Mit dem Audi in die kritische Masse

  • Doch, wenn der Fahrer nicht der Halter ist und der Halter nicht rausrückt, wer den Wagen hatte.
    Dann kann der Weg über das Handy zielführend sein, da man ggf. einen neuen Kandidaten für die Identifizierung durch die Zeugen bekommt.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Das klappt aber nicht wenn genug Leute gesehen haben, wer da drin gesessen hat. Ein Auto wird in der Regel nur vom Besitzer selber bewegt oder engen Freunden bzw. Angehörigen. Gilt besonders für derartige Genitalprothesen wie dem Audi im Video.

    Es braucht keine Datenaufzeichnung, nur ein paar Zeugen die sich auch melden (es waren ja wohl genug da) um so jemanden dran zu bekommen. Normalerweise ist es leider so, dass Zeugen sich nicht melden aber bei einer CM habe ich da mehr Hoffnung. Sonst wäre die Teilnahme an eben dieser wohl recht sinnlos ...

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Auf der Seite der Critical Mass Linz steht:

    Da kann man ja nur hoffen, dass sich die besagten Radfahrer links vom Audi doch noch mal dazu entschließen, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen.

  • Ich weiß nicht - maximal 5.000 Euro ist jetzt auch nicht soo die Welt. Nachdem ja "fast nix" passiert ist (keine Toten etc.) gehe ich von ein paar hundert Euro aus. Das ist aber eine absolute Laienmeinung, ich werde da gerne positiv überrascht. Wie dem auch sei, wenn mal mal sieht das jeder Kratzer in einem lackierten Blechteil gerne viele hundert Euro kostet sag' ich jetzt mal das seine Reparaturkosten bzw. der Aufschlag auf die Kasko (zahlt die bei sowas?) gut und gerne teurer sein könnte als das was er an Gebühren beim Staat abdrücken muss.

    Dann spart sich "jemand" dadurch ja auch eine Anklage wegen mehrfacher Körperverletzung. Das dürfte alleine an Anwaltskosten teurer sein als das was die verweigerte Lenkererhebung kostet.

    Mit den Zeugen: na, ich weiß nicht. Glasscheiben anonymisieren ziemlich, und ich hätte zu dem Zeitpunkt an dem sich so ein Krimineller an mir vorbeidrückt etwas anderes zu tun als mir seine Visage zu merken.

    Aber: kann ja alles gar nicht sein, dafür ham KfZ schließlich Nummanschilda, woll?!

    Völlig OT: wieso kann diese beschi**ne Autokorrektur eigentlich "woll" in "soll" ändern (was ich nicht wollte), ist aber unfähig aus "Galsscheiben" "Glasscheiben" zu machen?

  • Viel wichtiger wäre ein Entzug der Fahrerlaubnis. Der Fahrer hat mehr als eindeutig bewiesen, dass er charakterlich nicht geeignet ist, eine gefährliche Maschine zu bedienen. Ebenso müssen ihm elementarste Regeln des Straßenverkehrs sowie des sozialen Miteinanders vermittelt werden.

  • Hoffentlich bringt´s was.

    Wenn sich der Halter nicht erinnern will, wer gefahren ist, oder der Wagen angeblich an dem Abend geklaut worden ist oder oder oder, dann hilft das auch nicht so richtig viel.

    Mit den Zeugen: na, ich weiß nicht. Glasscheiben anonymisieren ziemlich, und ich hätte zu dem Zeitpunkt an dem sich so ein Krimineller an mir vorbeidrückt etwas anderes zu tun als mir seine Visage zu merken.

    Da fuhren aber genügend Radlinge drumherum, die den Wagen aufhalten wollten. Ich könnte mir schon vorstellen, dass von denen jemand mal einen Blick auf den Fahrer geworfen hat und ihn wiedererkennen könnte.

  • In Österreich arbeitet die Justiz wohl etwas schneller:


    Wenn ich das richtig mitbekommen habe, ist bei einem ähnlichen Vorfall bei der Critical Mass Hamburg im Sommer, bei dem ein Kommilitone schwer verletzt wurde, eine Verhandlung oder ein Strafbefehl noch nicht einmal in Sicht. In Österreich handhabt man ein ähnliches Problem in zweieinhalb Monaten.

  • Könnte auch einfach an der Lenkererhebung liegen.

    Sowohl bei dem Critical-Mass-Vorfall als auch bei den mir bekannten Strafverfahren war die Identität des Beschuldigten vollkommen unstrittig. Justitia ist hierzulande eben etwas langsamer — was ja auch oft genug bemängelt wird, wenn am Ende des Strafverfahrens eigentlich kein Bezug mehr zu der vor zwei oder drei Jahren begangenen Tat mehr besteht. Das äußert sich im Verkehrsrecht regelmäßig dadurch, dass von dem eigentlich möglichen Fahrverbot aufgrund des zeitlichen Abstandes abgesehen wird.

  • er darf sich auch noch 10 Jahre später nicht erwischen lassen. Denn wenn es erneut zu einer Verhandlung kommt, wird die Verurteilung aus 2016 sicherlich durchaus gewürdigt werden.

  • Ich meinte beim Führen eines KfZ.

    Wen die Meldung stimmt war er wohl nicht besonders einsichtig, also gutes Material für die "da kann ich doch nichts dafür wenn der Führerschein weg ist" - Fraktion.

  • Sprachkritik: Warum kriegen Journalisten keine angemessenen Formulierungen hin?
    "Stattdessen kollidierte der Mann [der Radfahrer] mit einem Auto, stürzte und verletzte sich." (2. Absatz)
    Gut, im Verlauf des Artikels wird klar, wer da mit wem kollidiert ist, aber solche gedankenlosen Formulierungen regen mich auf.

  • Der Weser-Kurier zitiert den Verteidiger des Kraftfahrers mit den Worten, sein Mandant habe „alles richtig gemacht“. Da wüsste ich ja doch zu gerne, in welchem Kontext dieser Satz tatsächlich gefallen ist.

    Ich bin ja auch ein bisschen angepisst, dass ich erst nach der Verhandlung von der Verhandlung erfahre. Immerhin ist das ein Kommilitone von mir gewesen, da wäre ich gerne dabei gewesen. Und ich find’s auch ein bisschen schade, dass ich nicht als Zeuge geladen wurde.

  • Am 21. Juni findet am Landgericht Hamburg offenbar die Berufungsverhandlung wegen dieses Vorfalls im Sitzungssaal 162 statt. Los geht’s wohl morgens gegen 9 oder 10 Uhr, das versuche ich noch in Erfahrung zu bringen.

    Wenn mein Arbeitgeber mich vor die Tür lässt, werde ich mir das natürlich ansehen und Notizen machen. Will noch jemand hingehen?