Da bingt's m.E. auch nix, Radstreuscheiben einzubauen, weil eine Fuzo beim besten Willen keine Radverkehrsanlage ist, was immer nur ein Teil einer Straße ist (eigenständige Radwege mal ausgenommen), sondern ein ausgewachsener Verkehrsweg nicht nur für Radler und § 37 legt Wert drauf, dass die Radstreuscheibe nur auf RVAs gilt!
An Fuzo-Enden gilt auf jeden Fall § 10 unabhängig von Bordsteinfragen und das für alle, also auch für den zulässigen Lieferverkehr, der dort die Fuzo verlässt, der ja auch ohne Ampel ist an der Stelle.
Ich habe das Zitat ein bisserl gekürzt - nicht aus bösem Willen, sondern um den Textanteil in Grenzen zu halten.
Hier gibt es einen Versuch das zum umgehen:
https://www.google.de/maps/@49.44117…!7i13312!8i6656
Ich finde die Idee ganz interessant. Die Breitscheidstraße (zwischen McGeiz und Bild entlang) ist bereits Teil der Fußgängerzone Aufsessplatz. Für den Radverkehr gilt dort "immer mal wieder frei, außer wenn grad nicht". Ebenso gelegentlich für Lieferverkehr. Und so haben sie dann auch die Ausfahrt umgesetzt.
Gefällt es? Wo sind die offensichtlichen Fehler (dir mir grad egal sind, bin da selten)?