Das ist doch ungefähr so wie mit § 35 Abs. 7a StVO, aus der ein Teil der Angestellten der Deutschen Bundespost ableiten, mit ihren Kraftfahrzeugen immer und überall auf dem Radweg halten und parken zu dürfen und mit Postfahrrädern auch jederzeit entgegen der Fahrtrichtung und auf allen Straßenteilen fahren zu dürfen.
Woche 21 vom 22. bis zum 28. Mai 2017
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Auf der Possehlbrücke dürfen die Radler jetzt auf dem Gehweg fahren. Bisher mussten sie über den Gehweg schieben, um die Fußgänger nicht zu behindern. Jetzt dürfen sie zwar fahren, müssen aber auf die Fußgänger achten. Das teilt die Stadt mit. Dafür ist das Radfahren auf der Fahrbahn aber ausdrücklich verboten.
Huch? Wie geht das denn? Wenn der Gehweg nur mit beschildert wird, dann habe ich doch die Wahl, ihn zu benutzen oder auch nicht - oder?
Damit können die Autos möglichst zügig über die Querung rollen – und es bildet sich kein langer Stau.
Wie war das noch? Die Leichtigkeit des Autoverkehrs ist kein Grund, das Radfahren auf der Fahrbahn zu verbieten?
Ab heute sollen neue Schilder an der Possehlbrücke stehen: „Radfahrer absteigen“ wird durch „Radverkehr frei“ ersetzt. Hintergrund dieser Radfahr-Regel: Seit drei Wochen wird die Baustellen-Ampel an der Possehlbrücke getestet. Damit die Autos die Querung in beide Richtungen passieren können – und nicht wie seit März 2015 nur stadteinwärts fahren können. Die Stadt hat in dem Zuge ein Fahrverbot für Radfahrer auf der Straße erteilt. Allerdings: Der ADFC hatte das Fahrverbot scharf kritisiert und sieht es als „rechtlich gar nicht zulässig“ an. Nur wenn Gefahr drohe, dürfe man das Fahren von Radfahrern auf der Straße laut Straßenverkehrsordnung verbieten. Daraufhin hat die Stadt Gefahr festgestellt. Sie hat die Radler kontrolliert und „häufige Missachtungen“ des Fahrverbots festgestellt, „die zu gefährlichen Situationen führten“.
Geht es noch abstruser? Okay, den ersten Teil kapiere ich ja noch. Wenn der ADFC sagt: "Ohne Gefahr kein Verbot", dann
erfindeterkennt die Polizei eben eine Gefahr. Und worin besteht die Gefahr nun? Ganz einfach: darin, dass die Radler häufig das Verbot missachten. Ähem, nochmal bitte: Die Gefahr besteht darin, dass sich Radfahrer über ein Verbot hinwegsetzen. Deswegen wird das Verbot angeordnet.Also ohne Verbot keine Gefahr, denn dann gibt es keine Verstöße von Radfahrern.
Herr, schmeiß Hirn vom Himmel.
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Kein Bezug zum Fahrrad, aber die Wortwahl ist mal wieder unglaublich. Massenkarambolage auf der A1
ZitatEin Autofahrer habe verkehrsbedingt abbremsen müssen [..] Offenbar konnte er jedoch nicht rechtzeitig das Tempo drosseln und fuhr auf seinen Vordermann.
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In Nürnberg wird nun wegen eines in Halshöhe gespannten Seils wegen eines versuchten Tötungsdeliktes ermittelt (FB).
Im ICE-treff geht es aktuell um die Fahrradmitnahme. -
Etwas älter, aber noch immer aktuell:
WOZ - Die Immunität des Autos gegenüber der Vernunft der Zahlen
Rechnen wir zusammen: zehn Prozent Fracht, befördert mit weniger als zwanzig Prozent energetischem Wirkungsgrad bei einer Betriebszeit von vier Prozent. Die Produktivität des Personenautos bewegt sich damit unter der Schwelle von einem Promille.
Weit effizienter sind andere Verkehrsmittel: Ein Elektrovelo wiegt mit 24 Kilo nur ein Drittel der von ihm transportierten Person. Darum benötigt seine Lenkerin auf der Fahrt von Bern nach Bolligen nur etwa ein Zwanzigstel des Stroms, den ein angeblich umweltfreundlicher Tesla-Fahrer benötigt. Bei der Eisenbahn ist das Gewichtsverhältnis zwischen Verpackung und transportierten Personen zwar ähnlich ungünstig wie beim Auto, doch ein Zug liegt weniger lang brach und benötigt pro Person und Kilometer ebenfalls viel weniger Energie als ein Mittelklasseauto.
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Wenn ich das recht verstehe ist es dort recht eng. Bei Maltes Vorschlag, bei Radfahrer frei könne man auch gleich schieben bitte nicht den §25 (2) StVO vergessen. Also schieben nur auf der Fahrbahn!
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Bei mir hat dieser Link funktioniert:
Die Zahlenkolonne weckt natürlich den Nachrechen-Freak in mir:
- Das Durchschnittsauto in der Schweiz wiegt 1,5 Tonnen. Es befördert im Durchschnitt 1,6 Personen, inklusive Gepäck rund 150 Kilo. Die Verpackung ist somit zehnmal schwerer als der Inhalt.
- Das Auto kann anderthalb- bis zweimal so schnell fahren, wie das Gesetz erlaubt. Es verfügt im Schnitt über 110 Kilowatt Leistung. Bei einem normalen Fahrzyklus liegt der Grossteil dieser Leistung brach.
Ob mit Öl, Gas, Strom oder Wasserstoff: Um neunzig Prozent Verpackung mit einem überdimensionierten Motor und tiefem primärenergetischem Wirkungsgrad zu transportieren, ist jede Energie zu wertvoll. - Rund 23 von 24 Stunden steht das Auto still auf einem Abstellplatz. Man stelle sich einen Transportunternehmer vor, der einen schweren LKW mit überdimensioniertem Motor beschafft, ihn aber bloss mit einem Zehntel der zulässigen Fracht belädt und nur eine Stunde pro Tag betreibt. Er ginge pleite und käme ins Irrenhaus.
Ein Pkw ist kein Lkw. Während es die Spitzenlaster schaffen, bei 14 t Eigengewicht noch 14 t Last draufzupacken, ist es nicht der Zweck eines 1,4 t schweren Golfs, 1,4 t an Passagieren und Gepäck mitzunehmen. Da ist bei gut 400 bis knapp 600 kg Schluss.
Und wer Styropor befördert, wird wahrscheinlich weniger als 10 Prozent Nutzlast im Vergleich zum Eigengewicht drinhaben. Insofern hinkt der Vergleich. Schade eigentlich, denn die Grundidee des Autors ist ja richtig. -
Bei mir hat dieser Link funktioniert:
Die Zahlenkolonne weckt natürlich den Nachrechen-Freak in mir:
Jo, vielen Dank. Da habe ich nicht aufgepaßt. Sorry. -
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jaja, nach Kollision tödlich verletzt.
oder um die Überschrift mal nach dem im Artikel geschilderten Ablauf zu formulieren: "Autofahrer verletzt Radfahrer tödlich"Aus dem 47-jährigen der Überschrift wird - weil er keine Papiere bei sich hatte - dann im Artikel selbst ein Radfahrer, der Anfang 30 war.
Und die Verletzungen, die er sich selbst zuzog, wurden ihm eigentlich zugefügt. Von einem Autofahrer, der, den Schilderungen entsprechend, wohl das Sichtfahrgebot missachtet hat und in einer Rechtskurve den Radfahrer von hinten angefahren hat... -
Aktualiserung, 11.30 Uhr:
Der verstorbene Radfahrer konnte mittlerweile durch polizeiliche Ermittlungen identifiziert werden. Es handelte sich um einen 47-jährigen Mann aus dem Landkreis Rastatt. -
Ich habe die sehr schöne Funktion "Korrektur melden" genutzt. Wer sich anschließen möchte ...
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rückwärts ausparken, Seniorin überfahren mit tödlichen Folgen? Freispruch.
das ist ... interessant.
Das Gericht befindet, dass die Fahrerin vor dem Rückwärtsfahren nicht auf den Gehweg hätte treten müssen. Es hat eben gereicht, beim Rückwärtsfahren in die Spiegel zu gucken. Innenspiegel nutzlos, weil Karre vollgeladen? Egal. Rentnerin war eben im "Toten Winkel".
Freispruch.
Wahnsinn!Der Treppenwitz an der Sache ist, dass "die laute Mehrheit" da draußen "harte Urteile!" für Straftaten fordert! Aber so ein Urteil hier als "jaja, das ist richtig so!" goutieren würde...
bah! -
Wenn das Opfer hinter'm Auto auf dem Boden liegt, und davon musste das Gericht ausgehen, helfen die Spiegel nicht.
Nächstes mal ist's dann keine gestürzte Seniorin sondern ein Kind, das hinter dem Auto steht und für den Spiegel zu kurz ist. Auch Freispruch?
[stvo]Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.[/stvo]
Kann doch echt nicht zuviel verlangt sein, vor'm Rückwärtsfahren mal kurz hinter's Auto zu schauen.
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Blöderweise reicht nicht mal das. Was, wenn beim Gucken niemand da ist - und dann geht die Fahrerin nach vorne, steigt ein, schnallt sich an, legt den Rückwärtsgang ein - und in diesen 10, 15 Sekunden ist jemand gekommen und gestürzt?
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Dann hat man immer noch die Chance, in eben dieser Zeit das zu sehen. Aber irgendwann ist's einfach Pech. Die Wahrscheinlichkeit für die Situation ist nur ein Bruchteil so groß.
Aber klar, schöner wäre es, auch dann nicht alleine rückwärts fahren zu dürfen. Aber das ist gänzlich unrealistisch. -
lustigerweise fordert eine große Zahl von Menschen, dass LKW mit "Abbiegeassistenten" ausgestattet werden sollen. Oder die Türen auf der rechten Seite bodentiefe Fenster bekommen müssen.
Von einer Forderung, dass Nicht-LKW gefälligst mit Rückfahrkamera ausgestattet werden sollen, hörte ich bislang nichts...
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Blöderweise reicht nicht mal das. Was, wenn beim Gucken niemand da ist - und dann geht die Fahrerin nach vorne, steigt ein, schnallt sich an, legt den Rückwärtsgang ein - und in diesen 10, 15 Sekunden ist jemand gekommen und gestürzt?
So ähnlich hatte ich mal einen Unfall:
Eine Frau parkt so hinter einem Baum, dass sie beim Ausparken nichts sieht. Sie steht neben dem Auto und wartet bis die Ampel in der Nähe rot wird.
Es fing an zu regnen, ich ziehe mir die Regenklamotten an und warte ca. 20m näher zur Ampel ebenfalls auf eine Lücke im Verkehr.Die Ampel wird rot, ich fahre los. Die Frau steigt schnell ein, fährt zügig rückwärts aus der Parklücke und mir in die Seite.
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Malte
8. Januar 2019 um 18:52 Hat das Thema aus dem Forum Medienhinweise nach 2017 verschoben. -