Woche 46 vom 9. bis zum 15. November 2015

  • Hat eigentlich jemand mal nachgefragt worin der Sinn dieses einen Meters teurer Asphalt zwischen Radweg und Gehweg jetzt liegen soll? Wieso wird der nicht einfach dem Radweg zugeschlagen?

    Ich halte das eigentlich (aus meiner Praxis) für recht schlau - der Radfahrer kann sich so links von der komische "Sperrfläche" einordnen und fahren. Dafür ist aber der Abstand zum Rand groß genug, dass es relativ weit rechts auf dem Radstreifen möglich ist (also nicht auf der Linie zur Schwerlastverkehrspur). Nachdem Autofahrer zwar oft bis an die Linie heranfahren (möglicherweise sogar so, dass der Spiegel überhängt) aber nur sehr selten darüber (scheint psychologisch eine ernsthafte Grenze zu sein) wäre mir das ganz angenehm.

    Und klar: Das geht auch, wenn einfach beides zusammen zu einem Radstreifen ohne Sperrfläche gemacht wird. Dann gibt es aber wieder Radler, die am sich rechten Rand entlangdrücken. Und das sollen sie nicht.

  • Ja, leider. Das macht das Bild nicht besser. Aber natürlich gibt es immer Menschen, die den Raum suboptimal ausnutzen. Aber auch der ist möglicherweise vor "zu dichtem Vorbeifahren" besser geschützt als bei einer typischen Streifenbemalung.

    Persönlich fände ich ja aufgeraute Streifen oder so praktische Plastikfähnchen auf der Radstreifenbegrenzung toll. So dass es ordentlich Lärm macht, wenn einer drüber fährt.

  • Sorry, aber ich versteh's immer noch nicht: wieso sollten die Leute besser geschützt sein wenn sie nur die linke Hälfte des zur Verfügung stehenden Raums nutzen dürfen? Das war ja wohl eine Fahrspur die dann zu Radweg + Schraffur umfunktioniert wurde.

    Gut, man könnte hoffen das die Leute durch die Schraffur lernen nicht direkt im Rinnstein zu fahren, aber sonst?

  • Wenn ich das richtig gelesen habe, möchte der zuständige Planer vermeiden, dass die Radler von abbiegenden KFZ plattgefahren werden. Daher rückt er sie besser in den Sichtbereich der Autofahrer und aus dem toten Winkel der Außenspiegel heraus.
    Kann man drüber diskutieren, ob das so sinnvoll ist, löblich ist die Absicht in jedem Fall.

    Sinnvoll wäre das Konstrukt, wenn rechts neben der Radführung Parkstreifen wären, damit kein Radler im Dooring-Bereich fährt.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Während es auf der Fahrbahn maximal lästig ist ist es auf Radwegen immer wieder spannend wenn die Dunkelmänner da ankommen.

    Auch auf der Fahrbahn kann das gefährlich sein. Mein schlimmstes Beispiel: Ein Fahrradfahrer fährt linksseitig auf der Fahrbahn (damit der Hund daneben auf dem Gehweg gehen kann), mit einem roten Blinklicht vorne an der Brust. Keine sonstige Beleuchtung oder Reflektoren
    Dank des Blinkens kann man natürlich die Entfernung nicht schätzen und ich dachte, er würde in die andere Richtung fahren (was bei einem blinkendem Rücklicht ja verständlich ist).
    Den Hund auf dem Gehweg habe ich auch erst im Nachhinein gesehen.

  • Unter dem Titel "Kein Platz für Fahrräder" berichtet Andrea Reidl in ihrem Blog bei Zeit-Online über die Schwierigkeiten, große Massen von Fahrrädern abzustellen. Sie gibt als Beispiel den Bahnhof Braunschweig an (Universitätsstadt), mir ist da Heidelberg lebhaft in Erinnerung. Es ist ein Drama.

    Hat sie eigentlich recht damit, dass man wegen §12, Abs. 6 StVO (platzsparendes Parken) ein Fahrrad nicht auf einem Autoparkplatz abstellen darf?

  • Falls ausschließlich § 12 Abs. 6 StVO das Fahrradparken regelt, müsste es ausreichen, wenn man sein Rad >> Platz sparend<< am Anfang oder Ende eines (Auto-)Stellplatzes parkt. Ich denke aber, da schlummern noch irgendwo andere Vorschriften... ?(

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov


  • Hat sie eigentlich recht damit, dass man wegen §12, Abs. 6 StVO (platzsparendes Parken) ein Fahrrad nicht auf einem Autoparkplatz abstellen darf?

    Das möchte ich bezweifeln. Denn mit der Argumentation würde ich auch eine OWi begehen, wenn ich auf dem Gehweg an einen Baumschutzbügel mein Fahrrad abstelle.
    Oder auf dem Gehweg, wenn doch auf der Fahrbahn ein Seitenstreifen vorhanden ist.

    Auch aus der expliziten Erwähnung von Fahrrädern in §17 Abs(4)

    Zitat von StVO

    Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

    wäre Überflüssig, wenn §12 Abs(6) automatisch Fahrräder vom Fahrbahnparken über das Hilfskonstrukt "Platz" ausschließen würde.

    Ich stelle mal die Frage in den Raum, wie man mit einem Fahrrad Nicht-Platzsparend parken will. Hinlegen?
    Hypothetische Fälle:

    Parkplatzmarkierungen vorhanden mit Abgrenzung
    - ich darf mein Fahrrad dort tagsüber innerhalb der Markierung abstellen. weitere Fahrräder können dazugestellt werden

    Parken am Fahrbahnrand in einer Parklücke (Auto - Lücke - Auto)
    - ich darf mein Fahrrad da reinstellen, ca. 1,5m hinter die Stoßstange des vorderen Autos. Verbleibt noch genug Platz für einen Smart oder weitere Räder

    usw...

    Was nicht gehen dürfte:
    5m lange Parklücke und ich stell mein Fahrrad mittig rein, so dass davor und/oder dahinter kein Auto mehr passt. DAS wäre wohl der einzige Fall, bei dem ich einen Verstoß gegen §12 Abs(6) StVO sehen könnte...

  • Ein Fahrradfahrer fährt linksseitig auf der Fahrbahn

    Wow! *Das* habe allerdings noch nicht selten erlebt. Ich ging bisher davon aus das Radfahrer wenigstens auf der Fshrbahn rechts fahren.
    Nein, natürlich nicht wegen der Kollegen (die fahren ja auch links, ne, Radfahrer und StVO...), sondern wegen der jederzeit und immer die StVO einhaltenden Dosentreiber.

  • [*]Der Kölner Stadt-Anzeiger klärt auf: Radfahrer anhupen ist erlaubt! Wann dürfen Autofahrer die Hupe wirklich benutzen? (Naja, gut, unter der Einschränkung, dass eine Gefahrenlage gegeben sein muss. Aber so eng darf man das nicht sehen.)

    Hier genau der gleiche Blödsinn:

    Ist es allgemein üblich voneinander ab zu schreiben und Text mit Behauptungen ohne Prüfung zu übernehmen?

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Ist es allgemein üblich voneinander ab zu schreiben und Text mit Behauptungen ohne Prüfung zu übernehmen?

    Natürlich, bei solchen "Serviceartikeln" immer; Mühe geben sich die Redaktionen bei solcher Art von Artikeln eher nicht, das ist für die Zeitungen eine Art Tapete, auf der man die Anzeigen besser platzieren kann.
    Hier ist nicht allerdings nicht abgeschrieben worden, beide Artikel stammen von demselben Autor, der sein Machwerk anscheinend verschiedenen Redaktionen angeboten hat. Man kann also mit noch mehr rechnen.
    Es tröstet mich aber zumindest ein bisschen, dass die Kommentare sowohl bei der FR als auch im KStA das Thema ziemlich deutlich wieder graderücken, auch wenn der durchschnittliche Leser nach dem Durchblättern seiner Zeitung nicht auch noch die Onlinekommentare studieren wird.

  • Wow! *Das* habe allerdings noch nicht selten erlebt. Ich ging bisher davon aus das Radfahrer wenigstens auf der Fshrbahn rechts fahren.
    Nein, natürlich nicht wegen der Kollegen (die fahren ja auch links, ne, Radfahrer und StVO...), sondern wegen der jederzeit und immer die StVO einhaltenden Dosentreiber.


    Dann bitte einmal nach Los Angeles fahren. Da sind ca. 50% der Radfahrer auf Hauptstraßen auf der falschen Seite auf der Fahrbahn unterwegs, weil es sich in das kollektive Gedächtnis eingeschlichen hat, dass das sicherer sei (bei Geschwindigkeiten der Autos von 45mph, also > 70km/h). Die meisten Radfahrer fahren aber nur in der Freizeit und vermeiden Hauptstraßen einfach ganz.