• Und wenn die hin und wieder tatsächlich Kampfparker aufschreiben sollten (hab den Film noch nicht gesehen) kann sie tatsächlich nützlich sein.


    Das sind alles in allem interessante 29 Minuten. In dem Film wird deutlich, daß die Wirkung über eine reine Verkehrsstreife hinausgeht:

    Beispiel

    Da wären normale Fuß- oder Autostreifen völlig chancenlos, es müßten unregelmäßige, aber häufige Razzien erfolgen. Dafür fehlt bekanntlich Personal. Immer wieder auftauchende Zweierstreifen zu Rad sind organisatorisch dagegen ein Klacks.

    Und auch wichtig: Die meisten Polizisten sind keine Nazischläger, die Asylbewerber in Gefängniszellen abfackeln oder geschlossen vor Gericht lügen, um deutschen Korpsgeistes wegen gewalttätige Kollegen zu decken. Das vergißt man manchmal angesichts anderer Ereignisse...

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Hört sich in der ERA 2010 tatsächlich erstmal (fast) so einfach an.

    Zitat von ERA 2010

    Bei abgesetzten Radverkehrsfurten mit links des Radwegs stehenden Kraftfahrzeugsignalgebern kann rechts abbiegender Radverkehr durch eine vom übrigen Verkehr getrennte Führung im Seitenraum von der Signalisierung ausgenommen werden, wenn auch die kreuzende Straße über Radwege verfügt.

    Aus dem Text geht es erstmal nicht direkt so hervor, aber in der zugehörigen Abbildung gibt es für den geradeausfahrenden Radverkehr eine eigene Signalisierung nebst Haltlinie: Geradeauspfeil mit Haltlinie auf dem Radweg, daneben ein Rechtsabbiegepfeil ohne Haltline um bei Ampelrot auf der Radverkehrsführung im Seitenraum rechts abbiegen zu können.
    Also gilt dort die Ampel für den Fahrverkehr deshalb nicht für Radfahrer, weil eine eigene Signalisierung vorhanden ist.


    Ansonsten steht in der StVO (Habe dort nirgends finden können, was genau ein Lichtzeichen für den Fahrverkehr ist):

    Zitat von StVO § 37

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.

    Finde ich ziemlich ungeschickt formuliert, wenn auf Radverkehrsführungen ohne Lichtzeichen für den Radverkehr weiterhin die Lichtzeichen für den Fahrverkehr gelten sollen. :S

  • Finde ich ziemlich ungeschickt formuliert, wenn auf Radverkehrsführungen ohne Lichtzeichen für den Radverkehr weiterhin die Lichtzeichen für den Fahrverkehr gelten sollen.

    So formulieren halt Verwaltungsangestellte, die mit dem Auto täglich aus ihrem Vorstadtreihenhaus ins Büro in ihrem Provinznest fahren:

    Zitat

    Die können sich manches einfach nicht vorstellen.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Und wenn die hin und wieder tatsächlich Kampfparker aufschreiben sollten (hab den Film noch nicht gesehen) kann sie tatsächlich nützlich sein. (Anm.: die Schutzweste)

    Übertreibst Du hier nicht etwas?

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Finde ich ziemlich ungeschickt formuliert, wenn auf Radverkehrsführungen ohne Lichtzeichen für den Radverkehr weiterhin die Lichtzeichen für den Fahrverkehr gelten sollen.

    Stimmt, ist dusselig formuliert: Bei der Änderung der Regelung für Fußgängerampeln machen die sich ins Hemd und verlängern die Sonderregelung (Drei-Linien-Furt) seit Jahren. Bei Radfahrerampeln wird hingegen mit einem Handstreich nach Wortlaut der StVO die Gültigkeit der Fahrbahnampel für Radwege aufgehoben.

    Nachdem ich den Gesetzestext ohne befriedigendes Ergebnis aus allen Richtungen betrachtet habe, habe ich einfach mal die ADAC-Anwaltshotline angerufen. Der Mann machte einen sehr kompetenten Eindruck und kannte das Problem sofort.
    Ergebnis: Uneinheitliche Rechtsprechung.
    Einige Richter halten sich an den Wortlaut der StVO: Radweg + fehlende Fahrradampel -> immer grün für Radler
    Einige Richter machen das etwas praxisnäher: Wenn der Radfahrer einen durch die Fahrbahnampel geschützten Kreuzungsbereich passiert, gilt die Fahrbahnampel für ihn.

  • War bei der Auskunft irgendwo von einer Haltelinie die Rede? Im RBB-Beitrag haben die Polizisten darauf verwiesen. Das würde ja heißen: wenn da eine Haltelinie hingepinselt ist, muss ich anhalten, egal wo die Ampel steht; ist da keine, darf ich durchfahren, natürlich ohne Kampfgänger umzunieten.


    Wir hatten die Stelle schon mal in diesem Forum debattiert.

    Und es verlangt ja wohl niemand, dass ich auf der Nordseite

    bei roter Fahrbahnampel anhalte, wenn ich diesen entzückenden, hinter das Gebüsch führenden Radweg benutze ...

  • War bei der Auskunft irgendwo von einer Haltelinie die Rede?

    Nein, die spielte keine Rolle. Ich habe aber auch nicht explizit nachgefragt, da ich mich auf mein Halbwissen verlassen hatte: Eine Haltelinie begründet kein Haltegebot, sondern sie definiert nur, wo anzuhalten ist, wenn es ohnehin ein Haltegebot gibt.
    Wie komme ich darauf? Es gibt Urteile gegen Autofahrer, die Ampeln ignoriert haben, an denen es keine Haltelinie gab. Da gehe ich dann einfach mal vom Umkehrschluss aus: Haltelinie ohne Grund -> kein Haltegebot.
    Das wird auch durch die Beschreibung von Zeichen 294 unterstützt:

    Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie (die Haltelinie) an:
    Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten.


    Meine persönliche Interpretation der gezeigten Situationen: Auf der sicheren Seite ist ein Radler bei keiner der beiden. Denn in beiden Fällen wird die Fußgängerfurt auf dem Gehweg weitergeführt und kreuzt dort den Radweg. Auf der Nordseite ist diese Weiterführung einfach nur 1m länger.

    MMn ist man nur in Situationen ohne kreuzende Fußgänger tatsächlich auf der sicheren Seite:

  • Und es verlangt ja wohl niemand, dass ich auf der Nordseite


    bei roter Fahrbahnampel anhalte, wenn ich diesen entzückenden, hinter das Gebüsch führenden Radweg benutze ...

    Ich oute mich mal: Wenn ich den Radweg benutzte, was man dort nicht muß, dann würde ich das Rotlicht mißachten - es sei denn, da käme ausnahmsweise tatsächlich mal ein Fußgänger - , allerdings sehr langsam fahren, weil da jederzeit ein Fußgänger aus der uneinsehbaren Hecke springen kann, der sein Fußgängergrün erwischen will. Und ich wäre mir eines Rotlichtverstoßes bewußt, denn der Schutzraum für Fußgänger bei Fußgängergrün umfaßt auch den Radweg. Wie sollen die sonst sicher queren? Und wenn man da einen Fußgänger mitnähme, hätte man auf jeden Fall die A-Karte gezogen.

    De jure, ja, da gilt wohl § 37(2) Nr.6 S.1 als "Fall back" (wenn die spezielle Regel nicht gilt/nicht gelten kann, dann gilt wieder die allgemeine):

    Zitat

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Das sind alles in allem interessante 29 Minuten. I

    Sehr spannend: zu zweit auf der Fahrbahn nebeneinander herfahren.
    Ob die das auch so machen wenn kein Wagen vor ihnen herfährt der filmt?

    Oder auch nebeneinander auf einem Radweg der so breit ist das der eine schon halb auf der Gegenspur fahren muss, obwohl die Lenker sich beinahe berühren.

    Ich nehme mal einfach an das wer auch immer die Reportage drehte niemanden hatte der mit der Streife mitgehalten hätte.

    Ja, ich weiß, jammern auf hohem Niveau. Aber auch nichts anderes als Kampfparker die "nur mal ausnahmsweise" "nur fünf Minuten" so kampfparken. "Das stört doch niemanden". Die Reportage hätte sicher auch so genug Material ohne diese Stunts gehabt - außer die fahren wirklich so?!

  • außer die fahren wirklich so?!

    Das nehme ich an. Und ehrlich: Polizisten billige ich das für die Ausübung ihres Dienstes auch zu, im Gegensatz zu Radwegparkern für den Frühstückskaffee in Uniform.

    Ja, ich weiß, jammern auf hohem Niveau.

    Ein bißchen, ja... ;) Wenn wir in allen größeren Orten auch in den Randbezirken solche Fahrradstreifen der Polizei hätten - auch nachts - , sähe ich das wahrscheinlich nicht mehr so gelassen. Momentan aber wünsche ich dem Projekt einfach nur guten Erfolg und eine große Vorbildfunktion.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Das nehme ich an. Und ehrlich: Polizisten billige ich das für die Ausübung ihres Dienstes auch zu, im Gegensatz zu Radwegparkern für den Frühstückskaffee in Uniform.

    Ein bißchen, ja... ;) Wenn wir in allen größeren Orten auch in den Randbezirken solche Fahrradstreifen der Polizei hätten - auch nachts - , sähe ich das wahrscheinlich nicht mehr so gelassen. Momentan aber wünsche ich dem Projekt einfach nur guten Erfolg und eine große Vorbildfunktion.

    Das billige ich Polizisten auf Streife nicht zu. Da müssen sie sich genauso an die Verkehrsregeln halten wie die Kollegen im Peterwagen (z. B. Höchstgeschwindigkeit, Ampeln, kein Blaulicht oder Martinshorn, kein Fahren auf der Gegenspur). Sobald sie im Einsatz sind, ändert sich das: bei der Verfolgung der Rotlichtradler, der Taschendiebe, beim Stoppen der Abbiegerambos und so weiter.

  • Und ehrlich: Polizisten billige ich das für die Ausübung ihres Dienstes auch zu, im Gegensatz zu Radwegparkern für den Frühstückskaffee in Uniform.

    Auch Radwegparker in Uniform sind "im Dienst". Und solange die nur "im Dienst" sind dürfen die genauso viel wie alle anderen auch. Aber es waren ja zwei Sachen die ich anmerkte:

    - nebeneinander auf einer Spur der Fahrbahn: sehe ich als legal an da bereits bei einem Radfahrer auf einer Fahrspur ein vorbeifahren legal nicht mehr möglich ist, es ist also wurst wieviele Radfahrer da nebeneinander fahren. Hier bezog sich mein Kommentar eigentlich darauf das ich die gerne auch nebeneinander hätte fahren sehen wollen (uff!) *ohne* das ein Pressefahrzeug da vorneweg fährt. Bzw. interessierte mich eher noch die Reaktionen der Dosentreiber.

    - nebeneinander auf einem offensichtlich zu engen Radweg: ein absolutes No-Go und ich hoffe nur dem Fernsehen geschuldet. Mal abgesehen von der illegalen Behinderung des Gegenverkehrs ein völlig unnötiges Risiko das bei einem notwendigen Ausweichen zur Seite oder schnellem Antritt (weil er irgendwas gesehen hat) gerne zu Stürzen führt. Gestaffelt schräg hintereinander - ok. Aber so war es einfach nur doof. Fürs Fernsehen zum Affen gemacht halt.

    Noch was Drittes das sich aber erst jetzt wieder vorgedrängt hat: das war endlich mal eine Fahrradstaffel der ich es abnehme das sie wissen wovon sie reden da sie nicht nur beim Empfang der neuen Räder mal im Sattel saßen.
    Und siehe da: die sehen die Fahrbahn als sicherer als den Radweg! an.

    Kann allerdings auch nur meine Vorurteile sein, d.h. kann auch sein das ich sie nur mehr respektiere da sie meiner Meinung sind. :/

  • ...das war endlich mal eine Fahrradstaffel der ich es abnehme das sie wissen wovon sie reden da sie nicht nur beim Empfang der neuen Räder mal im Sattel saßen.

    Und siehe da: die sehen die Fahrbahn als sicherer als den Radweg! an.

    Mmmmnjjjaaa, ich bin da wirklich zwiespältig. Es ist wirklich nicht lange her, dass ich das genau so zu 100% unterschrieben hätte. Wobei - unter den aktuellen Bedingungen würde ich das immer noch.

    An dem Punkt bin ich allerdings inzwischen völlig hin und her gerissen. Seit einigen Jahren bin ich überzeugter "Fahrbahnradler" - aus Gründen des Komforts und meiner Sicherheit. Mir geht es natürlich auch nicht anders, als den anderen Fahrbahnnutzern hier: man gerät einfach öfter mal mit dem MIV unangenehm aneinander.

    Eine Frage, die mir vor kurzem begegnete, hat mich aber doch zum nachdenken gebracht: "Würdest Du hier dein zehnjähriges Kind mit dem Rad fahren lassen?" Und ganz ehrlich; die Strecke, die ich täglich fahre, würde ich meinen (nicht vorhandenen) Kindern strickt untersagen. Man muss ständig mit allen Sinnen bei der Sache sein, sonst geht das schief. Und gerade die Kinder müssten mit dem Fahrrad als mögliches Verkehrsmittel aufwachsen, damit sich dauerhaft etwas verändert. Wir leben mit mindestens einer kompletten Generation zusammen, die das Auto zu 99% für das einzig mögliche Fortbewegungsmittel hält. Leider gibt es dafür augenscheinlich nur die "demografische Lösung".

    Im Grunde führt wohl kein Weg an einer separaten Infrastruktur vorbei. Eine Zwei-Klassen-Gesellschaft der Radfahrer im Sinne von "Sportilche, suizidal veranlagte ;) (meist) Männer auf die Fahrbahn; Frauen, Kinder, Senioren und andere unsichere Fahrer auf den (mit Schritttempo) freigegebenen Gehweg" kann kaum das Ziel sein. Eine brauchbare Infrastruktur kann man nicht aus dem Boden stampfen. Fallende Benutzungspflichten sind eine gute Sache, aber mit zehn in der Großstadt auf die Fahrbahn... :/

    Selbst bei dem besten politischen Willen (, den ich beim besten Willen nicht unterstelle,) würde es Jahrzehnte dauern, eine komfortable und vor allem sichere, separate Infrastruktur für den Radverkehr zu schaffen. Tempo 30 innerorts, was sicherlich der größte Beitrag zur Sicherheit ALLER Verkehrsteilnehmer wäre, erscheint der Politik ja leider auch nicht opportun.

    Auch wenn man ab sofort die Infrastruktur für dem Radverkehr mit zunehmender Geschwindigkeit (und Qualität) ausbauen sollte, bliebe die Frage, wie man die Zeit bis zur Fertigstellung für die unmotorisierten Verkehrsteilnehmer möglichst sicher und attraktiv gestaltet. Kontrolldruck alleine, auch wenn der gerne ganz allgemein deutlich höher sein dürfte, bringt es sicher auch nicht. Verkehrssicherheitskampagnen werden bestimmt nur von 20% der Bevölkerung wahrgenommen...

    Ach, hör auf, ich werde gerade etwas pessimistisch...

  • Es ist wirklich nicht lange her, dass ich das genau so zu 100% unterschrieben hätte. Wobei - unter den aktuellen Bedingungen würde ich das immer noch.

    .. und *das* ist leider genau der Punkt.
    Solange "Radinfrastruktur" hierzulande heißt das Radfahrern gefälligst vorschriftsmäßig auf Radwegen zu fahren haben damit sie durch Rechts- und Linksabbieger "übersehen" werden können und sich anschließend quasi im Alleingang schwere Verletzungen zufügen da sie keinen Helm tragen sind die Dinger offizielle Genehmigungen zur schweren Körperverletzung und fahrlässiger Tötung zum "Übersehen".

    Im Grunde führt wohl kein Weg an einer separaten Infrastruktur vorbei.

    "Separate Infrastruktur" geht nicht. Zumindest ist mir keine Lösung bekannt zwei ineinander verwobene Streckennetze separat, also kreuzungsfrei, auszuführen. Das hat schon mit der Eisenbahn nicht geklappt und das obwohl deren Serviceleistungen nur herunter bis auf Dorf- bzw. Stadtteilebene gehen. Schienen bis an jedes Haus wären mal spannend.
    Und solange die "separate Infrastruktur" nach ERA 2010 - sprich: "Vorfahrt achten" an jeder Kreuzung außerorts - ausgeführt wird kann die mir ebenfalls gestohlen bleiben. Diese Ausführung dient IMHO nur dazu endlich mal davon abzukommen dauernd die KfZ-Führer als Unfallverursacher nennen zu müssen - schließlich haben die Radfahrer ja jetzt eindeutig keine Vorfahrt mehr.

    Tempo 30 innerorts, was sicherlich der größte Beitrag zur Sicherheit ALLER Verkehrsteilnehmer wäre, erscheint der Politik ja leider auch nicht opportun.

    Hier wird viel zu passiv und defensiv vorgegangen.

    Wie siehts denn aus? Der nächste Affe steigt vom Baum und erklärt das die Radfahrer selber schuld seien da sie keine Helme trugen. Um "die Sicherheit zu erhöhen" oder "Verletzungen zu minimieren" sei die Einführung einer Helmpflicht unumgänglich, da könnten dann "bis zu" xx Prozent der Kopfverletzungen verhindert werden. Gerne auch gleich im Mix mit "Unfälle verhindert" etc.

    Meine Antwort darauf ist inzwischen das die Leute gar keine Lust haben "Verletzungen zu minimieren". Das ist lediglich vorgeschoben, eigentlich wollen sie nur weiter rasen wie bisher und da wird dann denen die Schuld zugeschoben die umgefahren werden.
    Wenn sie wirklich Verletzungen minimieren wollten würden sie als erstes innerorts Tempo 30, ausserorts Tempo 80 anordnen, zusammen mit einer Halterauskunft nach dem Beispiel Österreichs und deutlichst verschärften Strafen. So wie das bei uns gehandhabt wird ist "Helmpflicht" nur der nächste Strohmann auf den solange eingedroschen wird bis er bzw. sie eingeführt wird und mit dem sich vortrefflich von den Verursachern ablenken lässt.
    Sobald es die Helmpflicht gibt (und es weiterhin hunderte Tote Radfahrer jedes Jahr geben wird) wird als nächstes der Ruf nach reflektierender und leuchtender Bekleidung laut (sonst -> selber schuld), anschließend nach Rundumkennleuchte und dann nach AntikollisionsÄpp - wenn sich die ganze Sache bis dahin nicht mangels Radfahrer oder durch entsprechende Beschilderung (Vorfahrt Achten oder STOP -> Alleinschuld Radfahrer, kann man nix machen) erledigt hat.

    EDIT: Aber so eine Äpp hätte schon was.

    Man stelle sich nur vor das da plötzlich wirklich (fast) alle KfZ vor dem Radweg einen per Steuergerät verordneten Stop einlegen sobald ein Radfahrer meldet das er sich nähert und das Ding den "Fahrer" erst dann wieder weiterfahren lässt wenn sowohl kein Radfahrer mehr kommt als auch kein Autofahrer auf der Vorfahrtsstraße sein Kommen meldet ...

    Oder nix mehr mit "Vorbeifahren" solange die Straße nicht breit genug ist und Gegenverkehr (oder eine Verkehrsinsel) kommt. Stattdessen (Voll-)Bremsung ...

    Und nachdem so Gimmicks ja immer zuerst in der Oberklasse eingeführt werden dürften dann die ganzen A6 und A8 brav hinter einem herdackeln bis Navi + AAS (AreaAwarenessSystem) beide ihr ok zum Überholen geben ...

    Und wenn man mal weiterträumen dürfte gibt einen Override-Knopf (den in D sicher) bei dem dann immer geloggt wird welches System aus welchen Gründen dagegen war (*das* ebenso sicher in D nicht - aber ich war ja beim träumen).

    Das Ganze klingt aber eher nach der nächsten Titelstory aus der PM "So wird Radfahren in 10 Jahren sicher sein"

  • D'Oh!
    Außerorts haben Radwege i.d.R. 2m lichte Breite. Da sollen nun tatsächlich Überholmanöver mit >= 30km/h Geschwindigkeitsunterschied mit 50cm Abstand stattfinden?
    Gegenvorschlag: Tempolimit 80 auf Landstraßen. Da ist dann der Tempounterschied E-Bike / Auto ähnlich, aber bei deutlich mehr Platz.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.