Woche 44 vom 26. Oktober bis 1. November 2026

  • Oha:

    ADAC-Stichprobe: Neue Notbremsassistenten übersehen Kinder in Warnkleidung
    Mit reflektierender Kleidung sollen Kinder im Dunkeln im Straßenverkehr besser zu sehen sein. Ein aktueller ADAC-Test zeigt jedoch: Ausgerechnet bei diesem…
    www.spiegel.de
    Zitat

    In der Stichprobe wurde unter anderem getestet, ob Autos rechtzeitig bremsen können. Trug die erwachsene Attrappe laut ADAC eine handelsübliche Warnweste, hielten alle Fahrzeuge rechtzeitig an. Ganz anders sah es bei genormter Arbeitskleidung aus, wie sie etwa Rettungskräfte, die Polizei, Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter tragen: Fast alle Systeme erkannten die Person nicht oder zu spät.

    Der ADAC testete zudem, wie die Autos sich beim Aufeinandertreffen mit Kindern verhielten: Ein Kind in dunklem Outfit erkannten alle Fahrzeuge, während fast jedes System bei Kindern mit reflektierender Kleidung versagte. »Die Vermutung unserer Experten ist, dass Reflexionsstreifen nah über dem Boden die Systeme durcheinanderbringen«, sagte Faehrmann dazu. Diese seien beispielsweise auf einer Arbeitshose oder der Kleidung eines Kindes auf einem Fahrrad zu finden.

  • Sichere Fahrradwege oder unsichere Microcars?

    "Microcars boomen – aber sind sie auch sicher?"

    Unter diesem Titel berichtet der Bayrische Rundfunk am 27.10.2026 in BR24 über die Zunahme von Microcars:

    "Um 80 Prozent hat die Zahl der Microcars innerhalb von drei Jahren zugenommen – auf 46.000. In Bayern darf man sie ab 15 mit dem Rollerführerschein fahren. Sie sehen aus wie ein Auto, sind aber keines – vor allem, was die Sicherheit angeht."

    Sind Microcars eine Konkurrenz zum Fahrrad? Dem Thema Sicherheit jedenfalls wurde bisher kaum Beachtung geschenkt, so scheint es. Dagegen bin ich mir ziemlich sicher, dass besorgte Eltern auf die Idee kommen könnten, ihrem Nachwuchs ein solches Fahrzeug zu bescheren, weil sie nicht wollen, dass er weiter Fahrrad fährt oder auf ein Pedelec, Speed-Pedelec oder Elektro-Motorroller umsteigt.

    In einer Gegend mit guter Radverkehrsinfrastruktur in Form von Radwegen, die deutlich von der Fahrbahn abgetrennt sind, könnte das Fahrrad länger konkurrrenzfähig sein zum Microcar, gerade auch aus Sicht der Eltern.

    Microcars boomen – aber sind sie auch sicher?
    Um 80 Prozent hat die Zahl der Microcars innerhalb von drei Jahren zugenommen – auf 46.000. In Bayern darf man sie ab 15 mit dem Rollerführerschein fahren. Sie…
    www.br.de
  • Servicelink: (archive)

    StreetView

    und ja, "früher"TM war die Stelle mit [Zeichen 306] geregelt, wurde dann aber vor ... 2 Jahren? in eine T30-Zone integriert.

    Kommt es zu Missachtungen der Regelung? ja.

    Häufig? vermutlich unwesentlich häufiger als bei anderen rechts-vor-links-geregelten Knoten.

    Was da viel viel häufiger passiert: Missachtung §9 (3) StVO. Ein sehr großer Teil des Fußverkehrs zwischen Innenstadt und ZOB/Bahnhof läuft an diesem Knoten in der StreetView-Ansicht oben auf dem rechten Gehweg geradeaus. Der abbiegende Verkehr müsste warten. macht kaum jemand. wohl auch, weil der Kurvenradius so groß ist und die Absenkung des Gehweges eher weiter abgesetzt ist.

  • Es ist, baulich, eindeutig kein Rechts vor Links. Auch wenn es in der 30er Zone liegt, der 2-Streifige Pflasterstein-Rand gibt der Straße Am Volksgbad eindeutig Vorfahrt und als Ortsunkundoger würde man die Grietgasse wohl als vbB vermuten, ich jedenfalls.

  • Ja, klar. Aber man sieht der Kreuzung an, dass dort früher eine andere Regelung galt. Wenn eine Straße wie eine Vorfahrtstraße aussieht, dann glauben die Leute halt auch, dass sie Vorfahrt haben. Warum ist da eine Leitlinie markiert? Das ist in einer Tempo 30 Zone genau aus diesem Grund nicht zulässig, weil es Missverständnisse über die Vorfahrt befördert.

    Zitat

    Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.