Der Bundesrat könnte am 23.09.2016 beschließen, §45 Abs. 9 der StVO ersatzlos aufzuheben.
Das heißt, die Straßenverkehrsbehörden hätten danach freie Hand, nach eigenen Vorstellungen Verkehrszeichen aufzustellen und fließenden Verkehr zu behindern.
Zum einen ist das sicher toll, man könnte leichter Tempo 30 o.ä. einrichten.
Zum anderen dürfte dann aber auch jeder Gammelradweg ohne guten Grund wieder benutzungspflichtig gemacht werden.
Es ist wenig Zeit, aber besteht vielleicht noch die Möglichkeit, hiergegen größeren Protest auszulösen?
Mir schweben so Stichworte vor wie "Wider der Behördenwillkür" oder "Freie Fahrt für freie Bürger". Vielleicht auch "Keinen rechtsfreien Raum auf deutschen Straßen!".
Änderungen an der StVO
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Man darf gespannt sein, was Gerichte daraus machen, wenn Abs. 9 tatsächlich gestrichen wird.
Denn die Streichung wird wie folgt begründet:Zitat von Zweiter Link Seite 4 unten§ 45 Absatz 9 StVO hat durch die Benennung einer Vielzahl von Ausnahmenzu Auslegungsproblemen geführt. In der Praxis wird von der Anordnung weitererVerkehrsbeschränkungen kaum noch Gebrauch gemacht. Die Streichungdes § 45 Absatz 9 StVO würde eine Abwägung "auf Augenhöhe" zwischen denBelangen des (motorisierten) fließenden Verkehrs und anderen Verkehrsformenermöglichen.
Daraus geht klar hervor, dass durch die Streichung Beschränkungen des motorisierten Verkehrs vereinfacht werden sollen.
Solche Begründungen des Gesetzgebers spielen bei der Rechtsprechung in Zweifelsfällen eine sehr wichtige Rolle.Leider wird es nach der Streichung von Abs. 9 erst wieder ein paar Jahre dauern, bis es höchstrichterliche Rechtsprechung gibt
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Die neue deutsche Fahrrad-braucht-Radweg-Szene mit den diversen 'Stizzis' frohlockt bestimmt bereits, dass sie es mutig geschafft haben die offenen Türen des Autoverkehrsministeriums einzutreten und endlich die allgemeine Benutzungspflicht wieder in Reichweite ist.
"Vorbild Niederlande" und so ... die KINDER !!! Dass die großen Vorbilder DK,NL und USA massiv steigenden Autoverkehr haben? Egal: die KINDER, womit natürlich nicht etwa die vom steigenden Autoverkehr malträtierten Kinderlungen gemeint sind, sondern eben jede Kinder, die - genau 10-jährig - geeignet scheinen endlich für vollständig fahrradbefreite Autofahrbahnen instrumentalisiert zu werden.
Die ADFC-Geschäftsführung sitzt ja vor demselben Horn und posaunt in vollständiger Negation des eigenen verkehrspolitischen Programms seit längerem: Die Radwegebenutzungspflicht ist irrelevant, ... die KINDER !!!
Mischverkehr heisst jetzt Menschenversuch, und Wahlfreiheit ohne Benutzungspflicht heißt jetzt 'Fahrbahnzwang'. Gäbe es nicht schon solche Radwegaktivisten, die Autoindustrie müsste sie erfinden. Ich warte noch auf den claim 'weisse mittelalte strong and fearless zwingen Kinder und Alte in die menschenverachtende Wahlfreiheit der dualen Radverkehrsführung'.
Vorbei die Zeit, wo noch in diversen verkehrswissenschaftl. und verkehrspolitisch sachkundigen Foren über die wirren Thesen der Studien verdrehenden Stizzis der Kopf geschüttelt wurde. Heute ist sowas tatsächlich wieder Mainstream geworden. Auch Springerpresse dabei. Alle jubeln: wir sind endlich in der Mitte der Gesellschaft angekommen und haben endlich unsere gute alte Benutzungspflciht zurück, oder so ...
AfD und CDU holen derweil Wählerstimmen mit Kampagnen gegen Radfahrer auf der Fahrbahn.
Z.B. aus der Radlhochburg Oldenburg:
"Mit der Forderung nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, der Verhinderung von Tempo 30 auf den Hauptstraßen und eurem Einsatz gegen Radfahrer auf der Fahrbahn setzt ihr die richtigen Themen in eurem Stadtbezirk, um mal einige zu nennen," lobte Eggers den Stadtbezirk."Aber in Zeiten, wo SPD-Sarrazin für die genetische Reinheit der deutsche Rasse unter dem 'Kritischen' Beifall der Medienkonzerne und der offentlich-rechtlichen längst einen Bestseller landete, wo die AfD das 'völkische' wieder als Begriff hoffähig macht, da ist die Wiedereinführung der Radwegebenutzungspflicht im 14 'wärmsten Monat seit Beginn der Wetteraufzeichnung" auch nicht weiter erstaunlich.
ROLL-BACK könnte wohl die *Überschrift zur Kennzeichnung dieses Jahrzehnts lauten?Und während die neue urban-vegane Radwegbau-szene der aufstrebenden berliner Startup's bereits siegestrunken die vollzogene Verkehrswende feiert und die Benutzungspflicht mit freudiger Erwartung herbei sehnt führen Fakten und Zahlen jetzt ein kümmerliches Schattendasein in der Besenkammer.
Die leise in der Ecke stehenden '3,5% Zuwachs des Autoverkehrs der USA allein in 2015' werden gnadenlos vom Sprechchor der Begeisterten übertönt: 'protected bikelane, 'Protected Bikelane', 'PROTECTED BIKELANE', ...
Immerhin wurden die Dinger empirisch erforscht: Resultat u.a.: Autoverkehr wird signifikant verflüssigt, auch bei hohen Radverkehrsstärken verbessert sich die Reisegeschwindigkeit für den MIV.
Na wenn das mal kein gutes Argument ist für die ersehnte allgemeine Benutzungspflicht!
Wer da nicht bald in den Jubelchor einstimmt kann sich schon mal ein kleines Etikett fürs Revers zurechtlegen: 'strong and fearless' Kindermörder! -
Wer Diskussion mit Zahlen und Fakten von anderen fordert, sollte auch selber sachlich bleiben können.
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Das in der Begründung steht, dass man den motorisierten Verkehr einschränken will ist so gar nichts wert. Wofür etwas gedacht ist und wofür etwas ein gesetzt wird später das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
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Was mir auch auffällt an dem Entwurf:
Radfahrer »müssen« am Zebrastreifen nicht mehr absteigen. Sie haben sich dem Zebrastreifen nur noch »in Schrittgeschwindigkeit zu nähern und am Fahrbahnrand zu halten, wenn die Verkehrslage es erfordert«.
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Also in der Änderung zur Änderung (der zweite Link) sind schon ein paar lustige Sachen drin.
ZitatAn Kreuzungen und Einmündungenhaben zu Fuß Gehende beim Queren der Fahrbahn Vorrang gegenüberFahrzeugen, die in eine wartepflichtige Straße abbiegen, gegenüber Fahrzeugen,die wartepflichtig sind (Zeichen 205 und Zeichen 206) oder wenndie Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen geregelt ist (rechts vor links).
Da werden drei neue Vorrangregeln definiert (wenn ich es richtig verstanden habe):
- Ein Abbieger in eine Nebenstraße muss nun Fußgänger, die die Hauptstraße queren möchten, durchlassen. Da muss der Fußgänger aber ganz schön mutig sein und einfach vor das abbiegende Auto laufen.
- Möchte man in eine Hauptstraße abbiegen (bzw. sie queren), muss man der Hauptstraße folgende Fußgänger durchlassen. Da wird einfach die heute gelebte Praxis in Gesetzestext gegossen.
- An RvL-Kreuzungen haben sämtliche Fußgänger Vorrang vor Autos.Das sind schon sehr massive Änderungen, für die wohl eine größere Aufklärungskampagne nötig wäre.
Vor allem wird es wieder komplizierter. Denn bisher ist es einfach: Fußgänger haben mit der Vorfahrtsregelung von Fahrzeugen überhaupt gar nichts zu tun. Von dieser angenehmen Regel werden nun Ausnahmen definiert...
Klingt für mich ganz schön praxisfern.Die neue Regelung zu Zebrastreifen hat ja Fahrbahnradler schon beschrieben. Dass man Roller, Inliner u.ä. durchlässt, sollte wohl selbstverständlich sein. Radfahrer sollten aber mMn keinen Vorrang an Zebrastreifen bekommen (es sei denn, sie steigen ab). Das würde sonst das falsche Signal setzen.
Denn meistens sind Zebrastreifen nicht legal für Radfahrer erreichbar. Wozu sollen sie dann Vorrang bekommen?Finde ich nicht gelungen.
Mal schauen, was der Bundesrat daraus macht. -
das mit radfahrer und zebrastreifen wird ein versehen sein. Siehe die Begründung zu der Änderung. Dort werden Radfahrer als den Fußgängern gleichgestellt bezeichnet
Aber auch auf §24 verwiesen, wo Kinderfahrräder steht. -
Das mit dem Zebrastreifen steht aber hoffentlich insgesamt so da, dass es sich nur auf das Queren der Straße bezieht? Ansonsten würde dies ja bedeuten, dass Radfahrer vor jedem Zebrastreifen auf Schritttempo runter bremsen, auch wenn weit und breit kein Fußgänger in Sicht ist. Dann aber auch bitte konsequent alle Kraftfahrer verfolgen, die dann am Zebrastreifen überholen.
Besonders lustig würde es wenn man auf einem benutzungspflichtigen Radweg fährt, wo der Zebrastreifen mit drüber geht. Dann müsste man ja auf die Fahrbahn wechseln dort am Rand warten und wenn es frei ist sofort wieder zurück auf den Radweg.
Aber es ist schon traurig, das Leute die Gesetze machen diese nicht mal kennen (nicht mehr Absteigen müssen).
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mal sehen was passiert.
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Ich sehe das mild positiv. Was wir brauchen wäre eine deutliche Ansage, daß man bei Tempo 30 keine Fahrbahnverbote aussprechen darf. Mittelfristig wird der Wegfall des Paragraphen zu mehr Tempo-30-Strecken führen.
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So sehr man die möglicherweise gute Absicht hinter der Gesetzesänderung sehen mag, darf man nicht vergessen, dass mit dem §45(9) die wirksamste Waffe verloren ginge, mit der man derzeit noch gegen die verbliebenen Radwegschilder angehen kann.
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Sollte der 45(9) wirklich weg fallen was wäre dann die Alternative unnötige Benutzungspflichten weg zu bekommen? Die ERA, welche da ja Vorgaben macht und als Regelwerk angewendet werden muss?
Die Grundidee den 45(9) in der Richtung zu entfernen, dass man dann auch mehr Lärmschutz usw. machen kann ist ja durchaus zu begrüßen. Seltsamer weise wird sich wenn es gegen den MIV geht daran gehalten. Das führt hier zu ein paar sehr ungünstigen Stellen, lange Zeit 70 und direkt neben dem Wohngebiet (die letzten 500m) dann kein Limit mehr (kein Unfallschwerpunkt). Die Anwohner freuen sich da natürlich über Leute die für die kurze Strecke nochmal richtig aufdrehen.
Oder eine Strecke wo sich ständig 50 und 70 kurz hintereinander abwechseln, was ebenfalls zu unnötigem Beschleunigen/Bremsen und damit zu Lärm und Abgasen führt. -
Also in der Änderung zur Änderung (der zweite Link) sind schon ein paar lustige Sachen drin.
(...)
Also, bei solchen Formulierungen weiß ich nie, ob der Verfasser wirklich meint was er schreibt, oder einfach nur "ungeschickt" formuliert hat.
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Also, bei solchen Formulierungen weiß ich nie, ob der Verfasser wirklich meint was er schreibt, oder einfach nur "ungeschickt" formuliert hat.
So wie ich das verstehe haben Fußgänger immer Vorrang, solange die Kreuzung nicht durch Ampeln geregelt ist. Ob das so gemeint ist?
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Ich hatte mich ebenfalls per Abgeordnetenwatch an meinen Abgeordneten gewandt:
Sehr geehrter Herr Herzog,
ich wende mich als Radfahrer an Sie als Mitglied des Verkehrsausschusses.
Nach meiner Kenntnis soll in der September-Sitzung des Bundesrats beschlossen werden, den §45(9) der StVO aufzuheben, der vorschreibt, dass Verkehrsschilder nur dort anzuordnen sind, wo sie zwingend geboten sind.
Insbesondere stellt dieser Absatz Anforderungen an Beschränkungen des fließenden Verkehrs.
Sollte dieser Absatz entfallen, sehe ich als Radfahrer die Möglichkeit, dass verstärkt Radwegbenutzungspflichten (RWBP) angeordnet werden könnten. Eine RWBP ist aber nur in seltenen Fällen eine Wohltat für die Radfahrer; sie ist zunächst einmal eine Beschränkung des "fließenden Verkehrs" (nämlich des Radverkehrs) – eine ärgerliche Beschränkung zumal, wenn der Radweg untermaßig ist, wenn seine Oberfläche schlecht befahrbar ist, wenn er linksseitig geführt wird oder wenn er anderen Vorfahrts- und Ampelregeln unterliegt als die begleitende Fahrbahn.
§45(9) StVO liefert den Ansatz, durch den bei Verwaltungsgerichten gegen eine RWBP geklagt werden kann. Unter Berufung auf diesen Absatz wurde beim BGH entschieden, dass eine RWBP nur dann angeordnet werden darf, wenn das Fahren auf der Fahrbahn zu Gefahren führt, denen _ausschließlich_ durch die RWBP abzuhelfen ist; andere Maßnahmen, z.B. Geschwindigskeitsbeschränkungen für den motorisierten Verkehr, sind dabei regelmäßig zu prüfen und vorzuziehen. Diese Begründung entfällt bei Wegfall von §45(9) StVO.
Mir scheint, dass beim Entwurf der Änderungsverordnung niemand diese Konsequenzen für den Radverkehr bedacht hat. Ich bitte Sie, sich diese Überlegungen zu eigen zu machen, sie im Verkehrsausschuss vorzutragen und dieser Änderung nicht zuzustimmen.Meine Frage wird aber nicht freigeschaltet, "da sie gegen den Moderations-Codex verstößt. Sie fällt indie Kategorie:
- Beiträge, die keine Frageabsicht oder Aufforderung zurStellungnahme erkennen lassen und hauptsächlich dem Zweck der Meinungsäußerungoder Kommentierung dienen". Immerhin wird sie an den Abgeordneten weitergeleitet. Mal schauen, was passiert. -
So wie ich das verstehe haben Fußgänger immer Vorrang, solange die Kreuzung nicht durch Ampeln geregelt ist. Ob das so gemeint ist?
Ja, und vor allem auch gegenüber abbiegenden Fahrzeugen auf einer Vorfahrtstraße - beim Queren dieser.
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Ja, und vor allem auch gegenüber abbiegenden Fahrzeugen auf einer Vorfahrtstraße - beim Queren dieser.
Ich denke hier ist die Formulierung nicht ganz genau. Geschrieben ist:
Zitat
An Kreuzungen und Einmündun-
gen haben zu Fuß Gehende beim Queren der Fahrbahn Vorrang gegenüber
Fahrzeugen, die in eine wartepflichtige Straße abbiegen,gemeint ist wahrscheinlich:
Zitat
An Kreuzungen und Einmündun-
gen haben zu Fuß Gehende beim Queren der Fahrbahn einer wartepflichtige Straße Vorrang gegenüber
Fahrzeugen, die in eine wartepflichtige Straße abbiegen, -
Hier hat jemand über die Streichung von 45(9) etwas in seinen Blog geschrieben:
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gemeint ist wahrscheinlich:
"An Kreuzungen und Einmündun-
gen haben zu Fuß Gehende beim Queren der Fahrbahn einer wartepflichtige Straße Vorrang gegenüber
Fahrzeugen, die in eine wartepflichtige Straße abbiegen,"Das ist auch heute schon so. Dafür braucht man keine Änderung der StVO.
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