Woche 21 vom 20. bis 26. Mai 2024

  • Ich frag mich ja, ob es unter den ca. 1000 Kommunen, die sich über die StVO beschweren, eine einzige gibt, in der die StVO zugunsten des Radverkehrs rigoros umgesetzt worden ist. Ich befürchte, die Allzweck-Wunderwaffe "gemeinsamer Geh/Radweg" ist überall...

    Ich finde viel bezeichnender, dass zumindest hier keine einzige der beteiligten Gemeinden den vorhandenen Rechtsrahmen zu Tempo 30 sauber ausnutzt. Eine 30-Zone im Wohngebiet braucht keine spezielle Begründung, trotzdem findet man immer wieder Wege ("Straße" kann man so manches davon kaum nennen), wo das Schild fehlt.

    Das reiht sich allerdings nahtlos in eine schier endlose Liste fehlerhafter Verkehrsbeschilderungen ein – wie oft fährt man als Radfahrer "von hinten" in eine [Zeichen 325.1], ohne das überhaupt zu wissen? Wie oft fehlen Radwegfurten, oder das [Zeichen 240]wird nicht konsequent wiederholt? Wie oft hängt über dem [Zeichen 205] (so es überhaupt da ist!) kein [Zusazzeichen 1000-32]?

  • Das reiht sich allerdings nahtlos in eine schier endlose Liste fehlerhafter Verkehrsbeschilderungen ein ...

    Auch viele Möglichkeiten die Situation für den ÖPNV und den Fußverkehr zu verbessern, bleibt in vielen Kommunen und Landkreisen ungenutzt. Zum Beispiel die Anordnung, dass an Bushaltestellen nur mit Warnblinklicht gehalten werden darf.

    In manchen Kommunen, Städten, Landkreisen gilt das für alle Haltestellen, in anderen nur an bestimmten Haltestellen, die dann mit einem farbigen Punkt auf dem Haltestellenschild gekennzeichnet sind. Andernorts haben die Busfahrer Listen, aus denen müssen sie dann ersehen, wo das Warnblinklicht eingeschaltet werden muss und wo es nicht eingeschaltet werden darf.

    Siehe Minute 1:52 in diesem ADAC-Info-Video:

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    Dabei kann der Sicherheitsgewinn immens sein. Zumindest wenn durch entsprechende Maßnahmen wie Verkehrskontrollen verbunden mit Aufklärung die Umsetzung stattfindet.

    In diesem Fahrschulvideo wird darauf hingewiesen, dass es einfacher wäre, wenn grundsätzlich an allen Haltestellen der Bus mit Warnblinklicht halten würde und die entsprechenden Regeln immer beachtet werden müssten:

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    Siehe Minute 14:17

    Es ist eine der vielen Verbesserungen für den ÖPNV, die keinerlei Geld kosten würden, und die für die Autofahrer keine Verschlechterung bedeuten würden. Es würde zwar ggf. einen geringen Zeitverlust geben, aber der Sicherheitsgewinn wäre enorm.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (3. Juni 2024 um 15:27) aus folgendem Grund: Ergänzung mit Link zum Fahrschulvideo

  • Ich frag mich ja, ob es unter den ca. 1000 Kommunen, die sich über die StVO beschweren, eine einzige gibt, in der die StVO zugunsten des Radverkehrs rigoros umgesetzt worden ist. Ich befürchte, die Allzweck-Wunderwaffe "gemeinsamer Geh/Radweg" ist überall...

    Dazu fällt mir noch eines ein:

    Es gibt auch die Gnade der späten Geb\des zu kleinen Geldbeutels/ in Städten wie Bremerhaven, denen es vor 1997/98 gereicht hat für eine Benutzungspflicht, dass der (getrennte) Geh- und Radweg existiert und erkennbar ist, auch ohne Schild, und deren Stadtkasse zu klamm war, 241er nachzurüsten, so dass gerüchteweise der lokale ADFC nur noch bei den 240er (recht erfolgreich) aufräumen musste. Nur in den Häfen*) und am Elbinger Platz gab's noch blaue Blechschilder. Inzwischen ist wohl der Ersatz des schilderlosen Bordsteinradwegs auf der Kennedybrücke durch eine neue Radspur blechbeschildert, der Trend geht also nun andersrum ...

    *) Für die Überseehäfen ist eh eine Hafenbehörde der Stadt Bremen zuständig, diesen im Fischhafen müsste ein Ortsneuling per Anfechtung doch leicht wegfegen können ...

  • Es ist die Angst vor einer Prozesslawine von wütenden Kraftfahrern, würden überall die Blauschilder verschwinden.

    Vollkommen unbegründet. Radwege werden ja leider inbrünstig weiterbenutzt. Dafür sorgt zuverlässig schon die "Ich seh' ja gar nicht ein, dass der jetzt hier mitten auf der Straße fährt! Wofür gibt's denn sonst die ganzen schönen Radwege??"-Bockigkeit der Kraftfahrerschaft (die letztlich ja immer auch, sofern denn überhaupt irgendjemand wirklich mal ernsthaft vor einer Beschilderung die Gründe "abgewogen" hätte, das einzige Argument für ein örtlich erhöhtes Gefahrenpotential abgibt...).

  • Vollkommen unbegründet. Radwege werden ja leider inbrünstig weiterbenutzt. Dafür sorgt zuverlässig schon die "Ich seh' ja gar nicht ein, dass der jetzt hier mitten auf der Straße fährt! Wofür gibt's denn sonst die ganzen schönen Radwege??"-Bockigkeit der Kraftfahrerschaft (die letztlich ja immer auch, sofern denn überhaupt irgendjemand wirklich mal ernsthaft vor einer Beschilderung die Gründe "abgewogen" hätte, das einzige Argument für ein örtlich erhöhtes Gefahrenpotential abgibt...).

    Vielleicht würde der Hinweis nutzen, dass viele Wege, die an Straßen entlang angelegt worden sind, als Fußwege angelegt wurden, sowohl innerorts als auch außerorts. Denn wenn ein Weg neben der Fahrbahn angelegt wird, dann kann es nur dann ein Fahrradweg sein, wenn es mindestens außerdem auch ein Fußweg ist, also entweder diese Ausschilderung: [Zeichen 240] Oder diese [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10].

    Im Falle dieser Ausschilderung muss mindestens eine durchgezogene Linie vorhanden sein, die den Fußweg eindeutig vom Fahrradweg trennt. Der Fußweg darf dann in der Regel in beide Richtungen benutzt werden. Der Fahrradverkehr nur in Fahrtrichtung. Wenn ein Fahrradweg so breit angelegt wurde, dass er in beide Richtungen benutzt werden darf und so ausgeschildert ist: [Zeichen 237]+[Zusatzzeichen 1000-33], dann muss ein separater Fußweg vorhanden sein.

    Das Prinzip in Deutschland ist: Ein Fußweg ist stets vorhanden zu sein, da rein Fahrradwege nicht vom Fußverkehr mitbenutzt werden dürfen. Das ist in anderen Ländern zum Teil anders geregelt. Ich stieß an anderer Stelle im Forum darauf, als dänische Radwege diskutiert wurden.

    Spricht mich noch mal einer aus der "bockigen Kraftfahrerschaft" darauf an, warum ich die Fahrbahn benutze und nicht den so [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschilderten Fußweg, dann sag' ich: Das ist ein Fußweg, der muss sein. Ein Fahrradweg muss nicht sein, deshalb dürfen Fahrradfahrer auf der Fahrbahn fahren und nur ausnahmsweise auf dem Fußweg, denn der ist eigentlich zu klein fürs Fahrradfahren.

    In Dänemark zum Beispiel ist das anders, aber da möchte ich auch kein Fußgänger sein, denn die haben da keinen Schutz vor dem Fahrradverkehr und sind gezwungen den Fahrradweg mitzubenutzen. Auf der Fahrbahn dürfen Fußgänger da nicht gehen, wenn ein Fahrradweg vorhanden ist. Den Fahrradweg dagegen müssen die Fußgänger in Dänemark benutzen, wenn er vorhanden ist und kein eigener Fußweg vorhanden ist.

  • Spricht mich noch mal einer aus der "bockigen Kraftfahrerschaft" darauf an, warum ich die Fahrbahn benutze und nicht den so [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschilderten Fußweg, dann sag' ich: Das ist ein Fußweg, der muss sein. Ein Fahrradweg muss nicht sein, deshalb dürfen Fahrradfahrer auf der Fahrbahn fahren und nur ausnahmsweise auf dem Fußweg, denn der ist eigentlich zu klein fürs Fahrradfahren.

    Dieser Spruch enthält 33 Wörter. Das sind exakt 33 Wörter mehr als ein angesprochener Maßregelungsnötiger auffassen will.:evil:

  • Dieser Spruch enthält 33 Wörter. Das sind exakt 33 Wörter mehr als ein angesprochener Maßregelungsnötiger auffassen will.:evil:

    Um mit eingefleischten Autofahrer*innen ins Gespräch zu kommen braucht es einen Anlass, der nicht sofort nach 100 % Konfrontation riecht. Das funktioniert natürlich nicht in solchen Momenten, in denen ein Autofahrer an dir vorbeifährt und dir irgendwas aus dem geöffneten Beifahrertürfenster zubrüllt. Vermutlich haben viele Fahrradfahrer*innen auch Autofahrer*innen im Bekanntenkreis. Oder sind beides. Für Gespräche in so einem Bekanntenkreis lohnt es sich Vergleiche mit Verkehrsregeln in anderen Ländern anzustellen.

  • Ich habe bislang die Erfahrung gemacht, dass derartig detaillierte Erklärungen - sowohl unterwegs bei Verkehrsteilnehmern als auch im Be- und Verwandtenkreis - stets auf Ungläubigkeit stoßen. (*Ironie Anfang*) Wenn die Gesellschaft der Meinung ist, dass ein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] auf jeden Fall benutzungspflichtig ist, dann hat der einzelne renitente Radfahrer ganz klar unrecht und gehört entsprechend behandelt. (*Ironie Ende*)

  • Ich habe bislang die Erfahrung gemacht, dass derartig detaillierte Erklärungen - sowohl unterwegs bei Verkehrsteilnehmern als auch im Be- und Verwandtenkreis - stets auf Ungläubigkeit stoßen. (*Ironie Anfang*) Wenn die Gesellschaft der Meinung ist, dass ein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] auf jeden Fall benutzungspflichtig ist, dann hat der einzelne renitente Radfahrer ganz klar unrecht und gehört entsprechend behandelt. (*Ironie Ende*)

    Das mit der Ungläubigkeit ist stets der Anfang. Und eigentlich eine gute Option einzusteigen. Leider ist es heute aber so, dass in solchen Situationen alle ihr Smartphone zucken und das Internet konsultieren, ob die Aussage denn auch zutrifft, dass so ausgeschilderte Wege tatsächlich nicht benutzungspflichtig sind. Finden sie das dann bestätigt, dann wird geschimpft von der Autofahrerschaft und leider ist dann die Chance verpasst erst mal in Ruhe darüber nachzudenken und zu besprechen, wie denn eine sinnvolle Verkehrsregelung aussehen könnte. Und erst mal gar nicht buchstabengenau Rechtsvorschriften zu studieren. Deshalb der Ansatz mal nach Dänemark zu schauen. Ist es denn wirklich besser, Fußgänger*innen den Gaststatus auf Fahrradwegen zu ermöglichen, wie in Dänemark? Oder ist es umgekehrt besser, Fahrradfahrer*innen den Gaststatus auf Fußwegen zu ermöglichen, dann allerdings zu den Bedingungen des Fußverkehrs, d. h. Schrittgeschwindigkeit.

    Das Recht des Fußgängers auf einen eigenen Weg wird von den Autofahrer*innen vermutlich nicht bestritten. Und kommt dann da der Fahrradverkehr mit drauf, dann merkt der Autofahrer schon, dass die beiden ,die sich da jetzt den Weg teilen sollen, sehr unterschiedlich schnell sind. Diese unterschiedliche Geschwindigkeit ist es ja, die den Autofahrer den Fahrradfahrer anbrüllen lässt: Runter von meiner Fahrbahn.

    Nach meiner Erfahrung hat das dann schon Erfolgsaussichten auf diesen Umweg sich voran zu arbeiten. Und es muss ja auch kein konkretes Ergebnis erzielt werden in dem Sinne, dass sich in Dänemark oder in Deutschland ganz schnell was ändern müsse.


  • Weil wir das Thema gerade hatten, die CSU kann Verkehrsrecht, wenn es ihr nützt. 

    Beim Thema Radwegpflicht, sieht sie das sicher ganz anders.

    Sag ich ja :). Wenn die Welt andersrum wäre, also CSU pro Verkehrswende, dann müssten sich unsere jetztigen Verkehrswendefreunde in FFB (die ja dann Verkehrswendegegner wären) warm anziehen.

    Die CSU würde gnadenlos alle Radler "auf die Strasse" bringen und notfalls gegen jede Benachteiligung bis vor den Galaktischen Rat ziehen. Die hams halt drauf, die Burschen.

    Bei der besagten RWBP-Liste ist mir noch ein lustiger Kommentar aufgefallen: "Der Zweirichtungs-Geh/Radweg ist zwar viel zu schmal, aber im Sommer fahren hier viele Radler, deshalb lassen wirs erst mal so." So einen verkorksten Knoten im Hirn gäbs bei der CSU nicht, schon allein deswegen, weil die beim Stammtisch "echtes" Bier trinken...

  • DMHH 13. Juni 2024 um 22:26

    Hat den Titel des Themas von „Woche 27 vom 20. bis 26. Mai 2024“ zu „Woche 21 vom 20. bis 26. Mai 2024“ geändert.