• an wird wohl kaum jemals erleben, dass Autlern einfach so die Durchfahrt einer Straße verwehrt wird, ohne ihnen eine Umleitung anzubieten.

    Soweit ich weiß wurde bzw. ist (Hamburg, Ohlsdorfer Straße Richtung Winterhude Markt) keine Umleitung ausgeschildert. Gab da auch viel geweine von Anwohnern und Autofahrern.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich dachte Frankfurt hat einen sog. Fahrradbeauftragten oder ein Fahrradbüro oder sowas ähnliches

    Ja, es gibt das Radfahrbüro in Frankfurt. Jedoch scheinen viele Anordungen/Entscheidungen zu Beschilderungen und anderem an ihm vorbei zu laufen.

    Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren. - Albert Einstein

  • Sollte jetzt zu sehen sein.

    Hi
    da ist immer noch kein amtliches Schild, das Radfahren zulassen würde.
    "Radfahrer frei" unter dem Hauptschild wäre Zweckmäßig. Solange es nicht ebenfalls ausgekreuzt würde.
    Aber so, wie die Beschilderung ist, wäre auch ohne das Auskreuzen des nicht offiziellen Zusatzschildes "Sinnbild Radfahrer, Spruch Schrittempo" das Ganze eine reine Fußgängerzone.
    Das Zusatzschild wäre auch nicht genehmigungsfähig, da die Darstellung der Rechtslage, hier Schrittempo für Radler bei Zulassung in Fußgängerbereich, durch Schilder verboten, weil überflüssig ist.
    Daher: kein amtliches Zusatzschild, dass Radfahrer in der Zone duldet, keine Radverkehrsfreigabe, ob jetzt mit oder ohne rotem X.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • [stvo][Zusatzzeichen] sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.[/stvo]

    "Unmittelbar.... unter" heißt für mich, dass sich [Zusatzzeichen 1012-31] auf [Zusatzzeichen 1022-10] bezieht. Also müssen Radfahrer auf die Fahrbahn und Fußgänger auf den Fußweg.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Es gibt genügend Beispiele*, dass das mit dem Bezug von Zusatzzeichen keineswegs immer so ist.
    Abgesehen davon zitierst Du eine Verwaltungsvorschrift. Die muss aber dem gewöhnlichen Verkehrsteilnehmer überhaupt nicht bekannt sein - geschweige denn im Wortlaut. In dem zitierten Text geht es nur darum, wie die Schilder anzubringen sind, nicht ob oder wie sie sich in ihrer Wirkung beeinflussen.

    *Beispiel:
    schildawaldt75n2914kx.jpg

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • "Unmittelbar.... unter" heißt für mich, dass sich [Zusatzzeichen 1012-31] auf [Zusatzzeichen 1022-10] bezieht. Also müssen Radfahrer auf die Fahrbahn und Fußgänger auf den Fußweg.

    Genauso gut könnten ja auch Radfahrer auf den Radweg und Fußgänger auf den Gehweg. Weiß man ja nicht so genau — es gab ja vorher keine entsprechende Freigabe, die mit diesem seltsamen Schild korrespondiert.

    Es gibt genügend Beispiele*, dass das mit dem Bezug von Zusatzzeichen keineswegs immer so ist.

    Darüber gibt es drüben im Verkehrsportal schon seitenlange Diskussionen — und wie immer gilt bei mir: Wenn es dort keiner genau weiß, dann weiß es niemand.

  • Darüber gibt es drüben im Verkehrsportal schon seitenlange Diskussionen — und wie immer gilt bei mir: Wenn es dort keiner genau weiß, dann weiß es niemand.


    Da hast Du Recht.
    Ich hatte aber den Eindruck, dass dort relativ breiter Konsens herrscht, dass eben nicht eindeutig immer der Bezug auf das unmittelbar darüber befindliche Zeichen besteht und jede Beschilderung hinsichtlich ihrer jeweils sinnvollsten Interpretation zu prüfen ist (Mal bezieht sich ein Zz auf das Zz darüber, mal auf das gemeinsame Hauptzeichen).

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • [stvo][Zusatzzeichen] sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.[/stvo]

    Hi
    Zusatzzeichen beziehen sich auf das Verkehrszeichen, unter dem sie hängen, nicht auf andere Zusatzzeichen. Wird nur aus Kostengründen von den StVB gerne so gemacht.
    Die Kombination ist völlig überflüssig, das Hauptzeichen alleine verbietet die Nutzung durch Radler bereits. Bestand vorher eine Freigabe, endet sie damit automatisch und braucht nicht durch irgendwelche Zusatzschild-Konstrukte thematisiert zu werden. Da es überflüssig ist, ist es im Verkehrszeichenkatalog auch nicht vorhanden und damit auch so nicht auszuschildern. Es gibt nen Paragraphen der StVO, nach der unnötige Beschilderung verboten ist. Diese Kombination gehört dazu.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif