• Aber zu dem Verkehrszeichen Burgstraße / Borgfelder Straße / Oben Borgfelde: Verliert diese Kombination nicht mit Überquerung der Burgstraße (Fahrtrichtung stadtauswärts) ihre Gültigkeit? Ich dachte Benutzungspflichten müssten nach jeder Einmündung/Kreuzung wiederholt werden. Wenn diese Verkehrsschildkombination auch auf der Seite der U-Bahnhaltestelle gelten würde, wäre dann das Fahrradfahren auf der rechten Seite der Hammer Landstraße (noch erkennbarer anderer Radweg) verboten?


    Nach Querung gilt das von DMHH abgebildete VZ237 mit ZZ1000-33, vollkommen korrekt.

    Naja, es ist vielleicht nicht sofort erkennbar und etwas abgerückt vom Kantstein, aber solche Fälle hat es ja massenhaft in HH

  • hmmm. für mich ist das Zeichen mit dem Radweg in beide Richtungen verdreht. Ich habe es nicht so interpretiert, dass ich dort legal weiter Richtung Osten fahren darf. :|

    also ganze Aufregung umsonst ^^

  • "Hinter" dem "verdrehten" und früher besser aus Fahrtrichtung erkennbaren VZ.237 kommt aber noch eine Fahrbahnspur, die wohl extra für Busse gedacht ist. Auf meinem Foto hinter dem Herren mit der gelben Hose zu erkennen. Fußgängerüberweg + Radfahrerfurt.
    Im LuBi bei googleMaps biegt dort gerade ein Bus rechts ab.

    Hinter dieser Querung wird kein VZ.237 etc angeordnet.
    Und: die Streuscheiben der Ampel über den Sievekingdamm haben nur in Fahrtrichtung West das Radfahrer-Piktogramm.
    In Fahrtrichtung Ost nur Fußgänger.
    Klar ist das nicht bindend, aber gleichzeitig nicht auch ein Hinweis?

    hmmm


    edit:
    hab mir gerade nochmal das Video angesehen - dort ist absolut kein VZ.237.
    im Standbild eingekreist: vielleicht VZ.237 (das bei Streetview ja noch vorhanden ist) einfach verdreht?!

    editedit:
    hmm, bei streetview steht dort ein "Einfahrt verboten" Schild.
    VZ237 fehlt dort also einfach nur. pfffft. Radfahrer einmal in Luft auflösen oder absteigen :D

  • Hinter dieser Querung wird kein VZ.237 etc angeordnet.

    Es braucht dort kein weiteres VZ237 angeordnet werden, wenn aus der Bustrasse kein Radverkehr heraus kommen darf. Ich gehe mal davon aus, dass über den Busbahnhof kein Radverkehr zugelassen ist (VZ250 mit Zusatz "Fahrzeuge des HVV frei" - also wenn dann nur HVV-interne Radler). Also braucht laut StVO /VwV-StVO das 237 nicht wiederholt werden. Es muss nur an den relevanten Querungen wiederholt werden, wäre dort also nicht der Fall.

    Und aus Richtung Oben Borgfelde haben Radler an der Ecke mit Burgstraße das 237 mit 1000-31, danach hinter der Burgstraße das 237 mit 1000-33.

  • Wer Leitbaken auf den Gehweg stellt, hat eh nichts verstanden. Fachkräfte? Pfffffff X/
    Du kannst ja mal bei der Straßenverkehrsbehörde anfragen, was die eigentlich angeordnet haben. Das jedenfalls wohl nicht.

    Ich wage mal eine Interpretation: die Gehwegplatten rechts sind derart zugesandet, dass dieser Bereich als Baustelle nicht betreten werden soll. Alle sollen also zwischen rot-weiß links und rot-weiß rechts durch. Natürlich wäre es intelligenter gewesen, die Leitbaken auf die Gehwegplatten zu stellen, um wenigstens die 30 cm Standfußbreite zu gewinnen.

  • Als die Siedlung Anfang der 1960er gebaut wurde, hat man die Streifen offenbar für Goggos und Kabinenroller dimensioniert ...


    Eher nicht. Ich gehe davon aus, dass damals das Gehwegparken noch nicht verbreitet war, und dies erst später mit dem allseits bekannten "Parkdruck" angeordnet wurde.

    An anderen Straßen kann man noch gut erkennen, wie vorhandene Radwege nachträglich verschmälert wurden, um das Parken auf Teilflächen von diesen zu erlauben (z.B. Jungiusstr.). An anderen Straßen wurden die Radwege großzügig weiter nach rechts auf die Gehwege versetzt, um den vormaligen Radweg dem "Parkfruck" zu opfern. Derzeit noch gut in der mittleren Fuhle zu erkennen, oder der Barmbeker zwischen Dorotheen und Maria-Louisen

    Übrigens ist auch an anderen Stellen das bekannte Phänomen des nachträglich erlaubten Gehwegparkens (Parkdruck) schön zu erkennen. Wenn eine baulich angelegte Parkbucht für "richtige" Parkplätze endet, weil der Straßenraum schmaler wird, bleibt manchmal ein etwas breiterer Streifen zwischen Radweg und Kantstein in Verlängerung der Parkbucht über. Erst stellen sich dort wohl Kampfparker ein, später wird das dann legalisiert. Und der angrenzende Radweg ist - wahrscheinlich ungewollt von der Planern der Straße, die dort ja keine Parkplätze vorsahen - nicht mehr benutzbar, weil in der Dooringzone. Beispiel Lübecker Straße (das VZ315 wurde mittlerweile entfernt, Poller oder andere Absperrelemente werden aber nicht aufgestellt, die BfI hat das abgelehnt, der Radweg wurde allerdings gemäß Radverkehrsstrategie erneuert und trotz Radfahrnovelle nur 112 cm breit).

  • Als die Siedlung Anfang der 1960er gebaut wurde, hat man die Streifen offenbar für Goggos und Kabinenroller dimensioniert ...

    Wer mal einen Blick in die PLAST9 wagt, der wird feststellen, dass grundsätzlich ein Sicherheitsstreifen zwischen Radwegen und Fahrbahnen einzurichten ist. Dieser soll 1,15 Meter, mindestens aber 0,65 m betragen. Natürlich sind da große Begehrlichkeiten einen 1,15 m breiten Streifen nachträglich zu Parkplätzen umzuwandeln . . . Die Kampfparker werden den Anfang machen, dann wird ggf. in einem Ortsunterausschuss von automoblilisierten Laienpolitikern ein Beschluss fallen und ggf. die Straßenverkehrsbehörde beim PK nachziehen und VZ315 anordnen. Anders sind Parkplätze wie in der Langenhorner Chaussee, Heimfelder Straße und überall sonst nicht zu erklären. Im ungünstigen Fall wird das Kampfparken einfach jahrzehntelang geduldet, wie in der Holtenklinker Straße.

  • StVO-VWO:

    Zitat

    Zu Zeichen 315 Parken auf Gehwegen1I.Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann.
    2II.Im Übrigen vgl. zu Parkflächenmarkierungen (lfd. Nummer 74 der Anlage 2).

  • Sollte das HGW als Klagebegründung ausreichen?

    Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt...

    Eigentlich müsste es für eine Klage reichen. Hmmm.... Kann man Parkflächenmarkierungen in einem solchen Fall eigentlich erzwingen? Was ist, wenn es demnächst ein Audi Q9 gibt, der nochmal 10 Zentimeter breiter ist, als der Q7? Ich kann mir nicht vorstellen, dass "Parkdruck" ausreicht, um den Behörden freie Hand - und damit den Fußgängern enge Wege - zu geben.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Zitat

    Kann man Parkflächenmarkierungen in einem solchen Fall eigentlich erzwingen?

    Die StVO-VWO scheint Parkflächenmarkierungen nur dort vorzuschreiben, wo kein VZ 315 steht. Markierungen anzubringen, wäre aber eine einfache Maßnahme der Behörde, um das VZ 315 im Falle einer erfolgreichen Klage nicht abschrauben zu müssen. Der QX überragt dann die Markierung und steht damit im Parkverbot.

    Ich würde aber nicht klagen, weil es nicht verfolgt wird, ob da Schild hängt oder nicht.