Proteste gegen AfD-Jugend-Neugründung in Giesen

  • Das BVerfG hat doch festgestellt, dass die NPD verfassungswidrig ist. In Art. 21 steht aber (leider) nicht, dass eine verfassungswidrige Partei umgehend zu verbieten ist.

    Aber hier geht es nicht um das NPD-Verbot, denn es gibt jetzt eine Partei, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde und die deutlich wirkmächtiger ist als es die NPD damals war. Die Lage ist also jetzt eine Andere und daher verstehe ich auch die Zögerlichkeit nicht, endlich ein Verbotsverfahren anzustoßen.

    ???


    "in dem Verfahren
    über
    die Anträge

    1. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung ist verfassungswidrig.

    [...]

    1. Die Anträge des Antragstellers werden zurückgewiesen. "
  • Das BVerfG hat doch festgestellt, dass die NPD verfassungswidrig ist. In Art. 21 steht aber (leider) nicht, dass eine verfassungswidrige Partei umgehend zu verbieten ist.

    Aber hier geht es nicht um das NPD-Verbot, denn es gibt jetzt eine Partei, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde und die deutlich wirkmächtiger ist als es die NPD damals war. Die Lage ist also jetzt eine Andere und daher verstehe ich auch die Zögerlichkeit nicht, endlich ein Verbotsverfahren anzustoßen.

    Ich befürchte, dass sich eine AfD, die verboten wird, umgehend neu gründen wird. Genauso hat es ja die alte AfD-Jugend getan, sogar noch bevor sie tatsächlich verboten wurde, hat sie sich aufgelöst (Danke an Mueck für dieses Detail!) und binnen weniger Monate neu gegründet.

    Im Prinzip stimme ich dir voll zu. Höchste Zeit für ein Verbot. Aber vielleicht ist es tatsächlich klüger, einen besonders günstigen Moment dafür abzuwarten.

  • Der wäre?

    Unterdessen baut das ZPS ein Mahnmal vor dem Konrad-Adenauer-Haus

    Bau das Walter Lübcke Memorial direkt vor die Parteizentrale der CDU

    Dein Link zeigt auf, was der Anstoß sein könnte für ein erfolgreiches Verbotsverfahren, das nicht nur juristisch erfolgreich ist, sondern auch höchst öffentlichkeitswirksam: War der Mörder des nordhessischen Regierungspräsidenten ein AfD-Mitglied? Die Partei hat sich mit Händen und Füßen dagegen gewährt, das zuzugeben. Und es konnte keine offizielle Parteimitgliedschaft nachgewiesen werden. Auch im Fall des Mörders von Magdeburg (Weihnachtsmarkt-Attentat), der eindeutig AfD-affine politische Vorstellungen äußerte, war es nicht möglich nachzuweisen, dass er AfD-Mitglied war.

    Die öffentliche Meinung kann sich sehr deutlich gegen die AfD wenden, und der Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit würde noch deutlicher ausfallen, wenn entsprechende Taten noch eindeutiger zugeordnet werden können. Und bei dem, was sich da in der "Generation Deutschland" zusammenbraut, ist das Schlimmste zu befürchten. Leider sieht es so aus, dass erst schreckliche Untaten geschehen müssen, um noch deutlicher zu machen, womit wir es mit der AfD zu tun haben. Wichtig ist, dass keine "Gewöhnung" eintritt, sondern geduldig immer wieder auf die Gefährlichkeit hingewiesen wird.

    Letztlich muss auch bedacht werden: Ein Aus für die AfD muss so eindeutig sein, das keiner von denen eine Chance hat, anschließend bei der CDU anzudocken oder bei der FDP oder den Freien Wählern unterzukriechen.