"Skandal im Sperrbezirk"
Woche 12 vom 17.März bis 23.März 2025
-
-
"Skandal im Sperrbezirk"
Haha, 81 Knöllchen soll eine "Orgie" sein?
Und die Anwältin scheint vom Verkehrs-/Verwaltungsrecht zumindest keine Ahnung zu haben. Hat sie wohl bei ihrem Studium gepennt, als das Thema dran war.
-
Zitat
„Die Aktion ist völlig unverhältnismäßig“, sagt die Anwältin. „Es kann nicht sein, dass alle Gebräuche in einer Nacht- und Nebel-Aktion hinweggefegt werden.“ Laut Polizei war dafür ein „interner Kommunikationsfehler auf der Dienststelle“ Schuld.
Solche Aussagen einer Anwältin hinterlassen auf meiner Hirnrinde nur ein großes Fragezeichen. Bei anderen Delikten spricht man von "Intensivtätern", wenn die Taten immer wieder begangen werden, aber im Straßenverkehr scheint es ein Gewohnheitsrecht zu geben, Ordnungswidrigkeiten begehen zu dürfen, wenn die Polizei nicht vorher ausdrücklich darauf hinweist, wann es mal alibimäßig kontrolliert wird.
-
81 x 55€ sind 4.455€.
Als Anwältin ist sie ja nicht ganz unwahrscheinlich FPD-Wählerklientel, oder sogar schlimmeres. Insofern sollte sie froh sein dass hier der Staat nicht Geld einfach links liegen lässt.
-
Solche Aussagen einer Anwältin hinterlassen auf meiner Hirnrinde nur ein großes Fragezeichen. Bei anderen Delikten spricht man von "Intensivtätern", wenn die Taten immer wieder begangen werden, aber im Straßenverkehr scheint es ein Gewohnheitsrecht zu geben, Ordnungswidrigkeiten begehen zu dürfen, wenn die Polizei nicht vorher ausdrücklich darauf hinweist, wann es mal alibimäßig kontrolliert wird.
Das kommt darauf an, wie es gemeint ist. Hier in Köln wird es in Randbezirken offiziell geduldet. Wenn es in einem Bereich nicht mehr geduldet wird, wird rechtzeitig vorher darauf hingewiesen. Es geht dann nicht um eine einmalige Kontrolle, sondern eher um ein "ab jetzt hier gar nicht mehr".
In meiner Nachbarschaft gab es nach ca. 15 Jahren endlich mal eine Straße, besser gesagt, ca. 100m, auf denen der Gehweg komplett von Autos befreit wurde. Ich habe mich artig bei der Stadt Köln bedankt und darum gebeten mit einer bestimmten weiteren Straße das gleiche zu machen. Jetzt ein paar Monate später sind die Gehwege auch in der ersten Straße wieder komplett zugeparkt.Klar gibt es die StVO, aber wenn die Stadt offiziell sagt, wir verteilen hier keine Knöllchen, hat das auch eine gewisse Signalwirkung.
-
Hier in Köln wird es in Randbezirken offiziell geduldet.
Eine offizielle Duldung erfordert nach meiner Rechtsauffassung ein VZ 315.
Klar gibt es die StVO, aber wenn die Stadt offiziell sagt, wir verteilen hier keine Knöllchen, hat das auch eine gewisse Signalwirkung.
Wie kann man sich das vorstellen, wenn die Stadt das "offiziell" sagt?
Für mich klingt das nach der selben Willkür, mit der sich Verkehrsbehörden nicht an §45 (9) gebunden fühlen, wenn es um Beschränkungen des fließenden Radverkehrs geht. Aber ist das offiziell? Oder eher kriminell?
-
In meiner Straße gab es eine einmalige Zettelaktion in die Briefkästen, und danach haben sich alle daran gehalten. Geht also!
-
Eine offizielle Duldung erfordert nach meiner Rechtsauffassung ein VZ 315.
Wie kann man sich das vorstellen, wenn die Stadt das "offiziell" sagt?
Für mich klingt das nach der selben Willkür, mit der sich Verkehrsbehörden nicht an §45 (9) gebunden fühlen, wenn es um Beschränkungen des fließenden Radverkehrs geht. Aber ist das offiziell? Oder eher kriminell?
Aus der Dienst- und Geschäftsanweisung der Stadt Köln:
ZitatAuch außerhalb der Kölner Innenstadt und außerhalb von Deutz orientiert sich das Einschreiten, nicht zuletzt aus überwachungsökonomischen Gründen, am Vorliegen einer Behinderung. Nichtbehinderndes Gehwegparken ist dort nur zu ahnden, wenn besondere Umstände es gebieten.
"Nicht ahnden" interpretiere ich (und andere) als Duldung. -
Ja, aber auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht sowas?
-
Imho Opportunitätsprinzip.
-
Imho Opportunitätsprinzip.
-
Genau das.
Da lautet der erste Satz: Das Opportunitätsprinzip (auch Entschließungsprinzip) ist die juristische Handlungsfreiheit innerhalb eines gesteckten rechtlichen Rahmens.
Und der "gesteckte rechtliche Rahmen" soll eine Anweisung sein, dass außerhalb der Kölner Innenstadt und Deutz beim Gehwegparken generell keine Behinderung vorliegt, die ein Einschreiten rechtfertigt?
-
Und der "gesteckte rechtliche Rahmen" soll eine Anweisung sein, dass außerhalb der Kölner Innenstadt und Deutz beim Gehwegparken generell keine Behinderung vorliegt, die ein Einschreiten rechtfertigt?
Steht doch im Artikel:
"Allerdings kann die Entscheidungsfreiheit, ob gehandelt werden soll, zu einer Handlungspflicht verengt sein (sog. Ermessensreduktion auf Null), beispielsweise wenn bedeutende Rechtsgüter gefährdet sind oder wenn das Nichteinschreiten unverhältnismäßig wäre."Das Problem daran ist - wie immer, wenn es um Ermessen geht - dass das halt Ansichtssache ist..
-
Und der "gesteckte rechtliche Rahmen" soll eine Anweisung sein, dass außerhalb der Kölner Innenstadt und Deutz beim Gehwegparken generell keine Behinderung vorliegt, die ein Einschreiten rechtfertigt?
Außerhalb der Innenstadt und Deutz -> Wenig Fußgänger -> Keine Behinderung, wenn noch 80 cm Gehweg übrig bleiben (manche reden auch von 100 cm). Dann können Rollstuhlfahrer dort langfahren. Begegnen müssen sich keine, da es außerhalb der Innenstadt/Deutz wenig Fußgänger gibt
(120.000 von 1.000.000 leben dort)
Letztlich geht es mir aber gar nicht um die zweifelhafte Begründung, sondern um die Tatsache, dass es eine solche Weisung an die Mitarbeiter gibt und die Bürger sich darauf verlassen. Ändert man das ohne weitere Kommunikation, kann ich schon den Unmut verstehen, aber:Viel schlimmer wäre es, wenn man 80 Tage lang beobachtet und dann jedem der Falschparker 80 Knöllchen über je 55 Euro zuschickt, weil die jeden Tag nach der Arbeit dort falsch parken. Das wäre richtig fies. Aber gewinnbringend: 80 Falschparker mal 80 Tage mal 55 Euro = 352.000 Euro
-
Außerhalb der Innenstadt und Deutz -> Wenig Fußgänger -> Keine Behinderung, wenn noch 80 cm Gehweg übrig bleiben
Wie gesagt: Wenn die Stadt Köln der Meinung ist, dass das aufgeschulterte Parken auf dem Gehweg kein Problem darstellt, könnte sie es per VZ 315 tatsächlich offiziell erlauben. Warum passiert das nicht?
Schauen wir mal in die VwV-StVO:
ZitatDas Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann.
Vermutlich wissen sie, dass es eben doch nicht so unproblematisch möglich ist wie behauptet und daher will keiner für eine solche Anordnung Verantwortung übernehmen. In der VwV-StVO kann ich jedenfalls nichts darüber finden, dass die Begegnung mit einem Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen egal ist, im Gegenteil.
-
Schade, dass bislang wohl noch niemand geklagt hat wegen des m.E. klar vorliegenden Verstoßes gegen die von Deutschland unterzeichnete und ratifizierte Behindertenrechtskonvention.
-
Aus meiner Sicht ist eine pauschale Anweisung das genaue Gegenteil von der Intention des Ermessens, was in der Regel eine Einzelfallentscheidung bedeutet. Ist halt Aufwand, zu dem keiner Lust hat.
Und wie Yeti schon schrieb: man kann es ja als Behörde legalisieren, das muss man dann halt aber auch so machen, wie die StVO es vorschreibt.
-
Keine Behinderung, wenn noch 80 cm Gehweg übrig bleiben
In Karlsruhe wurde Gehwegparkern vor kurzem legalisiert indem die passenden Verkehrszeichen installiert wurden. Dabei ging man aber davon aus, das sich zwei Fußgänger begegnen können müssen und geht von einer erforderlichen Restbreite des Gehwegs von 1,6m aus.
Und eine pauschale Anweisung, die den illegalen Ausnahmefall zum Normalfall macht ist m.E. Rechtsbeugung
-
ist eine pauschale Anweisung das genaue Gegenteil von der Intention des Ermessens, was in der Regel eine Einzelfallentscheidung bedeutet
Genau das meinte ich: Man kann nicht pauschal erklären, dass das Gehwegparken überall problemlos möglich ist und deswegen nicht geahndet wird. Das Opportunitätsprinzip kann allenfalls greifen, wenn vor Ort festgestellt wird, dass in einer konkreten Situation Fußgänger auch mit Kinderwagen, Rollator oder im Rollstuhl trotzdem problemlos durchkommen. Also kann das immer nur eine Einzelfallentscheidung sein.
Nach meiner Rechtsauffassung dürfen Gehwege auch nicht so weit eingeengt werden, dass Kinder <8 Jahre darauf nicht mehr Fahrrad fahren können. Auch das wird auf 80cm nicht gehen. Das Opportunitätsprinzip wird aber plötzlich niemanden mehr interessieren, wenn Kinder dort auf der Fahrbahn fahren.
Die flächendeckende und pauschale Duldung des Gehwegparkens ist aus meiner Sicht ein ebenso systematischer und vorsätzlicher Rechtsbruch seitens der Behörden wie das Ignorieren der Vorgaben zur Anordnung von Radwegebenutzungspflichten: Überall üblich, aber nicht durch geltendes Recht gedeckt.
-
Die Behörden sparen sich mit sowas halt unendlich Arbeit. Eine Änderung gäbe hier erst, analog zu dem Schwimminseln zum Beispiel, wenn mal eine Oma mit Rollator von einem Auto geplättet wird und ein Angehöriger dann erfolgreich vor Gericht die Gemeinde verklagt, weil die generelle Duldung vor Ort die Ursache war.
Da dies extrem unwahrscheinlich ist, bleibts so.
Wir haben bei uns z. B. eine "Duldung" des aufgesetzten Parkens in der Landsberger Straße, laut StVB. Wobei das nirgendswo offiziell steht, aber der Weg ist auch einfach zu weit vom Ordnungsamt bis dahin. Platz ist genug, solange die Autos nicht komplett auf dem Gehweg stehen. Dafür ist der Gehweg inzwischen kaputtgeparkt. Macht aber nix, zahlt ja die Summe der Steuerzahler in Bruck.
-