Proteste gegen AfD-Jugend-Neugründung in Giesen

  • Das BVerfG hat doch festgestellt, dass die NPD verfassungswidrig ist. In Art. 21 steht aber (leider) nicht, dass eine verfassungswidrige Partei umgehend zu verbieten ist.

    Aber hier geht es nicht um das NPD-Verbot, denn es gibt jetzt eine Partei, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde und die deutlich wirkmächtiger ist als es die NPD damals war. Die Lage ist also jetzt eine Andere und daher verstehe ich auch die Zögerlichkeit nicht, endlich ein Verbotsverfahren anzustoßen.

    ???


    "in dem Verfahren
    über
    die Anträge

    1. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung ist verfassungswidrig.

    [...]

    1. Die Anträge des Antragstellers werden zurückgewiesen. "
  • Das BVerfG hat doch festgestellt, dass die NPD verfassungswidrig ist. In Art. 21 steht aber (leider) nicht, dass eine verfassungswidrige Partei umgehend zu verbieten ist.

    Aber hier geht es nicht um das NPD-Verbot, denn es gibt jetzt eine Partei, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde und die deutlich wirkmächtiger ist als es die NPD damals war. Die Lage ist also jetzt eine Andere und daher verstehe ich auch die Zögerlichkeit nicht, endlich ein Verbotsverfahren anzustoßen.

    Ich befürchte, dass sich eine AfD, die verboten wird, umgehend neu gründen wird. Genauso hat es ja die alte AfD-Jugend getan, sogar noch bevor sie tatsächlich verboten wurde, hat sie sich aufgelöst (Danke an Mueck für dieses Detail!) und binnen weniger Monate neu gegründet.

    Im Prinzip stimme ich dir voll zu. Höchste Zeit für ein Verbot. Aber vielleicht ist es tatsächlich klüger, einen besonders günstigen Moment dafür abzuwarten.