Eine ganz beliebte Faustregel bezüglich der Gültigkeit von Ampeln lautet ja bekanntlich, dass eine Ampel nur gelte, wenn sie rechts vom Radweg stünde — Ampeln links vom Radweg wären egal. Diese Faustregeln wird offenbar auch von der Polizei verbreitet, obwohl sie in dieser Form zwar häufig zutreffen mag, aber definitiv häufig auch daneben liegt.
Und manchmal weiß man auch nicht weiter. Hier zum Beispiel:
Erst denkt man sich, naja, die Ampel steht links vom Radweg, es gibt keine Haltlinie, es gibt keine Signalgeber für Radlinge, also wird man wohl fahren dürfen. Ist ja offenbar egal, warum die Ampel dort steht.
Dummerweise ist aber die Ausfahrt der rechts angesiedelten Firma signalisiert:
Hmm. Der Witz ist ja, dass es kein grünes Licht gibt, weder bei dieser signalisierten Ausfahrt noch bei den übrigen Signalgebern für die Fahrbahn. Es gibt also rotes Licht und . Bedeutet das, dass es auch keinen geschützten Bereich gibt, dass man also als Radling am roten Signalgeber für die Fahrbahn vorbeisausen darf und der Fahrbahnverkehr lediglich angehalten wird, damit die Lastkraftwagen aus dem Firmengelände überhaupt noch irgendwie eine Chance haben, ihre Fahrt zu beginnen? Geht man denn davon aus, dass dort eh kein Radfahrer daherkommt und deshalb das Zeichen 205 genügt?
In der Praxis läuft es natürlich wieder so, dass man als Radfahrer auf jeden Fall anhalten sollte — denn wenn der Lastkraftwagen von rechts erstmal seine Fahrt beginnt, dann wird er auf jeden Fall nicht derjenige sein, der hier rechtzeitig bremst.
Ist halt auch wieder ein lustiges Ratespiel: Muss man warten? Oder darf man warten? Oder wie oder was?