Fragwürdige/gefährliche Radverkehrsanlagen und -führungen

  • Zitat

    Eines der größten Probleme sei die teure LSA-Umprogrammierung; die Anpassung der Räumzeiten koste 10.000€ pro Anlage. Klingt für mich recht hoch gegriffen. Weiß jemand mehr über den Aufwand?

    Das kann/darf wahrscheinlich nur eine Firma machen und die lässt sich das vergolden.

  • Eines der größten Probleme sei die teure LSA-Umprogrammierung; die Anpassung der Räumzeiten koste 10.000€ pro Anlage. Klingt für mich recht hoch gegriffen. Weiß jemand mehr über den Aufwand?

    Ich habe von diesem auf den ersten Blick recht hohen Betrag schon mehrmals gehört, unter anderem drüben im Verkehrsportal. Weil sich im Verkehrsportal recht viele Fachleute zu diesem Thema herumtreiben, würde ich die Höhe der Summe erst einmal nicht anzweifeln wollen.

  • Vielleicht muss man das auch auseinanderklabüsterern?

    Einmal Hamburger Spezialität:
    Labskaus ist ein Fischgericht,
    den Inhalt kennt der Koch, der Verbraucher nicht...
    :)

    neee.. moment. Also die Hamburger Spezialität ist ja hier, dass die Polizei (Straßenverkehrsbehörde) anordnet, dass Ampelschaltungen geändert werden. Das Rechnen, also wie lange welche Phase für welche Fahrspur und manchmal noch in Abhängigkeit folgender/vorheriger Ampeln sein soll, übernimmt lustigerweise nicht der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, sondern afaik externe Ing.Büros.
    Und wenn die dann die Neuphasung geschrieben haben, wird das geprüft.
    Und dann wird Vattenfall beauftragt, das neue Programm in die Ampel einzuspeisen.

    Unterm Strich mit allem drum und dran also:
    - Arbeitsaufwand Behörden (Anordnung, Auftragsformulierung, Auftragserteilung)
    - Stundenabrechnung Ing.Büro
    - Arbeitsaufwand Prüfung
    - Arbeitsaufwand Einspeisung
    - Kostenabrechnung (irgendwer muss den Kram ja buchungsfähig abrechnen)

    mag das durchaus 10.000€ kosten. Allerdings halte ich die Zahl nicht für reale Buchungswerte. Sprich: eine Umphasung belastet den Haushalt nicht mit realen 10.000,-
    Zumindest kann ich mir das in der Höhe nicht vorstellen. Aber vielleicht erwisch ich ja mal einen langweiligen Tag und nerv die Damen und Herren beim LSBG. :)

  • Man darf auch nicht vergessen, dass da schon eine Menge dran hängt. Letztendlich muss die Ampelschaltung für den optimalen Verkehrsfluss komplex berechnet werden, wenn man das ändert, z.B. zugunsten der Räumzeiten, hat das ja auch Auswirkungen auf andere Ampeln und innerhalb der Kreuzung. Dann darf es natürlich nicht zu gefährlichen Situationen kommen, wenn jemand die Schaltung ändert.

    Allein für die Planung braucht man natürlich jemanden, der ausgebildet ist (studiert hat), und der kostet ja auch was. Außerdem gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Ampeln, die Kosten für den Ingenieur müssen also auf relativ wenige Aufträge verteilt werden. Das Umprogrammieren selbst ist wahrscheinlich nicht soo aufwändig, aber dafür muss auch wieder ein Mitarbeiter raus, der das ganze umprogrammiert.

    O/t: Im Profi-Bereich sind vermeintlich billige Teile ja oft teuer. Schrauben in der Luftfahrt kosten ja manchmal auch mehrere Euro, während sie beim Baumarkt für 1ct/Stück zu haben wären. Die Luftfahrtschraube ist halt geprüft, hat eine strenge Qualitätssicherung/Materialprüfung etc. Anderes Beispiel: Die Blitzlichter von Windkraftanlagen müssen alle synchronisiert blinken. Die gesamte Befeuerungsanlage kostet mehrere Hunderttausend Euro (muss ewig halten, synchron blinken, den Luftverkehrsvorschriften genügen und geprüft sein usw).

    Im Straßenverkehr habe ich als Praktikant 2004 mal verschiedene Schilder von einem ehemaligen Truppenübungsplatz mit Spezialfolie überklebt, um aus einem Militärischen Sperrgebiet ein "Sperrgebiet" zu machen. Die Folien haben insgesamt 3000 EURO gekostet, für 10 Schilder. Immerhin halten sie 10 Jahre.

    Von daher wundert mich der Preis gar nicht so sehr. Obs wirklich so teuer sein muss, sei dennoch mal dahingestellt.

  • O/t: Im Profi-Bereich sind vermeintlich billige Teile ja oft teuer. Schrauben in der Luftfahrt kosten ja manchmal auch mehrere Euro, während sie beim Baumarkt für 1ct/Stück zu haben wären. Die Luftfahrtschraube ist halt geprüft, hat eine strenge Qualitätssicherung/Materialprüfung etc. Anderes Beispiel: Die Blitzlichter von Windkraftanlagen müssen alle synchronisiert blinken. Die gesamte Befeuerungsanlage kostet mehrere Hunderttausend Euro (muss ewig halten, synchron blinken, den Luftverkehrsvorschriften genügen und geprüft sein usw).

    Braucht man für die Umprogrammierung einer Lichtzeichenanlage denn neue Hardware?

    Interessieren würde mich mal, ob die Räumzeiten, die für den Fahrbahnverkehr von einer Mindestgeschwindigkeit von 10 m/sek. =36 Km/h (Quelle: Wikipedia) im Kreuzungsbereich ausgehen, überhaupt rechtlich vertretbar sind. Ein Mofa darf/muss auch auf der Fahrbahn fahren, ebenso ein auf 25 Km/h gedrosselter Mini-Pkw. Beide sieht man zwar nur relativ selten, nichtsdestotrotz gibt es sie und Verkehrsplaner müssen sie berüksichtigen.

    Berechnet man also die Räumzeit für Kraftfahrzeuge mit Tempo 36, hätte ein Mofa, das mit 25 Km/h ebenfalls auf der Fahrbahn fährt, bei einer angenommen Kreuzungsbreite von 50 Meter noch 8,80 Meter zurückzulegen, während ein Pkw bereits "das sichere Ufer" erreicht hat (wenn mir kein Rechenfehler unterlaufen ist...). Kriegt dann der Querverkehr bereits grün, könnte der Mofafahrer gefährdet werden, besonders dann, wenn der ankommende Querverkehr die Ampelschaltung kennt und schon mit einem gewissen Tempo heranfährt, bei grün also nicht mit Tempo null startet. Gesteht man dann noch dem Mofa ebenfalls zu, nur 72 Prozent der maximalen Geschwindigkeit zu fahren, also 18 Km/h (was spräche dagegen?), wäre das ganze noch weitaus gefährlicher.

    Klingt zwar alles ein wenig theoretisch, wenn man aber überlegt, was in Deutschland so alles bis ins kleinste Detail geregelt ist, halte ich die offizielle Räumzeitenberechnung für fahrlässig, da man der Flüssigkeit des Verkehrs einen höheren Stellenwert einräumt, als der Sicherheit - was übrigens nicht rechtens ist.

    Oder wo liegt mein Denkfehler? ?(

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • "Mit Beschluss vom 6. Mai 2002 hat die Kammer das Land Berlin, vertreten durch den Polizeipräsidenten in
    Berlin, im Wege der einstweiligen Ordnung verpflichtet, diese 24 im Einzelnen benannten Verkehrsschilder zu entfernen oder als nichtgültig kenntlich zu machen. Zur Begründung hat es u.a. ausgeführt, die Berufung auf fehlende Haushaltsmittel sei im Hinblick auf die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde und das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung „offensichtlich und nach jeder denkbaren Betrachtungsweise rechtlich verfehlt“. "

    Quelle:


  • Braucht man für die Umprogrammierung einer Lichtzeichenanlage denn neue Hardware?


    Wohl kaum. Das dürfte heutzutage alles per µController gesteuert sein und da kannst du einfach andere Zeiten per Software festlegen.

    Zitat


    Interessieren würde mich mal, ob die Räumzeiten, die für den Fahrbahnverkehr von einer Mindestgeschwindigkeit von 10 m/sek. =36 Km/h (Quelle: Wikipedia) im Kreuzungsbereich ausgehen, überhaupt rechtlich vertretbar sind. Ein Mofa darf/muss auch auf der Fahrbahn fahren, ebenso ein auf 25 Km/h gedrosselter Mini-Pkw. Beide sieht man zwar nur relativ selten, nichtsdestotrotz gibt es sie und Verkehrsplaner müssen sie berüksichtigen.

    Berechnet man also die Räumzeit für Kraftfahrzeuge mit Tempo 36, hätte ein Mofa, das mit 25 Km/h ebenfalls auf der Fahrbahn fährt, bei einer angenommen Kreuzungsbreite von 50 Meter noch 8,80 Meter zurückzulegen, während ein Pkw bereits "das sichere Ufer" erreicht hat (wenn mir kein Rechenfehler unterlaufen ist...). Kriegt dann der Querverkehr bereits grün, könnte der Mofafahrer gefährdet werden, besonders dann, wenn der ankommende Querverkehr die Ampelschaltung kennt und schon mit einem gewissen Tempo heranfährt, bei grün also nicht mit Tempo null startet. Gesteht man dann noch dem Mofa ebenfalls zu, nur 72 Prozent der maximalen Geschwindigkeit zu fahren, also 18 Km/h (was spräche dagegen?), wäre das ganze noch weitaus gefährlicher.

    Es gibt auch Radfahrer, die mit 10 km/h fahren. Und selbst mit knapp 25 km/h wird es an manchen Kreuzungen mit RWBP etwas eng, wenn man bei spät-gelb fährt, so zum Beispiel Dehnhaide->Weidestraße, wo die Hamburger Straße von links schnell grün kriegt.

    Zitat


    Klingt zwar alles ein wenig theoretisch, wenn man aber überlegt, was in Deutschland so alles bis ins kleinste Detail geregelt ist, halte ich die offizielle Räumzeitenberechnung für fahrlässig, da man der Flüssigkeit des Verkehrs einen höheren Stellenwert einräumt, als der Sicherheit - was übrigens nicht rechtens ist.

    Absolute Sicherheit gibt es nicht. Du musst immer einen sinnvollen Ausgleich finden. Wenn irgendwelche Sicherheitsmaßnahmen Lebenszeit kosten, werden auch dadurch Menschen umgebracht.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wohl kaum. Das dürfte heutzutage alles per µController gesteuert sein und da kannst du einfach andere Zeiten per Software festlegen.

    Wobei ich fürchte, dass „heutzutage“ im wahrsten Sinne des Wortes zu verstehen ist. Wenn man ältere Anlagen hat, die es beispielsweise in Hamburg noch in Massen gibt, wird man wohl noch recht viel mit der Hand regeln müssen.

  • Nochmal zurück zur Vogt-Wells-Straße

    Wie das PK23 gerade mitteilte: Ja, RWBP wird aufgehoben, passiert aber "aus technischen Gründen" nicht sofort.
    Es wurde in der Mail noch einmal betont, dass die Ableitung nicht benutzt werden darf, so lange die RWBP noch nicht aufgehoben ist.


    Ich nehme mal an, dass in der Mail auch nicht mitgeteilt wurde, was man vom 6. bis zum 8.11.2013 machen sollte...
    Zu der Zeit habe ich die Ableitung allerdings tatsächlich nicht benutzt, ich habe schon viel früher auf die Fahrbahn gewechselt.

  • Hi
    völlig unabhängig von Räumzeiten darf der neu begrünte Verkehr erst dann die Kreuzung queren, wenn sie frei ist. Rollator-Rentner und Gehbehinderte sowie manchmal auch schwatzende oder fotografierende Menschengruppen halten sich oft nicht an die angedachten Räumzeiten. Grün werdende Ampel ist kein Freifahrtschein.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • völlig unabhängig von Räumzeiten darf der neu begrünte Verkehr erst dann die Kreuzung queren, wenn sie frei ist.

    Das stimmt. Und dann ist es Kraftfahrzeugführern noch verboten, auf Geh- und Radwegen zu parken, in geschlossenen Ortschaften schneller als 50 Km/h zu fahren, Radfahrer mit weniger als 1,5 m Abstand zu überholen, am Steuer mit dem Handy zu telefonieren, mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut zu fahren usw. usw...
    Es werden wohl kaum alle Grün-Bekommer grundsätzlich nach links und rechts schauen, bevor sie durchstarten. Eine längere Räumzeit würde in jedem Fall der Sicherheit dienen.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Radfahrer mit weniger als 1,5 m Abstand zu überholen,

    Das ist aber nicht explizit verboten, so urteilt meistens nur anschließend die Rechtsprechung.

    Es werden wohl kaum alle Grün-Bekommer grundsätzlich nach links und rechts schauen, bevor sie durchstarten.

    Da klappt’s ja in der letzten Zeit auch immer seltener mit dem Erkennen von Blaulicht. Das ist im östlichen Hamburg offenbar ein weit verbreitetes Phänomen: Selbst bei bester Sicht hoppelt der Kraftverkehr beim Umschalten auf grünes Licht in die Kreuzung, obwohl gerade jemand mit Wegerechten einfährt.

  • Hi
    um festzustellen, ob man bei Umschalten auf Grün losfahren kann, muss man eher wenig nach links oder rechts schauen. Meist sieht man beim Geradeausschauen, ob sich noch jemand langsames auf der eigenen Fahrspur befindet oder diese in Kürze queren wird. Das sollte doch zu schaffen sein, sogar in Hamburg. Und während Falschparken und die anderen aufgeführten Dinge zwar ärgerlich und z.T. auch gefährlich sind, führen sie nicht so unausweichlich zu einem Unfall wie das Einfahren in eine Kreuzung, die noch nicht frei ist. Somit kommt letzteres auch nicht so häufig vor, sonst hätte es dort laufend Unfälle.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Natürlich sollte das zu schaffen sein. Gerade weil es solche Toleranzen immer geben wird (in solchen Fällen greift dann automatisch § 1 StVO),
    stellt sich die Frage, weshalb dann die Räumzeiten, die Mofafahrer zwingend berücksichtigen müssen, nicht auch für Radfahrer ausreichen sollen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Radfahrer mit Tempo 15 über eine Kreuzung fahren, halte ich für ebenso hoch, wie die, dass ein Autler das tut. Ich halte das Räumzeitenargument der Behörden in den meisten Fällen für vorgeschoben, um sich beliebig viel Zeit zum Handeln zu genehmigen.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • ... für vorgeschoben, um sich beliebig viel Zeit zum Handeln zu genehmigen.

    Gummi-Argumente sind aus Sicht eines Willkürtreibenden doch immer schön!

    Völlig willkürlich erscheint mir nebenbei auch die Rad-Freigabepraxis für Einbahnstraßen. Einige sind so eng und beidseitig zugeparkt, dass man mit dem Fahrrad bei einem entgegenkommenden Kraftfahrzeug kein Platz mehr hat um sich an diesem fahrend vorbei zu quetschen. Man muss sich also eine nicht benutzte Parklücke suchen und in dieser warten und das Auto vorbei lassen, oder, was mir auch schon häufig passiert ist, das Kfz weicht in solchen Fällen einfach illegalerweise über den Fußweg aus. Hier gibt es eine offizielle Freigabe des Befahrens der Einbahnstraße in Gegenrichtung. Jedoch im Gegensatz dazu an anderen Stellen keine Freigabe, obwohl es sich um eine kaum befahrene und mindestens doppelt so breite Anwohnerstraße handelt, die zumindest für Autofahrer, eine Quasi-Sackgasse bildet, die in einem großen Einbahnstraßen-Kreis endet. Hier könnten theoretisch sogar Autos den Kreis problemlos in beide Richtungen befahren, ohne sich dabei mehr ins Gehege zu kommen, als in typischen Anwohnerstraßen üblich.

    Von einer Entscheidung nach Gefahrenlage kann hier also objektiv betrachtet wohl kaum die Rede sein.

    ...und nur damit hier nicht der falsche Eindruck entsteht, die schmale Einbahnstraße wäre gefährlich: Das ist sie nicht! Quasi jeder Zweirichtungsradweg in Hamburg ist konfliktträchtiger. Ja, selbst die normalen handtuchbreiten Einrichtungsradwege sind konfliktreicher aufgrund der vielen illegalen Geisterradler.

    Die für dieses Beispiel willkürlich herausgepickten Einbahnstraßen mit und ohne Freigabe sind übrigens Moosberg, Steendiek und Müggenburg.


    --
    [Zeichen 244] sike tu li ilo tawa li pona! [Zeichen 244]


  • Völlig willkürlich erscheint mir nebenbei auch die Rad-Freigabepraxis für Einbahnstraßen. Einige sind so eng und beidseitig zugeparkt, dass man mit dem Fahrrad bei einem entgegenkommenden Kraftfahrzeug kein Platz mehr hat um sich an diesem fahrend vorbei zu quetschen. Man muss sich also eine nicht benutzte Parklücke suchen und in dieser warten und das Auto vorbei lassen, oder, was mir auch schon häufig passiert ist, das Kfz weicht in solchen Fällen einfach illegalerweise über den Fußweg aus.

    Ich fahre häufiger mal Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung und kann durchweg nur positives vom Verhalten der KFZ-Führer berichten. Ich sehe ja sehr rechtzeitig, wenn mir ein KFZ entgegen kommt und kann gut einschätzen, an welcher Stelle der eine den anderen am sinnvollsten vorbei lässt. Entweder fahre ich selbst in eine Lücke, oder ich nötige das KFZ zur Nutzung einer Lücke oder zum Halten, indem ich mittig auf der Fahrbahn fahre und klar mache, dass ich nicht ausweichen möchte.

    Ja, es gibt auch Einbahnstraßen, wo ich die Freigabe entgegen der Fahrtrichtung vermisse. Bei der Schwenckestraße ab Osterstraße habe ich mal nachgefragt. Da ist es mal wieder die Ampelanlage. Die Osterstraße soll mal irgendwann umgebaut werden, ich gehe davon aus, dass dann auch dieses Problem angegangen wird.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • ]...] Gestern abend präsentierte Herr Hochstein bei der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 1 das Radfahrbüro. [...]

    War das diese Veranstaltung, auf der auch diverse Ortstermine mit den Radfahrbüro angekündigt wurden?

    Ich persönlich fände es gut, wenn sich das Radfahrbüro auch mal bei den anderen Ortsbeiräten präsentieren und für "seine Sache" werben würde.

    Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren. - Albert Einstein

  • [...]Ich fahre häufiger mal Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung und kann durchweg nur positives vom Verhalten der KFZ-Führer berichten. [...]

    Meine Erfahrungen in Frankfurt mit Fahren entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen sind nicht ganz so positiv.
    Beispielsweise fahre ich häufig durch die Beethovenstraße und biege von dort nach links in den Kettenhofweg ein (). Die Strecke ist als offizielle Radroute ausgewiesen und weist neben der üblichen Beschilderung zusätzlich durch Piktogramme auf der Straße darauf hin, dass Radler hier entgegenkommend sein dürfen. Die Autofahrer, denen das bewusst ist und die auf die Radler achten, kann ich trotzdem an einer Hand abzählen.

    Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren. - Albert Einstein

  • War das diese Veranstaltung, auf der auch diverse Ortstermine mit den Radfahrbüro angekündigt wurden?

    Ich persönlich fände es gut, wenn sich das Radfahrbüro auch mal bei den anderen Ortsbeiräten präsentieren und für "seine Sache" werben würde.


    Ja, genau. Das Radfahrbüro möchte künftig "OrtsbeiRadstouren" durchführen um Schwachstellen aufzuzeigen. Es gab eine sehr interessante Diskussion, gerade zum Thema "Frankenallee". Erstaunlich, wie viele der Ortsbeiräte selbst Alltagsradler sind.
    MW. nach muß die Einladung für eine Präsentation von den Ortsbeiräten selbst ausgehen.

  • Beispielsweise fahre ich häufig durch die Beethovenstraße und biege von dort nach links in den Kettenhofweg ein (http://goo.gl/maps/X3aOr). Die Strecke ist als offizielle Radroute ausgewiesen und weist neben der üblichen Beschilderung zusätzlich durch Piktogramme auf der Straße darauf hin, dass Radler hier entgegenkommend sein dürfen. Die Autofahrer, denen das bewusst ist und die auf die Radler achten, kann ich trotzdem an einer Hand abzählen.


    Richtung Westen ist die Radroutenführung durch den Kettenhofweg ziemlich unglücklich. Zwischen Niedenau und Arndtstraße ist er durch die beidseitige Parkerei sehr eng und spätestens wenn einem ein Lieferwagen oder SUV entgegenkommt ist Ausweichen zwischen zwei parkende Autos oder Stehenbleiben angesagt. Besser ist in westliche Richtung der Schlenker über Guiollettstr/Westendstraße.