Würde es so etwas auch auf der Fahrbahn geben???

  • Meldemichel mit Bitte um Entfernung? Von da aus dann eskalieren. Oder halt Polizei rufen, warten, Situation erklären, danach Fachaufsichtsbeschwerde stellen (denn sie werden den Aufhänger nicht entfernen). Oder Transparenzanfrage zur Genehmigung und auf den Widerspruch zwischen Genehmigung (keine Gefährdung, Standardfloskel) und Umsetzung hinweisen (ggfs. kostenpflichtig weil anonymisiert werden muss). Wahrscheinlich am zielführendsten, wenn Du Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht stellt mit Beleg für die nicht-sichere Benutzbarkeit (bringt aber auch nichts).

    Oder Mail/Telefonanruf an den Veranstalter? Deren Klientel fährt/mag auch Fahrräder, wenn ich mich richtig an das zur Show gehörende Buch erinnere.

  • Es geht mir darum, dass es ganz allgemein in die Köpfe Einzug hält, einen Radweg ebenso wie eine Fahrbahn zu behandeln. Dort würde die Rennleitung eine solche Werbung umgehend entfernen.

    Es gibt doch auch genug Werbung, Fahrzeuge, usw. was in Fahrbahnen reinreicht. Der Unterschied ist, dass die breiter als 80cm sind ;)

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Hat jemand von euch schon einmal mit einer Behörde wegen so etwas korrespondiert?

    Eine in Hamburg weit verbreitete Unsitte. "Radweg" (benutzungspflichtig!) ohnehin viel zu schmal und dann auch so etwas. :cursing:

    Da gibt es nur eines, was zu tun ist:
    Das Schild einkassieren und ab damit zur nächsten Polizeiwache oder dem Ordnungsamt. Das Beweisfoto (wurde ja offensichtlich bereits angefertigt) dort vorzeigen und mit kleinem Vierzeiler (Ortsangabe, Zeit usw.) das Werbe-Schild dort stehen lassen. Jetzt komme mir keiner, dafür habe er keine Zeit. Denn die sparst du doppelt und dreifach ein, weil dein Beispiel Schule machen wird und langfristig dazu führt, dass du weniger Slalom fahren musst. (Bzw. Schlimmeres siehe Beitrag von "Explosiv": "Hinter dem Schild tritt ein Mensch hervor.")
    Es ist die einzige Chance, die wir als Fahrradfahrer haben, im Gegensatz zum MIV. Dort sitzt der ADAC dahinter und der hat gut bezahlte Leute, die sich um jeden Sch... kümmern.

    Mir wurde das schlaglichtartig klar, als ich als Elternvertreter an einer Unfallsicherheits-Sitzung unserer Schule teilnahm. Bei solchen Sitzungen ist stets ein ADAC-Vertreter dabei. Die haben dazu einfach die Organisation und sind leider stets präsent. Mein Antrag den ADAC-Verteter von der Sitzung auszuschließen wurde abgelehnt. (Es ging um Geschwindigkeitskontrollen und eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit vor der Schule.)
    Die Schulleitung verteidigte die Anwesenheit des ADAC-Verteters damit, dass man den ADAC nicht unter Generalverdacht stellen dürfe. Wie weltfremd ist das denn? Natürlich steht der ADAC-Verteter unter Verdacht, aber ganz gewaltig!

    Weil Autofahrer sich auf ihre Organisation verlassen (verlassen dürfen, muss man leider sagen) können wir als Fahrradfahrer uns leider nur in der Form gegen die systematische Benachteiligung der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer zu Wehr setzen, indem wir jeder selbst uns kundig machen und eingreifen, wo's geboten ist. Den ADFC zu stärken ist natürlich auch eine Option, aber der verfügt leider nicht über die selbe Durchsetzungskraft wie der ADAC.

    Juristisch betrachtet handelt es sich beim gezeigten "Engpass" meines Erachtens um eine Gefahrenabwehr, wenn man da einschreitet. Und selbst wenn nicht viel mehr dabei rauskommt als dass das Schild dann bei der Polizei oder dem Ordnungsamt rumsteht, so trägt es doch zur Erweiterung des Erfahrungshorizontes und der juristischen Quailifikation bei.

    Bei gefährlich aufgehängten Wahlplakaten habe ich so was schon gemacht. Die Vertreter der Ordnungskräfte reagierten gelassen bis freundlich. Wie aktiv die dann ihrerseits wurden entzieht sich leider meiner Kenntnis.

  • Das Schild einkassieren und ab damit zur nächsten Polizeiwache oder dem Ordnungsamt

    Juristisch betrachtet handelt es sich beim gezeigten "Engpass" meines Erachtens um eine Gefahrenabwehr, wenn man da einschreitet.


    Würde ich von abraten. Das Schild ist fremdes Eigentum, daran darf man sich nicht vergreifen.
    Ich sehe hier keine unmittelbare Gefahr, auf die man als Bürger sofort reagieren müsste.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Würde ich von abraten. Das Schild ist fremdes Eigentum, daran darf man sich nicht vergreifen.
    Ich sehe hier keine unmittelbare Gefahr, auf die man als Bürger sofort reagieren müsste.

    Du hast recht, in einem Land, in dem der Schutz des Eigentums so viel höher bewertet wird, als zum Beispiel die Gesundheit der Bürger, (siehe Nichtstun gegen Diesel-Dreckschleudern) sollte man mit Vorsicht die Gefahrenabwehr betreiben. Also bitte zunächst bei der nächsten Polizeiwache anrufen (in Hannover gibt es auch eine zentrale Nummer dafür, da kann man dann ggf. auch rauskriegen, wo sich die nächste Polizeiwache befindet), Gesprächspartner namentlich notieren, so dass jeglicher Diebstahlverdacht bereits beweisbar abgewendet ist.

    Explosivs Bedenken bezüglich einer kleineren Person (z. B. ein Kind) das zunächst von dem Schild verdeckt, plötzlich auf den Radweg tritt, ist m. E. allemal eine klare Gefahr, die sich aus der Positionierung des Schildes ergibt. Ich halte es allerdings für unwahrscheinlich, dass jemand dich dafür verantwortlich machen wird, wenn du in so einer Situation nicht tätig wirst, um die Gefahr abzuwehren. Es könnte dir allerdings sehr erheblich zum Nachteil ausgelegt werden, wenn du dort schneller als Schrittgeschwindigkeit und ohne besondere Bremsbereitschaft an dem Schild vorbeifährst und dabei tatsächlich jemanden anfährst.

    Polizeidirektion Hannover, Telefon: 0511 / 109-0 (Einen Notruf unter 110 würde ich nicht tätigen, dazu ist die Gefahr zu abstrakt.)

  • Meldemichel mit Bitte um Entfernung? Von da aus dann eskalieren. Oder halt Polizei rufen, warten, Situation erklären, danach Fachaufsichtsbeschwerde stellen (denn sie werden den Aufhänger nicht entfernen). Oder Transparenzanfrage zur Genehmigung und auf den Widerspruch zwischen Genehmigung (keine Gefährdung, Standardfloskel) und Umsetzung hinweisen (ggfs. kostenpflichtig weil anonymisiert werden muss). Wahrscheinlich am zielführendsten, wenn Du Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht stellt mit Beleg für die nicht-sichere Benutzbarkeit (bringt aber auch nichts).

    Oder Mail/Telefonanruf an den Veranstalter? Deren Klientel fährt/mag auch Fahrräder, wenn ich mich richtig an das zur Show gehörende Buch erinnere.

    Weder Straßenverkehrsbehörde noch Wegewart noch JCDECAUX konnten zur Entfernung dieser Werbetafel bewegt werden - steht bis heute dort

  • Ist die Simon-von-Utrecht-Straße nicht eine Einbahnstraße? Dann dürfte doch zumindest durch Abbieger aus Blickrichtung keine Gefahr drohen.

    Wie soll das verstanden werden? Zwar ist die S-v-U-Straße eine Einbahnstraße. Radfahrer dürfen jedoch auf dem abgebildeten Radweg entgengen der Fahrtrichtung für den MIV in Richtung Millerntor radeln. Entgegenkommende bzw. kreuzende Radfahrer, die vorfahrtberechtigt sind, werden von abbiegenden Fahrzeugführern sehr schlecht wahrgenommen.

    Die StVO regelt diesen Fall auch eindeutig: Es ist immer der rechte Radweg zu befahren. Der linke nur dann, wenn entsprechend gekennzeichnet. Übrigens: Ähnliche Fälle auch in der Louise-Schröder-Straße, neuerdings u.a. auch in der Caffamacherreihe, zuvor Graumannsweg.

  • Hat jemand von euch schon einmal mit einer Behörde wegen so etwas korrespondiert?

    Eine in Hamburg weit verbreitete Unsitte. "Radweg" (benutzungspflichtig!) ohnehin viel zu schmal und dann auch so etwas. :cursing:

    Ich habe mal ganz allgemein, weil ja demnächst Wahlkampf ist, eine Mail an die Behörde geschrieben. Antwort:

    wir genehmigen hier das Anbringen von Stellschildern für politische und nichtkommerzielle Veranstaltungen. In den Erlaubnissen gibt es strenge Auflagen, wo Stellschilder aufgestellt werden dürfen.
    Dieses schließt natürlich auch die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer mit ein.
    Falls Sie verkehrsgefährdend aufgestellte Stellschilder bemerkt haben, können Sie uns die Standorte und den Verantwortlichen Veranstalter gerne mitteilen (gerne mit Foto, falls möglich). Wir werden den Veranstalter dann auffordern, diese Schilder
    Zu entfernen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Bezirksamt Hamburg-Nord
    Management des öffentlichen Raumes
    Verwaltung
    Kümmellstraße 6
    20249 Hamburg


    Fax: 040 4 279 04 428
    E-mail: Sondernutzungen@hamburg-nord.hamburg.de

  • Nö. Muss ich, glaube ich, nicht begründen... ;)

    Eigentlich schon.
    Da ist Werbung aufgestellt (Auch wenn an nem Fahrrad montiert) und das Rad ragt paar cm. in die Fahrbahn rein. Wenn der Rinnstein mit zur Fahrbahn gehört.
    Ist für mich dasselbe wie dein Beispiel.
    Natürlich mit dem Unterschied, dass auf der Fahrbahn generell mehr Platz ist und sie prozentual weniger eingeschränkt ist.


    Wie auch immer, ein besseres Beispiel von Werbung auf Fahrbahnen habe ich noch immer nicht finden können. Ich ziehe meine Behauptung zurück.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.