Woche 48 vom 23. bis zum 29. November 2015

  • Ist aber auch schlecht recherchiert. Google hat eines der größten privaten Leihfahrradsysteme. Kostenlos und über das Firmengelände hinaus. Problem dürfte eher die amerikanische Zersiedlung und die damit verbundenen Wege und die mangelnde Infrastruktur über weitere Strecken sein.

    Das soll sich aber auch ändern:

  • Von dem unglücklichen Symbolbild mal abgesehenen:

    Besonders bei Regen und schlechter Sicht durch Nebel sind Autofahrer gehalten, verstärkt auf Radfahrer zu achten, um Unfälle zu vermeiden. „Gerade innerorts ist Vorsicht geboten, da dort viele Radfahrer unterwegs sind“, berichtet Blaser.

    Das passt doch. Es heißt sogar "verstärkt", nicht ausnahmsweise.

  • "An rutschigen Stellen, wie Gullydeckeln oder bei feuchtem Laub" soll man langsam und vorsichtig fahren, sagt der Verkehrssicherheitsexperte. Gut gebrüllt, Löwe. Aber als Radfahrer sollte man gar nicht im Rinnstein und über die Gullydeckel fahren. Und wenn der Radweg voller feuchtem Laub ist, fährt man auf der StraßeFahrbahn – die wird nämlich saubergehalten.

  • Wer findet den Fehler?

    Lösung: Wenn man nicht mit genug Abstand überholen kann, dann darf man es schlicht nicht. Das Befahren von Schutzstreifen ist nur erlaubt, wenn keine Radfahrer gefährdet werden. Also müssten breite Busse oder ähnliches eben warten bis kein Radfahrer da ist und dann erst über den Schutzstreifen fahren.
    Aber natürlich sol leine bauliche lösung gefunden werden, wieso fordert nie jemand dort mal die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren?

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Das zeigt doch das Problem auf, das ich immer wieder bemängele.
    Die Radfahrer nehmen sich teilweise selbst nicht als "richtigen" Verkehr wahr.
    Hier werden sogar KFZler in Schutz genommen, die rücksichtslos die Radler auf dem "Schutzstreifen" mit zu geringem Abstand überholen, weil die wegen Platzmangel gar nicht anders könnten.
    Es wird gar nicht hinterfragt, dass es noch mehr Optionen gibt, z.B. StVO-konformes Überholen mit genug Abstand wenn kein Gegenverkehr, ansonsten hinten dran bleiben und auf passende Gelegenheit warten.
    Da kommt der Verfasser des Artikels gar nicht drauf. Das er darauf einen Anspruch hat. Und der KFZler, egal ob PKW oder Bus, eben keinen Anspruch darauf hat, sofort und ohne abwarten zu überholen.

    Solange Radler sich nicht selbst als gleichberechtigt ansehen, werden sie von den KFZlern und ihrer Lobby weiterhin über den Tisch und unter die Räder gezogen.

    bye
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  • Wer findet den Fehler?

    Lösung: Wenn man nicht mit genug Abstand überholen kann, dann darf man es schlicht nicht. Das Befahren von Schutzstreifen ist nur erlaubt, wenn keine Radfahrer gefährdet werden. Also müssten breite Busse oder ähnliches eben warten bis kein Radfahrer da ist und dann erst über den Schutzstreifen fahren.
    Aber natürlich sol leine bauliche lösung gefunden werden, wieso fordert nie jemand dort mal die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren?

    Das erinnert mich an dieses Video:

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    Wenn man das sieht, kann man auch nachvollziehen, wie die Überlegung am Lenkrad lautet: Man bleibt halt einfach in seinem Fahrstreifen und fährt daran vorbei. Wenn die Markierungen entfernt werden, klappt das mit dem Überholen plötzlich sehr viel besser.

  • Wenn die Mittelmarkierung entfernt wird, wird ohne Gegenverkehr mit mehr Abstand überholt, aber es wird weiterhin mit Gegenverkehr und daher engem Abstand überholt. Das Problem ist, dass sich auf der Kernfahrbahn 2 PKW begegnen können bzw. dass die Schutzstreifen zu schmal sind.
    Die Lösung wäre es die Kernfahrbahn zu verschmälern, sodass die Schutzstreifen breiter werden. :)

  • Selbst die, die sich mit der Thematik befassen, kriegen die wenigen Vokabeln nicht sortiert.

    Und dann kennen sie beim WDR noch mit mal den Unterschied zwischen Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht. Aber mit Brockmann, Suthold und Kleine-Möllhoff dürfte das ja eine recht langweilige Auto-Auto-Sendung werden.

  • Und dann kennen sie beim WDR noch mit mal den Unterschied zwischen Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht. Aber mit Brockmann, Suthold und Kleine-Möllhoff dürfte das ja eine recht langweilige Auto-Auto-Sendung werden.

    Gerade kam schonmal die Ankündigung im laufenden Programm. Neben einigen vollkommen sinnbefreiten Facebookbeiträgen von irgendwelchen Autofahrern, durfte ein ADAC Vertreter mitteilen, dass er die Abschaffung der Benutzungspflicht auch für gut halten würde. Schließe habe das Verfassungsgericht ja auch so geurteilt...

    Mal schauen, ob ich mir das heute Abend gebe. So viel kann ich gar nicht auf dem Rad sitzen, als dass das heute nicht zu ernsten Bluthochdruckproblemen führen würde.

  • Ups, die Art des Gerichtes hab ich in meiner Mail dann auch falsch übernommen.

    folgende Antwort hab ich denen über ihre Mailfunktion zukommen lassen, vielleicht wachen sie ja vor der Sendung noch auf:

    "
    Hi
    schon im Titel der erste Fehler, was soll dann erst aus der Sendung werden?
    Radwege sind allermeistens Bestandteil der Straße, was sie meinen, ist die Fahrbahn.
    Und die ist nicht erst seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2010 der Straßenteil, der auch für die Radfahrer normalerweise zu benutzen ist, sondern bereits mit der Änderung des § 2 StVO in 1997.


    Das Problem ist nur, dass viele Gemeinden versucht haben, den Regelungswillen des Gesetzgebers zu ignorieren und die allgemeine Radwegbenutzungspflicht, die es bis 1997 gab, durch das Aufstellen der Zeichen 237, 240 und 241 fortzuführen.
    Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht 2010 gerügt.
    Leider ohne großen Erfolg, da vielerorts diese Schilder nach wie vor erst entfernt werden, wenn ein betroffener, gesetzeskundiger und hartnäckiger Bürger dagegen klagt. Bis dahin lassen viele zuständige Behörden die illegal aufgestellten Schilder einfach stehen und stellen sogar noch neue auf.
    Eigentlich sind es Städte und Gemeinden, die permanent gegen Recht und Gesetz verstoßen, nicht die Radfahrer, denen man dies oft nachsagt.


    Königsweg:
    Radwege optional für unsichere und langsame Radfahrer zur Verfügung stellen. Dabei die Mindestmaße nach ERA 2010 endlich mal einhalten, von den Regelmaßen wage ich nicht zu träumen. Und die Fahrbahn für die schnellen, sicheren Radler freigeben, wie das der Gesetzgeber 1997 auch vorgesehen hat. Dann noch etwas Hirn an die Führer der KFZ verteilt, dann klappt es auch mit dem Miteinander. Und gute Radwege werden freiwillig von fast allen Radlern benutzt, da braucht es keinen Zwang. Nur die Alibiradwege mit Untermaß und schlechter Führung, die müssen aussterben."

    bye
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  • Ach ja, und Links zur Blöd-Zeitung kann ich nicht mehr folgen, seit die einen mit Adblocker nicht mehr rein lassen.
    Da dort erwartungsgemäß nur Blödsinn stehen kann, ist das aber nicht weiter schlimm....

    bye
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