Immer dieses verflixte Ermessen! Jetzt triffts auch die Sozialbehörde
ZitatDas Nürnberger SG entschied in beiden Fällen, dass die Behörde bei der Entscheidung, wie sie den Asylsuchenden ihre Leistungen zur Verfügung stellt, "zwingend Ermessen auszuüben" habe, also den Einzelfall zu prüfen habe.