Radwegebenutzungspflicht für Pedelecs

  • Das Problem ist halt, dass bei den Verkehrsbehörden und den Parlamenten nicht unbedingt immer Leute sitzen, die klatschen und Hurra schreien, wenn sie mit dem Problem konfrontiert werden, dass eine StVO-Änderung in der Form umzusetzen ist, dass Fahrradwege entweder zu nicht mehr benutzungspflichtigen Fahrradwegen erklärt werden sollen.

    Wir leben in einem Rechtstaat und da gibt es eine Gewaltenteilung.

    Die Verkehrsbehörden sind Teil der Exekutive. Es ist egal, ob es denen gefällt oder nicht: Sie haben umzusetzen, was der Gesetzgeber entschieden hat.

    Das Selbe gilt für die Parlamente, die dafür nicht zuständig sind (Landtage, Stadträte, Gemeinderäte, etc.). Eine Änderung der StvO wird vom Bundesverkehrsministerium erarbeitet und anschließend vom Bundesrat beschlossen.

  • Wir leben in einem Rechtstaat und da gibt es eine Gewaltenteilung.

    Die Verkehrsbehörden sind Teil der Exekutive. Es ist egal, ob es denen gefällt oder nicht: Sie haben umzusetzen, was der Gesetzgeber entschieden hat.

    Das Selbe gilt für die Parlamente, die dafür nicht zuständig sind (Landtage, Stadträte, Gemeinderäte, etc.). Eine Änderung der StvO wird vom Bundesverkehrsministerium erarbeitet und anschließend vom Bundesrat beschlossen.

    Ich nenne das jetzt mal eine apodiktische Aussage. Du tust so, als gäbe es da einen Grundsatz, der unumstößlich ist. Eine Regel an der sich alle halten müssten. Dazu noch eine, von der du vermutest, dass es allen gut tut, diese Regel zu befolgen, obwohl es zahlreiche Menschen gibt, die das ganz anders sehen.

    Dazu kommen Interessengruppen, mächtige Interessensgruppen, die überhaupt gar nichts davon halten, wenn sie mit FahrradfahrerInnen auf der Fahrbahn rechnen müssen, nämlich sehr viele Autofahrer*innen. Dazu kommt eine politische Gemengelage, die derzeit keinerlei Hoffnunmg aufkeimen lässt, dass sich an der Autodiktatur irgendetwas ändert, oder gar grundlegend ändert.

    Im Grunde genommen könnte man ja bereits den Einbau eines Motors in ein Fahrrad als totale Niederlage des Fahrrades gegenüber dem Motorisierten Individualverkehr werten. Das Verkehrsmittel Fahrrad wird selbst zu einem Verkehrsmittel des Motorisierten Individualverkehrs. Ich sehe auch nicht, dass das irgendwer groß problematisiert, oder so bezeichnet. Bei den Elektrorollern, ist das vielleicht (noch) ein bisschen so, das diese Fahrzeug-Kategorie als KFZ bezeichnet und wahrgenommen und deshalb kritisiert wird. Beim Pedelec sehe ich das nicht.

    Es gibt schon einige Fahrradfahrer*innen, die sich genervt fühlen von den aus ihrer Sicht zu schnell fahrenden Pedelecs. Aber selbst wenn die das wollten, hätten sie keine Chance dazu, das Pedelecfahren auf Radwegen zu verbieten. Da sind zum einen die vielen Pedelecfahrer selbst, die gerne und freiwillig und mit Begeisterung den Fahrradweg stets der Fahrbahn vorziehen. Dazu kommmen zahlreiche Speed-Pedelec-Fahrer*innen, die den Fahrradweg stets vorziehen, selbst dann wenn er nicht benutzungspflichtig ist und obwohl der Fahrradweg für Speed-Pdelecs verboten ist. Und auf der anderen Seite sind die Autofahrenden, die alles, was ihnen die Fahrbahn streitig machen könnte in den Seitenraum verbannen wollen.

    In dieser Situation schlage ich vor, es Pedelec-Fahrenden frei zu stellen, die Fahrbahn zu benutzen. Das wäre, so vermute ich, durch eine STVO-Änderung machbar. Und ich halte es für einigermaßen realistisch, dass eine entsprechende StVO-Änderung gelingen könnte. Und wenn das gelingt, dann könnte dann wirklich keine untere Verkehrsbehörde, kein Kommunalparlament usw. etwas gegen tun. Vermutlich würden auch der ADFC und der VCD zustimmen. Allerdings habe ich aus der Ecke noch keine entsprechende Forderung gehört. Wäre aber auch egal. Denn selbst wenn der ADFC und der VCD das ablehnen würden, dass Pedelecs zukünftig die Fahrbahn auch dann erlaubt würde, wenn ein benutzungspflichtiger Fahrradweg vorhanden ist, die könnten vermutlich nichts dagegen ausrichten, dass es trotzdem so kommt.

  • So prinzipiell ja, aber, gerade bei den "oberen" StVB gibts ja den Einfluss der Politik recht massiv.

    Und Gesetzestexte und Vorschriften können mal so, mal so ausgelegt werden, so eindeutig sind die nicht.

    Zumindest ich stelle fest, dass es einen großen Interpretationsspielraum gibt zwischen dem, was die StVB im LK aus den VwV liest und wie ich das sehe.

  • ... und letztendlich können gesetze und verordungen auch geändert werden, sind nicht in alle Ewigkeit festgeschrieben. :saint:

    Das wäre die rechtstaatliche Methode, damit umzugehen, wenn einem das nicht passt, was im Gesetz oder in der Verordnung steht. Da die Änderung des §2 (4) von 1997 aber bei allen danach erfolgten Änderungen der StVO nicht zurückgenommen wurde, gehe ich davon aus, dass der Verordnungsgeber das damals ernst gemeint hat.

    Auf keinen Fall steht es einer Verkehrsbehörde zu, sich einfach so darüber hinweg zu setzen. Genauso, wie es einem örtlichen Finanzamt nicht zusteht, einfach eine Steuererhöhung nicht umzusetzen, weil es den Leuten nicht gefällt, mehr Steuern zahlen zu müssen.

    Und Gesetzestexte und Vorschriften können mal so, mal so ausgelegt werden, so eindeutig sind die nicht.

    Ich meine nicht einmal unterschiedliche Vorstellungen vom Ermessensspielraum, den die VBs haben, sondern Aussagen von Behördenmenschen, dass sie nicht gewillt sind, das überhaupt umzusetzen oder Behauptungen, dass das gar nicht gelten würde, so lange nicht auch der Stadt- oder Gemeinderat zugestimmt hat.

    Oder dass mir ein Behördenmensch sagt, dass der Behörde auch bewusst ist, dass die bestehenden Regelungen nicht rechtmäßig sind, aber dass man trotzdem erstmal weiter daran festhält, weil die Gemeinden davon einen finanziellen Vorteil haben.

    So etwas ist systematischer und vorsätzlicher Rechtsbruch von Beamten oder Verwaltungsangestellten, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.

  • So etwas ist systematischer und vorsätzlicher Rechtsbruch von Beamten oder Verwaltungsangestellten, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.

    Da hast Du völlig recht.

    Aber es hat ja auch keine Konsequenzen. Im schlimmsten Fall zerrt ein penetranter Besserwisser die Behörde vors Verwaltungsgericht, und dieses stellt das richtig. Das hat aber keine Konsequenzen für die Beamten, außer bissl Arbeit für die neue VAO. Meistens wird ja dann auch noch maximal verzögert.

  • Aber es hat ja auch keine Konsequenzen. Im schlimmsten Fall zerrt ein penetranter Besserwisser die Behörde vors Verwaltungsgericht, und dieses stellt das richtig.

    Und damit setzt sich der systematische Rechtsbruch auch bei den übergeordneten Behörden fort, die z.B. die Fachaufsicht über die unteren Verkehrsbehörden ausüben (sollten).

  • Mein Verdacht, die unteren Behörden handeln auf Anweisung der oberen VB. Bundesrat ändert StVO 1998, Bayerns StMB sagt, legs mi am Oarsch,

    das wird entsprechend nachn unten weiter geben und:

    -> bei den Radwegen passiert erst einmal genau: nix.

  • Hinsichtlich der Benutzungspflicht "empfiehlt" das bayerische Innenministerium lediglich, sich damit mal zu befassen. Wenn die untere StVB also keine Lust hat, dann lässt sie Empfehlung halt Empfehlung sein...

    Bei einem meiner aktuellen Fällen im Enzkreis (Pforzheim) ist es sogar so, dass die Behörde versucht hat, selbst den formalen Widerspruch einfach zu ignorieren (in BaWü gibt es den noch). Das VG Karlsruhe hat nach Klageerhebung jetzt erstmal nachgefragt, warum denn der Widerspruch nicht bearbeitet wurde, denn dafür sind drei Monate vorgesehen, und die sind schon länger um. Bisher schweigt die StVB dazu allerdings eisern.

  • Eigentlich müßte ich hier gründlich auskehren und den halben Thread löschen. Stattdessen erinnere ich mal an die Überschrift:

    Erstmals mehr E-Bikes als klassische Räder

    Entweder dahin zurückkehren oder das Thema auslaufen lassen. Weiteres Off-topic werde ich hier jedenfalls abwürgen.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Eigentlich müßte ich hier gründlich auskehren und den halben Thread löschen.

    Oder einfach den Titel dieses Threads anpassen, der sich von Beitrag #6 an bereits um die Frage der Radwegebenutzungspflicht für Pedelecs dreht und so gut wie nirgends darum, wie viele Fahrräder mit oder ohne Motorunterstützung verkauft werden.

    Threads löschen ist kacke.

  • Oder einfach den Titel dieses Threads anpassen, der sich von Beitrag #6 an bereits um die Frage der Radwegebenutzungspflicht für Pedelecs dreht und so gut wie nirgends darum, wie viele Fahrräder mit oder ohne Motorunterstützung verkauft werden.

    Wenn Du eine solche Diskussion weiterführen möchtest, dann mach ein entsprechendes Thema auf.

    Und weil Threads löschen eben weniger elegant ist, habe ich es ja nun auch unterlassen. Aber versehen mit einem deutlichen Hinweis.

    Wenn Ullie den Thread-Titel entsprechend anpassen möchte, ist das auch eine Option.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Peter Viehrig 26. März 2024 um 10:42

    Hat den Titel des Themas von „Erstmals mehr E-Bikes als klassische Räder“ zu „Radwegebenutzungspflicht für Pedelecs“ geändert.
  • Ich lese "Bio-Bike" hauptsächlich in einem anderen Fahrradforum. Mich stört der Begriff nicht.

    Er ist auch absolut gängig.

    Viel wesentlicher ist der falsche Begriff "E-Bike", der auch hier für alles Mögliche mit Pedalen genutzt wird und als Oberkategorie schlichtweg falsch ist, da er nur eine ganz spezielle Fahrzeuggattung betrifft. Ich muss mich aber nicht darüber aufregen, da er sich nun einmal alltagssprachlich eingebürgert hat – genauso wie "Bio-Bike" oder "Straße" für "Fahrbahn".

    Wer tiefer einsteigen will: https://www.pedelecforum.de/wiki/doku.php?id=rechtliches:start

  • Wie oben schon geschrieben, Pedelcs sind Räder, auch S-Pedelcs. (Hervorhebung von mir)

    Das ist schlichtweg falsch. S-Pedelecs sind Kleinkrafträder der Fahrzeugklasse L1e-A bzw. L1e-B.

    Daher unterliegen sie u. a. der Versicherungspflicht, müssen ähnlich wie Motorräder bspw. einen Außenspiegel und andere Bauteile haben als ein Fahrrad. So brauchen sie auch keine Speichenreflektoren, sondern die an der Gabel wie beim Motorrad etc. pp.

    Zudem dürfen sie weder innerorts noch außerorts Radwege benutzen.

    Und während ein Pedelec in der Tat von gesunden regelmäßigen Radfahrenden leicht zu überholen ist, stellt es z. B. bei einem STROMER ST5, wie ich es neben einem S-Pedelec-Lastenrad besitze, auch geübte Rennradler vor Herausforderungen, da mitzuhalten.

    Für mich sind Pedelecs ein Segen, da Asthma, Polyarthrose und Reizdarm mich an bestimmten Tagen ansonsten ins Auto zwingen würden.

    Es fiel mir selbst lange Jahre schwer genug, mir das selbst einzugestehen, da ich im Gegensatz z usoch doch einigen Pedelecfahrenden nicht vom Auto, sondern vom "Analog-Bike", Gerhart ;), komme.

  • Ok, ich habe nun den Titel geändert, nachdem Ullie das wohl nicht übernehmen wollte.

    Danke, ich hatte tatsächlich ursprünglich nicht beabsichtigt, die Diskussion in diese Richtung zu lenken. Und die ersten Beiträge drehten sich auch noch mehr um die Begrifflichkeiten wie z. B. Bio-Bike.

    Und jetzt? Da muss ich wohl erneut ein Thema eröffnen, in dem es darum geht, dass die Verkaufszahlen der Pedelecs die der E-Bikes übersteigt, mit einem anderen Schwerpunkt als der Frage, ob das ein Grund dafür ist, Pedelecs von der Fahrradwege-Benutzungspflicht zu befreien.

  • Ein E-Bike ist eine Art elektrisches Mofa, mit Gasgriff und treten optional. Max. 25km/h.

    Ein Pedelec hat Pedale, wie der Name schon nahelegt. Unterschieden wird zwischen Pedelec (maximal 25km/h, max 250Watt) und S-Pedelec (max. 45km/h, 450Watt)