• Da bingt's m.E. auch nix, Radstreuscheiben einzubauen, weil eine Fuzo beim besten Willen keine Radverkehrsanlage ist, was immer nur ein Teil einer Straße ist (eigenständige Radwege mal ausgenommen), sondern ein ausgewachsener Verkehrsweg nicht nur für Radler und § 37 legt Wert drauf, dass die Radstreuscheibe nur auf RVAs gilt!

    An Fuzo-Enden gilt auf jeden Fall § 10 unabhängig von Bordsteinfragen und das für alle, also auch für den zulässigen Lieferverkehr, der dort die Fuzo verlässt, der ja auch ohne Ampel ist an der Stelle.

    Ich habe das Zitat ein bisserl gekürzt - nicht aus bösem Willen, sondern um den Textanteil in Grenzen zu halten.

    Hier gibt es einen Versuch das zum umgehen:

    https://www.google.de/maps/@49.44117…!7i13312!8i6656

    Ich finde die Idee ganz interessant. Die Breitscheidstraße (zwischen McGeiz und Bild entlang) ist bereits Teil der Fußgängerzone Aufsessplatz. Für den Radverkehr gilt dort "immer mal wieder frei, außer wenn grad nicht". Ebenso gelegentlich für Lieferverkehr. Und so haben sie dann auch die Ausfahrt umgesetzt.

    Gefällt es? Wo sind die offensichtlichen Fehler (dir mir grad egal sind, bin da selten)?

  • Das sieht [url=https://www.google.de/maps/@49.4413956,11.081548,3a,15y,195.78h,89.41t/data=!3m6!1e1!3m4!1srmVwltK2mz4pzqNaGrUpsA!2e0!7i13312!8i6656]fast so aus[/url], als gäbe es da noch eine Ampel für aus der Fuzo ausfahrende Kfz?

    Dann wäre ja vmtl. eine Vollscheibe da, die auch für Radler gilt.

    Wenn da was anderes hängt, bleibt's beim Versuch, der von den meisten Radlern wohl auch genutzt wird.

    Wenn man meiner Theorie folgen täte, müsste man zuerst mal erwischt werden , erst danach kann man versuchen, die Theorie gerichtlich abklären zu lassen, was auf AG-Ebene schwierig wird und höhere Ebenen erreicht man selten ...

  • Spannender sind eigenständige Geh- und Radwege, wenn sie nicht über abgesenkte Bordsteine führen. Da könnte in der Tat Rechts vor Links übrige bleiben, weil da sicher auch keiner an 205 denkt, wer schon die Radstreuscheibe vergaß

    An einen solchen Fall habe ich auch gedacht, aber noch nicht gesehen. Damit §10 zweifelsfrei nicht greift, müsste es ja eine niveaugleiche Kreuzung, möglichst mit dem selben Belag wie auf der Fahrbahn sein. Ansonsten wird sicherlich ein findiger Anwalt einen abgesenkten Bordstein entdecken.

  • An einen solchen Fall habe ich auch gedacht, aber noch nicht gesehen. Damit §10 zweifelsfrei nicht greift, müsste es ja eine niveaugleiche Kreuzung, möglichst mit dem selben Belag wie auf der Fahrbahn sein. Ansonsten wird sicherlich ein findiger Anwalt einen abgesenkten Bordstein entdecken.

    ähhh, bitteschön: https://www.magentacloud.de/lnk/3BCZrH3D

  • Auf der Marienstraße in Hannover gibt es mehrere Fußgängerampeln. Es gibt je Fahrtrichtung einen benutzungspflichtigen Hochbordradweg.

    Auf diesem googlestreetview-Bild stehen zwei Radfahrer an einer solchen Fußgängerampel und warten auf Grün, um auf die andere Straßenseite zu gelangen. https://www.google.de/maps/@52.36916…!7i13312!8i6656

    Müssen die beiden absteigen, wenn Grün kommt und das Rad auf die andere Seite schieben? Oder dürfen sie auf die andere Seite fahren, ohne abzusteigen?

    Die Streuscheibe zeigt nur Fußgängersymbole für den querenden Verkehr.

    Dürfte eine Verkehrsverwaltung Fahrrad-Fußgänger-Kombischeiben einbauen, um Fahrradfahrern zu signalisieren, dass sie bei Grün die Fahrbahn radelnd überqueren dürfen?

  • Müssen die beiden absteigen, wenn Grün kommt und das Rad auf die andere Seite schieben? Oder dürfen sie auf die andere Seite fahren, ohne abzusteigen?

    Wenn die Ampel nur ein Fußgängersymbol zeigt, dürfen sie unter Beachtung allgemeiner Verkehrsregeln auch bei rot die Straßenseite wechseln. Aber nur, wenn sie NICHT absteigen. Wer absteigt, ist Fußgänger und muss warten. Wenn die Fußgängerampel grün zeigt, sollte man davon ausgehen können, dass der Fahrbahnverkehr rot hat, so dass man dann auch fahren darf.

    Rücksichtnahme auf Fußgänger gilt natürlich immer.

  • Wenn die Ampel nur ein Fußgängersymbol zeigt, dürfen sie unter Beachtung allgemeiner Verkehrsregeln auch bei rot die Straßenseite wechseln. Aber nur, wenn sie NICHT absteigen. Wer absteigt, ist Fußgänger und muss warten. Wenn die Fußgängerampel grün zeigt, sollte man davon ausgehen können, dass der Fahrbahnverkehr rot hat, so dass man dann auch fahren darf.

    Rücksichtnahme auf Fußgänger gilt natürlich immer.

    Bei Fußgänger-Rot die Straßenseite wechseln zu wollen ist meistens keine gute Idee, weil dort die Autos dicht an dicht langfahren und oft nur mit Hilfe der Fußgängerampel eine Lücke geschaffen werden kann.

  • Na, dann fährt man halt deutlich vorher auf die Fahrbahn, reißt seinen Arm hoch, und, natürlich mit entsprechenden Blicken zurück, ordnet sich in die Mitte der Fahrbahn ein, bremst ab und wartet auf eine Lücke im Gegenverkehr. Dann fährt man rüber. So schwer ist das gar nicht.

  • Bei Fußgänger-Rot die Straßenseite wechseln zu wollen ist meistens keine gute Idee, weil dort die Autos dicht an dicht langfahren und oft nur mit Hilfe der Fußgängerampel eine Lücke geschaffen werden kann.

    Wenn keine Lücke ist, muss man halt warten. Aber war Ihre Frage nicht, ob man fahren darf? Ja, darf man, wenn die Fahrbahn frei ist sowohl bei rot als auch bei grün.

  • Oder dürfen sie auf die andere Seite fahren, ohne abzusteigen?

    Sie dürfen fahrend bei beliebiger Ampelfarbe unter Beachtung von § 10

    - dort wenden, um auf der anderen Seite auf dem Radweg zurück fahren

    - sich dort in die Fahrbahn einfädeln, um von der Fahrbahn aus in die Querstr. abzubiegen

    Sie dürfen nicht fahrend

    - in die Querstraße, weil sie dazu den Radweg in die falsche Richtung nutzen würden. Dafür müssten sie bis zur Querstr. absteigen, aber erst nach erreichen der anderen Seite.

  • Ampelkasten-Recycling

    Sie dürfen fahrend bei beliebiger Ampelfarbe ...

    Ich hätte die Befürchtung, ob nicht doch ein sehr fleißiger Freund und Helfer einen Verstoß darin sieht, wenn ich eine solche Fußgängerampel wie auf der streetview-Aufnahme auf dem Fahrrad fahrend benutze. Erst recht, wenn ich bei Rot rüberfahre.

    Außerdem wäre es insbesondere für Kinder sicher ein falsches Vorbild.

    Zum Zeitpunkt der streetview-Aufnahme (2009) waren da rote Fußgängersymbole auf der Streuscheibe:

    https://www.google.com/maps/@52.36915…!7i13312!8i6656

    (Richtung stadtauswärts links)

    Und hier die andere Seite: https://www.google.com/maps/@52.36915…!7i13312!8i6656

    (Richtung stadtauswärts rechts)

    Aber seitdem hat die Verkehrsverwaltung nachgebessert.

    Die Ampel-Kästen mit zwei Streuscheiben regeln jetzt den Verkehr auf der Fahrbahn in Form einer Schlafampel, die nur Gelb und Rot zeigt. Auf das Grünlicht wurde verzichtet.

    Die Ampelkästen mit 3 Streuscheiben wurden sozusagen recycelt und regeln jetzt mit jeweils einer roten und einer grünen Kombistreuscheibe den Fuß- und Radverkehr. Die untere dritte Streuscheibe zeigt Dauerschwarz. Ein bisschen kurioses Recycling ist das schon. Erst kommt oben Rot, dann in der Mitte Grün und dann wieder oben Rot.

    Da vertraut die Stadtverwaltung ganz auf die höhere Intelligenz der Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen. Dem Autoverkehr wollte man diese Form von Recycling lieber nicht zumuten.

  • Ich hätte die Befürchtung, ob nicht doch ein sehr fleißiger Freund und Helfer einen Verstoß darin sieht, wenn ich eine solche Fußgängerampel wie auf der streetview-Aufnahme auf dem Fahrrad fahrend benutze. Erst recht, wenn ich bei Rot rüberfahre.

    Außerdem wäre es insbesondere für Kinder sicher ein falsches Vorbild.

    Wenn die Verkehrsbehörde beabsichtigt hätte, dass die Ampel auch für Radfahrer gilt, hatte sie bereits 8 Jahre Zeit, die Streuscheiben auszutauschen. Wenn sie das bis zum 31.12.2016 nicht getan hat, muss ich davon ausgehen, dass die Ampel nicht für Radfahrer gelten soll.

    Ich würde also einfach darum bitten, mir einen Bußgeldbescheid mit entsprechender TBNr zuzuschicken und vorher noch einmal in den §37 StVO reinzuschauen, falls der "Freund und Helfer" diskutieren mag. Sicherheitshalber würde ich an dem Tag von der Ampel noch ein Foto anfertigen (am besten mit den Polizeibeamten auf dem Bild).

    Dabei sollte man sich natürlich sicher sein, dass nicht ein anderes Lichtsignal zu beachten war :)

    *edit: Für Kinder ist man sicherlich auch kein gutes Vorbild, wenn man sich immer eigene Verkehrsregeln ausdenkt, anstatt sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten.

    Zum Zeitpunkt der streetview-Aufnahme (2009) waren da rote Fußgängersymbole auf der Streuscheibe:

    Zum Zeitpunkt der Streetview-Aufnahme (2009) galt das Fußgänger-rot auch noch für Radfahrer.

  • *edit: Für Kinder ist man sicherlich auch kein gutes Vorbild,

    Das Argument mit den Kindern kann ich einerseits zwar nachvollziehen, aber je länger ich dann drüber nachdenke finde ich es andererseits wieder Unsinn.

    Ich kann als Erwachsener ja nicht einfach alles bleiben lassen was Kinder nicht tun sollen, nur weil sie es sich dann abgucken könnten.

    Kinder müssen halt lernen, dass sie nicht alles dürfen, was Erwachsene sehr wohl dürfen. Zum Beispiel Kfz fahren, Alkohol trinken oder mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren.

  • Ich würde bei Kindern in der Nähe vermutlich tatsächlich nicht über eine rote Fußgängerampel fahren, wenn ich davon ausgehen muss, dass nur die Verkehrsbehörde seit fast 5 Jahren verpennt hat, die Streuscheiben zu tauschen. Immerhin ist es ja auch nicht verboten, mit dem Fahrrad an einer roten Fußgängerampel stehen zu bleiben.

    Trotzdem ist das ein schmaler Grat: Einerseits muss man Kindern beibringen, vorsichtig zu sein und mit dem Fehlverhalten anderer zu rechnen. Andererseits darf man auch nicht so weit gehen, dass bei den Kindern ankommt, dass auf den Straßen ausschließlich das Recht des Stärkeren gilt, dem sie sich entgegen aller geltenden Verkehrsregeln zu beugen haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Kinder 10 Jahre später nicht zu umsichtigen und vorsichtigen Verkehrsteilnehmern geworden sind, sondern dann als Führer eines Kfz dieses Recht des Stärkeren für sich beanspruchen, ist nämlich durchaus gegeben.

  • *edit: Für Kinder ist man sicherlich auch kein gutes Vorbild, wenn man sich immer eigene Verkehrsregeln ausdenkt, anstatt sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten.

    Das sehe ich auch so, aber die Vorgaben machen es mitunter schwer zu erkennen, welche Verkehrsregel denn gelten soll:

    Siehe zum Beispiel hier:

    https://www.google.com/maps/@52.37025…!7i13312!8i6656

    Auf der Marienstraße ist auf beiden Seiten ein benutzungspflichtiger Hochbordradweg.

    Darf der Fahrradfahrer mit der roten Jacke auch bei Rot fahren oder muss er auf das grüne Fußgängersymbol warten?

    Gilt für den Fahrer mit der roten Jacke, die Fahrbahnampel, die an der nebenan gelegenen Einmündung der Stadtstraße in die Marienstraße steht?

    Muss der Radfahrer mit der roten Jacke die Radfahrfurt oder die Fußgängerfurt benutzen?

    Oder darf der Radfahrer mit der roten Jacke überhaupt nicht an dieser Stelle auf die andere Fahrbahnseite fahren?

    Muss er an dieser Stelle absteigen, auf das grüne Ampel-Fußgängersymbol warten und das Rad auf die andere Seite schieben?

    (Bei der zuletzt genannten Variante macht man zumindest nix verkehrt.)

    Für den Fahrer mit der beigen Jacke auf der gegenüberliegenden Seite ist es einfacher. Er hat seine eigene Fahrradampel. Und er hat seine eigene Radfahr-Furt.