• Das wir ein völlig unterschiedliches Fahrprofil haben ist mir schon klar. Solche Fußgängerzonen sehe ich nur extrem selten, ich wohne in einer Kleinstadt und wenn ich nach München in die Innenstadt radl habe ich echtes Mitleid mit Großstadtradlern. Leider sind bei uns trotzdem massenweise Geh/Radwege und freigegebene Gehwege zu finden.

    Dafür ist meine Durchschnittsgeschwindigkeit auf den regelmäßigen Strecken, wenns nicht gerade zum Bäcker geht, sondern eben zur Arbeit, in die Halle oder nach München, eher zwischen 20-25km/h.

  • 1. Schild: Mönchsgüterweg, Köln

    Frage am Rande, weil es mich schon länger umtreibt: wann ist eigentlich Zeichen 125 überhaupt mal gerechtfertigt? Ist nicht eigentlich immer mit Gegenverkehr zu rechnen, außer in Einbahnstraßen? Oder ist das ein Überbleibsel aus den 50ern, als eine Straße mit mehr als drei Meter Breite schon großstädtische Dekadenz war?

  • Frage am Rande, weil es mich schon länger umtreibt: wann ist eigentlich Zeichen 125 überhaupt mal gerechtfertigt? Ist nicht eigentlich immer mit Gegenverkehr zu rechnen, außer in Einbahnstraßen? Oder ist das ein Überbleibsel aus den 50ern, als eine Straße mit mehr als drei Meter Breite schon großstädtische Dekadenz war?

    Ich würde sagen, wenn im Verlauf eines Straßenzuges [Zeichen 220-20] nur für einen Teilbereich gilt. Der Übergang zum Bereich mit Gegenverkehr sollte dann schon mit VZ 125 beschildert sein.

  • Das wir ein völlig unterschiedliches Fahrprofil haben ist mir schon klar. Solche Fußgängerzonen sehe ich nur extrem selten, ich wohne in einer Kleinstadt und wenn ich nach München in die Innenstadt radl habe ich echtes Mitleid mit Großstadtradlern.

    Da musst du wirklich kein Mitleid haben. In der Fußgängerzone Limmerstraße ist ÖPNV und Radverkehr zugelassen. Autos haben keinen Zutritt. (Ausnahme Lieferverkehr zu festgelegten Uhrzeiten und Müllabfuhr und Rettungsfahrzeuge.)

    Es gibt dort jede Menge Geschäfte, Kioske und Gaststätten bei denen du mit dem Fahrrad bis vor die Tür fahren kannst. Da fahre ich dann auch gerne langsam mit dem Fahrrad. Die Limmerstraße ist trotz der Geschwindigkeitslimitierung durch [Zeichen 242]+[Zusatzzeichen 1022-10] und der Straßenbahnschienen und der damit verbundenen Sturzgefahr bei Fahrradfahrer*innen sehr beliebt. Siehe Foto:

  • Da musst du wirklich kein Mitleid haben.

    Wegen 100m Fußgängerzone, die für Radler freigegeben sind, lockt man mich bestimmt nicht in eine Stadt ;)

    Auf dem Land -> 10km, dabei 3 Ampeln mit zusammen <2min Stehzeit, braucht man 20 Minuten.

    In der Stadt -> 10km (was praktisch einmal quer durch München ist) 25-30 Ampeln, mit mindestens 20 Minuten Stehzeit, volle und zu schmale Radwege, Stau, schlechte Luft, braucht man >40 Minuten.

  • Halten sich die meisten Radfahrer denn deinen Beobachtungen nach daran?

    Mehr oder weniger. Hintergrund ist die Tatsache, dass diese Fußgängerzone auch für den ÖPNV freigegeben ist. Und der darf darin tatsächlich schneller fahren als Schrittgeschwindigkeit nämlich mit 25 km/h.

    Der ADFC frotzelt, die Fußgängerzone Limmerstraße eigne sich nicht für's Radfahren und fordert eine attraktiv ausgebaute Fahrradstraße in einer Parallelstraße. Aber ich frage mich: Was sollder Unfug, ich will doch auf der Limmerstraße mit dem Fahrrad zum Einkaufen fahren und in die Kneipe oder ins Café mit dem Fahrrad fahren und nicht auf der Parallelstraße mein Fahrrad abstellen müssen und den Rest zu Fuß gehen.

    Für den Linienbus und Straßenbahnverkehr ist die Fußgängerzone Limmerstraße so gestaltet, dass es einen dunkelgrau gepflasterten Schienen und Linienbusbereich gibt, einen hellgrau gepflasterten Fahrradbereich und rot geklinkerte Fußgängerbereiche.

    Die Ausschilderung als Fußgängerzone bedeutet allerdings, dass Radfahrer und Fußgänger überall in der Limmerstraße sich bewegen können. Aber das geschieht meistens hinreichend vernünftig, ohne sich gegenseitig zu behindern. Wenn dann doch mal was passiert heißt es natürlich gleich, dass musste ja mal so kommen und da sieht man's das funktioniert einfach nicht. Ist natürlich Quatsch, weil vorher hatte es noch viel weniger funktioniert, da war außerdem noch der Autoverkehr in der Straße und es durfte am Fahrbahnrand geparkt werden. Da kam es oft genug vor, dass die Bahnen wegen nachlässig geparkten Autos nicht mehr weiterfahren konnten. Und die Dooring-Unfallgefahr war erheblich. Jetzt ist zwar immer noch alles sehr eng, aber die Situation tausendmal besser als vorher, als da noch die Autos fuhren.

    Hier ein Link zu einem Bild von früher:

    https://pbs.twimg.com/media/CR1BJXvUAAE-gFN.jpg

  • Wegen 100m Fußgängerzone, die für Radler freigegeben sind, lockt man mich bestimmt nicht in eine Stadt ;)

    Da kannst du aber fast noch eine Null dranhängen, um auf die Länge der Fußgängerzone Limmerstraße zu kommen und zur Zeit wird über eine Verlängerung diskutiert. Zur Zeit misst die Fußgängerzone Limmerstraße vom Kötnerholzweg zur Fössestraße 700 m. Mit der vorgeschlagenen Verlängerung wären es dann rund 1000 m.

    Google-Satellitenaufnahme:

    https://www.google.de/maps/@52.37285…m/data=!3m1!1e3

  • Mehr oder weniger. Hintergrund ist die Tatsache, dass diese Fußgängerzone auch für den ÖPNV freigegeben ist. Und der darf darin tatsächlich schneller fahren als Schrittgeschwindigkeit nämlich mit 25 km/h.

    Magst du vielleicht nochmal kurz schreiben (oder falls du ein Bild davon hast gerne auch das zeigen), wie diese Geschwindigkeitsbegrenzung beschildert ist?

  • Magst du vielleicht nochmal kurz schreiben (oder falls du ein Bild davon hast gerne auch das zeigen), wie diese Geschwindigkeitsbegrenzung beschildert ist?

    Meinst du die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h für den ÖPNV? Dafür gibt es keine Beschilderung. Die Höchstgeschwindigkeit ist angeordnet und die ÖPNV-Unternehmen unterrichten ihre Fahrer darüber. Für den Fußverkehr ist klar, dass dort wo der Straßenbelag mit dunklem Schlackensteinpflaster belegt ist und die Gleise liegen, Straßenbahnen und Busse mit 25 km/h fahren.

    Eine gute Regelung, denn andernfalls könntest du dort keine Fußgängerzone einrichten, man könnte vielleicht mit dem Tempo noch etwas weiter runter gehen (ursprünglich galt 30 km/h) aber mit Schrittgeschwindigkeit ist zu langsam für den ÖPNV.

    Und ohne Fußgängerzone, das würde heißen mit Autos, und das geht erst recht nicht, denn die blockieren den ÖPNV erst richtig.

    Dann besser hin und wieder ein bisschen Geduld, wenn mal ein Fußgänger nix schnallt. Die verhalten sich aber in der Regel sehr kooperativ.

    Und wenn Bus oder Bahn kommen, dann machen alle rechtzeitig Platz.

  • Ok. Das heißt aber dann, dass für den Radverkehr eben nicht 25km/h gelten, sondern Schrittgeschwindigkeit. Sehe ich das richtig?

    Ebenso gilt Schrittgeschwindigkeit für den Lieferverkehr, nur der ÖPNV darf mit max. 25km/h fahren.

    Die Limmerstraße wird von Radfahrer*Innen befahren, die dort einkaufen wollen, oder in die Kneipe gehen. Für Radfahrer, die zum Beispiel von einem Nachbarstadtteil auf dem Weg in die Innenstadt sind, gibt es Möglichkeiten die Limmerstraße weiträumig zu umfahren. Die Forderung des ADFC, parallel zur Limmerstraße eine Fahrradstraße einzurichten, sehe ich kritisch, weil das zur Folge haben könnte, dass jemand auf die Idee kommen könnte, das Fahrradfahren in der Limmerstraße zu verbieten.

    Da eine Fahrradstraße in der Parallelstraße dort den Wegfall von Autostellplätzen mit sich brächte, sehe ich das entspannt, das heiße Eisen packt keiner gerne an. Man könnte im Grunde auch sagen: Vermutlich würden einige Radfahrer*innen, die nicht wegen der attraktiven Einkaufs- und Kneipenangebote auf der Limmerstraße unterwegs sind, sondern da im Grunde genommen nur durchfahren, stattdessen die Parallelstraßen nutzen, wenn dort nicht so viele Autos rumstünden und fahren würden, so dass es dort immer wieder zu Engpässen kommt.

    Typische Situation in den Parallelstraßen: Ein Auto von der einen, ein anderes von der anderen Seite und schon herrscht Stillstand, weil beide Fahrer erstmal aussitzen, wer denn nun zurückstoßen wird. Und auf dem Rad macht es keinen Spaß, sich dann da durch zu drängeln.

    Ich habe den Eindruck, du bist da ein bisschen einseitig "Geschwindigkeitsfixiert" unterwegs auf dem Rad, Adsche, oder täusche ich mich da?

    Es gibt mitunter Verkehrsinfrastruktur-Grundbedingungen, die lassen keine einfachen klaren Lösungen zu, die alle hundertprozentig zufriedenstellen können.

    Wenn ich als Radfahrer*in mit dem Anspruch daherkäme: "Ich will aber in der Fußgängerzone Limmerstraße meine max. 25km/h fahren können dürfen, die meine E-Bike-Tretunterstützung maximal hergeben, dann fährt man dort auf dem "Holzweg". (Wortspiel, denn die Fußgängerzone Limmerstraße geht von der Fössestraße bis zum Kötnerholzweg ;))

    Genauso wenig kann dort ein ÖPNV-Fahrgast ernsthaft verlangen, der Fahrer möge doch bitte auf die innerorts erlaubten 50 km/h beschleunigen, um die Fahrtzeit zwischen den Haltestellen Küchengarten an einem Ende und der Haltestelle Leinaustraße am anderen Ende der Fußgängerzone abzukürzen.

    Und ein Fußgänger, der gemächlich vor einer Stadtbahn herspazierte, der hat vielleicht das Recht auf seiner Seite (so genau weiß ich das nicht, was dann gilt), aber in der Limmerstraße sind die Menschen in der Regel hinreichend vernunftbegabt, um sich verkehrsgerecht zu verhalten. Gegenüber Fahrzeugen des ÖPNV sehe ich auch keinen Grund deshalb sauer zu sein, wenn sie erlaubterweise durch eine Fußgängerzone fahren. Was mich dagegen maßlos ärgert, sind Menschen, die so tun als sei es ganz selbstverständlich mit ihren "Stadtpanzern", die mehr PS haben als ein Omnibus, die Straßen unsicher zu machen. X(

  • Alles nochmals schön erklärt. Zudem: Wer das alles lesen will, ist zumindest schon 'mal im 1. Gang für echte Schrittgeschwindigkeit.

    Ich finde das auch nicht schlecht, wenn hin und wieder Verkehrszeichen erklärt werden. Das trägt zur allgemeinen Verkehrserziehung bei. Früher gab es für so was den 7. Sinn. Aber das war zu einer Zeit, als noch nicht große Teile der Bevölkerung in ihre jeweils ganz eigenen Internet-Filterblasen abgetaucht waren, sondern mehr oder weniger alle das Öffentlich Rechtliche guckten.

    Hier ein Beispiel von 1991 bei dem es allerdings um Zeichen der Polizei geht. Merkspruch für Verkehrsregelungen durch einen Polizisten an Kreuzungen am Ende des Films: "Zeigt der Schutzmann Brust und Rücken, musst du auf die Bremse drücken. Zeigt er dir die Seite, suche schnell das Weite."

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Ferner ist zu bedenken, dass nicht alle Menschen einen Führerschein machen. Und das ist auch gut so! Aber selbst diejenigen, die einen gemacht haben, vergessen so einiges oder die Prüfung liegt so weit zurück, dass es bestimmte Schilder damals noch nicht gab.

    Die offizielle Einführung von Zeichen 325.1 Verkehrsberuhigter Bereich erfolgte 1980. Leider habe ich keine 7.Sinn-Folge davon gefunden.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsb…,_StVO_2009.svg

    Aber es gibt ja "Werner kann helfen" von der Gebietsverkehrswacht Freiberg:

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Im Vergleich zu den 7.Sinn-Sendungen kommt mir dieser Film allerdings sehr amateurhaft gemacht vor.

    Vielleicht kann man ja zukünftig Verkehrszeichen mit einem QR-Code ausstatten, der dann eine Erläuterung aufs Handy spielt, was es mit dem Verkehrsschild auf sich hat. Da muss man natürlich aufpassen, dass das dann nicht zu Verkehrsstockungen führt. Aber man wäre ja nicht gezwungen, das sofort zu lesen, was der QR-Code hervorholt.

  • Alles nochmals schön erklärt. Zudem: Wer das alles lesen will, ist zumindest schon 'mal im 1. Gang für echte Schrittgeschwindigkeit.

    Verkehrsberuhigter Bereich und Fußgängerzone mit diversen Freigaben ist aber nicht das gleiche.


    Ich habe den Eindruck, du bist da ein bisschen einseitig "Geschwindigkeitsfixiert" unterwegs auf dem Rad, Adsche, oder täusche ich mich da?

    Es gibt mitunter Verkehrsinfrastruktur-Grundbedingungen, die lassen keine einfachen klaren Lösungen zu, die alle hundertprozentig zufriedenstellen können.

    Nein. Ich kann mir lediglich nicht vorstellen, dass das wirklich von der großen Mehrheit der Radfahrer so eingehalten wird.

  • Nein. Ich kann mir lediglich nicht vorstellen, dass das wirklich von der großen Mehrheit der Radfahrer so eingehalten wird.

    Interessant finde ich in diesem Zusammenhang diesen Hinweis auf eine aktuelle Studie:

    NRVP-Forschungsvorhaben "Mit dem Rad zum Einkauf in die Innenstadt – Konflikte und Potenziale bei der Öffnung von Fußgängerzonen für den Radverkehr" nach – gefördert vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aus Mitteln zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplanes (NRVP 2020) sowie vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) und von der Stadt Offenbach a.M.

    Quelle: https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/aktuell/nac…en-radverkehr-0

    In dem Bericht zu der Studie heißt es:

    "Verträglicher als vermutet

    So hat sich in der Studie gezeigt, dass problematische Ereignisse oder Verhaltensweisen nach einer Fußgängerzonenfreigabe nicht zunahmen. Auch eine Verringerung der Aufenthaltsqualität konnte in den empirischen Befragungen nicht nachgewiesen werden. Die Verträglichkeit des Miteinanders stieg mit der Fußgängerdichte sogar an. Hohe Fußgängerdichten sind demnach kein Ausschlusskriterium für eine Radverkehrsfreigabe in Fußgängerzonen. Zudem wiesen radfahrende Kunden einen höheren Jahresumsatz im Einzelhandel auf als Kfz-fahrende Kunden. Daher wird davon ausgegangen, dass auch der innerstädtische Einzelhandel von einer Fußgängerzonenfreigabe für den Radverkehr profitieren kann."

    https://repository.difu.de/jspui/handle/difu/256492

    Jetzt ist die Fußgängerzone Limmerstraße aufgrund der ÖPNV-Freigabe sicher noch mal ein besonderer Fall. Und die Freigabe für den Radverkehr liegt schon ca. 25 Jahre zurück, als die Fußgängerzone Limmerstraße noch gar nicht so groß war wie heute. Aber nach meinen jahrzehntelangen Beobachtungen kann ich den Absatz aus dem Bericht nur bestätigen. Dabei finde ich es jetzt nicht so schlimm, wenn nicht immer von allen Radfahrern stets nur Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Wenn weit und breit kein Fußgänger in Sicht ist und ich mich im Bereich zwischen den Gleisen befinde, dann gefährde ich niemanden, wenn ich da etwas schneller als Schrittgeschwindigkeit fahre. Und wenn wer mit dem Rad weiter außen fährt, dichter am "Fußgängerbereich", dann fährt der instinktiv langsamer. Dazu kommt, dass ja auch nirgends ein richtig breiter Radfahrstreifen zur Verfügung steht. Der graue Betonsteipflasterstreifen auf dem die meisten Radler unterwegs sind, misst ca. 1,60 m links davon sind die Schienen, da will keiner hinein ausweichen müssen, weil er in schneller Fahrt einem Fußgänger ausweichen muss.

    Bei Gelegenheit muss ich mir mal die Studie durchlesen. Mein Eindruck: Entscheidend für das gute Funktionieren einer Fußgängerzone mit Radverkehrfreigabe ist nicht, dass jeder Radfahrer zu jeder Tag- und Nachtzeit egal bei welcher Fußgängerdichte stets nur max. 5 km/h fährt. Zumal die wenigsten Radfahrer über einen entsprechenden Tempomesser verfügen.

    Deswegen fand ich ja auch dieses Schild so lustig, dass ich glaube ich schon mal weiter oben gesendet hatte:

    Eine Baustellenumfahrung und Ausschilderung, die inzwischen schon deutlich mehr als 1 Jahr so andauert.