in Hamburg wurde ein 7-jähriges Kind von einem Müllwagen beim Rechtsabbiegen überfahren.
Zu schnell, weil nur mit Schrittgeschwindigkeit abgebogen werden darf. Laut Polizei und Zeitung.
StVO:
Zitat(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.
hier die Kreuzung: StreetView
hm. da bin ich ja mal gespannt, wie das ausgelegt werden wird.
ZitatDas Kind, das seinem mit dem Rad vorausfahrenden Vater hinterhergeradelt war, stürzte und geriet unter die schweren Reifen des abbiegenden Fahrzeugs. Der Junge war sofort tot.
hm