Komplizierte Fahrrad-Ampeln

  • Und auf dem Radfahrstreifen=Radweg=Radverkehrsführung i.S.v. § 37 Abs.2 Nr.6 S.2 StVO gilt was? Der Gehweg ist nicht für Radfahrende freigegeben.

    Die Fußgängerampeln schalten mit der Fahrbahnampel auf grün. Werden aber auch vorher wieder rot. Üblich ist in Hamburg, dass die auf der Mittelinsel eine kürzere Grünphase hat, als die hintere (was ich leider nicht beobachten konnte, weil es dann weiterging).

  • Aus meiner Sicht klar. Auf der Fahrbahn gilt die Fahrbahnampel, auf dem Gehweg (Radfahrer frei?) die kombinierte Fußgänger/Fahrradampel.

    Mal davon abgesehen, daß man womöglich darüber streiten kann, ob ein Radfahrstreifen zur Fahrbahn zählt oder nicht: Das ist hier nicht relevant. Schauen wir einfach in die VO:

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.

    Handelt es sich bei dem Streifen um eine Radverkehrsführung? Das geht aus dem Photo nicht eindeutig hervor, aber vermutlich schon. Benutzt man diese, gilt "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr", sofern vorhanden. Gibt es ein solches? Ja. Fertig.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

    Einmal editiert, zuletzt von Peter Viehrig (11. September 2018 um 14:36)

  • Na dann lag ich falsch. Aber Leute, es kann doch niemand erwarten dass das jemand versteht! Auf Schutzstreifen gelten andere Ampeln als auf Radfahrstreifen!? Und selbst ich der sich jetzt schon einiges mit der Thematik beschäftigt hats bisher "falsch" gemacht.

    Und dass Radfahrstreifen nicht zur "Fahrbahn" gehören, besonders bei der Regel "Auf der Fahrbahn gilt die Fahrbahnampel". Meine Güte...

    Off Topic:

    Radfahren ist schon kompliziert. Erst Recht wenn man die Strecke nicht regelmäßig fährt. Erst muss man rechts und links nach Benutzungspflichten suchen, den Zustand und Verlauf des Radwegs für die nächsten paar 100m einschätzen und nach Falschparkern absuchen, dann an der nächsten Kreuzung überlegen, wie man sie am geschicktesten quert, welche Ampel so gilt und wieder von vorne. Kein Wunder dass sich kaum jemand die Mühe macht sich wirklich dran zu halten.

    Frust-Off-Topic:

    Heute: Mutter steht mit Kind und Kinderwagen auf dem Radweg und wartet an der Fußgängerampel. Ich halte an, genervt: "Hmpf, hier ist ein Radweg..." Sie: "Ja dann fahren Sie doch drumrum!". Ich: "Darf ich nicht...", fahre drumrum und ärgere mich wenig später, dass ich dem Kind nicht erklärt habe dass Mama hier ein schlechtes Vorbild ist weil man ja nicht einfach so auf dem Radweg rumstehen darf.

  • Auf Schutzstreifen gelten andere Ampeln als auf Radfahrstreifen!?

    Hmm. Die Frage bringt mich grad echt ins Grübeln. Weil einerseits Schutzstreifen=Fahrbahn, andererseits Radverkehrsanlage(?)....

    Andererseits fällt mir gerade keine Stelle ein, an der Schutzstreifen an eine Ampelkreuzung heranführen. Immer wird es Hochboard oder echter Radstreifen oder fällt einfach weg...

    Die immer mehr zunehmende Komplexität des Radfahrens sehe ich auch als ein Riesenproblem an. Und ich sehe immer nur noch komplizierter werdende Auslegungen der Vorschriften durch krawallige lokale Behörden. Als die StVO geändert wurde, waren mit "speziellen Lichtzeichen für den Radverkehr" bestimmt zunächst keine Fußgängerampeln mit halbiertem Piktogramm gemeint. Schon garnicht wie im Bild beim Neubau.

  • Hmm. Die Frage bringt mich grad echt ins Grübeln. Weil einerseits Schutzstreifen=Fahrbahn, andererseits Radverkehrsanlage(?)....

    Der Wortlaut ist "Radverkehrsführung".

    Der Begriff wird meines Wissens im wesentlichen an zwei Stellen verwendet: Einmal in §37 (Ampeln), einmal in §9 (Abbiegen: Radfahrer müssen der Radverkehrsführung folgen).

    Für mich sind nach der Lektüre sämtliche Malereien speziell für Radfahrer auf der "Fläche zwischen den Borsteinen" Radverkehrsführungen. Sonst würde §9 ja bei Schutzstreifen keinerlei Wirkung entfalten.

    Wirklich sicher kann man sich natürlich erst nach Urteilen sein.

    Zitat

    Als die StVO geändert wurde, waren mit "speziellen Lichtzeichen für den Radverkehr" bestimmt zunächst keine Fußgängerampeln mit halbiertem Piktogramm gemeint.

    Habe viel drüber nachgedacht und bin für mich zu dem Schluss gekommen, dass die auch gemeint waren. Der genaue Wortlaut ist ja: "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr". Und damit sind diese kombinierten Rad-Fußgängerampeln eben besondere Lichtzeichen (auch) für den Radverkehr.

    Es wäre ja auch Wahnsinn, wenn plötzlich tausende Fußgängerampeln mit Radfahrer-Symbol für diese nicht mehr gelten würden.

    Da sind bestimmt diverse Kreuzungen dabei, bei denen Fahrbahn-Geradeaus und Fahrbahn-Rechts gleichzeitig Grün haben, während eine kombinierte Streuscheibe das Haltesignal für Radfahrer ist.

  • Das stimmt. Allerdings sind die kombinierten Streuscheiben erst in Massen aufgetaucht, als die Übergangspflicht für die Mitbenutzung von reinen Fußgängerampeln auslief. Meines Erachtens eine Billiglösung, aber nicht das, was ursprünglich mal gemeint war. Um das Problem mit dem Nicht-mehr-Gelten zu beheben wurde ja gerade die Übergangsfrist gesetzt. Ich gehe schon davon aus, dass ursprünglich echte eigene Ampeln gemeint waren. Zumindest von verordnungsgebender Seite.

    Die kombinierten Streuscheiben kamen dann aus der Praxis, wurden toleriert und sind heute infolge Ergebnisorientierter Rechtsauslegung ganz seltbstverständlich auch gemeint, ohne die Nachteile zu hinterfragen.

    Sonst hätte man nie die StVO ändern müssen.

  • Allerdings sind die kombinierten Streuscheiben erst in Massen aufgetaucht, als die Übergangspflicht für die Mitbenutzung von reinen Fußgängerampeln auslief.

    Das hängt sicherlich ganz extrem vom Wohnort ab. In Berlin ist die Zahl dieser Streuscheiben nach wie vor nahe Null. Und in anderen Städten waren diese Ampeln schon vor 20 Jahren die Standardlösung für Radfahrer. Zumindest war ich damals immer ganz überrascht, wie viele von diesen Dingern rumhängen.

  • Nur um es für alle verständlich salopp in einen Satz zu fassen:

    Benutzt man als RF eine Radverkehrsanlage (Hochbord oder nicht, kombiniert oder nicht, Fahrbahn oder nicht), ganz gleich wo die ist, gilt die "Spezialampel", fast egal, wie die aussieht, wenn nur als "besonders" genug für RF erkennbar.

    Daß ich insbesondere die kombinierten Lichtzeichen für den Fuß-, Radverkehr hochgradig beknackt finde - geschenkt. Übergangsweise geht es wohl an einigen Stellen tätsächlich nicht anders. In Deutschland jedoch hält fast nichts solange wie ein Provisorium.

    Die Regelung selbst in der VO hingegen finde ich durchaus brauchbar, obwohl sie noch prägnanter hätte ausfallen sollen (man suche hierzu im hiesigen Forum die Debatten zur Gültigkeit der Fahrbahnampeln für Radverkehrsanlagen ohne solche "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr").

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • In München werden sogar bestehende Fahrradampeln abgebaut und durch kombinierte Streuscheiben ersetzt. Dies war noch dazu eine Stelle, an der Radfahrende wesentlich länger grün hatten, als Zufußgehende um den unterschiedlichen Räumzeiten inkl. Trambahngleis Rechnung zu tragen. Ich bezweifle, dass dies nach Ende der Baustelle rückgängig gemacht wird.

  • Warum haben die Radfahrer grün, während die Autos VZ 205 beachten müssen bzw. wenn die Autos rot haben?

    Schlau Meier Ich seh leider kein Bild, nur ne Fehlermeldung und dann die Weltkarte.

    Das liegt an den sehr unterschiedlichen Hauptfahrtrichtungen von Kfz und Radfahrern an dieser Stelle. Kfz biegen zu ca. 80% nach links ab, Radler fahren dagegen zu 80% geradeaus. In diesem Fall hier hat die Gegenrichtung mit den Radlern gemeinsam grün. Aus der Gegenrichtung kann man nicht nach links abbiegen, weshalb sich die beiden Ströme nicht kreuzen.

  • Konsequenterweise hätte man die Streuscheibe für Fußgänger nie austauschen dürfen, denn der Radweg endet ja dort. Somit ist ab der letzten legalen Abfahrmöglichkeit auf die Fahrbahn diese ganz klar für den Radverkehr freigegeben. Oder steht davor evtl. [Zeichen 240]?

  • Das ist eine Gleisbaustelle, die sich teilweise im Tagestakt wandelt, wo man langfahren kann und wo nicht. Aber du hast Recht: Streng genommen dürfte ich so wie auf dem Bild da gar nicht langfahren. Nach MSDWGI soll man natürlich über den Gehweg fahren, auch wenn gerade kein [Zeichen 240] verfügbar war (oder niemand, der sich mit RSA auskennt)