RWBP - außerorts

  • Tja, leider ist das so, auch wenn der Ton vielleicht etwas harsch ist. Meine langjährige Erfahrung deckt sich bedauerlicherweise damit. Du kannst ja nächstes Mal noch den Hinweis anbringen, dass ein solches Schreiben ein „Rechtsmittel“ im Sinne des § 839 (3) BGB darstellt und dass sie dir im Falle eines Falles nicht mit diesem sog. „Verweisungsprivileg“ zu kommen brauchen.

  • ich finde es schade, dass du deine inhaltlichen Punkte, denen zumindest ich zustimme, durch die gewählten Formulierungen quasi direkt wertlos machst.

    Wenn "Formulierungen" den Inhalt wertlos machen, dann ging es (denjenigen, die über Jahre jedes Sachargument ignorieren) von Anfang an gar nicht um die Sache. Ich lasse mich nicht jahrelang verarschen und werfe weiterhin kommunikativ mit Wattebäuschen um mich. Die hätten was ganz anderes verdient.

    Ach ja, hier noch der erwähnte Clip. Gestern wurde ich gleich zwei Mal wegen Missachtung dieses Ghettos und wild gestikulierend angehupt.

  • Also wenn der offensichtliche Feldversuch "Wie reagieren Verwaltungsmitarbeiter, wenn ich sie nach Strich und Faden beleidige?" immer zum selben Ergebnis führt, dann kann man diese Strategie eigentlich abhaken. Michael Kohlhaas 2.0 (ohne Gäule, aber mit noch kürzerem Geduldsfaden).

    Hast Du Dir mal überlegt, was passiert, wenn jemand in der Verwaltung Deine Formulierungen - die übrigens Inhalte transportieren - ernst nimmt und die Strafanzeige wegen Beleidigung stellt?

    Und wie würdest Du reagieren, wenn Du eine adäquate Antwort bekommen würdest, also in dem Stil "Sie Granadeseggel hend doch ned alle Tasse im Schrank! Sie Grasdackel hend doch koi Ahnung! Ihne werdet mr zeige, wo dr Barthel de Moschd holt." (Nur eben dialektal auf die andere Rheinseite verfrachtet.)

  • Ich weiß, dass sie intern so oder noch übler über mich denken und reden. Soll ich mal aus einer irrtümlich an mich gesendeten e-mail einer Mitarbeiterin des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zitieren?

    Zitat

    Guten Morgen X,

    hörst Du mich lachen? Er kann das aber auch mit den langen Antworten. 🙂
    So ein I…

    Mit freundlichen Grüßen

    Wo erkennst du in meinen Äußerungen eine "Beleidigung"? Das einzige, was hier seit Jahren beleidigt wird, ist mein Verstand. Kannst dir zur Kritik an der Verwaltung auch gerne mal ein paar Urteile des Bundesverfassungsgerichts durchlesen. Aber bitte, gerne. Ich freu mich drauf!

    So eine "adäquate Antwort" hab ich übrigens neulich auch eine von einem Ortsbürgermeister bekommen. Ich fand sie sogar gut, weil erfrischend ehrlich.

  • Also wenn der offensichtliche Feldversuch "Wie reagieren Verwaltungsmitarbeiter, wenn ich sie nach Strich und Faden beleidige?" immer zum selben Ergebnis führt, dann kann man diese Strategie eigentlich abhaken. Michael Kohlhaas 2.0 (ohne Gäule, aber mit noch kürzerem Geduldsfaden).

    Der liebe Yeti oder auch mgka machen fast 1:1 dasselbe wie ich. Sie mögen etwas "diplomatischer" vorgehen und kommunizieren - sie werden im Ergebnis genauso verarscht (und ausgelacht) wie ich. Es ist im Übrigen nicht so, dass ich mit Behörden ausschließlich auf diese Weise kommunizieren würde. Kannst dir z. B. gerne meine Einbahnstraßenklage durchlesen. Das ist der Standardfall. So wie oben dokumentiert äußere ich mich, wenn wirklich überhaupt keinerlei Chance mehr besteht, zu irgendeiner Sachfrage eine konstruktive Lösung zu finden. Nach Jahren. Ich habe jedes Recht dazu!

    Ich persönlich habe in meiner Zeit als Beamtenanwärter auch gelernt, dass ich die Argumente des Steuerpflichtigen der Sache nach und nicht nach persönlichen Befindlichkeiten (bspw. aufgrund dessen Wortwahl) zu prüfen habe. Wer als Amtsträger damit nicht zurecht kommt, ist vollkommen Fehl am Platze.

  • Ihr Vorgänger war nicht besser, der ist nun ins "Vorstandsbüro" berufen worden. Frau Graffelmann war vorher im "Gesundheitsmanagement" der Stadtverwaltung beschäftigt. Was sie für die Leitung der Verkehrsbehörde qualifiziert, weiß ich nicht. Fundierte Kenntnisse des Verkehrsrechts können es jedenfalls nicht sein.

    Wenn Yeti sowas über eine Amtsträgerin, die er gar öffentlich mit Namen nennt, denkt (und schreibt) ist das natürlich in Ordnung und keine (unsachliche) "Beleidigung". Unsachlich und kohlhaasmäßig drauf bin natürlich nur ich. Die Doppelmoral gewisser Menschen ödet mich einfach nur an.

    Ach ja, dieser ketzerische Nachtrag sei mir auch noch erlaubt. Während Corona war es übrigens umgekehrt; da hat man die unfähigen Leute aus der Straßenverkehrsbehörde einfach ins Gesundheitsamt gesetzt. Hat ja auch super funktioniert - und wurde von einem Großteil der hier Anwesenden frenetisch beklatscht. Einen Gesundheitsamtsleiter, der wirklich Ahnung hatte, hatte König Söder jedoch ins Archipel Gulag strafversetzt. Er heißt Dr. Friedrich Pürner.

    2 Mal editiert, zuletzt von Pirminator (23. Juli 2024 um 22:42) aus folgendem Grund: Nachtrag und Link

  • ich für meinen Teil habe in meiner obigen Antwort zumindest nicht von Beleidigungen gesprochen, sondern von Formulierungen.

    und ich bezog mich (ohne es freilich deutlich zu nennen) auf:

    [...] dass Sie den von der Straßenverkehrsbehörde vorgebrachten Blödsinn mir gegenüber vortragen müssen. Allerdings machen Sie sich somit mitschuldig.

    [...]

    Stimmt, das hat man deshalb nicht genauer definiert, weil es eigentlich nur eines Mindestmaßes an logischem Denkvermögen bedarf. [...] Frau X schlägt hierbei ihren Vorgänger X noch um Längen.

    außerdem ist die Kommunikation hier im Forum über Dritte noch etwas anderes als den Dritten die eigene Meinung quasi ungefiltert ins Gesicht zu schreiben.

    Aber davon will ich dich nicht abhalten, weil es zwischen dir und der Verwaltung dort einfach nichts mehr zu kitten und zu kleben gibt. das ist kein Scherbenhaufen mehr, sondern ... weiß nicht: Porzellan-Mehl?

  • Ich sehe darin eher Feigheit; diesen Mittätern in den Behörden, die viel zu selten im Zuge der Amtshaftung belangt werden, nicht glasklar zu schreiben oder sagen, was sie sind und welche Folgen ihre Ignoranz haben kann.

    Sag mir doch mal irgendwer, was ich sonst noch gegen diese Willkür tun kann; wenn man sich jahrelang den Mund fusselig reden kann und alles, was man an sachlichen Einwänden (u. a. auch ein Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern zu Geh- und Radwegen mit stärkerem Gefälle) vorbringt, eiskalt ignoriert wird? Wenn sie dich eine Klage zur Öffnung einer Einbahnstraße führen und damit dein Geld verbrennen lassen, um sie hinterher doch freizugeben?

    Es ist bösartig. Und nicht ich bin es, der hier "der Böse" ist. Ich habe 2016 im naiven Glauben mit der Scheiße angefangen, weil ich dachte, dass sich in den Behörden auch nur irgendwer an Gesetze, Verordnungen, Urteile oder Empfehlungen halten würde. Das Perverse an unserer Gesellschaft ist allerdings, Menschen wie mir dann auch noch eine kohlhaas'sche Form der Verbitterung zu attestieren. Wer hierüber nicht "verbittert", ist innerlich bereits töter als jene, die in den Amtsstuben allmählich vor sich hin verwesen.

  • Ich sehe darin eher Feigheit; diesen Mittätern in den Behörden, die viel zu selten im Zuge der Amtshaftung belangt werden, nicht glasklar zu schreiben oder sagen, was sie sind und welche Folgen ihre Ignoranz haben kann.

    Du willst ja erreichen, dass die zuständigen Behördenmitarbeiter*innen in deinem Sinne tätig werden. Dann ist es nicht unbedingt hilfreich, sie ständig zu beschimpfen und mit Ausdrücken wie "Mittäter" zu belegen. Kann man mal stammtischmäßig machen, um z. B. Frust abzulassen, und so ein Forum ist ja auch eine Art Stammtisch. Aber es hilft nicht wirklich weiter. Auch in einer öffentlichen Diskussion ist es durchaus mal hilfreich, wenn man als einfacher Bürger spricht, dass man mal "Dampf ablässt". Aber auch das funktioniert nur, wenn es nicht der Regelfall ist, "ausfällig" zu werden.

    Die Dominanz des Autoverkehrs hat viele Wurzeln und viele Helfer*innen und es setzen mächtige Interessensverbände alles daran, mit ganz unterschiedlichen Strategien zu verhindern, dass sich etwas an der Vormachtstellung des MIV ändert.

    Das bedeutet nicht, dass man alle guten Ideen für eine zukunftsfähige Mobilitäts-Infrastruktur besser vergessen sollte, weil die Gegenkräfte zu stark erscheinen. Um an der großen Aufgabe nicht ganz zu verzweifeln, ist es vermutlich sinnvoll, kleine Ziele zu setzen und kleine Erfolge zu feiern und darauf zu hoffen, dass die Einsicht allmählich wächst. Und natürlich ist es wichtig, Bündnispartner*innen zu suchen, denn ganz alleine kann man viel machen, aber noch mehr schafft man mit anderen zusammen.

  • Ich hab - auch wenn mir das keiner glauben mag - mal sachlich, nett und freundlich angefangen. Und bemühe mich auch trotz all der Ignoranz weiterhin darum. Irgendwann ist aber auch mal der Punkt erreicht, sich Luft zu machen. Beim Stadtrat war ich auch schon zwei Mal, habe mir "Luft gemacht". Es wurde genauso ignoriert. "Ausfälligkeit" gehörte im Übrigen während Corona zum "guten Ton" der Mehrheit.

    Noch kleiner als das Ziel, 600 m überflüssiger Gehwegradelpflicht in Pirmasens aufheben zu lassen, können meine Ziele nicht mehr werden. Die skandalöse B-10-Sache interessierte ja selbst in diesem Forum nie auch nur irgendwen. Dann kann man es wirklich bleiben lassen und nur noch an Götz von Berlichingen denken, wenn mich mal wieder (wie am Vorabend jener oben zitierten e-mail geschehen) jemand mit Scheibenwischwasser vollspritzt, mir (als Replik auf meinen) den Mittelfinger zeigt und ich anschließend noch an besagten "Geh- und Radwegen" zwei mal angehupt werde.

    Mehr als Sisyhpos ist für einen Einzelnen nicht drin. Und daran wird er früher oder später zerbrechen. Bei mir steht dieser Punkt unmittelbar bevor.

  • Sag mir doch mal irgendwer, was ich sonst noch gegen diese Willkür tun kann; wenn man sich jahrelang den Mund fusselig reden kann und alles, was man an sachlichen Einwänden (u. a. auch ein Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern zu Geh- und Radwegen mit stärkerem Gefälle) vorbringt, eiskalt ignoriert wird?

    Was ich sagen kann ist einmal mehr nur, dass der Kampf gegen Exekutive und Jurisdiktion witzlos ist, weil der (uneinsichtige) Endgegner der Souverän selbst ist. Die Wähler/Bürger haben sich jetzt 27 Jahre als Rad- wie als Autofahrer erfolgreich dagegen gewehrt, die Abschaffung der Benutzungspflicht zur Kenntnis zu nehmen. Sie fragen sich heute mehr denn je, wozu ein Radweg ohne Benutzungspflicht gut sein soll. Es gibt wohl keinen Tatbestand im Straßenverkehr, bei dem die Zeitspanne zwischen Handlung und Feedback durch andere Verkehrsteilnehmer ähnlich kurz wäre wie beim Ignorieren von Radwegen (noch kürzer allenfalls im Auto vergessen, bei Dunkelheit das Licht anzumachen, aber da würde bloß ge(licht)hupt und gestikuliert, aber niemand sich zu einer Maßregelungsnötigung hinreißen lassen...). Da ich dies tagtäglich sowohl bei benutzungspflichtigen wie wahlfreien Radwegen praktiziere, kann ich auch ganz sicher sagen, dass es da keinerlei Unterschied gäbe, der von der Beschilderung abhinge.

    Wenn in Deutschland alles so unstrittig wäre wie die Ansicht, dass lebensmüde ist, wer angebotene Radwege ignoriert, könnten wir alle Parlamente auflösen und uns sehr viel Aufwand für diese ganze regelmäßige Wählerei sparen. Warum also sollte da ein Sachbearbeiter aus der Reihe tanzen und sich einer Lawine der Empörung aussetzen, indem er Radwege entschildert?

  • Gut zusammengefasst - nur: das Publikmachen der StVO-"Novelle" von 1997 und die Beweggründe dahinter wurden halt bis heute eigentlich nirgendwo vonseiten der Verantwortlichen kommuniziert.

    Warum? Klar, weil der Radverkehr auf der Fahrbahn für die große Mehrheit hier im Lande grundsätzlich ein Störfaktor darstellt. Und dass viele "Lobbyverbände" bei jeder sich bietenden Gelegenheit nach Raaaaawegen rufen, spielt den Herrschaften ja auch noch schön in die Hände. Um objektive Sicherheitsaspekte ist es überhaupt nie gegangen.

  • Warum also sollte da ein Sachbearbeiter aus der Reihe tanzen und sich einer Lawine der Empörung aussetzen, indem er Radwege entschildert?

    Der Witz daran ist: Der umliegende Landkreis Südwestpfalz (nebst dem generell konstruktiven Kreis Südliche Weinstraße) hat das ja vor ein paar Jahren so gemacht; auch noch außerorts. Es gab zwar ein wenig Gemaule (auch in meine Richtung), aber auch keine Aufstände.

    Warum? Weil den Gelegenheitsradfahrern, Politikern und Verwaltungsleuten hier in der Region eigentlich generell scheißegal ist, wo Radfahrer rumfahren. Hauptsache, die Mehrheit wählt "freiwillig" das Ghetto, sei es noch so beschissen (oder illegal). Auf das Thema Zeichen 250 auf HBR-Routen, Piktogramme bzw. behördlich gefördertem Gehwegradeln habe ich ja an anderer Stelle schon hingewiesen. Es braucht hier keine Schilder. Trotzdem meinen manche Behördenleiterinnen (wie jene der Stadt Pirmasens), dass ohne diese Dinger ein Massensterben von Radfahrern einsetzen würde. Dabei geht es ihr (davon bin ich inzwischen, vor allem nach der Einbahnstraßenklage auch überzeugt) auch ums Prinzip; also, dass sich eine Verwaltung grundsätzlich nicht von einem einzelnen Bürger sagen lässt, was sie zu tun oder zu lassen habe. Neben ihrer kategorischen Neigung, alles, was dem Radverkehr in irgendeiner Form zugute käme, konsequent zu verhindern.

    Dabei belegt die Situation im umliegenden, entbläuten Landkreis ja auch das Gegenteil; ganz im Rahmen dessen, was ja auch exakt so in der BASt V184 steht. Wäre ich nicht so deprimiert, hätte ich das auch schon vor längerer Zeit systematisch ausgewertet und belegt. :(

  • Um objektive Sicherheitsaspekte ist es überhaupt nie gegangen.

    Die Änderung selbst wurde überhaupt nicht kommuniziert. Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern, davon damals irgendetwas mitbekommen zu haben. Natürlich habe ich mich damals nicht so intensiv mit dem Thema befasst, aber es kann ja auch nicht der Maßstab sein, dass nur Nerds wie wir mitbekommen, wenn sich Verkehrsregeln ändern.

    Zum Anderen besteht das Dilemma, dass gefühlte Sicherheit etwas Anderes ist als objektive Sicherheit, die in sinkenden Unfallzahlen messbar ist. Die Erzählung, dass Radwege der Sicherheit dienen, fällt also auf fruchtbaren (furchtbaren?) Boden, weil sie dem Bauchgefühl entspricht. Je mehr Leute nur ihre subjektive Sicht der Dinge erzählen, wie gefährlich es ihnen erscheint, auf der "Straße" zu fahren und je mehr die Verbände für "sichere Radwege" kämpfen, umso mehr setzt es sich in den Köpfen fest, dass alles Andere total gefährlich sein muss.

    Auf der anderen Seite kann das auch Leute ermutigen, renitenten Radfahrern mal zu zeigen, dass es auf der "Straße" tatsächlich gefährlich ist.

    Trotzdem sehe ich es nicht so aussichtslos wie Th(oma)s Es gibt immer noch Menschen, die lernfähig sind und die es schaffen, Gewohnheiten zu verändern. Es braucht seine Zeit, aber man spürt den Unterschied, wenn man in eine Stadt / Gemeinde / Landkreis kommt, wo die Regeln schon länger konsequent umgesetzt werden. Radfahrer auf der Fahrbahn sind irgendwann keine Besonderheit mehr, sondern die Leute gewöhnen sich daran. Die Übergangszeit dauert unterschiedlich lange und umso länger, je inkonsequenter die Behörden die Regeln umsetzen. Ich merke selbst in Stade, dass sich die Stimmung ein wenig verändert hat. Maßregelungen erlebe ich hier eigentlich nur noch extrem selten, wenn ich auf der Fahrbahn unterwegs bin und ich sehe immer mehr andere, die ebenfalls auf der Fahrbahn fahren. Teilweise auch dort, wo es offiziell (noch immer) nicht erlaubt ist.

  • Die Änderung selbst wurde überhaupt nicht kommuniziert. Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern, davon damals irgendetwas mitbekommen zu haben. Natürlich habe ich mich damals nicht so intensiv mit dem Thema befasst, aber es kann ja auch nicht der Maßstab sein, dass nur Nerds wie wir mitbekommen, wenn sich Verkehrsregeln ändern.

    Einspruch: Es wurde kommuniziert. Aber es wurde eben auch viel mit ideologischen Scheuklappen kommuniziert.

    Einige Beispiele:

    Ganz oft wurde pauschal behauptet, die Radwegebenutzungspflicht sei aufgehoben.

    Wer das so rausposaunte, der konnte sicher sein Emotionen zu wecken, denn eingefleischten Autofahrern war es ja immer schon ein Dorn im Auge, dass Fahrradfahrer angeblich alles dürfen und sich nicht an Regeln halten und jetzt werden sie vom Gesetzgeber auch noch dafür belohnt, dass sie einem ganz offiziell erlaubt die Fahrbahn streitig machen. Wer so denkt, der hat bis heute nicht kapiert, dass es anfangs fast keine und bis heute nur wenige relevante Fahrradwege gibt, bei denen die Benutzungspflicht dann auch tatsächlich abgeschafft wurde.

    Noch ein Beispiel:

    Wurde tatsächlich von einer Kommune einmal bei Pflasterarbeiten der alte "Fahrradweg" völlig zu Recht und regelkonform wegepflastert, dann gab es sofort ein Riesengeschrei, wenn in der Politik jemand die Chance für Polemik sah. Besonders häufiges Muster: CDU und FDP-Politiker, die sich plötzlich zu den Schutzherren der Fahrradfahrer erkoren sahen und heftig dagegen polemisierten, wenn in einer Tempo-30-Zone ein völlig untermaßiger durchwurzelter Angebots-Fahrradweg beim Erneuern des Pflasters nicht mehr berücksichtigt wurde. Siehe auch diese Blöd-Zeitung Berichterstattung über die Stammestraße:

    Ricklingen : Steuerzahlerbund empört - 70 000 Euro für Radweg-Irrsinn!
    Ricklingen – Ist DAS Hannovers überflüssigste Baustelle? In der Stammestraße wird zwischen Beeke- und Pfarrstraße der Radweg weggerissen. Kosten: 70 000 ...
    www.bild.de

    Frage: Gab es jemals irgendwo die Chance neutral und vollständig über die Änderung der StVO zur Radwegbenutzungspflicht zu berichten?

    Antwort: Nein! Denn wenn darüber neutral und vollständig berichtet wurde, dann hat's keinen interessiert, weil ohnehin alles viel zu kompliziert und akademisch und abgehoben.

    Und wenn dann konkret berichtet wurde, dann wurde die Berichterstattung emotional aufgeladen, war aber weder neutral noch vollständig. Der verlinkte Blöd-Zeitung-Artikel ist ein schlimmes Beispiel dafür.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (24. Juli 2024 um 20:41)

  • Es gibt wohl keinen Tatbestand im Straßenverkehr, bei dem die Zeitspanne zwischen Handlung und Feedback durch andere Verkehrsteilnehmer ähnlich kurz wäre wie beim Ignorieren von Radwegen (noch kürzer allenfalls im Auto vergessen, bei Dunkelheit das Licht anzumachen, aber da würde bloß ge(licht)hupt und gestikuliert, aber niemand sich zu einer Maßregelungsnötigung hinreißen lassen...).

    Doch gibt es! Ich weiß jetzt aus dem Stegreif zwar nicht, seit wann §20 Abs. (3 und 4) in der StVO steht, aber was das Ignorieren angeht, spielt der §20 Abs. (3 und 4) in der höchsten Liga!

    "Wann darf ich den Bus als Autofahrer nicht überholen?
    Autofahrern ist es gemäß § 20 Abs. (3) StVO nicht erlaubt, einen Bus zu überholen, der sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nähert. Hier gilt: Ist das Warnblinklicht eingeschaltet, ist das Überholen verboten.

    Anders verhält es sich aber, wenn der Bus bereits steht und dann das Warnblinklicht eingeschaltet ist:
    Hier ist es dem Autofahrer gemäß § 20 Abs. (4) StVO grundsätzlich erlaubt, mit der gebotenen Vorsicht am Bus vorbeizufahren. Dabei gilt aber Schrittgeschwindigkeit, also eine Geschwindigkeit von circa 5 km/h – und zwar auch für die Autofahrer, die auf der Gegenspur in die entgegengesetzte Richtung fahren, wenn die Gegenspur nicht durch bauliche Elemente von der anderen Fahrbahn getrennt ist. Weiterhin kann es im Einzelfall dennoch nötig sein, zu warten, bis der Bus weitergefahren ist."

    aus ACV (Automobilclub der Verkehrsbediensteten Deutschlands)

    Besonders der Hinweis auf die Geschwindigkeit auf der Gegenfahrbahn (von mir fett hervorgehoben), wird wenig beherzigt. Ich sag mal so viel: Wenn du bei Reisen in andere Landkreise (sic!) mal darauf achtest, wie das jeweils mit dem Warnblinken an Haltestellen gehandhabt wird, dann kannst du damit bereits Ordner füllen. Wie wenig dagegen das Warnblinken vom übrigen Fahrzeug beachtet wird, das lässt sich leicht in einem knappen Satz sagen: "Fast gar nicht." Und wenn du mal Fahrgast in einem Bus bist, dann halte die Augen offen! Die Fahrkraft freut sich ggf. über genaue Zeugenaussagen!

    Wieviele tödliche Unfälle deshalb schon passiert sind, weil §20 Abs. (4) nicht beachtet wurde? Viel zu viele! Und oft wurden dabei Kinder getötet. Und trotzdem die Sachlage eigentlich ganz klar ist, "Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.", geben Autofahrer den Fahrgästen gerne zu verstehen, dass die Fußgänger*innen es seien, die wartepflichtig sind.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (24. Juli 2024 um 21:27) aus folgendem Grund: Korrektur Erläuterung im letzten Absatz

  • Und was passiert wenn Autofahrende diese Regelungen nicht beachten? Vmtl. hupt weder der Bus, noch andere Autos. Auf den Verstoß gibt es also null Feedback. Anders mag es aussehen, wenn die Regelung eingehalten wird und es manchen nun nicht mehr zügig genug vorwärts geht...

  • Und was passiert wenn Autofahrende diese Regelungen nicht beachten? Vmtl. hupt weder der Bus, noch andere Autos. Auf den Verstoß gibt es also null Feedback. Anders mag es aussehen, wenn die Regelung eingehalten wird und es manchen nun nicht mehr zügig genug vorwärts geht...

    Danke für deinen Hinweis. Ich habe das anscheinend zeitgleich mit deinem Beitrag noch im letzten Absatz nachträglich ergänzt.

    Suche dir eine Bushaltestelle, wo der Bus mit Warnblinklicht hält. Gehe dann hinter dem Bus auf die Fahrbahn. Kommt in dem Moment Verkehr von rechts, dann darf der nur Schrittgeschwindigkeit fahren und muss anhalten.

    Aber Achtung: Meistens fährt der zu schnell, sei darauf vorbereitet zurückzuspringen, sonst geht dass schlecht aus für dich. Sei außerdem darauf vorbereitet angehupt und angepöbelt zu werden.