Und auf dem Radfahrstreifen=Radweg=Radverkehrsführung i.S.v. § 37 Abs.2 Nr.6 S.2 StVO gilt was? Der Gehweg ist nicht für Radfahrende freigegeben.
Die Fußgängerampeln schalten mit der Fahrbahnampel auf grün. Werden aber auch vorher wieder rot. Üblich ist in Hamburg, dass die auf der Mittelinsel eine kürzere Grünphase hat, als die hintere (was ich leider nicht beobachten konnte, weil es dann weiterging).