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Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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    • 15. März 2014 um 18:38
    • #81

    [Zeichen 237]

    Zitat von jan pi sike tu

    Ein 5m benutzungspflichtiger Radweg mit expliziter Freigabe für Rad fahrende. Danach müssen die Rad fahrenden auf die Fahrbahn und der Radweg ist nur noch für legale Geisterradler?

    Wo bitte ist das?

    Richtung Süden zwischen Klütjenfelder Brücke und dem ehemaligem Zoll. An der Stelle sollten Radler die Straßenseite wechseln. Wenige Meter hinter dem [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1012-31] folgt ein [Zusatzzeichen 1022-10] , dann dürfen Radfahrer wieder den Gehweg benutzen. Zumindest war es so bei meinem letzten Besuch in Wilhelmsburg.

  • RainerH
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    • 15. März 2014 um 19:24
    • #82
    Zitat von jan pi sike tu

    WTF!?

    Ein 5m benutzungspflichtiger Radweg mit expliziter Freigabe für Rad fahrende. Danach müssen die Rad fahrenden auf die Fahrbahn und der Radweg ist nur noch für legale Geisterradler?


    Das ist noch steigerungsfähig:
    Foto0528.jpg
    Rechts ist der Zaun, links die (für Radfahrer verbotene) Busspur, die Fahrbahn links nur über zwei nicht abgesenkte Bordsteine erreichbar. Erst 2013 erbaut, zum Glück nicht benutzungspflichtig. Metz (Lothringen), Avenue de l'Amphitheatre

  • DMHH
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    • 15. März 2014 um 19:41
    • #83

    hab dann auch was :)

    Darf ich in der Elbchaussee jetzt Fahrradfahren, oder nicht?

    Auf dem südl. Bürgersteig der Elbchaussee am Donnerspark steht [Zeichen 254]
    Auf welchen Straßenteil bezieht sich das Verbot für Radfahrer? Das ist jetzt ernst gemeint. ?(

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  • Malte
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    • 17. März 2014 um 12:57
    • #84
    Zitat von DMHH

    Auf dem südl. Bürgersteig der Elbchaussee am Donnerspark steht [Zeichen 254]
    Auf welchen Straßenteil bezieht sich das Verbot für Radfahrer? Das ist jetzt ernst gemeint. ?(

    Das ist so sinnvoll wie die meisten anderen innerhalb von Arbeitsstellen aufgestellten [Zeichen 254] und damit Müll.

  • jan pi sike tu
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    • 17. März 2014 um 17:22
    • #85

    Gilt [Zeichen 254] nicht für die gesamte und komplette Fahrbahnbreite?

    Also, wenn es rechts aufgestellt ist, auch für den linken [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1000-31] ? ;)

    --
    [Zeichen 244] sike tu li ilo tawa li pona! [Zeichen 244]

  • Malte
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    • 17. März 2014 um 17:48
    • #86
    Zitat von jan pi sike tu

    Gilt [Zeichen 254] nicht für die gesamte und komplette Fahrbahnbreite?

    Also, wenn es rechts aufgestellt ist, auch für den linken [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1000-31] ? ;)

    § 39 Abs. 2 StVO sagt ja recht eindeutig:

    Zitat

    Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.

    Das Problem ist ja nur, dass diese Regelung von den Straßenverkehrsbehörden beziehungsweise von den Leuten, die für die Aufstellung der Schilder zuständig sind, nicht befolgt wird. So wie das Schild da steht, gilt es für den gesamten Straßenquerschnitt. Das mag mitunter auch so gemeint sein, wenn man möchte, dass sich der Radverkehr eigene Wege sucht und eigentlich alles scheißegal ist, weil der Radverkehr in solchen Fällen ja meistens dann auf der linken Straßenseite stattfinden wird.

  • henne
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    • 17. März 2014 um 20:24
    • #87
    Zitat von jan pi sike tu

    Irgendwie gar nicht so lustig: Stolperfallen an der neu gemachten Veloroute bei [U] Burgstraße.

    Zwar immer noch Besser als das alte Drängelgitter, aber mit breitem Rad oder Anhänger im Dunkeln durch die schmale S-Kurve... 8o

    mit doppelsitzer anhängern ist es nicht sinnvoll möglich durch zufahren. ich habs ausprobiert. und der behörde geschrieben, aber noch keine antwort...

  • DMHH
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    • 17. März 2014 um 21:16
    • #88

    Ich hab mir jetzt erstmal die Freiheit genommen und das PK21 mit Fragen zum VZ254 in der Elbchaussee getrollt. :thumbup:
    Mal gucken, was die morgen antworten :D

  • jan pi sike tu
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    • 17. März 2014 um 23:30
    • #89

    radverkehrsforum.de/attachment/301/

    Zitat von henne

    mit doppelsitzer anhängern ist es nicht sinnvoll möglich durch zufahren. ich habs ausprobiert. und der behörde geschrieben, aber noch keine antwort...

    Oha! Na dann komm ich mit dem Rollstuhl-Transport-Fahrrad plus Anhänger wohl erst recht nicht durch...

    Zitat von DMHH

    Ich hab mir jetzt erstmal die Freiheit genommen und das PK21 mit Fragen zum VZ254 in der Elbchaussee getrollt. :thumbup:
    Mal gucken, was die morgen antworten :D

    Du Schlingel du! :thumbup::P

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    --
    [Zeichen 244] sike tu li ilo tawa li pona! [Zeichen 244]

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    • 19. März 2014 um 16:04
    • #90
    Zitat von DMHH

    Ich hab mir jetzt erstmal die Freiheit genommen und das PK21 mit Fragen zum VZ254 in der Elbchaussee getrollt. :thumbup:
    Mal gucken, was die morgen antworten :D

    Hi
    nicht nur, dass man da nicht mehr Rad fahren darf, man darf auch nicht zu Fuß gehen. Beamen ist glaub ich noch erlaubt, oder sich von einem KFZ die 15m mitnehmen lassen.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • jan pi sike tu
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    • 19. März 2014 um 21:41
    • #91

    Darfst aber reiten. Ein Pferd, ein Königreich für ein Pferd!

    ...aber wie kommst du da drauf das ist nur für 15 m gilt?

    Und möglicherweise steht das Verbotschild ja nur "über" dem Fahrbahnabschnitt für den es gilt, also für den Gehweg. Dann dürfte der Fußgänger durch den Verkehr auf die Fahrbahn ausweichen. ;)

    Hat die Polizei wirklich geantwortet, dass da eine 15m Sperre für die gesamte Straße gilt?

    --
    [Zeichen 244] sike tu li ilo tawa li pona! [Zeichen 244]

  • Explosiv
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    • 20. März 2014 um 15:45
    • #92

    Hi

    die 15m sind die geschätzte Länge der Baustelle, wegen der die Schilder aufgestellt wurden.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • jan pi sike tu
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    • 21. März 2014 um 14:31
    • #93
    Zitat von Explosiv

    die 15m sind die geschätzte Länge der Baustelle

    schon klar. Nur gilt ein [Zeichen 250][Zeichen 254] oder [Zeichen 259] eben im Normalfall nicht für die nächsten 3m. Sprich ich kann nicht aus dem Auto aussteigen, es am [Zeichen 251] vorbeischieben, und fröhlich weiterfahren!

    Analog der Fußgänger, der sich per Anhalter 10 m mitnehmen lässt, um dann hinter dem so passierten [Zeichen 259] fröhlich über die Bundesstraße zu flanieren.

    Ansonsten hätten Rad fahrende mit [Zeichen 254] quasi nie ein Problem. ;)

    --
    [Zeichen 244] sike tu li ilo tawa li pona! [Zeichen 244]

  • Malte
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    • 22. März 2014 um 23:02
    • #94

    Tja, hier weiß man auch nicht so richtig weiter. Ist das jetzt so etwas wie die „Hamburger Servicelösung“, bei der ein Gehweg für Radfahrer freigegeben werden soll, aus unerfindlichen Gründen aber nur das [Zusatzzeichen 1022-10] ohne [Zeichen 239] aufgestellt wird? Das einsame Zusatzzeichen landet in Hamburg ja schließlich auch überall, etwa unter Haltverboten, Vorfahrtszeichen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen.

    Oder ist das der Versuch, die Radfahrer vom Wirkungsbereich der Lichtzeichenanlage auszunehmen? Es gab zwar eine Haltlinie auf dem Radweg, allerdings wüsste ich nicht, warum der geschützte Bereich der Kreuzung über den Radweg reichen sollte. Querungsmöglichkeiten für Fußgänger oder Einmündungen für den Kraftverkehr gibt es wenigstens an dieser Stelle nicht. Vielleicht hat man das dann auch mal gemerkt und die Haltlinie entfernt und dieses Schild angeschraubt, weil man ja ansonsten gerne nach der Regel verfährt, dass rechts vom Radweg aufgestellte Signalgeber angeblich automatisch auch für den Radverkehr gelten.

    Dumm nur, dass Zusatzzeichen auf Lichtzeichenanlagen keinen Einfluss haben. Das macht aber immerhin an dieser Stelle sowieso nichts, weil der Signalgeber in Ermangelung eines geschützten Bereiches ohnehin nicht für den Radverkehr gilt.

  • jan pi sike tu
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    • 23. März 2014 um 23:57
    • #95

    ...und was ist mit dem "Zusatzzeichen" an Ampeln mit dem grünen Pfeil drin?

    Da muss man doch davon ausgehen, dass hier Rad fahrende auch auf der Fahrbahn keine Rotlichtverstöße begehen können! ;)

    Ist doch schließlich "einfach zu erfassen"!

    --
    [Zeichen 244] sike tu li ilo tawa li pona! [Zeichen 244]

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    • 24. März 2014 um 09:24
    • #96
    Zitat von jan pi sike tu

    ...und was ist mit dem "Zusatzzeichen" an Ampeln mit dem grünen Pfeil drin?

    Da muss man doch davon ausgehen, dass hier Rad fahrende auch auf der Fahrbahn keine Rotlichtverstöße begehen können!

    Ist doch schließlich "einfach zu erfassen"!

    Schwieriger wird es ggf. bei diesen Fällen: Verkehrsversuch Hallerstraße; Verkehrsversuchsgebiet Rotherbaum
    Einleuchtender dagegen das Beispiel aus Basel

  • Malte
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    • 25. März 2014 um 00:06
    • #97
    Zitat von jan pi sike tu

    ...und was ist mit dem "Zusatzzeichen" an Ampeln mit dem grünen Pfeil drin?

    Der so genannte Grünpfeil ist als Zeichen 720 kein Zusatzzeichen, sondern Teil des Signalgebers; die Sache funktioniert also etwas anders.

  • rantanplan
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    • 29. März 2014 um 16:35
    • #98

    Was will mir die Stadt Münster hier mitteilen?
    Edit: Ok, aufm Rückweg nochmal angeguckt und dann macht es u.U. sogar Sinn, da da von rechts Radfahrer kommen könnten. Wobei die auch keine Vorfahrt haben...mh so wirklich schlau werd ich nicht draus.

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  • jan pi sike tu
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    • 30. März 2014 um 00:20
    • #99

    Ist doch völlig klar!

    Den Radfahrern ist es freigestellt, auf ihre Vorfahrt trotz Vorfahrtstraße zu verzichten! ;)

    --
    [Zeichen 244] sike tu li ilo tawa li pona! [Zeichen 244]

  • timovic
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    • 30. März 2014 um 11:29
    • #100

    Hier erzieht man sich wieder Radlrambos! Diesen Baustellentunnel befahre ich täglich, aber mir war bislang nicht klar, dass das ja eigentlich ein Zweirichtungstunnel ist (auf dem Foto ist sozusagen die Ausfahrt des Tunnels zu sehen. Die Sache da ist eh schon brandgefährlich, da man an der Ausfahrt den Querverkehr(!) nicht sehen kann und auch nicht gesehen wird.

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