Lustige Schilder
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Wie unterscheidest du denn "normalsichtige" und "nicht normalsichtige" Fußgänger?
Ohne Zusatzzeichen würde ja gelten:ZitatAn Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen,
welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten."Das Zusatzzeichen klärt nun darüber auf, dass hier (mehr als anderswo) mit seheingeschränkten Verkehrsteilnehmern gerechnet werden muss. Ich würde da also auch dann "nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren" wenn ich nicht erkennen kann dass in der Nähe Personen den Überweg wirklich benutzen wollen (also wie man z.B. auch bei Kindern oder Hunden, die mit Herrchen Gassi gehen das Tempo reduzieren würde).
Sollte ich definitiv (weil ich sie kenne) wissen dass es sich bei der Person in der Nähe um keine Personen mit eingeschränkter Wahrnehmung oder anders eingeschränkter Verkehrstauglichkeit handelt, und sich die Person parallel der Fahrbahn auf den Überweg zu bewegen, und ich kann den Abstand zum Fahrbahnrand erhöhen, dann würde ich die Geschwindigkeit nicht unbedingt senken, aber "sehr" bremsbereit sein.
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Bis man das Zusatzschild "Blinde" lesen kann ist man als KfZ-Führer aber schon so nah dran das es auch nicht mehr "hilft" - außer als Anhaltspunkt dafür das hinter dem Wagen noch zusätzlich eine ehemals gelben Binde liegen könnte.
Ich sehe wie Gerhard auch keine sinnvolle Unterscheidung zwischen nicht-blinden Zebrastreifenbegehern und blinden Zebrastreifenbegehern. Die "Idee" eines Hinweises das blinde Zebrastreifenbegeher evtl. den Streifen nicht richtig treffen und dann 20 cm neben dem Streifen gehen obwohl sie auf den Streifen gehen wollten und dieses dann trotzdem als "Zebrastreifengehen" zu bewerten sei dürfte der Klientel an die das zu richten wäre komplett am A*sch vorbeigehen.
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Man sollte natürlich vermeiden, dass jemand die Logik anderer Zusatzzeichen (»gilt nur für ...«) auf diese Schilderkombination überträgt ...
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Man sollte natürlich vermeiden, dass jemand die Logik anderer Zusatzzeichen (»gilt nur für ...«) auf diese Schilderkombination überträgt ...
Das sind dann aber "komische" Interpretationen (nicht Lustige Schilder), wie z.B. auch:
Nur für Leute die Fahrrad fahren ist das ein Gehweg, diesen steht es frei dort zu fahren (für Fußgänger ist es hingegen kein Gehweg)
[Blinde|Schule|Seniorenheim]Nur [Blinde|Schüler|Senioren] müssen hier aufpassen.
Nur für kreuz und quer fahrenden Radfahrer ist das eine Einbahnstraße. -
Man sollte natürlich vermeiden, dass jemand die Logik anderer Zusatzzeichen (»gilt nur für ...«) auf diese Schilderkombination überträgt ...
in dem Fall wäre es in Braille geschrieben (und weniger weit oben aufgehängt).
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Probehalber könnte man sagen: Kfz rechts vorbei, und links von der Trennwand gilt das Blauschild.
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So ganz ungewöhnlich ist das nicht, Danny. Auf der Autobahn habe ich vor Baustellen mit Verengungen von zwei auf eine Spur häufiger auch mal Schilder wie "Reißverschluss in 600 m" usw. mit einer ähnlichen Grafik gesehen (Foto habe ich natürlich nicht.)
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Bisher kenne ich nur das Schild mit roten und grünen Autos oder das, wo nur Pfleile drauf sind.
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Gute Frage! Ich befürchte, dass viele nichtblinde Menschen ohnehin nicht viel über blinde oder stark sehbehinderte Menschen wissen, was ihnen irgendwie einen Hinweis geben könnte, wie sie sich aufgrund eines solchen Schildes zu verhalten haben. Ich halte das Schild auch deshalb für problematisch, weil es blinde Menschen ausgrenzt. Und zwar in dem Sinne eines hier darfst du gehen und am Verkehr teilnehmen, denn hier hat die nichtblinde Mehrheitsgesellschaft für dich ein Reservat geschaffen, wo alle anderen Verkehrsteilnehmer besonders Rücksicht nehmen auf dein "Gebrechen". Aber wage es nicht, in andere Teile der Stadt vorzudringen sonst ...
Mit blinden und stark sehbehinderten Menschen sollte jeder überall rechnen und entsprechend vorsichtig fahren. Gilt auch für den Radverkehr, der besonders leise daher kommt.
Für E-Autos, die ebenfalls besonders leise daher kommen gilt ab 2020:
"Durch den Einbau eines speziellen Soundgenerators und wasserdichter Außenlautsprecher unter der Karosserie entstehen den Autoherstellern nach Schätzungen der NHTSAMehrkosten von jährlich rund 39 Millionen Dollar. Rechne man aberden Sicherheitseffekt und die dadurch eingesparten Unfallkosten dagegen, habe die neue Technik einen Nutzen von 250 und 300Millionen Dollar pro Jahr. Gesetzliche Vorschriften über das Minimalgeräusch von Elektrofahrzeugen gibt es auch in Europa.Und zwar bereits seit April 2014. Der Einbau eines AVAS wird vom 1. Juli 2019 an für alle neu entwickelten Fahrzeugtypen in der EU zur Pflicht, vom 1. Juli 2020 an für alle neu zugelassenen Elektro- und Hybridautos, wie das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage von ZEIT ONLINE erläutert." Die Zeit vom 25.11.16Interessant finde ich den ersten Teil des Zitats (der bezieht sich auf Amerika), weil es ähnlich wie bei der Dieselnachrüstung um zusätzliche Kosten geht, die auf die Autobauer zukommen. Der Artikel insgesamt urteilt sehr hochmütig gegenüber den Vorschriften zur Geräuscherzeugung. Auch das erinnert an die Dieseldiskussion, glaubten doch insbesondere die deutschen Autohersteller, den saubersten Diesel aller Zeiten gebaut zu haben. Und fielen damit in Amerika ganz kräftig auf die "Schnauze".
Und jetzt? Die Vorschriften in Europa sehen eine Geräuschepflicht bis 20 km/h vor. In Amerika gilt die Geräuschepflicht bis 30 km/h. Bei höheren Geschwindigkeiten dominieren ohnehin die Reifen-Laufgeräusche. Sind europäische Reifen lauter als amerikanische Reifen, dass hier nur bis 20 km/h die Geräuschepflicht gilt?
Ich sehe klar die Diskussion kommen, dass nach Strich und Faden sich darüber ereifert wird, wie "bescheuert" es doch sei, dass E-Autos im niedrigen Geschwindigkeitsbereich, Geräusche erzeugen müssen und dafür ein Soundgenerator (auf wessen Kosten?) eingebaut werden muss.Aufgrund der Dieseldebatte wurde diese Debatte vorübergehend im "Giftschrank" deponiert. Passt ja auch so gar nicht in die Zeit, wo als Medizin gegen Dieselautos Elektroautos angepriesen werden. Man kann wohl nur hoffen, dass Soundgeneratoren bereits eingebaut sind und diese ggf. mit Hilfe eines Software-Updates auf Geschwindigkeiten bis 30 km/h hochgefahren werden können.
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Durch den Einbau eines speziellen Soundgenerators und wasserdichter Außenlautsprecher unter der Karosserie entstehen den Autoherstellern nach Schätzungen der NHTSAMehrkosten von jährlich rund 39 Millionen Dollar
Und es entfallen Einnahmen. Wenn die Verkehrssicherheit erhöht wird, gibt es weniger Unfälle. Und damit weniger zu reparieren + ersetzen. -
Nochmal zum "Reißverschluss": Der Postillon hat da ganz eigene Ansichten...
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Probehalber könnte man sagen: Kfz rechts vorbei, und links von der Trennwand gilt das Blauschild.
Aber gilt der weiße Pfeil nicht für Autofahrer und Fahrradfahrer gleichermaßen?
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Bisher kenne ich nur das Schild mit roten und grünen Autos oder das, wo nur Pfleile drauf sind.
Es gibt die gerade auf Autobahnen häufig auch animiert. Also eine große LED-Matrix, auf der man dann sieht, wie sich die Autos reisverschließen.
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Aber gilt der weiße Pfeil nicht für Autofahrer und Fahrradfahrer gleichermaßen?
Es gibt leider massenhaft Beispiele, dass die Straßenverkehrsbehörden bei der Anordnung von Fahrtrichtungsgeboten und vorgeschriebenen Vorbeifahrten nur an den Kraftverkehr denken. Das ist zwar Unfug, aber aus den Köpfen nicht herauszubekommen.
Da sich ein relevanter Anteil der Radfahrer ohnehin nicht an solchen Verkehrszeichen orientiert, ist das in der Praxis nicht so schlimm. -
Es gibt leider massenhaft Beispiele, dass die Straßenverkehrsbehörden bei der Anordnung von Fahrtrichtungsgeboten und vorgeschriebenen Vorbeifahrten nur an den Kraftverkehr denken. Das ist zwar Unfug, aber aus den Köpfen nicht herauszubekommen.Da sich ein relevanter Anteil der Radfahrer ohnehin nicht an solchen Verkehrszeichen orientiert, ist das in der Praxis nicht so schlimm.
Doch! Das wird im Falle eines Unfalles sehr schnell sehr schlimm. Wenn der gegnerische RA dann sagen kann das der Radfahrer ja so gar nicht hätte fahren dürfen, der Autofahrer da ja niemals nicht mit Radfahrern hätte rechnen müssen und gesehen hat er ihn ja schon gleich dreimal nicht...
Da interessiert es nämlich niemanden das die Beschilderung so eigentlich nicht legal, zumindest aber sinnfrei oder sogar sinnwidrig war: Du hast Dich daran zu halten. Wenn nicht -> Dein Problem.
Das sich ein relevanter Anteil an Radfahrern nicht daran orientiert ist auch ein Grund warum es sich die Verkehrsplaner so einfach machen können. Wenn sich dort die Beschwerdebriefe (oder auch nur freundliche Nachfragen wie das denn jetzt gemeint sein, bitte mit Hinweis auf die relevanten Stellen der StVO) stapelten wäre es für die Leute dort nicht mehr ganz so einfach. So ist alles sehr bequem: der Planer plant Schei**e, der Radfahrer kümmert sich nicht drum und wenn was passiert ist der Radfahrer, sowohl im Wort- als auch im übertragenen Sinne, dran. Die Behörde die das verbrochen hat ist fein raus. Maximalst fragt das Gericht nach wie sie sich denn das Ganze gedacht habe, das wars aber dann auch schon. -
Du meinst nicht mich, denn ich halte mich an Verkehrszeichen - auch an solche. Und ich beschwere mich auch bei der StVB, wenn sie so einen Unfug anordnet. Was leider nicht regelmäßig dazu führt, dass das korrigiert würde.
Ich wage mal die Schätzung, dass es die meisten Radfahrer sind, denen der Sinn dieser Zeichen entweder unbekannt und/oder egal ist. Und in meiner täglichen Beobachtung ist es immerhin noch so ein knappes Drittel der Radfahrer, die sich im Straßenverkehr so bewegen, als wären sie Fußgänger mit Rollen und nicht Fahrzeugführer.
Idealerweise ist die Verteilung bei den Mitarbeitern der Straßenverkehrsbehörden ganz ähnlich. Die, mit denen ich bisher direkten Kontakt hatte, muss man schon dreimal mit der Nase direkt auf ein Problem stupsen, bis sie bemerken, dass ihre Beschilderung für Radfahrer nicht funktioniert, oder dass Radfahrer sich laut Beschilderung ganz anders verhalten sollen/müssen, als sie sich das bei ihrer Planung so gedacht haben. Und dann führt das auch nicht etwa zu Einsicht und Korrektur, sondern zu einem Schmunzeln, einem herablassenden Lächeln und einem Kommentar wie:"Also, das glaube ich ihnen nicht, dass sie da nicht mal fünf Meter über den Gehweg fahren können." oder "Eine echte Behinderung (des Radverkehrs) liegt nicht vor, da der Radfahrer problemlos (auf den benachbarten Gehweg) ausweichen kann."
Ich unterstelle, dass das selbst bei den Amtsrichtern nicht so völlig anders aussieht. Wenn man so hier und da Urteile liest, wird man doch den Eindruck nicht los, dass auch sehr viel aus Windschutzscheibenperspektive geurteilt wird.Und dann bleibt da noch die m.E. völlig ungeklärte Frage, ob es sicherer ist, sich grundsätzlich an die (auch die fehlerhafte) Beschilderung zu halten, oder ob gelegentliche (gezielte) Verstöße nicht tatsächlich der Sicherheit des Radfahrers zuträglich sind.
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