Aber zu dem Verkehrszeichen Burgstraße / Borgfelder Straße / Oben Borgfelde: Verliert diese Kombination nicht mit Überquerung der Burgstraße (Fahrtrichtung stadtauswärts) ihre Gültigkeit? Ich dachte Benutzungspflichten müssten nach jeder Einmündung/Kreuzung wiederholt werden. Wenn diese Verkehrsschildkombination auch auf der Seite der U-Bahnhaltestelle gelten würde, wäre dann das Fahrradfahren auf der rechten Seite der Hammer Landstraße (noch erkennbarer anderer Radweg) verboten?
Nach Querung gilt das von DMHH abgebildete VZ237 mit ZZ1000-33, vollkommen korrekt.
Naja, es ist vielleicht nicht sofort erkennbar und etwas abgerückt vom Kantstein, aber solche Fälle hat es ja massenhaft in HH