Woche 5 vom 30. Januar bis zum 5. Februar 2017

  • Natürlich war das kein seriöser Test, dafür war die beobachtete Stichprobe viel zu klein. Klar. Aber eines wird doch überraschend deutlich, dass nämlich die Fahrtzeit nicht linear von der Geschwindigkeit abhängt -- der größte Anteil der Zeit geht im dichten Stadtverkehr fürs Warten an den Ampeln drauf. Ich habe die Überschrift deswegen so groß geschrieben, um ganz plakativ eben darauf hinzuweisen.
    Schön fand ich auch den Schluss des Artikels: "Auch klar ist, dass es mit dem Rad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln entspannter ist - sofern man nicht gerade durch die Rosenheimer Straße radelt, oder eine Weichen-, Oberleitungs- oder sonstige Störung die Öffentlichen lahmlegt."

  • WLTP: Der Nachfolger vom NEFZ ("Neuer europäischen Normfahrzyklus"). Ist wesentlich näher an der Praxis, Abkürzung für "Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure"
    RDE: "Real Driving Emissions". Die Autos werden nicht mehr nur auf dem Prüfstand, sondern auch auf der Straße getestet.

  • Auch klar ist, dass es mit dem Rad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln entspannter ist....

    Heute ist wieder so ein Tag ... ich hab hier gerade 2°C, leichten Nieselregen und Eis auf der Straße. Und ich sag ganz ehrlich ... selbst mit der längeren Fahrzeit wäre es im beheizten Auto heute entspannter.

    Nur .. das galt heute früh, bei Sonnenschein, Sonnenaufgang und -5°C halt noch nicht.. da war das Radl einfach besser. Brr. Sauwetter.

  • Verstehe ich auch nicht.

    "Nach Auffassung des Oberlandesgerichts haftet der Beklagte dem Grunde nach allein für den Unfall. Er habe den Gehweg der im Grundsatz vorfahrtsberechtigten Lünener Straße verkehrswidrig entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung benutzt. Aufgrund seines Alters sei er nicht mehr berechtigt gewesen, auf dem Gehweg Fahrrad zu fahren. Deswegen habe ihm gegenüber der Klägerin kein Vorfahrtsrecht zugestanden. "

    Ich dachte bislang ja, dass sich Vorfahrtsrechte auf die ganze Straße auswirken und nicht nur auf die Fahrbahn oder andere einzelne Teile.

    /Wassen das überhaupt für eine Begründung? Kommt mir jetzt erst. Wäre der Junge 7 Jahre alt gewesen hätte er Vorfahrt gehabt? Muss ich jetzt demnächst auch immer das Alter anderer VT abschätzen, um die Vorfahrt klären zu können?


  • Ich dachte bislang ja, dass sich Vorfahrtsrechte auf die ganze Straße auswirken und nicht nur auf die Fahrbahn oder andere einzelne Teile.

    /Wassen das überhaupt für eine Begründung? Kommt mir jetzt erst. Wäre der Junge 7 Jahre alt gewesen hätte er Vorfahrt gehabt? Muss ich jetzt demnächst auch immer das Alter anderer VT abschätzen, um die Vorfahrt klären zu können?

    Wenn es denn nur das Alter wäre, was abzuschätzen ist. Nun stell dir vor, da wären auch noch der kleine Bruder und eine erwachsene Begleitperson dabei gewesen — beide hätten Vorfahrt, nur der elfjährige Junge nicht? Das sind mal wieder alles vollkommen praxisferne Regelungen, die der eine so, der andere so interpretiert.

  • Nun stell dir vor, da wären auch noch der kleine Bruder und eine erwachsene Begleitperson dabei gewesen — beide hätten Vorfahrt, nur der elfjährige Junge nicht?

    Der kleine Bruder und die Begleitperson haben sowieso keine Vorfahrt, da sie an Kreuzungen absteigen müssen.

    Aber auf mich sollte man in diesem Fall wahrscheinlich sowieso nicht hören. Ich finde ja auch nach wie vor, dass Geisterradler eigentlich grundsätzlich keine Vorfahrt vor irgendwas haben sollten.

    Also ein ganz klein wenig liest sich die Geschichte so, als ob die Urteile ohne zahlende Haftpflichtversicherung des Jungen anders ausgefallen wäre.

  • Da kommt schon das typische Gejammer von manchen im Forum:

    Wie soll ich denn damit illegal überholen? Meine Welt bricht zusammen, wenn ich nicht mehr zu schnell fahren kann, ....


    Das System wäre wirklich zu begrüßen, wenn es auch zuverlässig und strickt arbeitet. Wird aber hier vermutlich nicht kommen, nicht gegen diese Lobby. Außerdem würden dann ja viele Bußgelder die jetzt eine gute Einnahmequelle sind weg fallen.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Moralisch mal wieder unbefriedigend, juristisch meiner Meinung nach in Ordnung.
    Es ist nunmal normalerweise kein Vorsatz, wenn man jemanden überfährt. Es ist grob oder sogar bewusst fahrlässig, aber kein Vorsatz. Vor lauter Empörung kann man ihn vielleicht herbeireden. Faktisch gibt es ihn aber normalerweise nicht. Nichtmal bei Alpi. Bleibt also nur fahrlässige Tötung. Und darauf stehen maximal 5 Jahre. Eine Haftstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, ist da schon über dem Durchschnitt der Urteile. Oft genug gibt es nur Bewährung.
    Also freu Dich, dass der Typ einfährt. Mehr kann man wohl nicht erwarten.

    Ich habe noch versucht, zum Vergleich Urteile mit fahrlässiger Tötung mit hohen Strafen zu finden. Ist gar nicht so einfach. Ich habe nur ein einziges Urteil mit einer Strafe über drei Jahren gefunden. Dort hatten zuvor bereits auffällige Kampfhunde ein Schulkind umgebracht. Vier Jahre habe ich gar nicht gefunden. Die Strafe von 2 Jahren und 9 Monaten gehört also vermutlich schon zum oberen Viertel (oder noch höher) bei fahrlässiger Tötung.