Fragwürdige/gefährliche Radverkehrsanlagen und -führungen

  • Dies ist die Vogt-Wells-Straße in Hamburg-Lokstedt, kurz hinterm Siemersplatz. Foto 1 zeigt den Beginn der Straße vom Siemersplatz aus. Der Radweg ist benutzungspflichtig. Foto 2 zeigt den Radweg etwa 100 Meter weiter. Mich würde eure Meinung zu dieser Radverkehrsführung interessieren.

  • Bis auf das Blauschild find ich das in Ordnung, sofern der Hochbordradweg weiterführt. So wird man leider in drei unnötige, potenzielle Konfliktsituationen gezwungen: Auffahrt auf den Radweg, Haltestelle, erneute Einfahrt in die Straße. Letztere scheint mir für den R.adverkehr zwar unpraktisch, aber wen. ungefährlich zu sein.

    Bonuspunkte gäbs, wenn das Blauschild wegkommt und eine alternative Führung über die Straße dort auch hingepinselt wird. Damit kein Radler in die Irre geführt wird.

    Also mit Blauschild: WTF
    Ohne Blauschild: Typischer Fall von vermurkster Führung.

  • Hab mich auch schon gefragt, was die damit bezwecken wollen. Vielleicht waren noch paar rote Steine und ein Fahrradsymbol übrig und das musste weg.
    Oder das soll eine Abbiegemöglichkeit für den Vogt-Wells-Kamp sein, zu dem man sonst nur über einen riesigen Umweg legal käme.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich gehe davon aus, dass die auf der gesamten Strecke bis zur Kieler Straße den Hochboardradweg erhalten werden. Die sind dabei, hier und da Stücke zu erneuern.
    Auf der Strecke ist auch entsprechend viel und schneller Verkehr unterwegs, dass ich auch die VwV (RWBP "dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Innerorts kann dies insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr gelten.") einsehe, solange die Radwege akzeptabel sind. Was sie derzeit an manchen Stellen kaum sind.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Meine Ideen:
    Möglichkeit 1.) Radfahrer, die an der nächsten Kreuzung links in den Grandweg abbiegen möchten, erhalten rechtzeitig die Möglichkeit sich auf der Fahrbahn einzuordnen.
    Möglichkeit 2.) Die RWBP wird hier demnächst aufgehoben :) .
    Möglichkeit 3.) Die Planer des Siemersplatzes wussten schon vor vielen Monaten von der Baustelle, die sich 50 Meter weiter befindet und den Radweg überbaut und haben den Radfahrern eine halbwegs komfortable Möglichkeit gegeben, auf die Fahrbahn zu fahren :D .

    Erklärt aber noch nicht, warum gerade an diese Stelle diese Baumaßnahme durchgeführt wurde ?( .

    RWBP "dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Innerorts kann dies insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr gelten.

    Ok, auf der 3-/6-spurigen stark befahrenen Kollaustraße darf man stellenweise auch auf der Fahrbahn fahren. Das ist aber wohl eher ein Versehen der Behörden...

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  • Möglichkeit 2.) Die RWBP wird hier demnächst aufgehoben :) .


    Dazu ein Auszug aus einem Schreiben der Zentralen Verkehrsdirektion VD 51 an jemanden, der ein Auskunftsersuchen zur Radwegebenutzungspflicht in der Vogt-Wells-Straße gestellt hat:

    "Für die Vogt-Wells-Straße liegt nunmehr das Prüfungsergebnis vor. Die Radwegebenutzungspflicht entspricht nicht den aktuellen Kriterien und wird aufgehoben. Solange jedoch die technischen Rahmenbedingungen dafür (d.h. die Umschaltung der Lichtsignalanlagen bezüglich der Berücksichtigung von Radfahrerräumzeiten) vom zuständigen Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) nicht hergestellt sind, muss die vorhandene Beschilderung aus Sicherheitsgründen weiter aufgestellt bleiben."

    Jetzt darf geraten werden, wann dieses Schreiben der Verkehrsdirektion erstellt wurde (Kleiner Tipp: Es kann ja nicht so alt sein, da ja "nur noch" die Lichtsignalanlagen angepasst werden müssen)...

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Zwei Jahre ist zwischen Anordnung und Ausführung ist durchaus keine Seltenheit (siehe Borsteler Chaussee)...

    Und auch aus praktischer Sicht nicht unbedingt besonders langsam. Wenn da wirklich die Räumzeiten geändert werden müssen, ist das nunmal nichts, was man selbst mit dem Schraubendreher in dreißig Minuten erledigt.

    Zur eigentlichen Frage: Als Ortskundiger hätte ich eine Benutzungspflicht für etwa einhundert Meter getrost ignoriert. So gefährlich wird’s ja auf diesen einhundert Metern wohl kaum werden, dass es vorher oder nachher auch ohne blaue Schilder funktioniert. Wenn ich dagegen erstmal auf dem Radweg bin, komme ich auf dem zweiten Foto kraft § 10 StVO womöglich gar nicht mehr so schnell wieder hinunter. Immerhin hat man das Sichthindernis hinter der Einfahrtstelle und nicht davor aufgestellt.

    Besonders drollig finde ich das [Zeichen 240] im Hintergrund, da hat die Anordnung der Verkehrszeichen ja mal wieder so richtig gut funktioniert. Ich darf hier auf der Fahrbahn fahren, es gibt sogar eine Auffahrtmöglichkeit, aber dort hinten in der Arbeitsstelle, wo es so richtig eng und blöd ist, da muss ich mich über den verengten Gehweg quetschen ?(

  • Zur eigentlichen Frage: Als Ortskundiger hätte ich eine Benutzungspflicht für etwa einhundert Meter getrost ignoriert. So gefährlich wird’s ja auf diesen einhundert Metern wohl kaum werden, dass es vorher oder nachher auch ohne blaue Schilder funktioniert.


    M.E. ist es auch eine Frage der Zumutbarkeit, ob solch kurze benutzungspflichtig ausgeschilderte Radwege ohne abgesicherte Überleitung auf die Fahrbahn benutzt werden müssen. M.E. spricht im Allgemeinen vieles dagegen, aber gesicherte Rechtsprechung ist mir hierzu nicht bekannt.

  • Moment, mir fällt gerade auf, dass ich da schon mal langefahren bin, allerdings nachts im Auto :rolleyes: Damals parkte nach meiner Erinnerung in dieser §-10-StVO-Bucht ein Kraftfahrzeug, was ich schon mal ziemlich blöd fand, allerdings ist dann auch noch dieses blaue Schild zu sehen, das dort zwischen den verpixelten Gebäuden hervorlugt. Insofern ist das ja auch ohne das baustellenbedingte [Zeichen 240] total gut geregelt. Und selbst wenn es das eine [Zeichen 237] dort nicht mehr gäbe, wäre ja spätestens weitere zweihundert Meter später Schluss mit der Fahrbahnradelei.

  • Die Radwegebenutzungspflicht entspricht nicht den aktuellen Kriterien und wird aufgehoben.

    Wie das PK23 gerade mitteilte: Ja, RWBP wird aufgehoben, passiert aber "aus technischen Gründen" nicht sofort.
    Die Planer des Siemersplatzes hatten dort die einzige Stelle ausgemacht, an der eine Ableitung auf die Fahrbahn möglich ist. Kann man - wenn man will - nachvollziehen, wenn die RWBP auf dem Siemersplatz beibehalten werden soll und man die Bushaltebucht gleich nach dem Siemersplatz berücksichtigt.
    ( )

    Es wurde in der Mail noch einmal betont, dass die Ableitung nicht benutzt werden darf, so lange die RWBP noch nicht aufgehoben ist.

    Bleibt die Frage, wie lange man später dort warten will, bis man im rauschenden Verkehr eine Lücke ausgemacht hat, um auf die Fahrbahn zu wechseln.

  • Zitat

    Wenn da wirklich die
    Räumzeiten geändert werden müssen, ist das nunmal nichts, was man selbst mit dem Schraubendreher in dreißig Minuten erledigt.


    Das Schreiben ist vom Februar 2011! Der Umbau des Siemersplatzes einschließlich aller Lichtsignalanlagen ist abgeschlossen. Die Räumzeiten der Kreuzung am anderen Ende der Vogt-Wells-Straße (Grandweg/Grelckstraße) wurden bereits angepasst, nachdem dort vor etwa eineinhalb Jahren (nach einem Widerspruch) die RWBP aufgehoben wurde. Es kann also keine weitere Anpassung notwendig sein.

    Zitat

    Es wird noch einmal betont, dass die Ableitung nicht benutzt werden darf, solange die RWBP noch nicht aufgehoben ist


    Ich benutze ja den Radweg, komme also dessen Benutzungspflicht nach. Dieser führt kurz darauf auf die Fahrbahn. Nach § 2 StVO gehört da der Radverkehr hin. Wer sagt mir, dass die rechte Führung die "richtige" ist? Bleibt man auf dem Hochbordradweg, ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass man wenige Meter weiter ohnehin absteigen und schieben oder auf die Fahrbahn wechseln muss. Ich bevorzuge letzteres. Wäre nett, wenn die Behörde auch begründete, worin der Sicherheitsgewinn des rechten Radwegs besteht.

  • Die Planer des Siemersplatzes hatten dort die einzige Stelle ausgemacht, an der eine Ableitung auf die Fahrbahn möglich ist. Kann man - wenn man will - nachvollziehen, wenn die RWBP auf dem Siemersplatz beibehalten werden soll und man die Bushaltebucht gleich nach dem Siemersplatz berücksichtigt.

    Sowohl in der Osterfeldstraße, als auch in der Vogt-Wells-Straße wird die RWBP aufgehoben. Weshalb also sollen Radfahrende nur für die Überquerung des Siemersplatzes hoch auf den Radweg? Sicherheitsvorteile, wenn Radfahrer von der Fahrbahn auf den Radweg und zurück wechseln, werden kaum nachzuweisen sein. Im Gegenteil. Es geht den "Planern" um nichts anderes, als die maximale Flüssigkeit des Autoverkehrs. Sicherheit geht allerdings vor Flüssigkeit! Das sollte den "Planern" eigentlich allmählich geläufig sein. Es ist nichts anderes, als auf dieser Kreuzung >

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Das mit den Räumzeiten funktioniert in Frankfurt genauso. Großspurig wurde die konsequente Überpüfung der Benutzungspflichten angekündigt:


    Passiert ist bisher: Die Benutzungspflicht wurde lediglich auf zwei kleineren Straßen aufgehoben, wo sie offensichtlich unhaltbar war, in der gleichen Zeit wurden 5 größere Radwegprojekte realisiert, von denen 4 als benutzungspflichtig ausgeschildert wurden und die teils erhebliche Sicherheitsmängel aufweisen.

    Die Argumentation der Behörde zielt ja bekanntermaßen auf die Verkehrssicherungsplficht und die damit zusammenhängenden Haftungsfragen ab: Schrauben wir die Schilder ab, dürfen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Werden die Räumzeiten nicht angepasst und kommt ein Radfahrer deshalb zu Schaden, haftet u.U. die Behörde. Diese Argumentation kann man nun auch gegen die Behörde verwenden. Man dokumentiert die Sicherheitsdefizite des Radwegs und übermittelt diese Dokumentation in nachweisbarer Form der zuständigen Behörde. In diesem Schreiben kündigt man, dass man Anzeige erstatten wird, falls ein Radfahrer aufgrund der Verstöße gegen die Verkehrssicherungspflicht in form der defizitären Infrastruktur zu Schaden kommt.

  • Es wurde in der Mail noch einmal betont, dass die Ableitung nicht benutzt werden darf, so lange die RWBP noch nicht aufgehoben ist.

    Das finde ich großartig. Ich kenne ein paar Stellen, an den man einen vorher benutzungspflichtigen Radweg über so eine Auffahrtmöglichkeit auf die Fahrbahn offensichtlich verlassen darf, während der eigentliche Radweg vermutlich als „anderer Radweg“ weitergeführt wird. Wie kann ich solche „erlaubten“ Auffahrtmöglichkeiten von „verbotenen“ unterscheiden? Muss ich jedes Mal per E-Mail bei der zuständigen Behörde nachfragen?

    Eine solche Auffahrtmöglichkeit ist doch ein eindeutiges Zeichen, dass nach dem Willen der Behörde hier kein [Zeichen 237] mehr gelten soll, auch wenn rechtlich gesehen die Benutzungspflicht tatsächlich noch weiterbestehen mag.

  • Sowohl in der Osterfeldstraße, als auch in der Vogt-Wells-Straße wird die RWBP aufgehoben. Weshalb also sollen Radfahrende nur für die Überquerung des Siemersplatzes hoch auf den Radweg? Sicherheitsvorteile, wenn Radfahrer von der Fahrbahn auf den Radweg und zurück wechseln, werden kaum nachzuweisen sein. Im Gegenteil. Es geht den "Planern" um nichts anderes, als die maximale Flüssigkeit des Autoverkehrs. Sicherheit geht allerdings vor Flüssigkeit! Das sollte den "Planern" eigentlich allmählich geläufig sein.

    Und die Führung des Radverkehrs im Zweirichtungsverkehr mitten durch Fußgänger und ÖV-Nutzer mitten auf der Kreuzung über die Doppelhaltestelle ist eine Zumutung - für Fußgänger und Radfahrer . . . X(

  • Passiert ist bisher: Die Benutzungspflicht wurde lediglich auf zwei kleineren Straßen aufgehoben, wo sie offensichtlich unhaltbar war, in der gleichen Zeit wurden 5 größere Radwegprojekte realisiert, von denen 4 als benutzungspflichtig ausgeschildert wurden und die teils erhebliche Sicherheitsmängel aufweisen.


    Wie die Frankfurterin schon verlinkt hat gab es in der Vergangenheit schon einige still und heimliche Aufhebungen. Nur tauchen die abgehängten Blauschilder eben an anderer Stelle wieder auf, weil offenbar die eine Hand nicht weiß was die andere macht.
    Gestern abend präsentierte Herr Hochstein bei der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 1 das Radfahrbüro. Er präsentierte die stolze Zahl von 18% Radverkehrsanteil am Modal Split für 2013 und kündigte für dieses Jahr ein konsequentes Umsetzen der Überprüfung der Benutzungspflicht an. Eines der größten Probleme sei die teure LSA-Umprogrammierung; die Anpassung der Räumzeiten koste 10.000€ pro Anlage. Klingt für mich recht hoch gegriffen. Weiß jemand mehr über den Aufwand?