Woche 32 vom 05. bis 11. August

  • In dem verlinkten Text heißt es:

    "Viele Fahrzeughalter stellen ihr Wohnmobil lieber in Bonn am Straßenrand als auf kostenpflichtigen Parkplätzen ab. Das birgt Konfliktpotenzial: Anwohner ärgern sich über die so wochenlang blockierten Parkplätze. Doch wo die Camper stehen dürfen und wo nicht, ist gar nicht so einfach festzustellen."

    Interessant dazu zu lesen ist dieser Absatz aus einem Artikel aus dem Bonner Generalanzeiger:

    "Viele Fahrzeughalter stellen ihr Wohnmobil lieber in Bonn am Straßenrand als auf kostenpflichtigen Parkplätzen ab. Das birgt Konfliktpotenzial: Anwohner ärgern sich über die so wochenlang blockierten Parkplätze. Doch wo die Camper stehen dürfen und wo nicht, ist gar nicht so einfach festzustellen."

    Straßenrand statt Campingplatz: Wohnmobile stören Anwohner in Bonn
    Viele Fahrzeughalter stellen ihr Wohnmobil lieber in Bonn am Straßenrand als auf kostenpflichtigen Parkplätzen ab. Das birgt Konfliktpotenzial: Anwohner ärgern…
    ga.de

    Jetzt wissen wir natürlich nicht, ob die Frau Klägerin ihren Wohnmobilstellplatz in Gefahr sieht, oder ob sie einfach keine Lust hat, sich mit den Leuten anzulegen, die ihre Wohnmobile einfach so in den Bonner Straßenraum hineinstellen. Dass sie stattdessen die Fahrradfahrer*innen angiftet und die Verwaltung die anscheinend gewillt ist, den Fahrradverkehr zu fördern, spricht Bände und nicht für diese Frau.

  • Klarstellung: Grünwuchs an Grundstücksgrenzen ist in Verantwortung der Eigentümer.

    Denn die Aufforderung wäre auch bei einem Gehweg ergangen oder wenns direkt in die Fahrbahn ragen würde. Oder bei einem Bachlauf. Oder Graben. Oder ...

    :saint::whistling:

  • Klar, aber ich war eher überrascht, dass die Behörde bei einem Geh-/Radweg überhaupt tätig geworden ist. Das kenne ich von hier eher nicht. Wenn's in die Fahrbahn reinragt, dann ist das freilich anders!

  • hm. also hier in in Jena funktioniert das mit Meldungen zu "Grün wuchert auf Gehweg" in der Regel dann, wenn die Zuständigkeiten klar sind.

    Entweder werden die Eigentümer unverzüglich aufgefordert, oder der Kommunalservice rückt aus. :/

    edit: Beispiel im Mängelmelder

  • also hier in in Jena funktioniert das mit Meldungen zu "Grün wuchert auf Gehweg" in der Regel dann, wenn die Zuständigkeiten klar sind.

    In Stade funktioniert es hauptsächlich dann, wenn klar ist, dass die Stadt selbst nicht zuständig ist. Oder man macht die ganz große Welle und baut öffentlichen Druck auf. Ein einfacher, freundlicher Hinweis bewirkt aber in der Regel gar nichts.

    Das hier war ein Experiment:

    1. Hinweis im Mängelmelder

    2. e-Mail an drei Ratsmitglieder

    3. Posting auf einer öffentlichen Facebook-Seite

    Einen Tag nach der Veröffentlichung schrieb mir ein Ratsherr von der SPD, dass er Information erhalten hat, dass die Kommunalen Betriebe bei der Arbeit sind.

    Dass an diesem Randweg 150m vorher ein [Zeichen 240] hängt, steht noch einmal auf einem ganz anderen Blatt.

  • wieso nimmst du dir die legale und klagefreie Möglichkeit, auf der Fahrbahn radeln zu dürfen?

    Ich wollte eine Diskussion anstoßen über die Sinnhaftigkeit dieses "Radweges", mit Leuten, die sich sonst gar nicht dafür interessiert hätten. Das ist zumindest teilweise gelungen. Ein Ratsherr der Grünen hat die Gelegenheit genutzt, sich öffentlich zu blamieren und der SPD-Mann hat gezeigt, wobei er bereit ist zu helfen und was ihm weiterhin am XXX vorbei geht.

    Auch die "vorher sah es aber viel schöner aus"-Fraktion hat sich inzwischen zu Wort gemeldet. Ich hätte das früher erwartet.

  • wieso nimmst du dir die legale und klagefreie Möglichkeit, auf der Fahrbahn radeln zu dürfen? :S

    Erstens ist es nicht jederfrau und jedermanns Sache, die Feinheiten der Radwegebenutzungspflicht-Vorschriften zu kennen und daraus Handlungsweisen abzuleiten. (Obwohl in Yetis Fall gilt das sicher nicht.)

    Zweitens ist es so, dass im Falle eines Unfalles und einer Gerichtsverhandlung durch einen cleveren Anwalt dir plötzlich ein hoher Anteil an Unfallschuld zugeschanzt werden kann, wenn du trotz benutzungspflichtigem Fahrradweg auf der Fahrbahn mit dem Fahrrad fährst und du in irgendeiner Weise in einen Unfall verwickelt wirst.

    Drittens sollte die Option auf der Fahrbahn mit dem Fahrrad zu fahren für eine Kommune keine Ausrede darstellen, die vorhandenen Fahrradwege verkommen zu lassen. So was erweckt immer den Eindruck: Mit den Fahrradfahrer*innen kann man's ja machen.

    Viertens, und das ist vielleicht der wichtigste Grund, ist das Gestrüpp nicht nur für den Fahrradverkehr ein Hindernis. Selbst wenn dort keine Fahrradfahrer*innen lang fahren würden, weil sie zu dem Urteil gelangen, dass es sicherer ist die Fahrbahn zu benutzen. Der Fußverkehr wird trotzdem dort lang gehen. Und für Fußgänger*innen ist es eine schlecht begehbare Strecke mit dem vielen Gebüsch. Zumal durch den Bewuchs die Gefahr von Wurzelanhebungen verstärkt wird.

    Gut dass Yetis Einsatz Wirkung zeigte!:thumbup:

  • https://www.abendblatt.de/hamburg/politi…in-hamburg.html

    Uns das bei dieser Radinfrastruktur. Oder sind die Radfahrer entnervte HVV Fahrer?

    Ich hoffe nicht, dass der Radverkehr in Hamburg deshalb zunimmt, weil der ÖPNV schlechter wird.

    Aber was ist es dann? Wegen der hervorragend verbesserten Radverkehrsinfrastruktur? Aber was genau hat sich denn da so hervorragend verbessert? Oder weil Hamburg nicht mehr in die Radverkehrsinfrastruktur investiert? Es gibt ja auch die These, dass die beste Radverkehrsinfrastruktur ist, wenn es gar keine gibt.

  • Zweitens ist es so, dass im Falle eines Unfalles und einer Gerichtsverhandlung durch einen cleveren Anwalt dir plötzlich ein hoher Anteil an Unfallschuld zugeschanzt werden kann, wenn du trotz benutzungspflichtigem Fahrradweg auf der Fahrbahn mit dem Fahrrad fährst und du in irgendeiner Weise in einen Unfall verwickelt wirst.

    Beispiele für diese Auslegung??

    Ansonsten gilt, lieber auf der Fahrbahn keinen Unfall als auf Radweg(furt)en unschuldig umgenietet.

  • Beispiele für diese Auslegung??

    Ansonsten gilt, lieber auf der Fahrbahn keinen Unfall als auf Radweg(furt)en unschuldig umgenietet.

    Radweg nicht benutzt – Mitschuld bei Unfall? | ADAC
    Radfahrerin nutzt Radweg nicht. Trägt sie eine Mitschuld beim Unfall mit einem anderen Fahrzeug?
    www.adac.de

    Kann natürlich auch gezielte ADAC-Kampfpropaganda sein, um Fahrradfahrer*innen von der Fahrbahn zu verscheuchen. Aber ist halt auch ein Beispiel.