Autoverkehrsflächen fressen Fahrradverkehrsflächen auf – weil die Autos immer „dicker“ werden

  • Bergedorf ist mir zu weit weg... :)
    Das liegt nicht mal ansatzweise auf meinem Heimweg.

    Der Arbeitsaufwand des OWi-Schreibens ließe sich prinzipiell stark reduzieren. Bräuchte man nur jemanden, der mal was programmieren kann. :)
    Dann wären das wenige klicks und Dropdownmenüs. Also sozusagen ein Wegeheld in "sinnvoll". ;)

  • Der Arbeitsaufwand des OWi-Schreibens ließe sich prinzipiell stark reduzieren. Bräuchte man nur jemanden, der mal was programmieren kann. :) Dann wären das wenige klicks und Dropdownmenüs. Also sozusagen ein Wegeheld in "sinnvoll". ;)

    Da liegt ein passendes Perl-Skript im Netz.

    Das Skript nimmt ein Bild, erkennt das Kennzeichen und extrahiert das Datum. Die GPS-Daten werden auf google Maps angezeigt und man kann sich Vorlagen für häufig auftretende Fälle definieren. Das Programm startet dann thunderbird mit einer vorgefertigten Mail, die man abschicken kann.

    Aktuell muss man die Vorlagen im Quellcode anpassen und sich die Abhängigkeiten selber installieren. Bisher wurde das Programm nur unter Linux gestartet.

    Lizenz: Tu-was-du-willst

    Bevor mir gedankt wird: ich bin nicht der Hauptautor!

  • Also ich wohne in einem verkehrsberuhigten Bereich. Durchgangsverkehr gibt es praktisch nicht und die Autos parken auf Privatgrundstücken.
    Und was ist das typische Bild an einem Samstag Vormittag bei halbwegs brauchbarem Wetter?
    Kinder spielen auf der Straße, Eltern sitzen mit einem Kaffee vor dem Haus und treffen Nachbarn.

    Das klingt ja richtig schön. Ich wünschte hier wäre es auch so.

    Ich kenne einen großen verkehrsberuhigten Bereich, dort fährt man legal schon mal mehrere Minuten bis zu seinem Ziel. Es gibt keinen auswärtigen Durchgangsverkehr, aber viele Anwohner müssen durch. Die paar Minuten dauern denen allerdings zu lange.

    Kinder sollten dort nicht spielen, sie wären in Gefahr. 30 km/h (also mind. 20 km/h zu viel) sind dort die Regel. Autos parken zuerst auf den markieren Flächen, sobald diese voll sind auch außerhalb.

    Es sind überall rechts und links im Wechsel "Verkehrsberuhigte Elemente" (Blumenkübel, Parkflächen), so das Überholen dort schwierig bis unmöglich ist.
    Fahre ich dort mit dem Auto, habe ich schnell ein oder mehrere PKW hinter mir, die kräftig drängeln. Fahre ich dort mit dem Rad werde ich des öfteren sehr dicht überholt bzw. zur Seite gedrängelt.
    Fußgänger sehen sobald ein Auto kommt sofort an den Rand um dieses passieren zu lassen. Gewähre ich denen mit dem Auto an einer der Zahlreichen Eng-stellen den Vorrang verstehen die nicht wieso ich stehen bleibe.
    Gehe ich dort zu Fuß gibt es Unverständnis, weil ich nicht sofort auf Seite gehe sondern in Eng stellen normal weiter gehe und die erst danach vorbei fahren können.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • ich saß letztens auch in einem Auto, mit dem wir durch einen innerstädtischen Verkehrsberuhigten Bereich fuhren. Wohlgemerkt mit Schrittgeschwindigkeit. Hat keine 20m gedauert, bis der erste Autofahrer zügigst aufschloss, fast in den Kofferraum kroch und nach weiteren 30m auf die Hupe drückte.

    Die Fahrerin auf dem Sitz neben mir weigerte sich aber, anzuhalten und mich für ein klärendes Gespräch aussteigen zu lassen. :rolleyes:

  • bis der erste Autofahrer zügigst aufschloss, fast in den Kofferraum kroch und nach weiteren 30m auf die Hupe drückte.
    Die Fahrerin auf dem Sitz neben mir weigerte sich aber, anzuhalten und mich für ein klärendes Gespräch aussteigen zu lassen.

    Wie hätte das klärende Gespräch wohl ausgesehen? ?(

    „Alles klar mit Ihnen, geht es Ihnen gut? Brauchen Sie Hilfe? Ich konnte keine Gefahr erkennen vor der sie mich gewarnt haben könnten, deshalb meine Sorge!"
    Ist es als fürsorgender Mensch nicht Deine Pflicht, Dich zu vergewissern dass mit dem aufschliessenden Fahrer alles in Ordnung ist? :D

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • ich wäre ausgestiegen, ans Heck des Autos gegangen. Hätte die Funktion des Bremslichtes und des Rücklichtes geprüft.
    Dann noch Blickkontrolle Reifendruck.
    Dann wäre ich zum Auto dahinter gegangen, hätte fragend geguckt und dann nach dem Grund des hupens gefragt. Immerhin kann ich keinen Defekt am Auto erkennen.
    Vermutlich wäre dann das übliche "Fahr zu!" gekommen. Dann hätte ich erwidert, dass wir uns hier meiner Meinung nach in einem Verkehrsberuhigten Bereich befinden, in dem Schrittgeschwindigkeit gilt. Da ich mich grundsätzlich natürlich auch irren kann, mich möglicherweise verguckt habe, hätte ich vorgeschlagen, dass wir gemeinsam zurückgehen und das Schild am Beginn der Straße in Augenschein nehmen. Habe ich mich geirrt, werde ich mich natürlich bei ihm entschuldigen.
    Darauf wird niemand eingehen.
    Also stelle ich ihm gegenüber fest, dass er selbst ohne hupen, ohne Belästigung von Passanten, Anwohnern und der Insassen des Autos vor ihm, schon längst viel viel weiter wäre...

  • Ich handhabe das mittlerweile so: Im verkehrsberuhigtem Bereich fahre ich Schrittgeschwindigkeit, dabei gehe ich von 10 km/h aus. Schrittgeschwindigkeit ist ja nicht richtig definiert. Es könnten auch 5 km/h sein 7 km/h, niemand kann eine genaue Angabe dazu machen.

    Die 10 km/h fährt mein Auto praktischerweise im Standgas ganz alleine, wenn ich die Automatik auf manuell umschalte und den 2. Gang anwählte. Sollte sich jemand darüber aufregen, dass ich mit 10 km/h durch den verkehrsberuhigten Bereich fahre und deshalb hinter mir hupen, so nehme ich diese Kritik natürlich an. Ich schalte dann in den ersten Gang zurück und mein Auto rollt mit 5 km/h weiter.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Dann hätte ich erwidert, dass wir uns hier meiner Meinung nach in einem Verkehrsberuhigten Bereich befinden, in dem Schrittgeschwindigkeit gilt.

    Wenn Du schon mal dabei bist, könntest Du ihn auch fragen, welchen Grund er hatte, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

    Bei bussgeldkatalog.de kann man lesen:
    "Wer immer wieder einen Bußgeldbescheid aufgrund des Hupens erhält, qualifiziert sich für eine MPU. Schließlich können die Behörden davon ausgehen, dass jemand, der ständig ein Bußgeld für unangebrachtes Hupen kassiert, im Verkehrsgeschehen nicht als sehr rücksichtsvoll, sondern eher als aggressiv auffällt. Das kann den Führerschein gefährden, da die Verordnung einer MPU zu einem Fahrverbot führt."

    Auszusteigen zwecks eines klärenden Gesprächs kann also durchaus etwas bringen... ;)

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Für die MPU müsste derjenige

    1. andauernd Leute anhupen,
    2. andauernd gerichtsfest der ungerechtfertigten Huperei überführt werden. Hierfür
    3. dürfte der Kraftfahrer sich nicht gegen die leicht anfechtbaren 10 Euro-Knollen wehren mit seiner Verkehrsrechtsschutzversicherung.
    4. Bei der Behörde müsste irgendwo eine Liste geführt werden, aus der hervor geht, dass beharrliches Fehlverhalten vorliegt. M.W. tauchen punktelose Bußgelder nirgens auf. Verwarngelder sowieso nicht.
    5. Behördengrundsatz: Wo kämen wir denn da hin?! Das wär ja noch schöner!

    In der Praxis also eher unwahrscheinlich. Leider.

  • M.W. tauchen punktelose Bußgelder nirgens auf. Verwarngelder sowieso nicht.

    Das zumindest stimmt nicht. Es wurden auch schon MPUs wegen penetrantem Falschparken verhängt.
    Der Rest stimmt natürlich: es wird schon aus den praktischen Gründen niemand wegen Hupen der Führerschein abgenommen.

  • Das zumindest stimmt nicht. Es wurden auch schon MPUs wegen penetrantem Falschparken verhängt.Der Rest stimmt natürlich: es wird schon aus den praktischen Gründen niemand wegen Hupen der Führerschein abgenommen.

    Ich hatte mal davon gelesen, dass Falschparken nur eine Ordnungswidrigkeit ist und deshalb nicht in der Form registriert werden darf, dass man einen "Wiederholungstäter" überhaupt erkennen kann. Trifft das zu?
    Dann wäre es schwierig, jemanden wegen penetranten Falschparkens überhaupt ausfindig machen zu können. Es sein den das bezöge sich auf ein einziges isoliertes Ereignis. Zum Beispiel, dass er sein Fahrzeug auf der Überholspur auf der Autobahn parkt. um einen Spaziergang im Grünstreifen zu machen.

  • Ich hatte mal davon gelesen, dass Falschparken nur eine Ordnungswidrigkeit ist und deshalb nicht in der Form registriert werden darf, dass man einen "Wiederholungstäter" überhaupt erkennen kann. Trifft das zu?

    Und obwohl der Führerschein laut Informationen des DAV überaus selten wegen Knöllchen einkassiert wird, sollte man das nicht verharmlosen. Dies belegt ein Fall, der vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt wurde.

    Ein Fahrzeughalter sammelte in anderthalb Jahren 127 Knöllchen, dazu noch 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Dieser gab zwar an, dass er nicht alle Strafzettel selbst verschuldete, das Gericht zog den Führerschein dennoch ein (AZ.: VG 4 L 271.12).

    Ich habe aber keine Ahnung, was genau für welchen Zeitraum gespeichert wird und wo das geregelt ist.

  • Ich hatte mal davon gelesen, dass Falschparken nur eine Ordnungswidrigkeit ist und deshalb nicht in der Form registriert werden darf, dass man einen "Wiederholungstäter" überhaupt erkennen kann. Trifft das zu?

    Irgendwann fällt es den Menschen auf, die immer und immer wieder mit demselben Täter zu tun haben.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Irgendwann fällt es den Menschen auf, die immer und immer wieder mit demselben Täter zu tun haben.

    Das mag schon so sein, aber ist das auch gerichtsverwertbar, bzw. hat es überhaupt Auswirkungen?
    Wenn zum Beispiel immer wieder derselbe Autofahrer immer wieder vom selben Ordnungsamtsmitarbeiter für das Zuparken eines Radweges einen Bußgeldbescheid erhält, dann mag das zwar dem Ordnungsamt-Mitarbeiter auffallen. Aber wird denn regelmäßig geprüft, das wievielte mal dieser Autofahrer jetzt schon Bußgeldbescheide "gesammelt" hat, für das Zuparken eines Radweges?
    Und wer wird dann aktiv? Der Ordnungsamtmitarbeiter kann ja nicht unbedingt mit Sicherheit sagen, "das war jetzt das zehnte Mal (Beispiel), dass ich diesen Autofahrer wegen Radweg-Zuparkens einen Bußgeldbescheid ausstelle". Und selbst wenn er sich da ganz sicher ist, vielleicht ist es ihm ja einfach egal. Hat denn der Ordnungsamtmitarbeiter überhaupt die Möglichkeit, auf einer amtlichen Datenbank nachzuschauen, ob sich das tatsächlich so verhält, wie er es in Erinnerung hat?

  • Bei der Kontrolldichte, wie schafft es da jemand 83 Knöllchen zu bekommen? Dass ganze muss ja irgendwo passiert sein, wo es auch überprüft wird. Auf den meisten Radwegen kann man von einer derartigen Kontrolldichte nur träumen.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Bei der Kontrolldichte, wie schafft es da jemand 83 Knöllchen zu bekommen?

    Die Überwachung der "Hotspots" funktioniert in Berlin eigentlich recht gut.
    Es gibt mehrere Stellen, an denen man nach wenigen Stunden recht zuverlässig ein Knöllchen an der Scheibe hat, wenn man ohne Ticket parkt. Vor meinem letzten Arbeitsplatz sind die teilweise zweimal am Tag vorbeigekommen. Da gab es dann morgens das 5€-Knöllchen (vor der Erhöhung) und nachmittags das für 30€.
    Und es muss nicht immer die Parkraumbewirtschaftung sein. Auch in einer zum parken beliebten verkehrsberuhigten Zone sehe ich regelmäßig Tickets an den Scheibenwischern.

  • In dieser verkehrsberuhigten Zone in Hannover dagegen wird gegen Falschparker nicht mit der nötigen Konsequenz vorgegangen:

    Die aufgepflasterte Verkehrsfläche soll ein repräsentatives Entré für den angrenzenden Von Alten-Park-darstellen. Vielen Autofahrern bereitet es jedoch wenig Kopfschmerzen, sich über die Regelung hinwegzusetzen, dass in verkehrsberuhigten Bereichen das Parken nur dann erlaubt ist, wenn dort Parkplätze markiert sind.
    Hier noch mal ein Blick auf dieselbe Fläche, jetzt jedoch mit dem Parkeingang im Hintergund:

  • Die aufgepflasterte Verkehrsfläche soll ein repräsentatives Entré für den angrenzenden Von Alten-Park-darstellen. Vielen Autofahrern bereitet es jedoch wenig Kopfschmerzen, sich über die Regelung hinwegzusetzen, dass in verkehrsberuhigten Bereichen das Parken nur dann erlaubt ist, wenn dort Parkplätze markiert sind.

    Es ist oft schlicht und einfach Unwissen. Wenn ich meine Gäste darauf hinweise, dass sie vor unserer Tür eben nicht parken dürfen, sind die erstmal überrascht. Ich weiß es ehrlich gesagt auch erst, seit ich mal ein Knöllchen bekommen habe.

    Davon unabhängig finde ich es doch ziemlich bekloppt, an dieser Stelle eine verkehrsberuhigte Zone einzurichten. Diese Zonen sollen eigentlich als Aufenthalts- und Begegnungsbereich dienen. Die Aufteilung in Gehweg und Fahrbahn soll dabei aufgehoben werden.
    Eine T-Kreuzung mit einem Abbiegeradius wie eine Autobahn und mit Pollern geschütztem Gehweg ist nun definitiv kein "Aufenthalts- und Begegnungsbereich ohne Unterteilung in Gehweg und Fahrbahn".
    Ein paar Meter weiter ist so ein Bereich ohne diese Aufteilung. Dort wäre aber wohl die Beschilderung als Parkplatz mit dem blauen "P" angebrachter.

    Wenigstens liegt diese Kreuzung in einer 30-Zone. Auch wenn es gar nicht so einfach zu finden ist.