Proteste gegen AfD-Jugend-Neugründung in Giesen

  • Die Junge Alternative wurde verboten, jetzt versuchen dieselben Rechtsextremisten mit einem neuen Namen (im Gespräch ist "Generation Deutschland") das Verbot zu umgehen, indem sie sich unter einem anderen Namen neu gründen.

    Dagegen protestieren heute in Gießen rund 50.000 Gegendemonstrant*innen.

    AfD will neue Parteijugend gründen - Proteste in Gießen
    Die AfD will in Gießen eine neue Jugendorganisation gründen. In der Stadt gibt seit dem Morgen bereits massive Proteste und Blockaden.
    www.zdfheute.de

    ZDFheute (29.11.2025, 8:29 Uhr): "In Gießen kommt es seit dem Morgen zu massiven Protesten und Blockaden gegen den Gründungskongress der neuen Jugendorganisation der AfD. Tausende Menschen versammelten sich zu Demonstrationszügen in der hessischen Stadt."

  • Die Junge Alternative wurde verboten

    Nein, sie hat sich, auf scharfen Wunsch der Partei, Anfang des Jahres selbst aufgelöst und hat so dezent vermieden, in ein Verbotsverfahren zu geraten, was wohl recht bald gekommen wäre, da die JA "nur" ein Verein war und so einfacher zu verbieten gewesen wären angesichts der Beweislage gegen die ...

    Nun ist die JA 2.0 ein Teil der Partei und deutlich schwieriger zu verbieten ...

  • Tatsächlich, mal abgesehen davon, dass die GD nun schlechter zu verbieten ist, so wie die sich erwartbar, und von der Mutterpartei gewünscht präsentiert haben, könnte es (hoffentlich) ein Schuss ins Knie sein für die Partei und eine Diskussion um ein Verbotsverfahren beschleunigen.

  • Nein, sie hat sich, auf scharfen Wunsch der Partei, Anfang des Jahres selbst aufgelöst und hat so dezent vermieden, in ein Verbotsverfahren zu geraten, was wohl recht bald gekommen wäre, da die JA "nur" ein Verein war und so einfacher zu verbieten gewesen wären angesichts der Beweislage gegen die ...

    Nun ist die JA 2.0 ein Teil der Partei und deutlich schwieriger zu verbieten ...

    Interessantes Detail. Letztlich hat allerdings die Einstufung der JA als rechtsextremistisch dazu geführt, dass die AfD sich von ihr lossagte. Um so schlimmer, dass nun dieselben Köpfe die Arbeit unter dem neuen Namen "Generation Deutschland" fortsetzen. Und die AfD befeuert sie darin, die rechtsextremen Mosaiksteinchen zu integrieren.

  • Tatsächlich, mal abgesehen davon, dass die GD nun schlechter zu verbieten ist, so wie die sich erwartbar, und von der Mutterpartei gewünscht präsentiert haben, könnte es (hoffentlich) ein Schuss ins Knie sein für die Partei und eine Diskussion um ein Verbotsverfahren beschleunigen.

    Wie lange wird denn jetzt eigentlich schon über dieses Verbotsverfahren geredet? Bald fünf Jahre? Wieso wird es denn nicht angestoßen?

  • Soweit ich mich erinnere, gab es da aber als Ursache Verfahrensfehler...

    Unfug, das Verfassungsgericht im ersten Versuch erfunden, es gebe zu viele VS-Leute in der der NPD, und beim zweiten Versuch die NPD sei ja gar nicht bedeutend. Und bei der AfD werden sie halt irgendwas anderes erfinden. Kann jeden Politiker verstehen, der sich nicht ein drittes Mal verarschen lassen will.

  • Kann jeden Politiker verstehen, der sich nicht ein drittes Mal verarschen lassen will.

    Die Situation ist diesmal anders. Außerdem entscheiden Politiker nicht über das Parteiverbot, sondern das Bundesverfassungsgericht. Dafür muss aber ein Antrag gestellt werden.

    Ich kann verstehen, dass man Angst hat, dass ein solches Verfahren scheitert, weil es die AfD weiter stärken würde. Allerdings ist uns nicht geholfen, wenn man feststellt, dass man die AfD doch hätte verbieten müssen, wenn es zu spät ist.

    Inhaltlich kann man da gar nichts stellen. Es klappt ja nicht einmal, deren Wählern aufzuzeigen, dass es gar keine Inhalte gibt, oder wenn doch: Dass sich deren Wähler damit selbst schaden. Aber Letzteres gilt ja auch für einen Großteil der CDU-Wähler.

  • Nun ja, wenn mit dem Verfahren Leute befasst sind, die dieselben "Qualitäten" haben wie die Mitarbeiter in den mir bekannten Straßenverkehrsbehörden, dann lassen wir das besser mal.

    Davon abgesehen: wenn man will, dass ein Gericht materiell-rechtlich über einen Fall entscheidet, dann muss man halt schauen, dass man die Hürde der Zulässigkeit nimmt (wozu auch Verfahrensfragen gehören). Wobei ja das BVerfG in der "vornehmen" Situation ist, ohne Angaben von Gründen Verfahren einfach nicht voranzutreiben bzw. abzulehnen.

    Habe mich damit noch nicht näher befasst: gilt bei Parteienverbotsverfahren eigentlich der Amtsermittlungsgrundsatz oder nicht?

  • Wie lange wird denn jetzt eigentlich schon über dieses Verbotsverfahren geredet? Bald fünf Jahre? Wieso wird es denn nicht angestoßen?

    Weil sich die SPD nicht getraut hat während der Ampel, wohl auch wegen der fehlenden klaren Aussage des Verfassungsschutzes, die es ja inzwischen gibt, nun wohl die CSU aktuell nicht will, weil sie die AfD ja halbieren kann, indem sie AfD-Themen kopiert (*hüstel, hüstel*)

  • Also liebe Leute, die NPD ist sowas von offensichtlich verfassungswidrig, und wenn irgendwelche halbdementen Opas in Karlsruhe schon das nicht begreifen, dann braucht man es mit der AfD gar nicht erst versuchen.

  • Also liebe Leute, die NPD ist sowas von offensichtlich verfassungswidrig, und wenn irgendwelche halbdementen Opas in Karlsruhe schon das nicht begreifen, dann braucht man es mit der AfD gar nicht erst versuchen.

    Das hat das Verfassungsgericht auch bestätigt. Es fehlte aber damals die zweite Bedingung für ein Parteiverbot, nämlich dass die Partei auch in der Lage sein muss, die freiheitlich demokratische Grundordnung abzuschaffen. Die NPD war dafür einfach zu klein und unbedeutend. Es war daher ausgeschlossen, dass sie eine Mehrheit bilden konnte, um ihre Ziele umzusetzen.

    Das ist bei der AfD anders.

  • Es fehlte aber damals die zweite Bedingung für ein Parteiverbot, nämlich dass die Partei auch in der Lage sein muss, die freiheitlich demokratische Grundordnung abzuschaffen.

    Diese Bedingung aber ist vom BVerfG frei erfunden, sie steht weder im Grundgesetz noch läßt sie sich daraus herleiten. Rechtsbeugung auf höchster Ebene.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Da sind sie in Karlsruhe ja kreativ. Auch beim Einführen neuer Rechtsbehelfe, siehe die 2005 eingeführte "Anhörungsrüge" (aufgrund einer BVerfG-Entscheidung zwei Jahre zuvor), die es vorher gar nicht gab.

  • Diese Bedingung aber ist vom BVerfG frei erfunden, sie steht weder im Grundgesetz noch läßt sie sich daraus herleiten. Rechtsbeugung auf höchster Ebene.

    Ich stimme insofern zu, dass diese Voraussetzung nicht explizit im GG steht. Trotzdem gilt ganz allgemein der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Voraussetzung der Notwendigkeit. Wenn eine Partei trotz extremistischer Ziele keine konkrete Gefahr für die FDGO darstellt, wäre beides zu verneinen. So hat jedenfalls damals das BVerfG argumentiert. Da gleich von "Rechtsbeugung" zu sprechen, ist harter Tobak.

    Man kann natürlich trotzdem der Meinung sein, dass dieses Kriterium in diesem Fall keine Rolle spielen sollte, weil man es gerade nicht so weit kommen lassen darf, dass eine Partei eine konkrete und unmittelbare Gefahr für die FDGO darstellt. Da gehe ich auch mit.

  • Trotzdem gilt ganz allgemein der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Voraussetzung der Notwendigkeit. Wenn eine Partei trotz extremistischer Ziele keine konkrete Gefahr für die FDGHO darstellt, wäre beides zu verneinen.

    Das gilt für den Artikel 21 (2) GG eben gerade nicht

    Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

    Hervorhebung von mir. Das ist abschließend. Kein Spielraum. Nirgends. Dem BVerfG obliegt lediglich die Aufgabe der Feststellung, ob das zutrifft oder nicht.

    Da gleich von "Rechtsbeugung" zu sprechen, ist harter Tobak.

    Und ja, wenn das BVerfG das Grundgesetz mißachtet, nenne ich das Rechtsbeugung. Die Bezeichnung als Verfassungsbruch ist aber ebenso korrekt und eigentlich genauer. Das hatten wir schon mal bei der Wehrpflicht ausschließlich für Männer.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Das BVerfG hat doch festgestellt, dass die NPD verfassungswidrig ist. In Art. 21 steht aber (leider) nicht, dass eine verfassungswidrige Partei umgehend zu verbieten ist.

    Aber hier geht es nicht um das NPD-Verbot, denn es gibt jetzt eine Partei, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde und die deutlich wirkmächtiger ist als es die NPD damals war. Die Lage ist also jetzt eine Andere und daher verstehe ich auch die Zögerlichkeit nicht, endlich ein Verbotsverfahren anzustoßen.