Und wenn man von der Photo Sichtweise aus nach links abbiegen möchte? Soll man dann wei mal anhalten, erst für "Fahrbahn-Rot" und dann nochmal vor dem Rad-Signalgeber?
Soweit ich das gesehen habe, besteht für den Radweg keine Benutzungspflicht. Aber ja, wenn man bei Rot auf dem Radweg ankommt und links abbiegen will, muß man zweimal halten.
Die Stelle zeigt eigentlich nur, dass dort nicht nach gedacht wurde.
Jo, das ist auch meine These. Aber das ändert ja nix.
die rechte Spur der Fahrbahn zum Schutzstreifen und die komplette Nebenanlage als Gehweg. Da wäre es dann alles eindeutig und sicher.
Darüber, daß es besser wäre, die Nebenanlage als reinen Gehweg zu gestalten, sind wir uns einig. Ob ein breiter Schutzstreifen wirklich gut und sicher wäre, läßt sich diskutieren, aber er wäre gewiß besser als das gegenwärtige.