Radwege - StVO in der öffentlichen Wahrnehmung

  • Der unmittelbare Bereich von u.a. Schulen ist von §45 (9) Satz 3 explizit ausgenommen. Das heißt, dass man dort T30 anordnen kann, ohne eine besondere Gefahrenlage nachweisen zu müssen.

    Logisch! War leider nicht so firm, dass dem robusten Polizisten direkt zu entgegnen.

    These: es wäre zwischen ADFC und anderen Teilnehmern weniger kontrovers, müsste man nicht - gemäß StVO - zwischen „kein Radweg“ oder „Radweg mit Benutzungspflicht“ wählen - oder?

  • Da ich den Ausflug ins Off-Topic verursacht habe, will ich versuchen, wieder zum Topic zurückzuführen.

    Irgendwie muss die Linie ja unter die Ämter gebraucht werden.

    Ich denke, daß es für diese Linie keine Maßnahmen "von oben" braucht, weil Radverkehrsfeindlichkeit grundsätzlich noch immer mehrheitsfähig ist. Und mit Fahrradfreunden wie dem ADFC kann man Radverkehrsfeindlichkeit als Förderung des Radverkehrs verkaufen.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Logisch! War leider nicht so firm, dass dem robusten Polizisten direkt zu entgegnen.

    These: es wäre zwischen ADFC und anderen Teilnehmern weniger kontrovers, müsste man nicht - gemäß StVO - zwischen „kein Radweg“ oder „Radweg mit Benutzungspflicht“ wählen - oder?


    Muss man doch gar nicht. Es gibt Radwege, und die sind entweder nicht benutzungspflichtig, werden oft "andere RW" genannt, oder benutzungspflichtige.

    Ein Radweg ist erst einmal dann einer, wenn er als solcher zu erkennen ist, also bauliche Maßnahmen, oder Kennzeichnung mit Piktogramm z. B. Verpflichtend ist er nur, wenn mit einschlägigen Schildern versehen wird: [Zeichen 237][Zeichen 240][Zeichen 241-30]

  • Muss man doch gar nicht. Es gibt Radwege, und die sind entweder nicht benutzungspflichtig, werden oft "andere RW" genannt, oder benutzungspflichtige.

    Dazu hat der ADFC übrigens behauptet, dass §45 (9) Satz 3 den Bau von Radwegen erschweren würde. Vermutlich stimmt das indirekt sogar, weil die Kommunen kein Geld für "Radwege" ausgeben, wenn sie nicht sicher sein können, damit wirklich alle Fahrrad-Assis von der Straße [sic.] zu holen.

  • Muss man doch gar nicht. Es gibt Radwege, und die sind entweder nicht benutzungspflichtig, werden oft "andere RW" genannt, oder benutzungspflichtige.

    Ein Radweg ist erst einmal dann einer, wenn er als solcher zu erkennen ist, also bauliche Maßnahmen, oder Kennzeichnung mit Piktogramm z. B. Verpflichtend ist er nur, wenn mit einschlägigen Schildern versehen wird: [Zeichen 237][Zeichen 240][Zeichen 241-30]

    Das ist genau mein Punkt vom Eingangsposting: ich glaube, das wissen viele (inkl. SVB) nicht. Den nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg gibt es nicht (oder nur mit Schrittgeschwindigkeit).

    Gedankenexperiment (oder auch reales, in Straubing, Schanzlweg): man hat dort die Benutzungspflicht eines getrennten Geh- und Radwegs entfernt, baulich blieb alles gleich, dazu hat man daneben einen Schutzstreifen auf die Straße gemalt. Was sagen wohl die Leute?

    Reaktionen (Leserbriefe, Facebook etc.): so ein Sch***, wieso soll ich auf der Fahrbahn fahren, war doch vorher viel besser, wieso so viel Platz für die Fußgänger. Die Leute wissen nicht, was das blaue Zeug oder die rote Pflasterung heisst (und ich glaub die Behörde auch nicht, sonst hätten sie das nicht so umgebaut).

  • Also die StVB wissen das sehr wohl, machen es aber nur unter Zwang, also Lolli weg. Neubau von RW scheint ohne Schild nicht vorstellbar.

    Ausführung Schanzlweg richtig: Schilder weg und Piktogramm auf den alten RW malen. Zumindest wenn der Gehweg genug Platz für den Fußverkehr hat. Dafür keinen Schutzstreifen auf die Fahrbahn, maximal auch Piktogramme. Ändert zwar nix an den Leserbriefen, aber Radler haben die freie Wahl.

  • Straubing, Schanzlweg

    Ich habe mir mal diese Trümmerlandschaft angesehen. Da ist kein Platz für einen Hochbordradweg, auch ohne Benutzungszwang. Die Radfahrer vom Hochbord herunterzuholen, ist schlicht die Umsetzung geltenden Rechts. Und um Mißverständnissen vorzubeugen, hat man benutzungspflichtfreie Straßenmalerei aufgebracht. Das ist billiger, als alle Gehwege neu mit einheitlicher Oberfläche auszustatten, um eine Mißdeutung als Radweg auszuschließen. Dadurch ist der Radweg aber de jure noch da, denn "baulich angelegt" bleibt das ja als Radweg interpretierbar, die Nutzung des Hochbords durch den Radverkehr also weiterhin legal möglich. Was ich dort grundsätzlich für eine Sauerei halte. Nach Streetview zu urteilen, wird die Asphaltmalerei vom Radverkehr angenommen, was immer noch schlecht, aber besser als vorher ist.

    Nachtrag: Link zu Streetview:

    Google Maps
    Mit Google Maps lokale Anbieter suchen, Karten anzeigen und Routenpläne abrufen.
    www.google.com

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Reaktionen (Leserbriefe, Facebook etc.): so ein Sch***, wieso soll ich auf der Fahrbahn fahren, war doch vorher viel besser, wieso so viel Platz für die Fußgänger. Die Leute wissen nicht, was das blaue Zeug oder die rote Pflasterung heisst

    Leserbriefe muss man aushalten, im Gegenteil: Die Aufmerksamkeit, die das Thema durch solche Maßnahmen bekommt, kann man nutzen, um auf die rechtlichen Hintergründe hinzuweisen. Vielleicht trauen sich dann auch mal Fußgänger einen Leserbrief zu schreiben, dass sie es begrüßen, wenn sie den Gehweg nicht mehr mit Radfahrern teilen müssen.

    Rote Pflasterung bedeutet übrigens erst einmal gar nichts. Nur wenn dadurch eine Verkehrsfläche baulich vom Gehweg unterschieden werden kann (dafür muss sie aber nicht rot sein), wird es sich wohl um einen Angebotsradweg handeln.

  • Ui, wenn man sich den Gehweg auf Peters Google-Link ansieht, kann man sich nur fragen, wer auf so etwas freiwillig fahren will.

    Der Radstreifen auf der anderen Straßenseite ist auch ;(.

    Und, DTV von 4000-6000?

  • Dazu hat der ADFC übrigens behauptet, dass §45 (9) Satz 3 den Bau von Radwegen erschweren würde. Vermutlich stimmt das indirekt sogar, weil die Kommunen kein Geld für "Radwege" ausgeben, wenn sie nicht sicher sein können, damit wirklich alle Fahrrad-Assis von der Straße [sic.] zu holen.

    Ich wette, dass es gerade die „eingefleischten Radfahrer“ sind, die bei der Stadt auf die Barrikaden gehen, wenn ihre „meiin Schatttssss, gollum!“-Wegelchen nicht mit Blauschild gelabelt sind. Grund ist wahrscheinlich der Trugschluss, wonach Parkverstöße und Vorfahrtnahmen weniger würden/vermeintlich leichter zu ahnden wären, wenn man ausdrücklich den Radwegstatus deklariert.

  • Ui, wenn man sich den Gehweg auf Peters Google-Link ansieht, kann man sich nur fragen, wer auf so etwas freiwillig fahren will.

    Ich bin da zumindest 9 Jahre lang täglich zur Schule gefahren. Soooo schlecht war das nicht. Dort sind viele Pkw, viele Radler und wenige Fußgänger unterwegs, insofern wirkt die Raumaufteilung nun etwas schief.

    Leider bin ich in Landshut hierzu eine ganz andere „Qualität“ gewohnt: https://maps.app.goo.gl/HjTWgJwkndixbusC6?g_st=ic

  • Ich bin da zumindest 9 Jahre lang täglich zur Schule gefahren.

    Die Degradierung ins Abseits ist Dir also von Kindesbeinen an in Fleisch und Blut übergegangen.

    Soooo schlecht war das nicht.

    Ähm, doch.

    Dort sind viele Pkw, viele Radler und wenige Fußgänger unterwegs, insofern wirkt die Raumaufteilung nun etwas schief.

    Natürlich sind da kaum Fußgänger unterwegs, denn jeder Weg zu Fuß mit mehr als einer beteiligten Person (und sei es nur der eigene Spitz) wurde dort bisher zum Spießrutenlauf. Und wenn man mal die unverschämterweise immer noch möglichen Hochbordradler außer Acht läßt, ist die Raumaufteilung nun erstmals seit vielleicht 80 Jahren weniger schief. Daß Du das als "schief" empfindest, wenn Fußverkehr auch mit Kinderwagen nebeneinander laufen kann, läßt tief blicken. Das wird noch einiges an (Kopf-) Arbeit für Dich. Und schlimmer geht immer und ist daher kein Maßstab.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • diese Worte können als harsch empfunden werden, sind jedoch inhaltlich völlig korrekt.

    (benutzungspflichtigte) Radwege dürfen nur angelegt werden, wenn ausreichender Platz für den Fußverkehr vorhanden ist. Dass "1m-reicht-doch" heute schon als "ausreichend" angesehen wird, so lange man nicht gerade in einer Geschäftsstraße plant: furchtbar. Aber Realität. Und die Meinung dreht sich - aber viel zu langsam. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass es 3-5 Dekaden dauert, bis so ein Straßenraum nochmal angefasst wird (sofern keine externen Gründe wie Hangrutschung, Hochwasserschaden etc eintreten)

  • Wenn es nur um Schilder für nicht benutzungspflichtige Radwege geht, kann man sie bei unseren Nachbarländern Frankreich und zukünftig auch Belgien abschauen. Gleiche Symbole, aber rechteckig statt rund. Dass passt logisch dann auch zur Beschilderung von Autobahnen und KFZ-Straßen.

  • Die Degradierung ins Abseits ist Dir also von Kindesbeinen an in Fleisch und Blut übergegangen.

    Ich empfand es damals als angenehm, auf dem Hochbord neben meinem Kumpel zu radeln, solange kein Fußgänger da war (klar, nicht regelkonform). Auf der Fahrbahn ging das nicht.

    Daß Du das als "schief" empfindest, wenn Fußverkehr auch mit Kinderwagen nebeneinander laufen kann, läßt tief blicken. Das wird noch einiges an (Kopf-) Arbeit für Dich. Und schlimmer geht immer und ist daher kein Maßstab.

    Keine Sorge, mit der Kopfarbeit komm ich mit, wenn mans mir erklärt (oder zeigt wo was steht) und nicht den Fragenden für doof hält. ;) Ich nehme nur den Status Quo war - dass das kein Maßstab ist ist schon klar, dieser Weg in Straubing war im Verhältnis aber das kleinere Problem. Mir fällt in der Gegend spontan kein Gehweg entlang einer Straße ein, der breiter ist (bzw. wenn doch, dann ist das Fußgängerzone :S). Ich kann der SVB nicht immer einen Vorwurf machen: wenn zwischen Gebäuden 10 Meter lichte Weite besteht, der Bus in beide Richtungen durchfahren und halten muss und dort noch ein Bauer wohnt, der mit seinen Geräten da durch muss - welche Lösung ist da nicht Mist?
    Woanders muss sich die SVB den Vorwurf gefallen lassen: man hat vor Jahrzehnten ins Ortszentrum einen 38 Meter-Kreisel gebaut, der in seiner Außenlinie noch den ohnehin schmalen Gehweg beschneidet. So bleiben dann für die Fußgänger noch 1 Meter, am Rest ragen je nach Jahreszeit noch Hecken und Blumenwiesen rein. Aufrecht gehen kann man dann nicht mal alleine.

    Beruflich bedingt kenn ich auch einige europäische Städte aus nicht repräsentativer Kfz-/Radler-/Fußgängerperspektive. Vieles was ich mir abschauen würde, sowohl in der Verkehrsgestaltung als auch im Verhalten der Verkehrsteilnehmer (Schweden). Es geht m.M.n. auch noch eklatant viel schlechter als bei uns (Fußverkehr in Frankreich, Autofahrer in Dänemark).

    Frage: findest Du RVA wie in Utrecht schlecht?

    Wenn es nur um Schilder für nicht benutzungspflichtige Radwege geht, kann man sie bei unseren Nachbarländern Frankreich und zukünftig auch Belgien abschauen. Gleiche Symbole, aber rechteckig statt rund. Dass passt logisch dann auch zur Beschilderung von Autobahnen und KFZ-Straßen.

    Zum Beispiel sowas, genau! Oder irgendeine Kennzeichnung, nach der der Angebotsradweg einfach erkennbar ist, ohne dass man vorher bei Sonnenschein unter die Lupe nimmt, ob auch alle Merkmale da sind.

  • wenn zwischen Gebäuden 10 Meter lichte Weite besteht, der Bus in beide Richtungen durchfahren und halten muss und dort noch ein Bauer wohnt, der mit seinen Geräten da durch muss - welche Lösung ist da nicht Mist?

    Fahrbahn 6,50m und der Rest Gehweg.