Woche 44 vom 26. Oktober bis 1. November 2026

  • Blitzer erwischt Radfahrer mit Kind in Schwäbisch Hall - mit 44 km/h durch die 30er-Zone
    Mit 44 Sachen durch eine Tempo-30-Zone? Ja, und dann auch noch ein Kind an Bord. Ein Blitzer in Schwäbisch Hall hat die wilde Fahrt mit einem Lastenrad…
    www.swr.de

    „Mit über 40 Sachen: Blitzer erwischt Radfahrer mit Kind in Schwäbisch Haller 30er-Zone“

    So muß das sein, was beim Auto nicht erwähnenswert ist, wenn es überhaupt festgehalten wird, machts beim Fahrrad zur „wilden Fahrt“, zum Düser, wird auf Facebook gesetzt, zum Kindergefährder. Überhaupt gilt gefälligst für Radfahrer dasselbe wie für Autofahrer!

    Upsala, wurde hier schon vermeldet. Macht nix, doppelt hält besser.

    Mit Radwegen lernte ich den Menschen kennen.

  • Radfahrer bei Markt Nordheim überholt: 70-Jähriger nach Sturz in Lebensgefahr | FLZ.de
    Der Mann wurde nach den ersten Erkenntnissen der Polizei offenbar von dem Gespann aus Pkw und Anhänger nicht berührt.
    www.flz.de

    Überholvorgang mit Anhänger ohne Berührung aber Sturz

    Was auch immer die "Verbindungsstraße" zwischen Markt Nordheim und Herbolzheim (südlich davon) sein soll.

    btw: StreetView-freie Zone, großflächig 8|

  • Bei dem Unfall am Falkenbergsweg hätte nur ein rechtzeitiges aus den Verkehr nehmen, des Automobilisten, der sicher behauptet, das er seit 60 Jahren unfallfrei ist. 96 ist ein biblisches Alter, wo das Autofahren nicht mehr notwendig sein sollte.

  • ... es ist aber auch nicht untersagt. Und erst recht wird aus der Meldung (und auch nicht aus anderen Meldungen zum Unfall) klar, dass der Fahrer Auffälligkeiten in Bezug auf Reaktion oder Wahrnehmung hatte.

    Gedankenexperiment: der Unfall wurde von einem 25-jährigen verursacht.

    Ich behaupte jetzt sehr frech, dass deine Schlussfolgerung nicht gewesen wäre, dass der Unfall nur durch rechtzeitiges aus dem Verkehr nehmen des Automobilisten verhindert worden wäre, der seinen Führerschein seit 2 Wochen hat, aus einem Kuhkaff bei Munster kommt und das erste Mal mit dem Auto in einer Großstadt unterwegs war. :|

  • ich möchte ergänzen: es mag wirklich sein, dass der Unfallfahrer absolut nicht geeignet war, am Straßenverkehr teilzunehmen. Bewegungseinschränkung, halb blind, versteifte Gelenke usw.

    Das wäre grundsätzlich denkbar. Nur ist die Schlussfolgerung "Alt = unfähig zum (sicheren) Autofahren" eben so nicht korrekt. Da bewegt man sich garantiert auf einer statistischen Normalverteilung, bei der am Ende (ü85) ganz wenige (n) noch fit und fähig sind. Aber hier kann es sich halt um eines dieser fitten und fähigen (n) gehandelt haben. :/

    Darum sollte aus dem Unfallbericht nicht geschlussfolgert werden, dass der Unfall durch Entzug der Fahrerlaubnis verhindert worden wäre. :)

  • Bei dem Unfall am Falkenbergsweg hätte nur ein rechtzeitiges aus den Verkehr nehmen, des Automobilisten, der sicher behauptet, das er seit 60 Jahren unfallfrei ist. 96 ist ein biblisches Alter, wo das Autofahren nicht mehr notwendig sein sollte.

    Da fällt mir Katja Diehl zu ein: “Es ist keine Freiheit, wenn man auf Führerschein und Auto angewiesen ist.”

    Zu Gast bei Moment: “Es ist keine Freiheit, wenn man auf Führerschein und Auto angewiesen ist.” — Katja Diehl
    Das Interview führte Ralf Waldhart. Die deutsche Mobilitätsexpertin Katja Diehl macht sich für eine gerechte Mobilität stark, die den Menschen wieder in den ...
    katja-diehl.de

    "Das Autofahren ist notwendig, der Freiheit wegen." Auch für einen 96-Jährigen. Leider. In einer besser organisierten Welt ohne Autos gäbe es für alle Menschen Freiheit, auch für die, die heute ohne Auto sind und denen deshalb ein wichtiger Freiheitsmoment fehlt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (27. Oktober 2026 um 14:00)

  • ich möchte ergänzen: es mag wirklich sein, dass der Unfallfahrer absolut nicht geeignet war, am Straßenverkehr teilzunehmen. Bewegungseinschränkung, halb blind, versteifte Gelenke usw.

    Für Menschen mit Behinderungen gab es immer schon zahlreiche Möglichkeiten, das Auto so zu modifizieren, dass es trotz Behinderung gefahren werden kann. Die Anzahl dieser Möglichkeiten hat aufgrund zahlreicher Assistenzsysteme erheblich zugenommen. In manchen Gegenden der Welt fahren bereits Autos autonom. Würde dort jemand einem älteren Autofahrer vorwerfen, dass er aufgrund seines hohen Alters nicht mehr in der Lage sei, Auto zu fahren? "Ein 96 Jahre alter Autofahrer soll laut Polizei an der Kreuzung Cuxhavener Straße/Falkenbergsweg mit seinem Wagen abgebogen und mit der Frau zusammengestoßen sein.", heißt es in dem Unfallbericht. Ein Abbiegeassistent mit Notbremsfunktion hätte möglicherweise den Unfall verhindert. Warum stattdessen über ein "rechtzeitiges aus dem Verkehr nehmen" spekulieren?

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (27. Oktober 2026 um 13:58)

  • Nur ist die Schlussfolgerung "Alt = unfähig zum (sicheren) Autofahren" eben so nicht korrekt.

    Die Schlussfolgerung "Unfall = erwiesene Unfähigkeit" ist nie korrekt, egal welche Altersgruppe, welches Geschlecht, welche Nationalität, welche Verkehrsart, welche Automarke, welche Schlüpferfarbe.

    Warum diese triviale Tatsache so wichtig ist? Weil die Antithese "kein Unfall = erwiesene Superkräfte" ebenfalls nicht stimmt. Jeder von uns ist praktisch immer ein Dr. Jekyll, aber das stete Bewusstsein, dass in jedem von uns auch ein Mr. Hyde wohnt, der nur darauf wartet uns zu überraschen, kann dazu beitragen, dass man weiterhin mit der gebotenen Demut am Verkehr teilnimmt und nicht vor lauter Selbstgerechtigkeit triefend sein eigenes Risiko unwillkürlich vergrößert.

  • Im Kampf gegen Drogen, E-Scooter sollen verboten werden:

    Maßnahme gegen Drogenhandel: Brüssel verbietet E-Scooter
    In 19 Vierteln dürfen die Roller nicht mehr genutzt oder abgestellt werden. Ein Grund: Sie werden oft bei Schießereien im kriminellen Milieu eingesetzt.
    www.faz.net


    E-Scooter „erlauben es dem Benutzer, sich fortzubewegen und gleichzeitig eine automatische Waffe zu verwenden, zum Beispiel ein Maschinengewehr“

    Wäre ein Verbot von Maschinengewehren da nicht sinnvoller?

    Verboten ist es, sich dort „allein mit dem Ziel aufzuhalten, Drogen zu kaufen oder zu verkaufen“.

    Erinnert mich an "Anlüger frei". Also immer schön einen zweiten Grund haben.

  • Radschutzstreifen außerorts erstmals in Sachsen im Rahmen eines Verkehrsversuches erprobt

    Faming des ADFC zu Radfahren mal wieder:

    Verkehrsversuch in Taucha mit Schutzstreifen außerorts
    Sachsen auf den Spuren Niederländischer Radverkehrsplanung: Was der Tauchaer Verkehrsversuch für den Radverkehr außerorts bedeutet
    sachsen.adfc.de

    Es fehlen noch die aus Sozialen Medien und Aufmerksamkeitsheischender Berichterstattung bekannten Bullshit-Bingo-Hits:

    • Nahtoderfahrung
    • von hinten überfahren
    • Mordversuche
    • denkt denn niemand an die Kinder!

    :rolleyes:

  • Der Elefant im Raum ist (wie bei den vorangegangenen Versuchen zu Schutzstreifen außerorts ebenfalls), dass die Variante "Tempolimit ohne irgendwelchen Markierungsfirlefanz" beim Vergleich ausgeschlossen wird. Honi soit qui mal y pense.:evil:

    "Das Modell orientiert sich an typischen Verkehrsführungen in den Niederlanden. Diese sind dort bereits seit langer Zeit üblich und erfolgreich." So steht es in der verlinkten Quelle:

    Radschutzstreifen außerorts erstmals in Sachsen im Rahmen eines Verkehrsversuches erprobt

    Was nicht drin steht: In den NL gibt es Landstraßen, auf denen generell Tempo 60 max. gilt. Dort trifft man häufiger diese Schitzstreifen an, bei denen der Fahrzeugverkehr in Form von zwei PKW-s nur dann begegenen können, wenn sie in den Schutzstreifenraum hineinfahren. Diese Kathegorie gibt es in D (noch?) nicht. Und wehe jemand wagt es in D ein niedrigeres Tempolimit anzusetzen. Die Tatsache, dass Fahrradfahrer*innen die Landstraße benutzen, ist kein ausreichender Grund.

    Was sollte der Schelm eigentlich Böses denken?

    Möglicherweise wird das Schutzstreifen-außerorts-Experiment in Sachsen nicht daran scheitern, dass es zu unfallträchtig ist, sondern dass es mit einem niedrigen Tempolimit verbunden ist.

  • Was sollte der Schelm eigentlich Böses denken?

    Er könnte auf die Idee kommen, dass das Weglassen einer wichtigen Kontrolle beim Experiment kein Versehen ist, sondern wahrscheinlich einen Zweck erfüllt. Nämlich zu verhindern, dass der Verkehrsversuch vielleicht ergibt, dass der Sicherheitsvorteil von Langsamfahren überhaupt nix mit der Frage zu tun hat, ob Radverkehr auf der gemeinsamen Fahrbahn oder in einem Schutzstreifen stattfindet.

    Möglicherweise wird das Schutzstreifen-außerorts-Experiment in Sachsen nicht daran scheitern, dass es zu unfallträchtig ist, sondern dass es mit einem niedrigen Tempolimit verbunden ist.

    Möglicherweise ist die Möglichkeit von Radverkehr auf der Fahrbahn gar kein Anlass, ohne Radverkehr auf der Fahrbahn ständig langsam fahren zu müssen. Oder umgekehrt: möglicherweise gibt es bereits ohne dass man offene Magengeschwüre kriegt, weil man ständig an Fahrräder auf der Fahrbahn denken muss, ausreichend gute Gründe fürs Langsamfahren bei (scheinbarer?) Verkehrsstille.

    Einmal editiert, zuletzt von Th(oma)s (27. Oktober 2026 um 16:19)

  • Nachdem heute der Ballon d'Or durch ist, auf zum nächsten Wettbewerb. Sollte das hier:

    Tödliche Fahrradunfälle – Ein lebloser Körper

    tatsächlich als Preisträger die Wahl gewinnen, wird sich der SPIEGEL bzw. dessen Mobilitäts-Redaktion aber gewaltig ärgern. Ein Jahr vorher war Holger Dambeck und ein Rechercheteam wohl an einem ganz ähnlichen Beitrag für das Magazin dran. Das weiß ich, weil er sich im August 2023 mit mir in Verbindung gesetzt hatte, nachdem sie im Zuge der Recherchen auf meine Website und die Unfall-Datenbank gestoßen waren. Nach dem Austausch mehrerer Mails und einem ausführlichen Telefongespräch war die Sache aber wohl offensichtlich wieder abgeblasen worden.

  • ... möglicherweise gibt es (...) ausreichend gute Gründe fürs Langsamfahren bei (scheinbarer?) Verkehrsstille.

    Ganz sicher gibt es die. Aber mit der Akzeptanz dieser Gründe ist es nicht so weit her. Es dominiert der fatale Leistungsdruck, möglichst viele Kilometer in möglichst kurzer Zeit zu schrubben.