Proteste gegen AfD-Jugend-Neugründung in Giesen

  • Die Junge Alternative wurde verboten, jetzt versuchen dieselben Rechtsextremisten mit einem neuen Namen (im Gespräch ist "Generation Deutschland") das Verbot zu umgehen, indem sie sich unter einem anderen Namen neu gründen.

    Dagegen protestieren heute in Gießen rund 50.000 Gegendemonstrant*innen.

    AfD will neue Parteijugend gründen - Proteste in Gießen
    Die AfD will in Gießen eine neue Jugendorganisation gründen. In der Stadt gibt seit dem Morgen bereits massive Proteste und Blockaden.
    www.zdfheute.de

    ZDFheute (29.11.2025, 8:29 Uhr): "In Gießen kommt es seit dem Morgen zu massiven Protesten und Blockaden gegen den Gründungskongress der neuen Jugendorganisation der AfD. Tausende Menschen versammelten sich zu Demonstrationszügen in der hessischen Stadt."

  • Die Junge Alternative wurde verboten

    Nein, sie hat sich, auf scharfen Wunsch der Partei, Anfang des Jahres selbst aufgelöst und hat so dezent vermieden, in ein Verbotsverfahren zu geraten, was wohl recht bald gekommen wäre, da die JA "nur" ein Verein war und so einfacher zu verbieten gewesen wären angesichts der Beweislage gegen die ...

    Nun ist die JA 2.0 ein Teil der Partei und deutlich schwieriger zu verbieten ...

  • Tatsächlich, mal abgesehen davon, dass die GD nun schlechter zu verbieten ist, so wie die sich erwartbar, und von der Mutterpartei gewünscht präsentiert haben, könnte es (hoffentlich) ein Schuss ins Knie sein für die Partei und eine Diskussion um ein Verbotsverfahren beschleunigen.

  • Nein, sie hat sich, auf scharfen Wunsch der Partei, Anfang des Jahres selbst aufgelöst und hat so dezent vermieden, in ein Verbotsverfahren zu geraten, was wohl recht bald gekommen wäre, da die JA "nur" ein Verein war und so einfacher zu verbieten gewesen wären angesichts der Beweislage gegen die ...

    Nun ist die JA 2.0 ein Teil der Partei und deutlich schwieriger zu verbieten ...

    Interessantes Detail. Letztlich hat allerdings die Einstufung der JA als rechtsextremistisch dazu geführt, dass die AfD sich von ihr lossagte. Um so schlimmer, dass nun dieselben Köpfe die Arbeit unter dem neuen Namen "Generation Deutschland" fortsetzen. Und die AfD befeuert sie darin, die rechtsextremen Mosaiksteinchen zu integrieren.

  • Tatsächlich, mal abgesehen davon, dass die GD nun schlechter zu verbieten ist, so wie die sich erwartbar, und von der Mutterpartei gewünscht präsentiert haben, könnte es (hoffentlich) ein Schuss ins Knie sein für die Partei und eine Diskussion um ein Verbotsverfahren beschleunigen.

    Wie lange wird denn jetzt eigentlich schon über dieses Verbotsverfahren geredet? Bald fünf Jahre? Wieso wird es denn nicht angestoßen?

  • Soweit ich mich erinnere, gab es da aber als Ursache Verfahrensfehler...

    Unfug, das Verfassungsgericht im ersten Versuch erfunden, es gebe zu viele VS-Leute in der der NPD, und beim zweiten Versuch die NPD sei ja gar nicht bedeutend. Und bei der AfD werden sie halt irgendwas anderes erfinden. Kann jeden Politiker verstehen, der sich nicht ein drittes Mal verarschen lassen will.

  • Kann jeden Politiker verstehen, der sich nicht ein drittes Mal verarschen lassen will.

    Die Situation ist diesmal anders. Außerdem entscheiden Politiker nicht über das Parteiverbot, sondern das Bundesverfassungsgericht. Dafür muss aber ein Antrag gestellt werden.

    Ich kann verstehen, dass man Angst hat, dass ein solches Verfahren scheitert, weil es die AfD weiter stärken würde. Allerdings ist uns nicht geholfen, wenn man feststellt, dass man die AfD doch hätte verbieten müssen, wenn es zu spät ist.

    Inhaltlich kann man da gar nichts stellen. Es klappt ja nicht einmal, deren Wählern aufzuzeigen, dass es gar keine Inhalte gibt, oder wenn doch: Dass sich deren Wähler damit selbst schaden. Aber Letzteres gilt ja auch für einen Großteil der CDU-Wähler.

  • Nun ja, wenn mit dem Verfahren Leute befasst sind, die dieselben "Qualitäten" haben wie die Mitarbeiter in den mir bekannten Straßenverkehrsbehörden, dann lassen wir das besser mal.

    Davon abgesehen: wenn man will, dass ein Gericht materiell-rechtlich über einen Fall entscheidet, dann muss man halt schauen, dass man die Hürde der Zulässigkeit nimmt (wozu auch Verfahrensfragen gehören). Wobei ja das BVerfG in der "vornehmen" Situation ist, ohne Angaben von Gründen Verfahren einfach nicht voranzutreiben bzw. abzulehnen.

    Habe mich damit noch nicht näher befasst: gilt bei Parteienverbotsverfahren eigentlich der Amtsermittlungsgrundsatz oder nicht?