Fahrradampel.de

  • Es fehlt noch der Fall: Radfahrer fährt auf [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10]

    Meiner Meinung nach keine Radverkehrsanlage. Damit kann es dort eigentlich auch keine Radfahrerfurt geben.

    Richtig. Und man kann sogar die Ansicht begründen, dass der Radfahrer auf der Fußgängerfurt absteigen muss.

    Wurde im Verkehrsportal auch besprochen. Tenor:Wer sich (erlaubterweise) auf dem Sonderweg einer anderen Verkehrsart befindet, muss die Regeln für diesen Sonderweg einhalten. Hier also, dessen LSA beachten.
    Ich schließe mich dieser Meinung an.

    Ich halte dies auch für den einzig sinnvollen Weg.

    Im Verkehrsportal wurde darauf abgestellt, dass Anordnungen für Sonderwege den Weg betreffen und nicht die Verkehrsart.
    Also egal welcher Verkehrsart man angehört, hat man bei Nutzung von Sonderwegen die Regelungen für diesen Sonderweg zu beachten.
    Eigentlich auch logisch, man muss sich ja z.B. bezüglich Geschwindigkeit auch so verhalten wie die Verkehrsart, für die der Sonderweg eigentlich gedacht ist.

    Klingt nicht unlogisch. Auf einer freigegebenen Busspur wird das mit der angepassten Fahrweise aber schonmal schwierig. :whistling:

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • @Explosiv

    Nach dem Wortlaut der StVO muß man bei den anderen Beispielen aber auch halten - das ist es ja, kaum einer weiß und kapiert das. Übrigens: Keine Haltelinien:


    @Epaminaidos

    Die letzgenannten Beispiele sind aber schon eindeutiger. Da greift ja sogar die weitverbreitete und Polizeimeinung "rechts des Radweges".

    Ups, hier doch wieder links. Sorry.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Die Anwesenheit einer Haltlinie halte ich bei Lichtzeichenanlagen grundsätzlich nicht für erforderlich. Ein rotes Licht gilt auch ohne Haltlinie, dann eben am Standort des Ampelmastes.

    Leider schlechte Bildqualität:

    Unter dem VZ 214-20 steht auf dem Zusatzschild: "Bei Rot hier warten". Haltelinie? Wozu Haltelinie?

  • Im Verkehrsportal wurde darauf abgestellt, dass Anordnungen für Sonderwege den Weg betreffen und nicht die Verkehrsart.
    Also egal welcher Verkehrsart man angehört, hat man bei Nutzung von Sonderwegen die Regelungen für diesen Sonderweg zu beachten.
    Eigentlich auch logisch, man muss sich ja z.B. bezüglich Geschwindigkeit auch so verhalten wie die Verkehrsart, für die der Sonderweg eigentlich gedacht ist.

    Das kann man so sehen, bleibt nur noch das Problem, das Lichtsignalanlagen mit dem Sinnbild Fußgänger keine Anordnung für einen Sonderweg sondern eine Anordnung für eine Verkehrsart sind. Das steht ganz klar in §37 Abs. 5.
    Die einzige Ausnahme davon kommt direkt danach in Abs. 6, sind Radfahrer auf Radverkehrsanlagen.

    Zu dem Zusatzzeichen [Zusatzzeichen 1022-10] unter [Zeichen 239] ist die (Schritt) Geschwindigkeit explizit erwähnt. Von Lichtsignalanlagen steht dort nichts.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Nachdem hier schon fundiert über den Inhalt diskutiert wird, wage ich es kaum, eine Bitte zur Form zu äußern - dennoch:

    Die Wörter "Fahrbahnampel", "Fahrradampel" und "Fußgängerampel" unterscheiden sich optisch kaum.
    Malte, magst Du diese in der Tabelle vielleicht durch unterschiedliche Farben kennzeichnen?

  • Ich habe nirgends geschrieben, dass eine Haltelinie da sein muss.
    Ich habe vielmehr geschrieben, dass eine Haltelinie ein Indiz dafür ist, dass die Behörde meint, dass man an der LSA für den Fahrverkehr auch auf der Radverkehrsführung bei Rot halten muss.
    Selbstverständlich gibt es Radverkehrsführungen ohne Haltelinie, bei denen man ebenfalls das Fahrbahnrot beachten muss. Peter hat zwei Beispiele dafür verlinkt.
    Dort greift "mein" zweites Kriterium: man fährt durch den Schutzbereich, den das Ampelrot frei von Verkehr aus dieser Richtung halten will. Entweder, weil Fußlinge geschützt werden sollen. In dem Beispiel steht die Fahrbahnampel sogar rechts vom Radweg und die Furt ist erkennbar über den Radweg hinweg angelegt. Selbstverständlich muss man auch ohne Haltelinie hier vor der LSA halten.
    Oder, weil der Querverkehr auf der einmündenden Fahrbahn grün bekommt.

    In beiden Fällen gehört eigentlich auch für den Radverkehr eine Haltlinie aufgemalt. Da die Behörden aber diesen Spielzeug- und Sportverkehr nicht ernst nehmen, sparen sie sich die immensen Summen, die das kosten würde. Es ist zwar nicht vorgeschrieben, dass überhaupt Haltelinien aufgebracht werden müssen. Aber was für den Fahrbahnverkehr in der Regel gemacht wird, sorgt beim Radvekehr zur hier beobachtbaren Unsicherheit, wenn er auch durch die LSA adressiert sein soll, aber eben keine Haltelinie aufgebracht wird. Es würde einfach Sicherheit dafür schaffen, dass die LSA zu beachten ist.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Das kann man so sehen, bleibt nur noch das Problem, das Lichtsignalanlagen mit dem Sinnbild Fußgänger keine Anordnung für einen Sonderweg sondern eine Anordnung für eine Verkehrsart sind. Das steht ganz klar in §37 Abs. 5.Die einzige Ausnahme davon kommt direkt danach in Abs. 6, sind Radfahrer auf Radverkehrsanlagen.

    Zu dem Zusatzzeichen [Zusatzzeichen 1022-10] unter [Zeichen 239] ist die (Schritt) Geschwindigkeit explizit erwähnt. Von Lichtsignalanlagen steht dort nichts.

    Stimmt. Aber wer sagt denn, dass die StVO keine handwerklichen Fehler enthält?
    Der Normalfall soll sein, dass Fahrverkehr wie z.B. Radfahrer die Fahrbahn benutzen. Dafür ist der Großteil der StVO gedacht und ausgerichtet.
    Nur im Ausnahmefall soll der Radverkehr auf Radverkehrsanlagen gefürht werden. Dafür bricht sich die StVO schon einen ab, das halbwegs zu regeln. Mit etlichen Unschärfen und Mißdeutlichkeiten, wie das hiesige Diskussionsthema " Wann gilt welche LSA" sehr schön verdeutlicht.
    Und die Ausnahme von der Ausnahme ist die Erlaubnis für Radlinge, die Fußlinge auf deren Wegen belästigen zu dürfen. Und hierfür wurden dann eben einige Situationen, auf die der diese Einladung leichtsinnigerweise annehmende Radling dann trifft, nicht wasserdicht in der StVO geregelt.

    Jedenfalls ist es nicht logisch, dass ein Radling auf einer Dreistrichfurt auf dem Radlingteil fahrend die FußgängerLSA beachten muss, nicht aber, wenn er erlaubterweise auf eine Fußgängerfurt unterwegs ist.
    Gut, Logik und StVO beißen sich manchmal, hier könnte man sie aber zu Rate ziehen und bekäme ein brauchbares Ergebnis.

    Spannender ist es doch, wenn ein Radling auf freigegebenem Fußweg auf ein Zebra trifft. Ohne Absteigen kein Vorrang vor Fahrbahnverkehr, obwohl er korrekt und erlaubt der Fußlingführung folgt. Das ist eine Radlingfalle.

    Also erwartet bitte nicht, dass die StVO in ihren Regelungen jede dort selbst geschaffene Situation einwandfrei vorhergesehen und geregelt hat.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Bei Rot anhalten?

    Es geht um die Ampel ganz hinten auf dem Rechtsabbieger, links neben der Litfaßsäule - über dem Hochbordradweg schwebend. Ich fahre dort üblicherweise dran vorbei, beachte aber den von links kommenden Radverkehr, welcher im Verlauf der Kreuzung vom Mischverkehr dort auf den Radweg ausgefädelt wird. Fußgänger können dort in keine Richtung queren.

  • Und noch eine:

    Müssen radfahrer, die von rechts kommen, hier das Rotlicht für Fahrbahn beachten?

    Streetview zeigt hier den Blick, wie ich es täglich auf dem Rad sehe - natürlich bei Grün in der kombinierten Ampel. Leider ist dort a) der radfahrende Querverkehr recht dicht und b) die Grünphase kurz, was schon einmal dazu führen kann, dass sich die Radkolonne wegen des von rechts kommenden Radverkehrs bis auf die Fahrbahn zurückstaut.

  • Und noch eine:

    Müssen radfahrer, die von rechts kommen, hier das Rotlicht für Fahrbahn beachten?

    Streetview zeigt hier den Blick, wie ich es täglich auf dem Rad sehe - natürlich bei Grün in der kombinierten Ampel. Leider ist dort a) der radfahrende Querverkehr recht dicht und b) die Grünphase kurz, was schon einmal dazu führen kann, dass sich die Radkolonne wegen des von rechts kommenden Radverkehrs bis auf die Fahrbahn zurückstaut.

    Ich sage: nein. Da ist ja sogar noch eine schnuckelige Linie, die irgendwas suggerieren soll.
    Aber: Warum um alles in der Welt fährt man den auf diese Piste rauf? Man ist doch vorher auf der Fahrbahn und biegt doch nach links ab ... da ist auch Fahrbahn!

  • Weil man da im Rechtsabbiegerstau der nächsten Einmündung steht.

    /die Linie soll wohl Geisterradler abhalten - mit mehr als mäßigem Erfolg :thumbdown:

    //achso, ich komme nicht aus der Straße, die da nach links abbiegt, sondern von einem Zweirichtungsradweg, von dem ich nach rechts abbiege um dann das oben gezeigte Bild zu sehen.

  • Hallo ich bin neu in dem Forum und würde das Thema gerne nochmal aufgreifen.

    Was ist denn wenn in diesen geschilderten Fällen (An einer T Kreuzung ein Hochbordradweg an der nicht kreuzenden Seite vorbeigeht) der Radweg in beide Richtungen freigegeben ist?

    In meinem speziellen Fall ist die entgegenkommende Spur nicht mit LSA geregelt und die in Fahrbahnrichtung hat nur die Fahrbahnampel. Auch sind die die Furten weder von einander noch von der Fußgängerfurt zu unterscheiden. Eine Haltelinie gibt es ebenfalls nicht.

    Allerdings können Fußgänger kreuzen. Die LSA steht genau auf dem Weg, so dass bei Rechtsfahrgebot ich rechts neben der LSA vorbeifahren müßte und der entgegenkommende Radverkehr von mir aus links der Ampel vorbeifährt.

    Ich wurde an eben dieser Ampel kontrolliert und mir wurde ein Rotlichtverstoß vorgeworfen.

    Die Situation stellt sich für mich unklar da, zumal der entgegenkommende Radverkehr den Bereich ohne LSA durchfahrenn kann.

    Google Maps Draufsicht:

    Ich versuche später noch ein Foto einzufügen.

  • Tja, formal gibt es dagegen wenig einzuwenden, denn auch eine Einmündung ist eine Kreuzung und eine Lichtzeichenanlage gilt wie in § 37 ausgeführt, in Deinem Fall also wohl die Vollscheibe der Fahrbahn auch für den Radweg.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Hier noch ein Bild von dem Radweg, der wie gesagt in beide Richtungen befahrbar ist. Die LSA ist aber nur für die Fahrbahnrichtung. Muß hier bei Rot gehalten werden obwohl der gegenverkehr keine Ampel hat?

    Uff. Was ist das da rechts? Offenbar das Ende einer Einbahnstraße, die an der Kreuzung nicht signalisiert ist? Rein vom Bauchgefühl her bin ich der Meinung, dort mit dem Rad nicht halten zu müssen, erst recht wenn aus der Gegenrichtung ebenfalls keine Signalisierung zu sehen ist.

  • Das ist ein kleiner Platz der an dem eine Fußgängerzone beginnt. Dort gibt es keine Furten die gar durch eine LSA geregelt wären. Deswegen gibt es eigentlich noch zusätzliche Unsicherheit.