht hat:

    Probier mal den Routenplaner von googlemaps aus und lass dir eine Verbindung anzeigen, die du am schnellsten durch einen verkehrsberuhigten Bereich zurücklegst. Bei dem Beispiel, das ich ausprobiert habe, war es so, dass diese Verbindung zwar angezeigt wird, wenn man den Fahrradbutton des googlemaps-Routenplaners anklickt. Wenn man aber den PKW-Button anklickt, dann wird eine Route angezeigt, bei der der verkehrsberuhigte Bereich umfahren wird.

    Wer also wie du in einem verkehrsberuhigten Bereich wohnt, der bleibt zumindest von dem Durchgangsverkehr verschont, den andere abbekommen, die nicht in einem Verkehrsberuhigten Bereich wohnen und denen der Routenplaner PKW's durch die Straße schickt.

    Wie das bei anderen Routenplanern ist, habe ich nicht ausprobiert. Auch nicht ob es ggf. Manipulationsmöglichkeiten gibt. Vielleicht hat das auch nur damit zu tun, dass die mögliche Geschwindigkeit in einem verkehrberuhigten Bereich so niedrig ist, dass es sich zwar mit dem Fahrrad lohnt da durchzufahren, aber mit dem Auto der längere Weg lohnt, weil dort mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit die Route berechnet wird als bei der Auswahlmöglichkeit Fahrrad.

    Ob sich das dann überhaupt auf die PKW-Verkehrsbelastung in einem Verkehrsberuhigten Bereich auswirkt, konnte ich auch nicht rausfinden. Autofahrer mit ausreichend Ortskenntnissen benutzen vielleicht kein Navy. Und wenn das viele sind ...

    So wie du den VBB vor deiner Haustür beschreibst, sollte es wohl grad andersrum sein. Glatte Wege, Fußgänger und Radfahrerfreundlich in der Mitte und grobes Pflaster für die Parkplätze. Aber auch "grobe" Elemente, die den Autoverkehr abbremsen, denn der ist anders wohl nicht zu bremsen.

    Eine andere Option, die bereits in der Schweiz und in Österreich möglich ist, ist eine Begegnungszone in der Tempo 20 gilt. Grüne Politiker aus Bayern haben sich das in Kufstein angesehen und waren davon so begeistert, dass sie resümieren:

    "Die Teilnehmenden der Exkursion waren überzeugt: Begegnungszonen brauchen wir auch in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung, damit Kommunen dieses vorteilhafte und im Ausland bewährte Instrument zur Gestaltung des innerörtlichen Verkehrs und des öffentlichen Raums nutzen können." https://markus-buechler.de/die-begegnungs…er-deutschland/

  • Wer also wie du in einem verkehrsberuhigten Bereich wohnt, der bleibt zumindest von dem Durchgangsverkehr verschont, den andere abbekommen, die nicht in einem Verkehrsberuhigten Bereich wohnen und denen der Routenplaner PKW's durch die Straße schickt.

    Ich wohne in der Altstadt und die Straße ist vormittags eine der Haupt-Zufahrten für den Lieferverkehr in die Fußgängerzone. Ein VBB ist für so etwas auch gar nicht gedacht, aber es gibt auch den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich, wahlweise mit 10km/h oder 20km/h Höchstgeschwindigkeit. Für die Gäste der Außengastronomie ist das schon ein Ärgernis, mit welchem Tempo viele Autofahrer hier an den Tischen vorbeifahren. Wenn ich aus der Haustür trete, muss ich auch immer aufpassen. Wir haben zum Glück noch einen kleinen Treppenabsatz vor der Tür, so dass die Lieferwagen nicht direkt vor der Haustür langbrettern. Einmal hätte ich aber beinahe schon einen Außenspiegel eines knapp vor der Tür vorbeifahrenden LKW an den Kopf bekommen, als ich vor die Tür getreten bin.