Woche 43 vom 20. bis 26. Oktober 2025

  • Verkehr Hamburg: Helmpflicht für Radfahrer – wer dafür ist und wer dagegen
    Hamburger Unfallmediziner fordert gesetzliche Regelung: „Wie beim Anschnallgurt sollte das Normalität werden.“ Doch es gibt Widerspruch.
    www.abendblatt.de

    https://archive.ph/QLsKK

    Zitat

    „Jede Fahrradfahrerin, jeder Fahrradfahrer, muss selbst entscheiden, ob er sich dem Risiko aussetzt, ohne Helm zu fahren und damit das eigene Verletzungsrisiko deutlich zu erhöhen“, so FDP-Fraktionschef Benjamin Schwanke.

    :/ ääääh... nee, Herr Schwanke, falsche Richtung :rolleyes:

    Zitat

    Wenn ich ein Mofa fahre, das ebenfalls auf 25 Kilometer pro Stunde begrenzt ist, gilt eine Helmpflicht. Für ein E-Bike jedoch nicht.

    Hahaha, süß. das Stück- und Flickwerk StVO als Argument mit Analogie heranziehen wollen. :whistling:

  • Funkemediengruppe möchte man nicht bezahlen. Ich hab mir lange vorgestellt, dass es irgendwie genial wäre, so eine Art "Kulturabgabe" zu entrichten, die Zeitungen und anderen journalistischen Produkten dann zu gute kommt. Im Gegenzug stampfen wir diese absurden Paywalls ein.

    Aber nachdem mehr und mehr "Medienhäuser" einfach nur Schlechtleistung erbringen, ist der Zug abgefahren bzw. steckt der Wagen so tief im Matsch, dass es da kein Rauskommen mehr gibt. Die Artikel werden schlechter, inhaltsleerer, nur noch klickbait-Überschriften - furchtbar.

  • Was soll uns Google sagen? Das es bei Radwegen nicht um Sicherheit geht, sondern ums Frei vom Auto torkelradeln?

    „Pop-up-Radwege“, der Inbegriff der Illegalität.

    Ich bin mittlerweile soweit, jeden und alles, der irgendwas in Sachen Radverkehr fordert, das nicht die Abschaffung aller Radwege beinhaltet, Unterschiedslos in einen Sack zu stecken. Die Zeit der Unschuldsvermutung ist vorrüber.

    Eltern benutzen ihre Kinder als Waffe für Ghettos, damit sie sie besser per Karre rankarren können. So kann man das wohl interpretieren.

    Mit Radwegen lernte ich den Menschen kennen.

  • Wie man einen so weit abgesetzten Radweg b-pflichtig machen will, insbes. wenn sie reinschreiben, dass er als unab. Weg dazugenommen werden soll (weiß nicht, ob's dort oder woanders stand) ... Evtl. wie in Ettlingen mit "unterstützendem" 254?

  • Das war in der Tat heute auch schon mein Gedanke.

    Nakaner: gibt's in Sachen Ettlingen-Schöllbronn/Spessart eigentlich was Neues?
    Leider sind meine beiden Eltern jetzt ziemlich schnell hintereinander gestorben, so dass Karlsruhe mit dem Nordschwarzwald demnächst für mich Geschichte sein wird und ich da eher nicht mehr (viel) radfahren werde.

  • Wie man einen so weit abgesetzten Radweg b-pflichtig machen will

    Das Wie spielt, wie wir wissen, keine Rolle, solange niemand klagt. Doch sind die gewünschten Nachrichten bei den Empfängern angekommen, bei Radfahrern, bei Autofahrern und nicht zuletzt auch bei der Justiz.

    Mit Radwegen lernte ich den Menschen kennen.

  • Also ich hab damals ja einen bösen Verdacht NICHT geäußert, aber wenn ich diesen Artikel lese, dann würde es mich nicht wundern, wenn in diesem Bergdorf am Stammtisch ausgehandelt worden wäre, wer den verhassten Radler mit dem geringsten Risiko an Konsequenzen aus dem Weg räumt ... jetzt hat man das erreicht, was die Fahrradhasser wollten.

  • wenn ich diesen Artikel lese, dann würde es mich nicht wundern, wenn in diesem Bergdorf am Stammtisch ausgehandelt worden wäre, wer den verhassten Radler mit dem geringsten Risiko an Konsequenzen aus dem Weg räumt ...

    Absurde Idee. Abgesehen davon, dass du dann einen ganzen Stammtisch Mitwisser zum dauerhaften Schweigen bringen müsstest; wie sollte so ein kaltblütiger Mord technisch ausgeführt werden?

  • Ich glaube Andreas wurde von hinten angefahren.

    Ist also wohl kein Problem mit der Technik.


    Schade, das der Fahrer seinen Einspruch zurückgezogen hat, eine Verhandlung hätte vielleicht etwas Klarheit bringen können. Wie man dermaßen am Steuer versagen kann..

  • 3 Sekunden abgelenkt sein geht schnell...

    auch im Dunkeln. Die Folgen sind hier nur leider extrem.

    Was würde es ändern / bringen, wenn der Autofahrer aussagte, dass er am Radio herumgespielt hat oder an den Knöpfen fürs Licht oder das Rücklicht für ein weit entferntes Moped hielt oder oder oder?

    Was wäre die Folgen? Radio verbieten? Lichtautomatik für alle Autos vorschreiben? Mopeds mit 3x größerem Rücklicht ausstatten?

    die ersten Folgen des Unfalls sehen wir ja: "OMG! Radwege! Benutzungspflichten jetzt!"

  • Ich finde über die Suche nichts, es ist schon etwas her, aber ist diese Urteil hier im Forum schon aufgetaucht?
    Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein

    Kurz: Hier nimmt ein Auto dem Radfahrer im Kreisverkehr die Vorfahrt. Der Autofahrer muss eine Gefahrenbremsung machen und bleibt mit dem Heck auf dem Schutzstreifen stehen, aber so, dass der Radfahrer noch daran vorbeigekommen wäre. Der Radfahrer fuhr angeblich 30 und hat es nicht rechts vorbei geschafft, er hat gegen das Rechtsfahrverbot verstoßen und ist relativ weit links auf dem Schutzstreifen gefahren. Der Autofahrer stand eine Sekunde vor dem Zusammenstoß. 35% Haftung für den Radfahrer.


    Den Satz finde ich komisch, denn das heißt ja Radfahrer müssen immer und überall langsam fahren, weil sie ständig von Autofahrern übersehen werden:
    Zur Überzeugung des Gerichts nach § 286 Abs. 1 ZPO konnte der Kläger aber nachweisen, dass der Beklagte gegen § 3 Abs. 1 S. 1-2 StVO verstoßen hat, indem er seine recht hohe Geschwindigkeit hätte verringern und überprüfen müssen, ob der Kläger ihn sehen würde, dies aber nicht tat.

  • 3 Sekunden abgelenkt sein geht schnell...

    Andreas war mindestens 15 Sekunden sichtbar für den KFzler. Ein Radler mit gutem Licht und Warnweste.

    Es wäre unwahrscheinlich gewesen, dass der Lenker die Wahrheit gesagt hätte, so funktioniert die menschliche Psyche nicht. Außer er hätte ein extrem schlechtes Gewissen gehabt, dagegen spricht der Einspruch.

    Aber es gibt die Kamera von Radl, und es wäre schon interessant gewesen, zu hören welche Ausrede es gab.

  • Ich glaube Andreas wurde von hinten angefahren.

    Ist also wohl kein Problem mit der Technik.

    Angenommen, du hättest den Entschluss gefasst, den nervigen Fahrradhansel abzuschießen. Wie wüdest du es anstellen, dass du und dein Opfer zur passenden Zeit in einem Abstand am Ort seid, dass du mit ausreichend „Anlauf“ für den heftigen Rammstoß beschleunigen kannst. Bitte bedenken, dass es stockfinster und nass war und du trotzdem sicher sein willst, dass es sich bei dem Objekt vor dir tatsächlich um die bestimmte Person handelt. Wie gesagt, diese Vorstellung ist total absurd. Gerade der Umstand, dass der Autofahrer volle Lotte hinten drauf gerauscht ist, zeigt für mich eindeutig, dass da keine Absicht vorliegt. Ein spontaner Totschlag oder kühl geplanter Mord hätte zwingend den Versuch, hinterher unerkannt zu entkommen beinhaltet. Dann wäre der Anstoß aber nicht zentral und bei Gegenverkehr erfolgt, sondern seitlich und bei Verkehrsstille.

  • Den Satz finde ich komisch

    Ich finde noch mehr komisch. Rechtsfahrgebot = soweit rechts wie physikalisch möglich. Dem eMopped-Fahrer etwas vorzuwerfen, wovon man den Autofahrer befreit. Den wahlweise ausgesetzten Vertrauensgrundsatz hat schon Sluka vor Jahrzehnten erwähnt. Mehrfach „ansonsten gutes Erinnerungsvermögen“. Der Richter hat Begründungen nach Wunschergebnis gesucht. Doch bei mehr als 35% wäre eine Berufung zu wahrscheinlich.

    Nun, die Frage der Geschwindigkeit wird bekanntlich schon seit 100 Jahren gegen Radfahrer benutzt, hat sich als Mittel des nachträglichen Reinwürgens also bewährt, wie man sieht, auch ganz flexibel für Kfz (wenns nur 2 Räder hat, aber kein richtiges Motorrad ist).

    Das sieht man am ehesten, wenn man den eMopped-Fahrer ins Auto setzt. Da hätte der Richter das Rechtsfahrgebot nicht in wenigen Zentimetern gemessen und eine erhebliche Reaktionszeit toleriert.

    Mit Radwegen lernte ich den Menschen kennen.