Duale Radverkehrslösungen - Beispiele

  • Das ist der Link zu streetview an der Stelle, an der das Zeitungsfoto gemacht wurde.

    Ich habe auch noch einen Streetview-Link zum Anfang dieser Straße

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    maps.app.goo.gl

    [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1000-31][Zeichen 274.1] :/

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    maps.app.goo.gl

    [Zeichen 254][Zeichen 237] [Zeichen 239] :/

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    maps.app.goo.gl

    [Zeichen 254][Zeichen 237] [Zeichen 267]

    Benutzungspflichtige Radwege in einer Tempo 30 Zone? Die originelle Kombi aus [Zeichen 254] und [Zeichen 237] soll wohl so zu verstehen sein, dass jeweils der rechts neben den Bäumen verlaufende Weg zu befahren ist.

    Ist denn der neue Radweg auch noch benutzungspflichtig? Dann kann Mobil in Deutschland e.V. ja gegen die Tempo 30 Zone klagen.

  • In Tempo-30-Zonen sind keine Fahrradwege vorgesehen. Die Tempo-30-Zone endet genau an dem Fluss-seitigen Bordstein der Fahrbahn. Die beiden Fluss-seitig gelegenen, jeweils mit [Zeichen 237] ausgeschilderte Fahrradwege gehören nicht mehr zur Tempo-30-Zone. So weit zu der vorherigen Situation, die auf den street-view-Bildern zu sehen ist.

    Möglicherweise gilt das genau so auch für den neu angelegten Fahrradweg. Das bedeutet, rein rechtlich war es und ist es weiter möglich, die Fahrbahn zu benutzen. Allerdings nur in die eine Richtung, denn die Fahrbahn ist als Einbahnstraße ausgeschildert.

    Das war aber vorher auch schon so. In diese Richtung durfte die Zeppelinstraße mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn nicht befahren werden:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com
  • Ich hatte das Ideen- und Beschwerde-Formular* genutzt, um auf die Baustellen-Situation in der Falkenstraße hinzuweisen. Mit einem gewissen Erfolg:

    * Ideen- und Beschwerde-Formular auf hannover.de:

    Ideen und Beschwerden

  • Wie kann ich Fahrradfahrer*innen für das Fahrbahnradeln gewinnen?

    Indem ich das Fahrradfahren auf dem Bürgersteig verbiete:

    Zum Beispiel an dieser Stelle auf dem Bürgersteig an der Wülfeler Straße kurz hinter der Einmündung Brabeckstraße:

    Zusätzlich hat die Verkehrsbehörde blaue Fahrradsymbole auf die Fahrbahn aufgebracht. Von denen ist allerdings auf meinem Foto kaum noch etwas zu erkennen. Diese streetview-Aufnahme zeigt, dass die mal besser zu sehen waren:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com

    Trotzdem: Die blaue Farbe trägt nicht zur guten Sichtbarkeit bei. Zeit für eine Neu-Beschichtung, am besten in Weiß!

    Auf dem streetview-Bild auch zu sehen:

    Für diejenigen Fahrradfahrer*innen, die lieber nicht auf der Fahrbahn fahren wollen, gibt es eine Alternative. Fahren entgegengesetzt der normalen Fahrtrichtung auf dem linken Fußweg, der für beide Richtungen freigegeben ist. Hier noch mal das Foto von oben, ohne abgeschnittenen linken Bildrand:

    Das ist dann vielleicht doch manchem unentschlossenen Fahrradfahrenden zu blöd. Und anstatt auf dem Fußweg in Gegenrichtung zu radeln, benutzt er lieber die Fahrbahn auf der richtigen Seite. Für andere Fahrradfahrende jedoch, die sich eher schwertun damit, die Fahrbahn zu benutzen, gibt es noch die Alternative, mit Schrittgeschwindigkeit auf dem gegenüberliegenden Fußweg zu fahren.

    Und wenn dann noch das Radsymbol auf der Fahrbahn in Weiß deutlich zu sehen ist, könnte das tatsächlich für das Fahrbahn-Fahrradfahren begeistern!:)

  • immer wenn du glaubst, schon alles gesehen zu haben...

    also der rechtsseitige Gehweg wird mit [Zeichen 254] beschildert und der linksseitige Gehweg mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] und zusätzlich noch Sharrows/Sinnbilder auf der Fahrbahn?

    ich bin gerade in Tischkanten-anfress-laune. So etwas wie da hilft mir gerade mental null. X(

    :rolleyes::|:sleeping:

  • Na, rechts ist der Gehweg halt wegen der Parkplätze schon bissl eng, also wurde, sicher schweren Herzens, die Radwegpflicht entfernt. Und weil man an die ängstlichen Radfahrer, und die ärgerlichen Autofahrer denken muss, war die logische Schlussfolgerung: den Gehweg auf der anderen Seite freizugeben, natürlich beidseitig.

    Die ängstlichen Fußgänger können ja nun auf dem rechten Gehweg laufen.

    Und weil sich dann die KFZ-Lenkenden über die nicht-ängstlichen Radfahrer beschwert haben, hat man halt in der Richtung die Straße für Radler gleich mit [Zeichen 254] gesperrt.

    Seit dem muss man auch die blaue Markierung auf der Fahrbahn nicht mehr nachmalen.


    Die spannende Frage: Wird irgendwann einem neuen Zuständigen bei der ersten Verkehrschau auffallen, was für ein Schmarrn das ist, und wenn er es ändern mag, wird ihm dann gleich gekündigt?


    Die Stelle hier mit der Kombisscheibe in der Ampel, die runderherum mit [Zeichen 254] garniert ist, finde ich ja am allerbesten.
    Mit Radfahrenden haben die es in Hannover auf jeden Fall nicht so.

  • Und weil sich dann die KFZ-Lenkenden über die nicht-ängstlichen Radfahrer beschwert haben, hat man halt in der Richtung die Straße für Radler gleich mit [Zeichen 254] gesperrt.

    Seit dem muss man auch die blaue Markierung auf der Fahrbahn nicht mehr nachmalen.

    Das siehst du so. In Hannover, aber auch andernorts gibt es zahlreiche Beispiele dafür, dass ein so angebrachtes Verkehrszeichen Zeichen 254, Verbot für Radverkehr, nicht für die ganze Straße von Hauswand zu Hauswand gilt, sondern lediglich für einen Teil der Straße, z. B. für eine bestimmte Fahrspur oder hier für den Fußweg. Da könnte man natürlich auch ein Verkehrsschild, Zeichen 239 Gehweg anbringen, um klarzumachen, dass dort kein Fahrradverkehr auf dem Gehweg erlaubt ist. In dem Fall hat man anders entschieden. Und ich habe noch niemanden in Hannover getroffen, der diese Beschilderung so interpretiert, dass auf der ganzen Straßenbreite nirgends mehr jemand mit dem Fahrrad fahren darf.

    Vielleicht lohnt es sich einen eigenen Thread dafür aufzumachen, in dem es nur um die Verwendung von Verkehrszeichen 254,
    Verbot für Radverkehr, geht in Verbindung mit der Frage, ob das dann bei seiner Verwendung immer für die ganze Breite der Straße gilt.

    Nochmal zur Klarstellung:

    Diese Beschilderung führt nicht zu einem Verbot für Fahrradfahrende, die Fahrbahn zu benutzen, denn das so angebrachte Verkehrszeichen verbietet den Fahrradverkehr auf dem Fußweg. Eigentlich ist es überflüssig, ein Verbot für den Fahrradverkehr auf dem Fußweg auszusprechen, in bestimmten Fällen ist es dennoch sinnvoll, das Schild aufzustellen. Zum Beispiel, falls der Fußweg früher an dieser Stelle für den Fahrradverkehr freigegeben war, wo heute [Zeichen 254]das Schild steht.

    Es ist auch deshalb sinnvoll, weil auf der gegenüberliegenden Straßenseite der deutlich breitere Fußweg mit einem [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]ausgeschildert ist. Denn würde man auf der einen Seite den Fußweg ohne Zusatz [Zusatzzeichen 1022-10] und auf der anderen Seite mit [Zusatzzeichen 1022-10] ausschildern, dann würden sich viele fragen: Warum ist der Gehweg einmal mit und einmal ohne Zusatz [Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert.

    Die Beschilderung verdeutlicht eine duale Radverkehrslösung und die hat an der Stelle Vorteile bzw. Nachteile gegenüber verschiedenen Formen von "eindimensionalen" Radverkehrslösungen.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (29. Juli 2025 um 00:04)

  • immer wenn du glaubst, schon alles gesehen zu haben...

    also der rechtsseitige Gehweg wird mit [Zeichen 254] beschildert und der linksseitige Gehweg mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] und zusätzlich noch Sharrows/Sinnbilder auf der Fahrbahn?

    ich bin gerade in Tischkanten-anfress-laune. So etwas wie da hilft mir gerade mental null. X(

    :rolleyes::|:sleeping:

    Kann sein, dass es dir mental "Null" hilft, in Hannover wird es von vielen, mit denen ich gesprochen habe, in dem Sinne als duale Radverkehrslösung richtig verstanden, wie ich es geschildert habe und auch in diesem Sinne geschätzt. Kannst ja mal versuchen, dich "mental" drauf einzulassen. Vielleicht hilft dir das ja weiter?;)

    Ich kann allerdings verstehen, dass es dich mental runterzieht, wenn du das Schild, das da am Rand des Fußweges steht, so interpretierst, dass du da nicht mehr mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren darfst. Das würde mich auch mental runterziehen. Ist aber nicht so. Und wenn es dir hilft, dann können wir für diese Frage gerne einen eigenen Thread mit Beispielen dazu aufmachen. Das hatte ich Autogenix auch schon vorgeschlagen.

  • In Hannover, aber auch andernorts gibt es zahlreiche Beispiele dafür, dass ein so angebrachtes Verkehrszeichen Zeichen 254, Verbot für Radverkehr, nicht für die ganze Straße von Hauswand zu Hauswand gilt, sondern lediglich für einen Teil der Straße,

    Nicht "gilt", sondern "gelten soll". Das begreifen die aber nicht.

  • die Anordnung des [Zeichen 254] am Gehweg ist Dummfug².

    Wenn es ein Gehweg ist, der eine Klarstellung benötigt, ist [Zeichen 239] anzuordnen. Fertig. Dafür gibt es dieses Verkehrszeichen.

    Und wenn noch immer zu viele Radfahrer dort herumgurken, ist das mal wieder ein Problem der Durchsetzung von Regeln.

  • Das siehst du so. In Hannover, aber auch andernorts gibt es zahlreiche Beispiele dafür, dass ein so angebrachtes Verkehrszeichen Zeichen 254, Verbot für Radverkehr, nicht für die ganze Straße von Hauswand zu Hauswand gilt, sondern lediglich für einen Teil der Straße, z. B. für eine bestimmte Fahrspur oder hier für den Fußweg.

    Es zeigt einfach die Inkompetenz der StVB.

    Bei uns gibts so etwas auch, wenn auch selten. In der Regel da, wo ein Radweg oder ein freigegebener Gehweg endet.

    Und es liegt (auch) daran, dass überall Gehwege zum Radfahren freigegeben sind und missbraucht werden, dann brauchts natürlich eine deutliche Klarstellung, wenn es mal ausnahmsweise nicht der Fall ist.

  • Nicht "gilt", sondern "gelten soll". Das begreifen die aber nicht.

    Wie meinst du das jetzt?

    Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann gehst du davon aus, dass das Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr [Zeichen 254], bedeutet, dass damit ein Fahrverbot für den Fahrradverkehr auf der ganzen Straßenbreite von Hauswand zu Hauswand verbunden ist.

    Und wer ist "die"? Die Verkehrsverwaltung? Das heißt, du vermutest, dass die Verkehrsverwaltung nicht begreift, dass das Verkehrszeichen 254, Verbot für den Radverkehr [Zeichen 254], bedeutet, dass es für die ganze Straße, also von Hauswand zu Hauswand gilt?

    Ich habe dazu ein Extra-Thema eröffnet. Denn in diesem Thread hier soll es um Beispiele für duale Radverkehrslösungen gehen. Und da macht es keinen Sinn, wenn Diskussionsteilnehmer, davon ausgehen, dass eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr zwangsläufig bedeutet, dass auf der ganzen Straßenbreite gar kein Radverkehr mehr stattfinden darf.

    Im zuletzt hier diskutierten Fall geht es darum, dass in der Wülfeler Straße ab Einmündung Brabeckstraße diese Beschilderung angeordnet wurde:

    Um diese Beschilderung besser beurteilen zu können, diese streetview-Fahrt:

    Die Wülfeler Straße heißt bis zu dieser Stelle auf dem Foto oben Wülferoder Straße und sieht so aus. Es gibt zunächst auf beiden Seiten einen Angebotsfahrradweg, also eine duale Radverkehrslösung, die in Hannover häufig anzutreffen ist:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com

    Es kommt jetzt die Einmündung Willhelm-Göhrs-Straße. Jetzt ist auf der einen Seite kein Angebots-Fahrradweg mehr, auf der anderen Seite in Blickrichtung rechts ist jetzt ein Angebots-Fahrradweg, der in beide Richtungen freigegeben ist. Ausgeschildert ist er mit einem alleinstehenden [Zusatzzeichen 1000-33]. Das ermöglicht eine duale Radverkehrslösung für beide Fahrtrichtungen. Es ist möglich, entweder auf der Fahrbahn zu fahren oder aber den Zweirichtungsfahrradweg zu benutzen.

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com

    Ca. 150 m weiter stößt die Brabeckstraße von rechts auf die Wülferoder Straße, die ab hier den Namen ändert und Wülfeler Straße heißt. Autoverkehr kann nicht von der Brabeckstraße auf die Wülfeler Straße münden, denn die Brabeckstraße ist Sackgasse und die Einmündung in die Wülfeler Straße abgepollert. In Geradausrichtung hatte der Radverkehr bis hier die Möglichkeit auf dem Zweirichtungs-Angebotsfahrradweg zu fahren (in Blickrichtung rechts von der Fahrbahn). Ab hier gibt es die Möglichkeit für den Fahrradverkehr nicht mehr. Stattdessen gibt es weiter die Option Fahrbahnnutzung. Oder die zweite Option, nämlich den ab hier in beide Fahrtrichtungen für den Fahrradverkehr freigegebenen Fußweg auf der linken Seite zu benutzen. Eine duale Lösung ist also weiter gegeben. Um ganz deutlich zu machen, dass der Fahrradweg rechts der Fahrbahn hier endet, ist der Fußweg ab hier mit Verkehrszeichen 254, Verbot für den Radverkehr [Zeichen 254], ausgeschildert.

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com

    Diesen Beitrag kopiere ich in den Thread "Beispiele für den Einsatz des Verkehrszeichens 254, Verbot für den Radverkehr [Zeichen 254]": Beispiele für den Einsatz des Verkehrszeichens Zeichen 254 Verbot für Radverkehr

    So weit es hier um die Diskussion über dieses Beispiel einer dualen Radverkehrslösung geht, bitte hier weiter diskutieren. So weit es um die Verwendung von Verkehrszeichen 254, Verbot für den Radverkehr [Zeichen 254], geht, bitte dort in dem neuen Thread weiter diskutieren.

  • Bei uns gibts so etwas auch, wenn auch selten. In der Regel da, wo ein Radweg oder ein freigegebener Gehweg endet.

    Und es liegt (auch) daran, dass überall Gehwege zum Radfahren freigegeben sind und missbraucht werden, dann brauchts natürlich eine deutliche Klarstellung, wenn es mal ausnahmsweise nicht der Fall ist.

    Wenn ein Gehweg nicht für den Fahrradverkehr freigegeben ist und trotzdem von Fahrradfahrer*innen benutzt wird, dann ist das keine duale Radverkehrslösung. Vielmehr ist es die verbotene Nutzung des Gehwegs. In Hannover kann man meines Erachtens ganz gut erkennen, dass in der Regel die Fahrbahnnutzung durch den Fahrradverkehr erwünscht ist und ein Angebotsfahrradweg oder ein für den Radverkehr frei gegebener Fußweg nur die zweitbeste Möglichkeit ist. Und es werden Fußwege geschützt, entweder durch Aufstellen von Verkehrszeichen 239 Gehweg [Zeichen 239], oder alternativ, wenn das nach Einschätzung der Verkehrsverwaltung notwendig erscheint, durch [Zeichen 254], so wie in diesem Beispiel. Dadurch wird das verbotene Fahren auf einem Fußweg, der nicht für den Fahrradverkehr freigegeben ist, als falsche und unzulässige "duale Radverkehrslösung" verhindert.

  • Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann gehst du davon aus, dass das Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr [Zeichen 254] , bedeutet, dass damit ein Fahrverbot für den Fahrradverkehr auf der ganzen Straßenbreite von Hauswand zu Hauswand verbunden ist.

    Ja, das bedeutet dieses Verkehrszeichen. Radfahren ist in der gesamten Straße, also auf allen Straßenteilen verboten, wenn da ein [Zeichen 254] steht.

    Warum sollte es sonst zwei verschiedene Verkehrszeichen geben, wenn sie die selbe Bedeutung haben?

    Oder ist nach Ihrem Verständnis bei einem [Zeichen 239] das Radfahren nur ein bisschen verboten und erst bei [Zeichen 254] dann wirklich?

  • Und es liegt (auch) daran, dass überall Gehwege zum Radfahren freigegeben sind und missbraucht werden, dann brauchts natürlich eine deutliche Klarstellung, wenn es mal ausnahmsweise nicht der Fall ist.

    Es ist aber das Gegenteil: Verwirrung stiften, Straßen rechtswidrig für den Radverkehr sperren. Völlig wurscht, was die gemeint haben oder vielleicht gemeint haben könnten.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)