Endlich ist das Geheimnis der langen Rotphasen geklärt!
Woche 9 vom 29. Februar bis 6. März 2016
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Müssen Autofahrer Verkehrsschilder beachten - oder dürfen sie blind dem Navigationsgerät folgen?
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Müssen Autofahrer Verkehrsschilder beachten - oder dürfen sie blind dem Navigationsgerät folgen?
Sie dürfen das Navigationsgerät sogar behalten - inclusive Auto drumherum.
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Endlich ist das Geheimnis der langen Rotphasen geklärt!
Die im Artikel beschriebenen Fußgängerampeln in Düsseldorf mit Gelb für Fußgänger habe ich schon erleben dürfen, als ich dort zu Fuß unterwegs war. Ganz gute Sache für fitte Leute, ältere Menschen bleiben bei gelb schon stehen während man als schnellerer Fußgänger noch durch joggen kann. Man weiß auch wenn man die Ampel noch nicht erreicht hat besser, ob sich beeilen noch lohnt.Was aber nicht im Artikel erwähnt wird ist, dass zu den Schutzzeiten oft noch ausgedehnte Zeiten zum leichten Abbiegen für KFZ dazu kommen. So werden deren Fahrer vor zu Fuß gehenden bevorzugt. Leider hat man auch als Radfahrer genau dafür oft viel zu früh rot, immer dann wenn die Furten aneinander grenzen (Übergangsreglung Lichtzeichen, siehe $37 Abs 6 STVO). Auch blöd, dass sich viele Autofahrer schon an diesen Vorzug gewöhnt haben. Gibt es Signalgeber für Radfahrer oder gilt schlicht der allgemeine Signalgeber (keine aneinander grenzenden Furten) gibt es da oft Unkenntnis darüber, das ein roter Signalgeber für Fußgänger eben kein man kann einfach abbiegen auch vor Radfahrern bedeutet.
Ebenfalls eine für Radfahrer/Fußgänger oft sehr ungünstige Komfortfunktion für den KFZ Verkehr ist die Schaltung, dass Ampeln für Fußgänger/Radfahrer oft gar nicht erst grün werden, wenn man nicht rechtzeitig einen Knopf gedrückt hat (Bettelampeln). Bei reinen Querungshilfen okay, aber an Kreuzungen schlicht eine Frechheit.
Da wird nicht optimiert, damit alle möglichst gut durch kommen. Da wird optimiert, so dass möglichst viel Masse möglichst schnell ab fließen kann. Das bedeutet aber eben auch, wer sinnlos viel Blech um sich bewegt kommt wird bevorzugt berücksichtigt.
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Die im Artikel beschriebenen Fußgängerampeln in Düsseldorf mit Gelb für Fußgänger habe ich schon erleben dürfen, als ich dort zu Fuß unterwegs war. Ganz gute Sache für fitte Leute, ältere Menschen bleiben bei gelb schon stehen während man als schnellerer Fußgänger noch durch joggen kann. Man weiß auch wenn man die Ampel noch nicht erreicht hat besser, ob sich beeilen noch lohnt.
Moin,da muss ich mich mal zu Wort melden.
Als Radfahrer bevorzuge ich die Düsseldorfer Kombi-Ampel-Lösung gegenüber der Rot/Grün-Lösung.
Für Fußgänger ist der Vorteil aber geringer, da die Gelb-Phase auf Kosten der Rot-Phase geht.
Besonders an den Knotenpunkten kann es da sehr schnell gefährlich werden, da zwischen Fußgänger-Rot und Auto-Grün oftmals kaum eine Sekunde vergeht. Daher bleibe ich als Fußgänger auch durchaus schon mal stehen, wenn die Ampel gerade auf Gelb gesprungen ist.
Umgekehrt sollte man bei Grün auch nicht unbedingt sofort losgehen, da grad noch die "Dunkelgelb/Hellrot"-Fahrer unterwegs sind.Auf dem Rad achte ich bei der Fahrbahnnutzung auch hin und wieder auf die Fußgänger-Ampel, um zusehen, wann meine Fahrbahn-Ampel auf Grün springt
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Müssen Autofahrer Verkehrsschilder beachten - oder dürfen sie blind dem Navigationsgerät folgen?
Ohne Bezahlschranke...
Da sollte man ohne Probleme die Eignung zum Führen eines Kfz in Frage stellen können. -
Sieh an, offenbar kann öffentlicher Druck doch etwas bewirken bei der Justiz. Aus fahrlässiger Tötung wird Totschlag:
SPIEGEL ONLINE - Tödliches Autorennen am KaDeWe: Haftbefehl wegen Totschlags erlassen
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"Völlig dreister und frecher" Kampffahrer ruhiggestellt.
Richter sauer auf Porsche-Fahrer
Und das alles wegen CM -
Bei diesen Relationen ist es kein Wunder, dass manche nicht mehr an die Justiz glauben. 13 Monate auf Bewährung für ein hirnverbranntes Reinfahren in eine CM (mit wohl leichten Verletzten) und Beamtenbeleidigung auf der einen Seite und 9 Monate auf Bewährung für 120+ innerorts mit Todesfolge (war hier am WE Thema, Pressebericht). Da kann man sich ja auch nur an den Kopp packen. Der Einfluss von Reue, Lebenswandel und ggf. Vorstrafen ist ja ok (und in mancherlei Hinsicht auch sinnvoll), aber in diesem Ausmaß kaum zu ertragen.
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Wobei ich die 13 Monate plus anderthalb Jahre Führerscheinentzug für den Porsche-Möchtegern-Luden eigentlich ziemlich gut finde. Ich bezweifle auch, dass das in Berlin so geahndet würde. Ich sage nur getöteter Radfahrer auf der Müllerstraße im Februar 2014. Bei dem anderen, aktuellen Fall dürfte es ähnlich sein.
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Heute Umfrage bei abendblatt.de:
War der Rückbau des schmalen Zweirichtungsradwegs am Alsterufer richtig?Heute mehrere Artikel dazu mit Kommentar:
Hamburg reißt Radweg ab
Chronik
Kommentar -
Wobei ich die 13 Monate plus anderthalb Jahre Führerscheinentzug für den Porsche-Möchtegern-Luden eigentlich ziemlich gut finde.
Ja, diese eine Strafe kann man sicher (insbesondere mit dem Radfahrerblick) als angemessen betrachten. Die andere lässt einen halt ratlos zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem zweiten Fall allerdings auch "nur" 18 Monate ohne Bewährung und Entzug der Fahrerlaubnis mit anschließender Führerscheinsperre für 18 Monate gefordert. Wenn das Zitat aus oben verlinkten Presseartikel stimmt, konnte die Richterin "nicht feststellen, dass der Angeklagte ungeeignet ist, Kraftfahrzeuge zu führen", weil er weder vor dem tödlichen Unfall noch danach mit irgendwelchen anderen Taten im Straßenverkehr aufgefallen sei.
Und hier ist dann halt der Knackpunkt: Ist er nur nicht aufgefallen oder war es tatsächlich die eine Ausnahmesituation, die tragischerweise direkt tödlich endete? In gewisser Weise "rächt" sich da der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Justizia ist halt mit einem zweischneidigen Schwert bewaffnet... -
Parkproblem in Kreuzberg - In dieser Straße gibt's wohl die meisten Knöllchen
Das ist mein Medienhighlight heute. Einerseits wieder was dazugelernt, den Begriff "verstärkte Bebußung" kannte ich noch gar nicht. Andererseits ist der Fall für sich natürlich an Realsatire nicht zu überbieten. Nur soviel: die Autofahrer halten sich unter den Verkehrsteilnehmern immer an die Regeln!
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Verdammt! Beim Zappen eben nur den Rest gesehen
"Fahrrad-Cops" in Action!
Schutzstreifen-Parker abgezettelt, Porsche-Fahrer und Blöd-Radler ebenso...
Wenn noch jemand das Video im Netz findet, bitte mitteilen... -
Wenn noch jemand das Video im Netz findet, bitte mitteilen...
Gefunden bei SPIEGEL ONLINE: http://spiegel.de/video/mit-einer-fah…erwegs-video-1654571.html
Danke... Hat sich erledigt... Wer lesen kannn usw....
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Komische Schlagzeile.
Autofahrer gefährden Radfahrer. Radfahrer reagieren über.
Passt eher
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Toilette, auf die mensch das Rad mitnehmen kann
Autofahrer fahren auf "cycle superhighways" in London
“Get a bicycle. You will not regret it. If you live.” - Mark Twain“ (Hat er das wirklich gesagt? Ich finde keine Quelle.) Und es ist in Wirklichkeit ein Manifest zum Rad, sehr grundsätzlich.
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Ich bin mittlerweile auch aus eigener Erfahrung der Meinung, dass in der Presse nur die Geschehnisse veröffentlicht werden sollten, die unumstößlich feststehen.
So eine Aussage wie
"Als die Frau sich entschuldigen wollte, wurde der 28-jähriger Radler sofort aggressiv, beleidigte und bedrohte die Frau massiv, so dass diese aus dem Fahrzeug in die Tankstelle flüchtete."
kann man glauben - muss es aber nicht. Es mag so gewesen sein, dass sie sich entschuldigen wollte. Ob es so war, weiß nur die Dame selbst. Berichterstattungsrelevanz: 0
Berichterstattungswertung: 10und auch der Liegeradler - gegen die Scheibe geklopft und beleidigt. Und Sachschaden von 150,- verursacht. Das alles noch mit "deutschem Aussehen".
Klar. Sicher doch. Alles belegt und bewiesen...
Sorry, kein Meter mehr ohne Kamera! -
Nur wie kam die Polizei auf den ersten Radfahrer? Ist er erkannt worden? Hat er seine Daten hinterlassen? Diese Tatsache wird verschwiegen.
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