Woche 44 vom 26. Oktober bis 1. November 2026

  • Oha:

    ADAC-Stichprobe: Neue Notbremsassistenten übersehen Kinder in Warnkleidung
    Mit reflektierender Kleidung sollen Kinder im Dunkeln im Straßenverkehr besser zu sehen sein. Ein aktueller ADAC-Test zeigt jedoch: Ausgerechnet bei diesem…
    www.spiegel.de
    Zitat

    In der Stichprobe wurde unter anderem getestet, ob Autos rechtzeitig bremsen können. Trug die erwachsene Attrappe laut ADAC eine handelsübliche Warnweste, hielten alle Fahrzeuge rechtzeitig an. Ganz anders sah es bei genormter Arbeitskleidung aus, wie sie etwa Rettungskräfte, die Polizei, Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter tragen: Fast alle Systeme erkannten die Person nicht oder zu spät.

    Der ADAC testete zudem, wie die Autos sich beim Aufeinandertreffen mit Kindern verhielten: Ein Kind in dunklem Outfit erkannten alle Fahrzeuge, während fast jedes System bei Kindern mit reflektierender Kleidung versagte. »Die Vermutung unserer Experten ist, dass Reflexionsstreifen nah über dem Boden die Systeme durcheinanderbringen«, sagte Faehrmann dazu. Diese seien beispielsweise auf einer Arbeitshose oder der Kleidung eines Kindes auf einem Fahrrad zu finden.

  • Sichere Fahrradwege oder unsichere Microcars?

    "Microcars boomen – aber sind sie auch sicher?"

    Unter diesem Titel berichtet der Bayrische Rundfunk am 27.10.2026 in BR24 über die Zunahme von Microcars:

    "Um 80 Prozent hat die Zahl der Microcars innerhalb von drei Jahren zugenommen – auf 46.000. In Bayern darf man sie ab 15 mit dem Rollerführerschein fahren. Sie sehen aus wie ein Auto, sind aber keines – vor allem, was die Sicherheit angeht."

    Sind Microcars eine Konkurrenz zum Fahrrad? Dem Thema Sicherheit jedenfalls wurde bisher kaum Beachtung geschenkt, so scheint es. Dagegen bin ich mir ziemlich sicher, dass besorgte Eltern auf die Idee kommen könnten, ihrem Nachwuchs ein solches Fahrzeug zu bescheren, weil sie nicht wollen, dass er weiter Fahrrad fährt oder auf ein Pedelec, Speed-Pedelec oder Elektro-Motorroller umsteigt.

    In einer Gegend mit guter Radverkehrsinfrastruktur in Form von Radwegen, die deutlich von der Fahrbahn abgetrennt sind, könnte das Fahrrad länger konkurrrenzfähig sein zum Microcar, gerade auch aus Sicht der Eltern.

    Microcars boomen – aber sind sie auch sicher?
    Um 80 Prozent hat die Zahl der Microcars innerhalb von drei Jahren zugenommen – auf 46.000. In Bayern darf man sie ab 15 mit dem Rollerführerschein fahren. Sie…
    www.br.de
  • Servicelink: (archive)

    StreetView

    und ja, "früher"TM war die Stelle mit [Zeichen 306] geregelt, wurde dann aber vor ... 2 Jahren? in eine T30-Zone integriert.

    Kommt es zu Missachtungen der Regelung? ja.

    Häufig? vermutlich unwesentlich häufiger als bei anderen rechts-vor-links-geregelten Knoten.

    Was da viel viel häufiger passiert: Missachtung §9 (3) StVO. Ein sehr großer Teil des Fußverkehrs zwischen Innenstadt und ZOB/Bahnhof läuft an diesem Knoten in der StreetView-Ansicht oben auf dem rechten Gehweg geradeaus. Der abbiegende Verkehr müsste warten. macht kaum jemand. wohl auch, weil der Kurvenradius so groß ist und die Absenkung des Gehweges eher weiter abgesetzt ist.

  • Es ist, baulich, eindeutig kein Rechts vor Links. Auch wenn es in der 30er Zone liegt, der 2-Streifige Pflasterstein-Rand gibt der Straße Am Volksgbad eindeutig Vorfahrt und als Ortsunkundoger würde man die Grietgasse wohl als vbB vermuten, ich jedenfalls.

  • Ja, klar. Aber man sieht der Kreuzung an, dass dort früher eine andere Regelung galt. Wenn eine Straße wie eine Vorfahrtstraße aussieht, dann glauben die Leute halt auch, dass sie Vorfahrt haben. Warum ist da eine Leitlinie markiert? Das ist in einer Tempo 30 Zone genau aus diesem Grund nicht zulässig, weil es Missverständnisse über die Vorfahrt befördert.

    Zitat

    Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.

  • Nimm die gedanklich mal 3 "Striche" der Mittelinie ab T30-Zone-Schild weg. es sind genau 3 Striche in der Fahrbahnmitte zwischen VErkehrszeichen und Haltlinie des Straßenbahn-Übergangs.

    Ändern diese 3 Striche etwas an der Ignoranz des T30-Zonen-Zeichens oder wird die Einmündung von rechts dadurch anders bewertet?

    Ich sage: nein.

    Allerdings sage ich auch, dass das T30-Zone-Schild 40m vorgezogen gehört (in Höhe der versenkten Altglascontainer) und eine entsprechende Fahrbahnmarkierung aufgebracht werden sollte. Und wenn dann, bei vorgezogenem Schild die Leitlinien auf mehr als 20m weg sind, siehts auch wieder anders aus.

  • Ändern diese 3 Striche etwas an der Ignoranz des T30-Zonen-Zeichens oder wird die Einmündung von rechts dadurch anders bewertet?

    In Kombination mit den Pflastersteinen am Rand, die den Eindruck erwecken, dass von rechts keine gleichwertige Straße, sondern ein vbB oder eine untergeordnete Straße einmündet, auf jeden Fall.

    Die T30 Zone sollte direkt hier beginnen...

    Google Maps
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    maps.app.goo.gl

    ...und die Leitlinie von Anfang an demarkiert werden. Man muss dort schon beim Einfahren in die Straße merken, dass das eine T30 Zone ist und nicht erst, dass die Straße später dazu wird.

    Oder man macht es wie in Stade und erklärt die Verkehrsregeln überall noch einmal per Zusatzzeichen.

  • Ich werf mal 6.3.2 aus der RASt in den Raum:

    Die Anwendung der Grundregel „rechts vor links“ kommt vorwiegend bei Einmündungen und Kreuzungengleichrangiger Erschließungsstraßen, die in der Regel in Tempo-30-Zonen liegen, in Betracht. Für Straßen mitregelmäßigen Linienbusverkehr kommt die Rechts-vor-links-Regelung nur in Ausnahmefällen in Betracht (siehe auch Abschnitt 5.3.2).Diese Knotenpunkte müssen rechtzeitig erkennbar und in ihrer Vorfahrtregelung eindeutig begreifbar sein. Straßenelemente, die Zweifel an der Gleichberechtigung der Zufahrten wecken können, z. B. durchgehende Rinnen im Zuge einer der Straßen sind zu vermeiden.

  • die StVO kennt aber keine "Pflastersteinlinie" als Regelung der Vorfahrt

    Es stellt hier ja niemand infrage, dass dort rechts vor links gilt. Mich wundert allerdings überhaupt nicht, dass das dort nicht funktioniert.

    By the way: Was gilt denn hier?

    Aus dieser Richtung würde ich anhand der Beschilderung sagen: rechts vor links. Doof nur, dass die Kreuzung in der Querichtung mit [Zeichen 306] beschildert ist und es in den anderen Richtungen eine Ampel gibt.

  • Bauen im Bestand. Da tun sich alle Regelwerke incl. RASt schwer.

    Also Pflasterung (die keine Rinne ist) rausreißen, Asphalt rein und schon kommt es zu keinen Vorfahrtsverletzungen mehr? Halte ich für Wunschdenken.

  • Nein, nicht nur die Rinne. Das hatten wir doch

    1. Rinne raus, durchgehend gleicher Belag

    2. 30 Zone 50m vorher beginnen lassen

    3. Leitlinie weg

    Das mag vielleicht nicht dazu führen, dass es überhaupt keine Vorfahrtverstöße mehr gibt, aber das werden dann deutlich weniger sein.

    Alternative: T30 Zone erst nach dem Gleisübergang beginnen lassen und der Straße, die wie eine Vorfahrtstraße aussieht, weiterhin Vorfahrt geben.

  • By the way: Was gilt denn hier?

    Das hier ist meiner Ansicht nach gemeingefährlicher Unsinn.

    Wo ist der Signalgeber für die Fahrbahn, der rot zeigt wenn die querende Fußgängerfurt und/oder der querende Fahrbahnverkehr grün hat ?

    Wo ist das Z.205 das die Vorfahrtsregelung zeigt , wenn die Ampel nicht in Betrieb ist