Scheint ein Paradebeispiel für §315c StGB zu sein. Ich bin gespannt, ob das so angeklagt wird.
Woche 15 - 11. - 17. April
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Scheint ein Paradebeispiel für §315c StGB zu sein. Ich bin gespannt, ob das so angeklagt wird.
Also nach der reinen Lektüre bin ich mir nicht sicher, dass §315c hier überhaupt anwendbar ist. Denn hier geht es nicht mehr um die bloße Gefährdung, sondern die Gefahr wurde realisiert: Es bestand nicht nur Unfallgefahr, sondern es kam zum Unfall.
Normalerweise gibt es dafür andere §§.
Keine Ahnung, wie das "richtige Juristen" sehen.Muss mich etwas korrigieren:
Der Begriff der Gefahr sorgt dann noch insoweit für eine gewisse Verwirrung, als er die Gefährdung unter Strafe stellt, jedoch offen lässt, wie zu entscheiden ist, wenn sich die Gefahr in einer tatsächlichen Verletzung (Beschädigung, Körperverletzung, Tötung) verwirklicht hat. In diesem Fall ist jedoch "erst recht" von einer Gefahr auszugehen. Gefahr ist diesem Sinne bedeutet also entweder den "Beinaheunfall" oder eben den tatsächlich erfolgten Unfall.
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Dabei ist eine Radfahrerin von einem Mercedes erfasst und verletzt worden.
Dabei kam es offenbar zum Zusammenstoß mit der Radfahrerin
offenbar!
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Scheint ein Paradebeispiel für §315c StGB zu sein. Ich bin gespannt, ob das so angeklagt wird.
Ich habe mir das nochmal durch den Kopf gehen lassen: Die Strafe für "Überholen mit Unfall" steht im Bußgeldkatalog.
Die dort definierte Strafe liegt im Strafrahmen von §315c. Warum sollte ein Richter eine höhere Strafe verhängen, wenn die Strafe im Bußgeldkatalog bereits benannt ist? -
Bei mehreren verwirklichten Tatbeständen wird eigentlich wegen allen angeklagt und dann eine Gesamtstrafe verhängt.
Bei Straßenverkehrsdelikten wird es darüberhinaus noch interessant, wenn mal eine MPU-Entscheidung anstehen sollte.
Auch der Unterschied Vergehen/Verbrechen/Owi kann wichtig sein für viele weitere Verwaltungsschritte. Z.B wenn es um Vorstrafen geht oder die Zuverlässigkeit überprüft werden muss. (Gaststättenrecht, Waffenrecht o.ä.). Da zählen dann manche Verurteilungen mehr, andere garnicht.
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Gerade entdeckt:
Ähm? 2015? Und jetzt (noch) die Info? ...
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Wenige Tage nach dem Totraser-Prozess von Auenweg veröffentlicht die Kölner Polizei eine unfassbare Bilanz:
Die Beamten haben in der Nacht zu Mittwoch zahlreiche Verkehrskontrollen und Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt - das Ergebnis ist der totale Raser-Wahnsinn! Der Rheinufertunnel scheint nachts zum Renn-Ufertunnel zu werden. Alleine dort wurden 48 Fahrzeuge gemessen, die viel zu schnell unterwegs waren. Die Beamten waren selbst überrascht, dass sie vor Ort 42 - also fast allen - Fahrern mitteilen mussten, dass sie um ein Fahrverbot nicht herumkommen werden. Sechs der ertappten Temposünder waren mit über 100 km/h durch die Tunnelröhre gedonnert. Trauriger Spitzenreiter war ein 20 Jahre alter Kölner mit seinem Ford Fiesta. Seine Tachonadel erreichte gerade Tempo 125, als die Polizei die Laserpistole ansetzte. Der junge Mann darf jetzt drei Monate zu Fuß gehen oder Bus und Bahn nutzen und 680 Euro zahlen. Zudem erhält er drei Punkte in der Verkehrssünder-Kartei in Flensburg. Im gesamten Stadtgebiet wurden von Dienstag auf Mittwoch fast 1000 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt und 49 Fahrverbote ausgesprochen.
Heißt das, das 49 Mal der Abschleppwagen angerückt ist, weil das Fahrverbot unmittelbar durchgesetzt wurde?680 Euro - also weniger als für elf Mal Schwarzfahren verhängt wird - für Tempo 125, und ab Juli geht's weiter?
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680 Euro - also weniger als für elf Mal Schwarzfahren verhängt wird
Die Rechnung dürfte allerdings ein Milchmädchen gemacht haben.
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Stimmt, denn der Schwarzfahrer hätte schon mindestens drei mal wegen Erschleichens von Leistungen vor dem Strafrichter gestanden...
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Die Rechnung dürfte allerdings ein Milchmädchen gemacht haben.
Man sollte beim Fußballgucken nicht das Kopfrechnen anfangen. Es hätte zwölf heißen müssen.
Und der Einwand mit dem Strafrichter stimmt natürlich auch. Während Autofahrer, die zweimal Taten begehen, die jede für ein Fahrverbot ausreichen, nur eines aufgebrummt bekommen. -
Die Beamten waren selbst überrascht, dass sie vor Ort 42 - also fast allen - Fahrern mitteilen mussten, dass sie um ein Fahrverbot nicht herumkommen werden.
Das überraschende ist eigentlich nur, dass die Beamten überrascht waren. Eigentlich weiß so ziemlich jeder, dass es nachts in Köln mit den Geschwindigkeiten nicht so genau genommen wird. Für einige Strecken gilt das besonders.
Ich glaube eher, dass es jahrzehntelang toleriert wurde und es einfach nicht so gut ankommt, wenn ein Polizist sagt: "Wir wissen ja schon lange dass dort gerast wird und jetzt kontrollieren wir es erstmals auch". -
Scheint ein Paradebeispiel für §315c StGB zu sein.
Nach dem netten Hinweis muss ich den doch gleich mal ausprobieren.
Gestern kam der Anhörungsbogen für den Typen, der mich für eine Lücke im Verkehr gehalten hat.
Zumindest stand er still und wartete von links kommend auf Lücke im Verkehr, um in meine Richtung einzubiegen (30-Zone). Gerade als ich mich der Einmündung näherte, fuhr er los. Er zog die Kurve schön eng und fuhr zuerst parallel zu mir auf der Gegenspur, seine Stoßstange auf Höhe meines Vorderrads. Nach vielleicht 1-2s zog er dann rechts rüber und drängte mich in die parkenden Autos. Meine Tochter auf dem Fahrradsitz machte die Nummer nicht angenehmer. Erst als nun wirklich kein Platz mehr war, hielt er endlich an.Ist im Anhörungsbogen erstmal als Ordnungswidrigkeit klassifiziert...
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Da habe ich jetzt nur nicht ganz verstanden, wieso Du @Epaminaidos da einen Anhörungsbogen bekommst.
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Da habe ich jetzt nur nicht ganz verstanden, wieso Du @Epaminaidos da einen Anhörungsbogen bekommst.
Ich habe den Fahrer natürlich angezeigt. Der Bogen kam für mich als Zeuge. Der Fahrer dürfte damit wohl auch einen erhalten haben.
Mehr darf man wohl nicht realistisch erwarten. Wenn der Fahrer sich nicht irgendwie selbst beschuldigt, kommt als nächstes die Verfahrenseinstellung von der StA.Ich habe mal noch ein wenig über §315c gelesen. Die Folgen bei einer Verurteilung sind nach Lehrbuch ganz schön heftig: Bei einem nicht vorbelasteten Fahrer 30 bis 80 Tagessätze selbst ohne Unfall und Entzug der Fahrerlaubnis mit anschließender MPU.
Na ja - wird ja eh eingestellt. Und wenn nicht findet die Justiz immer einen Grund, um unter der "Lehrbuchstrafe" zu bleiben. -
Wenn/Falls die Einstellung kommt, prüfen, ob sich ein Widerspruch dagegen lohnt.
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Gestern kam der Anhörungsbogen für den Typen, der mich für eine Lücke im Verkehr gehalten hat.
Zumindest stand er still und wartete von links kommend auf Lücke im Verkehr, um in meine Richtung einzubiegen (30-Zone). Gerade als ich mich der Einmündung näherte, fuhr er los. Er zog die Kurve schön eng und fuhr zuerst parallel zu mir auf der Gegenspur, seine Stoßstange auf Höhe meines Vorderrads. Nach vielleicht 1-2s zog er dann rechts rüber und drängte mich in die parkenden Autos. Meine Tochter auf dem Fahrradsitz machte die Nummer nicht angenehmer. Erst als nun wirklich kein Platz mehr war, hielt er endlich an.Heute war die Verhandlung. Der Autofahrer wurde zum erhöhten Regelsatz von 140€ wegen fahrlässiger Behinderung verurteilt. Zu einem eigentlich zugehörigen Punkt hat die Richterin nichts gesagt. Kommt der automatisch dazu?
Für mich überraschend war, dass er nur wegen fahrlässiger Behinderung verurteilt wurde. Vor allem, da die Richterin in ihrer Urteilsbegründung keinen Zweifel an der Gefährlichkeit der Situation gelassen hat (sinngemäß: "In der Enge kann ein Radfahrer schnell stürzen mit in der Folge oft schwersten Verletzungen bis zum Tod"). Ich dachte bisher, der Regelsatz für eine Behinderung beträgt 25€. Auf meine Nachfrage nach Verhandlungsende meinte die Richterin, dass Behinderung und Gefährdung den gleichen Regelsatz hätten. Dann wäre es verständlich, dass sie natürlich den geringeren Verstoß heranzieht. Ich finde aber keine Quelle, die das bestätigt. Ganz im Gegenteil: , Zeile 33f.
Der Beschuldigte hat während meiner Anwesenheit kein Wort gesagt. Seine Aussage war aber wohl, dass er mich nicht gesehen hätte und ich ihn wie aus dem Nichts rechts überholt hätte.
Die Richterin hat nachdrücklich gefragt, ob ich irgendwie Blickkontakt hatte oder einen anderen Anhaltspunkt hätte, dass mich der Fahrer gesehen hat. Dem war nicht so. Und somit war Vorsatz für ihn glücklich vom Tisch. Auch meine Aussage, dass er die Kurve bewusst so eng gefahren ist, um mir Platz zu lassen, hat für einen Nachweis von Vorsatz nicht gereicht. Auch die Vorbelastung hat bei diesem Aspekt keine Rolle gespielt. Der Fahrer musste wohl dieses Jahr schon einmal 80€ zahlen, weil er einen Fußgänger am Zebrastreifen nicht vorgelassen hat. Und nochmal um die 100€ wegen zu schnellem Fahren.Am Ende war die Richterin nur noch vom Anwalt genervt, der nichtmal eine "wesentliche Behinderung" sehen wollte und offen um die Höhe des Bußgelds schacherte ("Na 55€ würden doch auch reichen").
Sein Anwalt war auch sonst der Knüller. Zuerst einmal hat er mich direkt als Autohasser bezeichnet. Ich hatte wohl in der ursprünglichen Anzeige geschrieben, dass mir an dem Tag schon zweimal die Vorfahrt genommen wurde. Das hat ihm für diese Aussage genügt. Merken für das nächste mal: Nichts dergleichen erwähnen! Denn das war die einzige Aussage des Anwalts, die bei der Richterin etwas verfangen hat. In der Urteilsbegründung meinte sie, dass meine Toleranzschwelle für Anzeigen wohl etwas niedriger sei als bei anderen. Zum Glück hatte das in dem Fall keine Auswirkungen auf das Urteil, senkt aber die eigene Glaubwürdigkeit unnötig.
Als ich sagte, dass ich die Fahrbahn im Nachhinein mit 5m Breite zwischen den parkenden Autos vermessen habe, meinte der Anwalt, dass das Quatsch sein müsse. Denn laut DIN müssten Fahrbahnen schließlich 12m breit sein. Sehr witzig.
Dann meinte er noch, dass man mit Kind hinten drauf ja wohl höchstens 15km/h fahren solle. Würde er schließlich auch so machen. 30km/h auf der Fahrbahn in der 30-Zone wäre nur etwas für Rennradler und brandgefährlich.
Und zum Schluss haut er noch raus, dass meine Schilderung ja wohl objektiv unmöglich sei. Schließlich sei ein Fahrradsitz breiter als ein Lenker. Dementsprechend hätte der Kindersitz bei der beschriebenen Enge das Auto berühren müssen. Der Typ hatte mein Rad natürlich nie gesehen. Und falsch ist die Aussage auch noch.
Im Schlussplädoyer wurde dann deutlich, dass die ganze Verhandlung nur stattfand, um über das Bußgeld zu verhandeln. Offensichtlich hat der Typ also eine Rechtschutzversicherung. Sonst würde es so einen Quatsch nicht geben. -
Kommt mir irgendwie bekannt vor, zumindest der Vorfall.
Der Taxisohn Nr. 2 hat mich glasklar gesehen und ist einfach trotzdem abgebogen und hat dann zum Anzeigen des Vorsatzes neben mir kurz langsamer gemacht und nach rechts gelenkt. Was kostet es eigentlich, einfach mal wahllos mit einer Schreckschusspistole auf Passanten zu zielen? Da kommt doch sicher die Kavallerie.
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Auch meine Aussage, dass er die Kurve bewusst so eng gefahren ist, um mir Platz zu lassen, hat für einen Nachweis von Vorsatz nicht gereicht.
Das halte ich für logisch. Denn wenn er die Kurve absichtlich enger gefahren wäre, hätte er dies getan, um eine Gefährdung des Radfahrers zu vermeiden. Zu der dennoch stattgefundenen Gefährdung kam es also nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig (weil das Kurve-enger-Fahren nicht genügte, um die Gefährdung zu vermeiden). Hätte er den Radfahrer vorsätzlich gefährden wollen, hätte er die Kurve ja eben nicht enger gefahren, sondern draufgehalten.
Kommt mir irgendwie bekannt vor, zumindest der Vorfall.
Mir auch. Gibt nämlich auch Radfahrer, die sich (in einer glasklaren Rechts-vor-Links-Situation) so sch..... verhalten.
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Zu der dennoch stattgefundenen Gefährdung kam es also nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig (weil das Kurve-enger-Fahren nicht genügte, um die Gefährdung zu vermeiden).
Es kommt nicht auf den Vorsatz der Gefährdung sondern auf den Vorsatz des Vorfahrtsverstoßes an. Eine vorsätzliche Gefährung würde wohl eher als versuchte Körperverletzung angeklagt.
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((Technische Frage))
Wie kommt es, dass ich die Bilder in Beitrag 77 nicht öffnen kann? Beim Klick öffnet sich ein schwarzer Bildschirm mit dem Dateinamen, es kreist, während das Bild geladen wird, und dann passiert -- nichts. Wenn ich den schwarzen Bildschirm durch das x rechts oben schließe, bin ich wieder im Normalmodus. -