Woche 42 vom 14. bis zum 20. Oktober

  • kool. kommen dann auch noch Schilder, die darauf hinweisen, dass man nur bei grüner Ampel fahren darf? und Schilder, die auf die zhG hinweisen?

    Du meinst so?

    Allerdings fehlt noch ein Zusatzzeichen, auf dem erklärt wird, dass man dort max. 30 km/h fahren darf.

  • Völlig unjuristische und subjektive Meinung meinerseits: Ich bekomme "da ist ein Strich auf dem Asphalt" und "baulich getrennt" nicht zur Übereinstimmung.

    Und dann habe ich in der StVO folgende Stellen:

    § 3 Abs. 3 Ziffer 2 a:

    Zitat

    Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

    Hier wird also zwischen "baulicher Trennung" und "aufgemalte Farbe" unterschieden.

    Faktisch dasselbe haben wir noch den § 18 Abs. 5 StVO:

    Zitat

    Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen

  • Bin ja selber kein Fan dieser "Pop-Up-Radwege".

    https://www.bz-berlin.de/berlin/radweg-irrsinn-kantstrasse-schlimmer

    Zitat

    Durch den Radweg in der Kantstraße in Charlottenburg kann die Feuerwehr im Ernstfall nicht mehr die oberen Stockwerke mit einer Leiter erreichen

    Sieht für mich eher so aus, als wären die gelb markierten Parkplätze auf der Fahrbahnen das eigentliche Problem.

    Link zu meinem X-Account. Poste dort u. a. regelmäßig Videoclips zu meinen Erlebnissen auf der Straße.

  • Sieht für mich eher so aus, als wären die gelb markierten Parkplätze auf der Fahrbahnen das eigentliche Problem.

    Ich mag die Lösung da sowieso nicht – wenn der Radweg schon hinter dem Parkstreifen ist, muss man *baulich* verhindern, dass die Autos falsch stehen. So kann man selbst wenn Radweg + Pufferzone breit genug sind, nicht garantieren, dass diese auch entsprechend nutzbar sind. Ohnehin orientieren sich die Autofahrer zum Parken dort am rechten Rand des Bereichs (nach links achten alle peinlich darauf, dass auch bloß kein Spiegel über die gelbe Linie hängt; dabei sind dort extra ja nochmal ~20 cm Polster dafür eingeplant…). Ich befürchte aber sogar, dass eine Drehleiter zum Arbeiten mehr als eine Fahrbahnbreite braucht, da das Ding ja auch noch Stützen hat.

    Müsste also doch der Radweg links vom Parkstreifen hin – bei 9 Meter Platz für die drei Streifen muss man da auch nicht geizig mit dem Platz umgehen… Streetmix bekommt die "halbe Höhe" nicht hin; eine solche wäre zwischen Fahrbahn und Radweg. Entsprechende Aufteilung (sogar auf etwas weniger Platz) gibt's hier in Lüneburg in der Uelzener Straße. IMHO genügt das sogar den Trennungs-Vorgaben für Kinder und 30 gilt auf der Straße sowieso.

    Kantstraße (B) - Streetmix
    A collaborative civic engagement platform for urban design. Design, remix, and share your neighborhood street with Streetmix.
    streetmix.net
  • Sieht für mich eher so aus, als wären die gelb markierten Parkplätze auf der Fahrbahnen das eigentliche Problem.

    Richtig. Der Radweg, richtiger der Radfahrstreifen, wäre ja eher Teil der Lösung. Wenn die auf der Straße gelagerten Blecheimer verschwinden, kann die Feuerwehr ihre Drehleiter problemlos aufstellen und dafür (auch) den Streifen nutzen. Unabhängig davon versuchen Radfahrstreifen hinter Parkstreifen möglichst viele Nachteile der Hochbordradwege wiederherzustellen, die mit Radfahrstreifen eigentlich mal gelindert werden sollten (Sichtbarkeit für Kfz-Lenker beispielsweise).

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Bin ja selber kein Fan dieser "Pop-Up-Radwege".

    Die Kantstraße hat den traurigen Ruhm, die erste Straße Deutschlands zu sein, wo ein Popup-Radweg ein radelndes Todesopfer gefordert hat (23-038, Dooring Beifahrerseite).

    Außerdem sind seit 2013 im Straßenzug Kantstraße/Neue Kantstraße ohne die PBL noch drei weitere Fahrrad-Todesfälle zu verzeichnen:

    18-144 Freak Accident, vor Polizei flüchtender Autofahrer fährt bei rot, verliert Kontrolle, gerät auf den Gehweg und verletzt dort mehrere Fußgänger schwer; eine Person, die ihr Fahrrad schiebt, stirbt (lt Polizei Berlin Verkehrsart „Fußgänger“)

    15-136 Radfahrer Linksabbieger, übersieht Taxi im Gegenverkehr

    20-036 Freak Accident, Fahrer eines getunten Benz überholt Rückstau rechts über die für Fahrräder freigegebene Busspur und erfasst dort fahrenden Radler, von der Entstehung ähnlich zum PBL-Unfall in Paris, der wegen des nachfolgenden „Straßenzorn“-Mordes diese Woche für viel Aufregung auch in Deutschland sorgte).

  • Zwei Fälle von gestörten Irren in dem relativ kurzem Abstand erklären allerdings, warum man diese Anordnung gewählt hat, in der die parkenden Autos quasi als XXL-Poller dienen. Das ist übrigens auch einer von nur zwei oder drei Fällen von Beifahrer-Dooring überhaupt.

  • Zwei Fälle von gestörten Irren in dem relativ kurzem Abstand erklären allerdings, warum man diese Anordnung gewählt hat

    Jetzt müsste man nur noch einen Zusammenhang herstellen, warum es dort mehr Irre gibt als anderswo. :/

    Es scheint ein Reflex zu sein, dass man immer nach einem Unfall Maßnahmen ergreift, die genau an dieser Stelle genau diesen Unfall verhindert hätten. Alternativ könnte man ja auch die Straße für Irre sperren.

  • (S+) Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Der diskrete Verein, der unsere Straßen prägt
    Wie lange zeigen Ampeln grün? Wie breit sind Parkplätze? Über solche Fragen entscheidet hierzulande eine weithin unbekannte Forschungsgesellschaft –…
    www.spiegel.de


  • Ja, die FGSV. Deren Werke vor allem auf die Verwaltungsgerichte eine RKI-artige Wirkung haben (dürfen nicht hinterfragt werden); ich denke da nicht nur an ein (von keinerlei Wissenschaftlichkeit untermauertes) ominöses Verkehrsstärken-Diagramm, welches Straßenverkehrsbehörden gerne heranziehen, um Radfahrer von Fahrbahnen zu verbannen.

    Die "Mode", straßenbegleitende Wegelchen um ein paar Meter zu verschwenken, um Radfahrern auf benutzungspflichtigem Schrott die Vorfahrt zu nehmen, basiert ja auch auf diesen "Regelwerken".

    Vieles, was darin "geregelt" wird, ist unwissenschaftlich, interessengeleitet, intransparent und undemokratisch. Das gehört fast alles in Gesetze oder Verordnungen.

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