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  1. Radverkehrsforum
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  4. Radverkehrspolitische Diskussion

Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 29. Juli 2015 um 11:08
    • #461
    Zitat von DMHH

    Vielleicht war den Verantwortlichen hier der Wald an Masten in der Fußgängerzone zu kritisch? :D
    Nicht, dass nachher noch ein Radfahrer gegen so einen Tarngrauen Mast fährt, wenn man die Fußgängerzone freigibt.

    Interessieren sich Straßenverkehrsbehörden neuerdings für Verkehrssicherheit? 8)

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • fuechschen
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    • 29. Juli 2015 um 12:16
    • #462

    So wird aus einem sonstigem Radweg neben einem Gehweg ein benutzungspflichtiger Radweg ohne Gehweg mitten in der Stadt....

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 29. Juli 2015 um 12:29
    • #463

    Ich sehe da einen guten gepflasterten Gehweg und einen breiten asphaltierten Radweg. Die im Bild sichtbaren KFZ sind alle illegal dort. :D Kann nur so gemeint sein, da die rote Plasterung des Radwegs ja auch offensichtlich nach links zu der Asphaltfläche führt und das Schild rechts der Asphaltierung klar dieser zugeordnet werden kann. 8)

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • fuechschen
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    • 29. Juli 2015 um 12:44
    • #464

    Der Amtmann hat auf meine Nachfrage, ob das Schild da nicht weg kann noch nicht geantwortet...

  • timovic
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    • 29. Juli 2015 um 13:51
    • #465

    Vielleicht ist auch [Zusatzzeichen 1012-31] abgefallen oder geklaut worden.

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 29. Juli 2015 um 14:08
    • #466

    Das wäre doch spätestens bei der letzten Verkehrsschau aufgefallen. :D

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Phil
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    • 29. Juli 2015 um 15:41
    • #467

    Die 1986 durchgeführt wurde? :D

  • fuechschen
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    • 29. Juli 2015 um 16:24
    • #468

    Es gibt aber vorher an dem ganzen Radweggebilde kein [Zeichen 237] oder [Zeichen 241-30] ! Warum dann eines mit ENDE?

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 29. Juli 2015 um 16:35
    • #469
    Zitat von Philip.J

    Die 1986 durchgeführt wurde? :D

    Wenn es da ist, wo ich vermute, war da 1986 noch ein anderes Rechtssystem.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • fuechschen
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    • 29. Juli 2015 um 18:46
    • #470
    Zitat von Spkr

    spätestens bei der letzten Verkehrsschau

    war letztes Jahr mit dem adfc, ist nicht aufgefallen oder war noch nicht so.

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 30. Juli 2015 um 08:45
    • #471

    Das ist jetzt nicht Dein Ernst? 8| Die machen bei Euch Verkehrsschauen? =O Und sogar mit dem ADFC an Bord? Wie g... ist das denn? :thumbup:
    Nur eigentlich umso peinlicher, wenn so ein Stuss dann unbeanstandet stehen bleibt. ;(

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • fuechschen
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    • 30. Juli 2015 um 10:58
    • #472

    Ja machen wir einmal im Jahr zusammen :D . Aber auch dabei fällt lange nicht alles auf. Und dennoch hat meine Stadt 90% Radwegbenutzngspflicht. Dagegen hilft kaum etwas. Wobei in diesem jahr sind bereits zwei sinnlose Pflichten aufgehoben, auf dem kurzen Weg sozusagen :)

  • Malte
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    • 3. August 2015 um 00:39
    • #473

    Phänomenaler Kreisverkehr in Itzehoe:

    Na, ob das alles mit rechten Dingen zugeht? Diesen Schutzstreifen im Kreisverkehr finde ich schon obskur genug, aber hier werden Radfahrer ja auch noch just an einer Stelle in den Kreisverkehr geleitet, die man hätte blöder gar nicht wählen können. Gilt für Radfahrer hier eigentlich § 10 StVO? Muss ich also warten, bis ich in den Kreisverkehr einfahren kann? Davon abgesehen bezweifle ich, dass der ausfahrende Fahrbahnverkehr mich an dieser Stelle rechtzeitig wahrnehmen wird. Ein großartiges Konstrukt. Leider habe ich nicht rausbekommen, ob das als Unfallschwerpunkt gilt, offenbar ist der Kreisverkehr bislang unauffällig.

  • Explosiv
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    • 3. August 2015 um 06:39
    • #474

    Hi
    imho dürfen in Kreisverkehren keine Radfahrstreifen markiert werden. Wenn da was passiert, hat die zuständige Behörde ein dickes Problem.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Heiner
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    • 3. August 2015 um 07:15
    • #475
    Zitat von Explosiv

    Hi
    imho dürfen in Kreisverkehren keine Radfahrstreifen markiert werden. Wenn da was passiert, hat die zuständige Behörde ein dickes Problem.

    Das sie da wirklich ein Problem bekommen, bezweifle ich. Das mit dem Schutzstreifen steht ja nur in den Verwaltungsvorschriften. Die kommen ja anscheined nur zum tragen, wenn sich daraus ein Vorteil für den MIV ergibt. So jedenfalls mein Gefühl. Zu Schadenserstz verurteilt worden ist deswegen jedenfalls noch keine Verwaltung, im Schlimmsten Fall müssen die das wieder ändern und gut.

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    • 3. August 2015 um 08:52
    • #476

    Wenn ich die im Hintergrund sichtbare Beschilderung richtig deute, steht dort kein Zeichen 215 [Zeihen 215] . Es handelt sich also nicht um einen Kreisverkehr im Sinne des § 8 (1a) StVO. :!: Die Vorfahrt der kreisförmig verlaufenden Fahrbahn ergibt sich lediglich aus dem Zeichen 205 [Zeichen 205] . Zusammen mit den Fußgängerüberwegen [Zeichen 350-10] könnte es für KFZ-Führer dort aber relativ schwierig werden, die Vorfahrt der anderen VT zu achten und keine Fußgänger zu behindern.
    Mangels Kreisverkehrszeichen [Zeihen 215] gibt es auch keine vorgeschriebene Fahrtrichtung auf der Kreisfahrbahn. :thumbup: Man müsste zum links abbiegen auch nach links einfahren dürfen. Jedenfalls sehe ich an den einmündenden Straßen auch keine Fahrtrichtungsgebote (Vz 209), die dem entgegenstünden. :whistling:
    Der Schutzstreifen ist hier also das allerkleinste Problem. :D

    Ergänzung: im Kartenwerk von Google Maps ist der Kreisel eine Einbahnstraße. Wie kommen die nur darauf? Dafür sehen die Abstände vom Zebrastreifen bis zur Wartelinie dort großzügiger aus, sodass wohl doch gewartet werden kann, ohne Fußgänger zu behindern.
    Interessant, dass genau da eine Fahrschule sitzt. Vielleicht sollte man mal zuerst die Fahrlehrer und danach die Straßenverkehrsbehörde fragen, welche Regeln an diesem "Kreisverkehr" gelten. ;)

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

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    • 3. August 2015 um 08:55
    • #477

    Zur Eingangsfrage:

    Zitat von Malte

    Gilt für Radfahrer hier eigentlich § 10 StVO? Muss ich also warten, bis ich in den Kreisverkehr einfahren kann?

    Ja, davon würde ich ausgehen.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

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    • 3. August 2015 um 09:49
    • #478

    Zu den Rechtsgrundlagen:

    Zitat

    VwV-StVO: Schutzstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig.

    Der Schutzstreifen geht also wirklich nicht.

    Zitat

    VwV-StVO: Die Zeichen 205 und 215 sind an allen einmündenden Straßen anzuordnen. Ist eine abweichende Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen für den Kreisverkehr erforderlich, ist Zeichen 209 (Rechts) anzuordnen.

    An dem von @Malte gezeigten Kreisverkehr sehe ich weder noch.
    Stehen da wenigstens Zeichen 211 (hier rechts) auf der Mittelinsel? Auf dem Google-Luftbild sieht es eher nicht so aus.

    An diesem Kreisverkehr muss übrigens beim Einfahren geblinkt werden, da man rechts abbiegt.

    Zitat

    StVO §8: (1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Explosiv
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    • 3. August 2015 um 15:22
    • #479

    Hi
    fehlen die Schilder "Kreisverkehr", ist es ein sogenannter unechter Kreisverkehr, in dem die besonderen Regeln für den Kreisverkehr nicht gelten. Schutzstreifen ist dann wieder zulässig, aber genauso blödsinnig und gefährlich wie im echten Kreisverkehr.
    Da KFZ den Schutzstreifen erforderlichenfalls mitbenutzen dürfen, müssen Radler an der Überleitung zur Fahrbahn den Kantstein querend den Vorrang des Fahrbahnverkehrs achten.

    bye
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    • 3. August 2015 um 15:32
    • #480
    Zitat von Explosiv

    unechter Kreisverkehr...Schutzstreifen ist dann wieder zulässig

    Warum? Die VwV-StVO sagt nur, der Schutzstreifen sei in Kreisverkehren nicht zulässig. Da wird nicht unterschieden zwischen solchen mit Vz 215 und anderen ohne dieses [Zeihen 215] .
    Ich nehme an, Du meinst, in der VwV ist mit "Kreisverkehr" nur der echte mit Kreisverkehrs-Beschilderung gemeint. Das kann so sein.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

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