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Dieses Thema
  1. Radverkehrsforum
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  4. Radverkehrspolitische Diskussion

Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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  • Gerhart
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    • 8. Oktober 2014 um 16:08
    • #241
    Zitat von Frankfurterin

    an wird wohl kaum jemals erleben, dass Autlern einfach so die Durchfahrt einer Straße verwehrt wird, ohne ihnen eine Umleitung anzubieten.

    Soweit ich weiß wurde bzw. ist (Hamburg, Ohlsdorfer Straße Richtung Winterhude Markt) keine Umleitung ausgeschildert. Gab da auch viel geweine von Anwohnern und Autofahrern.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Forumteilnehmer
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    • 8. Oktober 2014 um 16:12
    • #242
    Zitat von Gerhart

    Soweit ich weiß wurde bzw. ist http://openstreetmap.org/way/279441370 (Hamburg, Ohlsdorfer Straße Richtung Winterhude Markt) keine Umleitung ausgeschildert. Gab da auch viel geweine von Anwohnern und Autofahrern.


    Liegt nicht im Verlauf einer ausgewiesenen Radroute / Veloroute oder einer entsprechenden Route für Autofahrer

  • Verkehr(t)
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    • 8. Oktober 2014 um 16:13
    • #243

    Edit: Beitrag von mir gelöscht weil das Problem mit dem fehlenden Bild ja inzwischen geklärt.

  • Frankfurterin
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    • 8. Oktober 2014 um 17:19
    • #244
    Zitat von Forumteilnehmer

    Ich dachte Frankfurt hat einen sog. Fahrradbeauftragten oder ein Fahrradbüro oder sowas ähnliches

    Ja, es gibt das Radfahrbüro in Frankfurt. Jedoch scheinen viele Anordungen/Entscheidungen zu Beschilderungen und anderem an ihm vorbei zu laufen.

    Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren. - Albert Einstein

  • Forumteilnehmer
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    • 8. Oktober 2014 um 17:55
    • #245
    Zitat von Frankfurterin

    Ja, es gibt das Radfahrbüro in Frankfurt. Jedoch scheinen viele Anordungen/Entscheidungen zu Beschilderungen und anderem an ihm vorbei zu laufen.

    eine Alibieinrichtung . . .

  • Explosiv
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    • 8. Oktober 2014 um 23:13
    • #246
    Zitat von Frankfurterin

    Sollte jetzt zu sehen sein.

    Hi
    da ist immer noch kein amtliches Schild, das Radfahren zulassen würde.
    "Radfahrer frei" unter dem Hauptschild wäre Zweckmäßig. Solange es nicht ebenfalls ausgekreuzt würde.
    Aber so, wie die Beschilderung ist, wäre auch ohne das Auskreuzen des nicht offiziellen Zusatzschildes "Sinnbild Radfahrer, Spruch Schrittempo" das Ganze eine reine Fußgängerzone.
    Das Zusatzschild wäre auch nicht genehmigungsfähig, da die Darstellung der Rechtslage, hier Schrittempo für Radler bei Zulassung in Fußgängerbereich, durch Schilder verboten, weil überflüssig ist.
    Daher: kein amtliches Zusatzschild, dass Radfahrer in der Zone duldet, keine Radverkehrsfreigabe, ob jetzt mit oder ohne rotem X.

    bye
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  • rantanplan
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    • 12. Oktober 2014 um 13:35
    • #247

    Diese drei Schilder stehen direkt vor einer Polizeiwache in Bochum:

    Der zugehörige Radweg ist natürlich benutzungspflichtig. Insofern eigentlich eine gute Sache, da das jetzt wenigstens für ne Woche mal wegfällt.

  • Panke
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    • 12. Oktober 2014 um 16:17
    • #248

    Hamburgs größter Radweg, sogar zwei Spuren. Leider erkennen die meisten Kampfkraftfahrer die Widmung nicht an.

  • Malte
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    • 9. November 2014 um 23:38
    • #249

    Gesehen am Bahnhof Altona in Hamburg ?(

    Und das ergibt auch überhaupt gar keinen Sinn, weil es etwa zehn Meter von einer Kreuzung entfernt steht und es eigentlich nur einen Rad- und einen Gehweg ohne weitere Beschilderung gab.

    Bilder

    • IMG_2300.jpg
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    • 11. November 2014 um 11:01
    • #250

    Sehr schön, besonders weil wieder mal der Fantasie des Verkehrsteilnehmers überlassen bleibt, was hier endet (Gehweg oder Fahrradfreigabe).

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Gerhart
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    • 11. November 2014 um 11:16
    • #251

    [stvo][Zusatzzeichen] sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.[/stvo]

    "Unmittelbar.... unter" heißt für mich, dass sich [Zusatzzeichen 1012-31] auf [Zusatzzeichen 1022-10] bezieht. Also müssen Radfahrer auf die Fahrbahn und Fußgänger auf den Fußweg.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 11. November 2014 um 14:37
    • #252

    Es gibt genügend Beispiele*, dass das mit dem Bezug von Zusatzzeichen keineswegs immer so ist.
    Abgesehen davon zitierst Du eine Verwaltungsvorschrift. Die muss aber dem gewöhnlichen Verkehrsteilnehmer überhaupt nicht bekannt sein - geschweige denn im Wortlaut. In dem zitierten Text geht es nur darum, wie die Schilder anzubringen sind, nicht ob oder wie sie sich in ihrer Wirkung beeinflussen.

    *Beispiel:
    schildawaldt75n2914kx.jpg

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Malte
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    • 11. November 2014 um 15:58
    • #253
    Zitat von Gerhart

    "Unmittelbar.... unter" heißt für mich, dass sich [Zusatzzeichen 1012-31] auf [Zusatzzeichen 1022-10] bezieht. Also müssen Radfahrer auf die Fahrbahn und Fußgänger auf den Fußweg.

    Genauso gut könnten ja auch Radfahrer auf den Radweg und Fußgänger auf den Gehweg. Weiß man ja nicht so genau — es gab ja vorher keine entsprechende Freigabe, die mit diesem seltsamen Schild korrespondiert.

    Zitat von Spkr

    Es gibt genügend Beispiele*, dass das mit dem Bezug von Zusatzzeichen keineswegs immer so ist.

    Darüber gibt es drüben im Verkehrsportal schon seitenlange Diskussionen — und wie immer gilt bei mir: Wenn es dort keiner genau weiß, dann weiß es niemand.

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 12. November 2014 um 09:07
    • #254
    Zitat von Malte

    Darüber gibt es drüben im Verkehrsportal schon seitenlange Diskussionen — und wie immer gilt bei mir: Wenn es dort keiner genau weiß, dann weiß es niemand.


    Da hast Du Recht.
    Ich hatte aber den Eindruck, dass dort relativ breiter Konsens herrscht, dass eben nicht eindeutig immer der Bezug auf das unmittelbar darüber befindliche Zeichen besteht und jede Beschilderung hinsichtlich ihrer jeweils sinnvollsten Interpretation zu prüfen ist (Mal bezieht sich ein Zz auf das Zz darüber, mal auf das gemeinsame Hauptzeichen).

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

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    • 12. November 2014 um 09:16
    • #255
    Zitat von Gerhart

    [stvo][Zusatzzeichen] sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.[/stvo]

    Hi
    Zusatzzeichen beziehen sich auf das Verkehrszeichen, unter dem sie hängen, nicht auf andere Zusatzzeichen. Wird nur aus Kostengründen von den StVB gerne so gemacht.
    Die Kombination ist völlig überflüssig, das Hauptzeichen alleine verbietet die Nutzung durch Radler bereits. Bestand vorher eine Freigabe, endet sie damit automatisch und braucht nicht durch irgendwelche Zusatzschild-Konstrukte thematisiert zu werden. Da es überflüssig ist, ist es im Verkehrszeichenkatalog auch nicht vorhanden und damit auch so nicht auszuschildern. Es gibt nen Paragraphen der StVO, nach der unnötige Beschilderung verboten ist. Diese Kombination gehört dazu.

    bye
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  • Peter Viehrig
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    • 12. November 2014 um 10:09
    • #256
    Zitat von Malte

    Verkehrsportal

    Ich bitte darum, bei Gelegenheit einen Link nachzuliefern.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

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    • 12. November 2014 um 10:21
    • #257

    verkehrsportal.de

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    • 12. November 2014 um 10:36
    • #258

    @Spkr

    Danke. Daß es so simpel sein könnte, auf die Idee bin ich nicht gekommen. Wald und Bäume und so... :)

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

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    (Andreas Müller)

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    • 12. November 2014 um 14:37
    • #259

    Hallo,

    z.Z. in Wolfsburg zu Besuch, darf ich auch hier schöne Beschilderungsversuche erleben... radfahrerabsteie7s0ktvh4w.jpg
    Die Fahrbahn ist an dieser Stelle sooo breit, dass man einfach gar nichts beschildern müsste :-/

  • Explosiv
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    • 12. November 2014 um 15:01
    • #260

    Hi
    sehe ich das richtig? Gemeinsamer Fuß- und Radweg mit Radfahrer absteigen? :D

    bye
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