• denkste.Im Polizeibericht über die Unfälle (Meldungen 1043 und 1044) ist dem Helm sogar jeweils ein eigener Absatz gewidmet. Und die Abendzeitung zitiert es in voller Länge, wie üblich ohne nachzudenken - und ohne es als wörtliche Übernahme des Polizeiberichts zu kennzeichnen.

    In der Tat, erstaunlich, dass TZ und Merkur diesen Satz weggelassen haben, wo sie doch ansonsten ebenfalls weite Teile der Polizeimeldung 1:1 übernommen haben.
    Aber die Kommentare bei der AZ sind auch wieder erheiternd.

    "Dieses Vorbeischlängeln ist echt gefährlich und wahrscheinlich auch nicht legal. Ich darf Radfahrer nur mit 1,5m Abstand überholen, aber sie dürfen jederzeit rechts in 10cm Abstand mich überholen und mir an der Kreuzung den Weg abschneiden?!"

  • Hi
    ich hab mal Folgendes in das Kontaktformular der bayrischen Polizei eingegeben:

    "
    Betreff Pressemeldungen vom 26.06.2015 Nummern 1043 und 1044.
    Haben Sie Vorgaben, bei schwerstverletzten Radfahrern das Fehlen eines für diese Verletzungen irrelevanten Fahrradhelmes extra zu erwähnen? Wenn ja, warum?
    Seltsamerweise haben Sie es versäumt, dies bei Nummer 1042 ebenfalls einzuschieben. War wohl doch zu makaber bei einem 10-jährigen Kind. Oder hat dieses einen Helm getragen, es war Ihnen aber kein Wort wert, dessen Nutzlosigkeit bei diesem Unfallvorgang hervorzuheben. Nur bei den verunfallten Erwachsenen wird auf den auch bei ihnen nutzlosen, aber fehlenden Helm verwiesen.
    Seltsame Praxis.
    Übrigens, die Radfahrer wurden nicht einfach übersehen. Ihnen wurde die Vorfahrt genommen. Ob dabei auf sie geachtet und hingeschaut wurde oder nicht ist zweitrangig.
    Was ebenfalls fehlt, sind Hinweise darauf, wie solchen Unfällen in Zukunft vorgebeugt werden soll."

    Mal sehen, ob ne Antwort kommt.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Köln antwortet so darauf:
    "Sehr geehr­ter Herr Dingenskirchen,
    danke für Ihre Mit­tei­lung. Aller­dings tei­len wir Ihre Mei­nung der ten­den­ziö­sen Bericht­er­stat­tung nicht.
    Es ist zwar rich­tig, dass keine Helm­pflicht für Rad­fah­rer besteht, doch hal­ten wir es für wich­tig, im Rah­men unse­rer Prä­ven­ti­ons­auf­gabe auf die Schutz­wir­kung eines Fahr­rad­helms hin­zu­wei­sen und das Tra­gen eines Helms zu för­dern. Die­ser Schutz, der lei­der immer noch von zu weni­gen Rad­fah­re­rin­nen und Rad­fah­rern genutzt wird, hätte völ­lig unab­hän­gig von der Unfall­ur­sa­che und der Schuld­frage bei vie­len Ver­kehrs­un­fäl­len die Schwere der Ver­let­zun­gen mil­dern kön­nen. Dar­über hin­aus wird über die juris­ti­sche Frage der Schuld erst im spä­te­ren Ermitt­lungs­ver­fah­ren befun­den. Daher sind ein­deu­tige Schuld­zu­wei­sun­gen in aktu­el­len Unfall­schil­de­run­gen nicht tunlich.
    Wie Sie mit­tei­len, ver­fol­gen Sie auf­merk­sam die Pres­se­be­richte der Poli­zei. Daher sollte Ihnen bekannt sein, dass Anga­ben bei Ver­kehrs­un­fäl­len z.B. zu einem mög­li­chen Alko­hol­kon­sum immer Bestand­teil unse­rer Pres­se­mit­tei­lun­gen sind.
    Ansons­ten gehe ich davon aus, dass auch Sie das Tra­gen von Fahr­rad­hel­men befür­wor­tet. Schließ­lich hat­ten wir im ver­gan­ge­nen Jahr 249 bei Ver­kehrs­un­fäl­len ver­letzte Rad­le­rin­nen und Rad­ler zu ver­zeich­nen, wobei die Zahl der Schwer­ver­letz­ten in den letz­ten Jah­ren ste­tig gestie­gen ist.
    Mit freund­li­chen Grü­ßen,
    Herr B. –Leitungsstab/Pressestelle–" (Quelle)

  • Würks - man sollte wirklich keinen Merkur lesen:
    Und noch einer wird zusammengefahren

    Schön auch der Kommentar des wohl verantwortlichen Polizisten: Er sei "vorschriftsmäßig auf dem Radweg gefahren".

    Jetzt fehlt nur noch der Satz das er "vorschriftsmäßig durch übersehen zusammengefahren wurde"

    Halt, wart mal, er ist ja trotzdem schuld: er trug schließlich keinen Helm! Kein Wunder das er "übersehen" und zusammengafahren wurde - mit Helm wäre das nicht passiert!

    EDIT: da hätte ich jetzt doch gerne was dazu geschrieben. Also versucht mit Google-Trash-Account einzuloggen .... Meldung: Hey, Diskus (Wie, ich hab' mich doch mit Google eingeloggt?!) möchte neben ihrer e-mail auch noch allen anderen Sch**ss wissen. - Gibst Du denen sicher, gell!

    Keine Möglichkeit das abzuwählen, nichts. Damit ist der Merkur für mich schon wieder gestorben.

    Das erklärt aber auch völlig zwanglos die Rechteverwaltung in Android (= ist ja Google für Smartphones): gib uns alle Daten die du hast!

    Sorry für OT.

  • Na, das sind ja leuchtende Vorbilder für das Nebeneinanderfahren (fast immer), für das Fahren in der Dooringzone (01:50, 22:55) und für das Fahren auf dem Gehweg (09:35 - Reifen ist direkt an bzw. auf der Trennung von Rad- und Gehweg so dass die rechte Hälfte des Rades in den Luftraum ragt).
    Und der DPD hat nur eine mündliche Ermahnung für die Blockade des Schutzstreifens bekommen? Wow.
    Fußgänger, die auf dem Radweg latschen, werden nicht angehalten und verwarnt (18:05).

    Aber sehr schön: Polizist erklärt klar und deutlich, warum Fahrbahnradeln besser ist als Radwegradeln (18:25).

  • "Wer nur aussteigt, verlässt sein Fahrzeug noch nicht. Ein Kraftfahrzeugführer verlässt sein Fahrzeug noch nicht, wenn er es so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort wegfahren kann. Erst dann, wenn der Fahrer sich so entfernt, dass er sein Fahrzeug und den Verkehr nicht mehr im Auge behalten und bei Bedarf unverzüglich eingreifen kann, spricht man von einem Verlassen. Verbleibt eine andere Person im Fahrzeug, die im Bedarfsfall sofort eingreifen kann, liegt noch kein Verlassen vor.
    Aber Achtung: in jedem Fall ist die 3-Minuten-Grenze als absolute Obergrenze zu beachten! Wer sich länger als 3 Minuten außerhalb seines Fahrzeugs aufhält oder im Fahrzeug sitzend länger stehen bleibt, der parkt."

    Polizei München

  • "In einer leichten Rechtskurve geriet sie auf feuchter Fahrbahn ins Rutschen und kam nach links von der Fahrbahn ab"

    Weshalb kommt man in einer leichten Rechtskurve von der Fahrbahn ab? Warum wird dieser Frage keine weitere Nachforschung gewidmet?

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Zitat

    Aua. Und ja, mit wichtiger Ergänzung: Wenn die Ampel, wenn Sie fahren, links von Ihnen steht, gilt sie ebenso für Sie. Wer lehrt sie bloß diesen Rechts-Links-Müll? Etwa Verkehrsrechtler? Seufz.

    Trotzdem, es bleibt hoffentlich nicht beim Pilotprojekt. Im Sommer mit Schußweste, da würde ich sehr schnell zusammenklappen.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Im Sommer mit Schußweste, da würde ich sehr schnell zusammenklappen.

    Immerhin haben unsere amerikanischen Freunde *deren* Wirksamkeit in div. Tests (Afghanistan, Irak) nachgewiesen.

    Und wenn die hin und wieder tatsächlich Kampfparker aufschreiben sollten (hab den Film noch nicht gesehen) kann sie tatsächlich nützlich sein.

  • Aua. Und ja, mit wichtiger Ergänzung: Wenn die Ampel, wenn Sie fahren, links von Ihnen steht, gilt sie ebenso für Sie. Wer lehrt sie bloß diesen Rechts-Links-Müll? Etwa Verkehrsrechtler? Seufz.


    Trotzdem, es bleibt hoffentlich nicht beim Pilotprojekt. Im Sommer mit Schußweste, da würde ich sehr schnell zusammenklappen.

    Hehe. Wenn es mit den Ampeln für Radfahrer mal so einfach wäre, wie die beiden es annehmen.